Datenschutzberatung
Überlassen Sie die DSGVO-Fragen den Profis – unser zertifiziertes Team hilft Ihnen!
Datenschutzberatung – digital, persönlich, innovativ
Eine wachsende Herausforderung für den Datenschutz ergibt sich aus der Kombination von technologischem Fortschritt, globaler Konnektivität und steigenden Sicherheitsanforderungen. Darüber hinaus wird das Thema durch die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes in Politik und Gesetzgebung noch komplizierter.
Kunden, Geschäftspartner und Aufsichtsbehörden achten mehr denn je auf den Datenschutz, und die Unternehmen bekommen dies zu spüren. Diese Veränderungen stellen die Unternehmen vor drei Hauptprobleme
- Es ist wichtig, die Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verfolgen und Bezüge zu den eigenen Geschäftsprozessen herzustellen, um datenschutzrechtliche Aufgaben zu erkennen.
- Viele Unternehmen verfügen nicht über das interne Know-how und die notwendigen Ressourcen, um eigenständig geeignete Datenschutzlösungen zu entwickeln.
- Die Koordination und Dokumentation der Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und evtl. externen Stakeholdern ist notwendig.
Als Beratungsdienstleister sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben in Ihrem Unternehmen.
Crossfunktionalität ist Trumpf – alle Themen der DSGVO aus einer Hand
Mit über zehn Jahren Erfahrung berät Cortina Consult Unternehmen in allen Belangen des Datenschutzes gemäß BDSG-neu und DSGVO. Unser interdisziplinäres Team aus Datenschutzbeauftragten, Juristen, Entwicklern und Marketing-Experten unterstützt Sie strategisch und operativ bei der Umsetzung notwendiger Datenschutzmaßnahmen.
Unser Service umfasst drei modulare Bausteine: umfassende Beratung zu allen Themen der DSGVO, softwarebasiertes Projektmanagement und Wissensvermittlung durch unsere Academy. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen zur Seite, um die Anforderungen der DSGVO in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Checkliste zur Wahl (oder Wechsel) des externen Datenschutzbeauftragten
Laden Sie hier die 10 Fragen an Ihren Datenschutzbeauftragten als PDF-Dokument herunter und finden Sie heraus, welcher Datenschutzbeauftragter Ihren Anforderungen gerecht wird.
Datenschutzberatung und Digitalisierung – nutzen Sie unsere Expertise
Der EuGH hat das Jahr 2023 mit einer Reihe von Urteilen beendet und stellt damit viele Unternehmen zum Jahreswechsel vor neue und anhaltende Herausforderungen im Datenschutz. Aber auch darüber hinaus steht der Datenschutz in Unternehmen vor Veränderungen. Insbesondere durch die Digitalisierung werden Unternehmen ihre Datenschutzmaßnahmen und -konzepte weitreichend anpassen müssen. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Themenbereichen, die von den Änderungen besonders betroffen sind.
Websites datenschutzkonform
Die sogenannte „Cookieless Future“ soll die Abkehr von Drittanbieter-Cookies realisieren und birgt viele Herausforderungen für Webseitenbetreibende, die besonders in 2024 eine große Rolle spielen werden. Außerdem hat Google den neuen Consent Mode V2 als Reaktion auf den Digital Markets Act (DMA) eingeführt, der weitere Anpassungen für Verantwortliche nach sich zieht.
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Hinweisgeberschutzgesetzes
Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des HinSchG wird sich auch auf die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO im Rahmen des betrieblichen Datenschutzes auswirken. So muss jedes Unternehmen, das zur Einhaltung des HinSchG verpflichtet ist, die zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen.
Digitalisierung und Datenschutz
Die fortschreitende Digitalisierung erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Innovation und Datenschutz, insbesondere in Personalabteilungen und beim Einsatz von KI-Technologien. Gerade bei der zunehmenden Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT ist die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO von besonderer Bedeutung. Denn auch hier drohen kleinere und größere Gefahren.
Die EU hat nun nach längerer Zeit den EU AI Act veröffentlicht. Der 892 Seiten umfassende Text ist vor der finalen Abstimmung bekannt geworden, denn am 2. Februar werden alle EU-Mitgliedstaaten nach eingehender Prüfung des Dokuments darüber abstimmen.
Doch was bedeutet eine Verabschiedung für Unternehmen? Im Falle einer Verabschiedung ist rasches Handeln gefragt, denn bereits nach sechs Monaten treten Verbote für bestimmte KI-Systeme (z.B. einzelne Systeme, die biometrische Daten verarbeiten) in Kraft. Doch damit nicht genug, denn es folgen weitere Verpflichtungen.
Besonderes Augenmerk legt der AI Act auch auf die „KI-Literacy“ und die Qualifikation aller Personen, die mit der Beaufsichtigung von KI-Technologien betraut sind. So setzt der Act voraus, dass besonders risikobehaftete KI-Systeme so gestaltet werden, dass sie von qualifizierten Personen überwacht und bedient werden können. Zukünftig betroffene Unternehmen werden daher vor der Herausforderung stehen, speziell geschultes Personal für ebendiese KI-Systeme einzustellen und bereits vorhandenes Personal ausreichend darauf vorzubereiten.
Individuelle Lösungen für Ihren Datenschutzbedarf
Jedes Unternehmen ist einzigartig und so sind auch die Anforderungen an den Datenschutz. Cortina Consult bietet maßgeschneiderte Beratung und Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Von der Entwicklung von Data-Governance-Strukturen bis hin zur Anpassung Ihres Webdesigns an die neuesten Datenschutzstandards – wir sind Ihr Partner.
Entdecken Sie, wie Cortina Consult Ihr Unternehmen dabei unterstützen kann, die Datenschutzlandschaft des Jahres 2024 erfolgreich zu navigieren und dabei sowohl compliant als auch wettbewerbsfähig zu bleiben.
Vorteile und Nutzen professioneller Datenschutzberatung
Durch die Unterstützung von kompetenten Datenschutzberatern können Unternehmen ein hohes Datenschutzniveau erreichen, um potenzielle Haftungsrisiken zu vermeiden und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu stärken. Zudem bietet sie den Vorteil einer externen und unabhängigen Perspektive, die interne Prozesse und Datenschutzmaßnahmen objektiv bewerten kann. Cortina Consult kann Sie bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen insbesondere in sechs wichtigen Punkten beraten und Ihnen damit das Thema Datenschutz so einfach wie möglich machen.
TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Unsere Datenschutz-Experten sind TÜV-zertifiziert und verfügen über viele Jahre Erfahrung. Damit gewährleisten wir die Vorgaben des Artikel 5 Abs. 1a DSGVO in vollem Umfang.
Mehrsprachige Kompetenz
Unsere Datenschutzbeauftragten sind in der Lage, die Datenschutzerklärung oder auch den Auftragsverarbeitungsvertrag Ihrer Website an die Sprache Ihrer Unternehmensstandorte anzupassen: ob deutsch, englisch, dänisch oder russisch.
Datenschutz und Datensicherheit
Unsere Datenschutz-Experten greifen auf weitreichende Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit zurück und können Sie damit bei der Einrichtung Ihrer TOM vollumfänglich unterstützen. Denn: Technik und IT-Security dürfen in Ihrem Datenschutzkonzept (DSMS) nicht fehlen.
Prozessorientierte Umsetzung der DSGVO
Durch die Nutzung unserer Software kann der Prozess des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen weitgehend automatisiert und gänzlich aktuell gehalten werden. Darüber hinaus steht Ihnen immer noch ein Experte mit rechtlichem Hintergrund beratend zur Seite und kann bei Problemen und individuellen Fragen einschreiten.
GDPR Consulting made for you
Unsere Datenschutzbeauftragten sind in der Lage, individuelle Prüfungen durchzuführen und die Rechtslage sowie die technische Ausstattung zu analysieren und zu bewerten. Dies beinhaltet unter anderem: differenzierte und situationsabhängige Fragestellungen und die Einbeziehung bereits vorhandener Dokumente. Das Resultat: ein auf Ihr Unternehmen abgestimmter und individueller Bericht.
Persönlicher Service für jeden Kunden
Unterschiedliche Unternehmensstrukturen erfordern unterschiedliche Herangehensweisen: Unsere Datenschutzbeauftragten befassen sich differenziert mit Ihrem konkreten Anliegen und erarbeiten eine individuelle Lösung. Dabei ist für Sie ein konkreter Ansprechpartner zuständig, der Sie durch den Prozess begleitet - und das auch in Aus- oder Krankheitsfällen.
DIY-Software, Rechtsanwalt oder spezialisierter Dienstleister – was hat der Markt zu bieten?
Kanzlei
Sollten Sie eine Kanzlei als Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen, stehen Ihnen damit erfahrene Volljuristen zur Verfügung. Diese Rechtsexperten können Ihnen mit langjähriger Erfahrung eine umfassende Rechtsberatung bieten. Aufgrund des rechtlichen Hintergrunds dieser Experten kann es jedoch auch dazu kommen, dass diese die geschäftlichen Interessen Ihres Unternehmens vernachlässigt werden. Außerdem kommt es zumeist zu Reaktionszeiten und Unsicherheiten bei der Kostenplanung, da Kanzleien häufig auf Stundenbasis honoriert werden und diese Stunden nur schwer planbar sind.
Softwarelösung
Der Einsatz einer rein softwarebasierten Lösung kann zwar vorteilhaft vor allem in Bezug auf den Arbeitsaufwand und zusätzliche Kosten sein, jedoch können sie nur schwer auf die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen angepasst werden. Darüber hinaus existiert keine zentrale Ansprechperson, die auf entsprechende Fälle schnell und rechtlich geschult reagieren kann. Eine Softwarelösung wird jedoch meist monatlich oder jährlich abgerechnet, sodass Ihnen eine größere finanzielle Planungssicherheit bereitet werden kann.
Kanzlei
Mit einer Hybridlösung können Sie die Vorteile beider Methoden kombinieren. Neben der rechtssicheren Beratung durch Datenschutzexperten greifen Sie auf die Vorteile der Systemlösung zurück. Durch die Nutzung einer Software kann der Prozess des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen weitgehend automatisiert und gänzlich aktuell gehalten werden. Darüber hinaus steht Ihnen immer noch ein Experte mit rechtlichem Hintergrund beratend zur Seite und kann bei Problemen und individuellen Fragen einschreiten.
Eine solche Hybridlösung erhalten Sie mit unseren Paketen. Weiter unten finden Sie alle relevanten Details rund um unser Angebot und die entsprechenden Preise.
Themen der Datenschutzberatung
Unsere Datenschutzberatung bedient alle Themen des Datenschutzes. Wir sind mit den rechtlichen Vorgaben bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, die DSGVO-Anforderungen angemessen umzusetzen.
Datenschutzaudit
Bei einem Datenschutzaudit wird geprüft, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen der DSGVO gerecht wird und der aktuelle Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen dokumentiert. Das Datenschutzaudit bildet die Grundlage für die weitere Beratung.
Datenschutzrichtlinie
Die Richtlinien dienen als Leitfaden für Datenschutz im Unternehmen. Sie vereinfachen die Anforderungen und sorgen für eine effektivere Umsetzung von Maßnahmen.
Datenschutzschulungen
Schulungen für Mitarbeiter sind für alle Unternehmen sinnvoll, die personenbezogene Daten verarbeiten oder datenschutzkonformes Marketing machen wollen. Wir bieten Ihnen E-Learning Lösungen sowie Live-Schulungen vor Ort oder online.
Betroffenenrechte
Betroffene verfügen laut DSGVO über verschiedene Rechte von Auskunft über Berichtigung bis zur Löschung. Wir unterstützen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen in Ihrem Unternehmen.
Artikel 13 DSGVO
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Informationspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten erfüllen. Wir helfen Ihnen bei der effizienten Umsetzung der Vorgaben in Artikel 13/14 der DSGVO.
VVT
Ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Rechenschaftspflichten bildet das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ – kurz VVT. In diesem Verzeichnis werden alle Tätigkeiten und Vorgänge im Unternehmen aufgelistet.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der AV-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von AVVs.
Löschkonzept
Personenbezogene Daten müssen zu definierten Zeitpunkten gelöscht werden. Hierzu erstellen wir ein individuelles Löschkonzept für Ihr Unternehmen.
TOM
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) stellen sicher, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen nicht nur Theorie bleibt.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Mithilfe einer DSFA können Datenschutzrisiken erfasst und Maßnahmen zur Risikominderung abgeleitet und dokumentiert werden.
Videoüberwachung
Die DSGVO stellt die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung in Unternehmen. Wir unterstützen bei der effizienten Umsetzung der Bestimmungen.
Datenschutzkonzept
Das Datenschutzkonzept gibt als umfassendes Dokument Auskunft über die Rechtmäßigkeit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Unternehmen.
Bestandsaufnahme, Projekt, Regelbetrieb
Der Prozess unserer Datenschutzberatung durchläuft drei Phasen – Bestandsaufnahme, Projekt und Regelbetrieb. Mittels dieser drei Phasen unterstützen und beraten wir Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Konkret gehen unsere Datenschutz-Experten in den folgenden fünf Schritten vor, um Ihnen eine vollumfängliche Beratung zu gewährleisten.
- Beratung und Buchung des passenden Service-Levels: Wählen Sie das benötigte Paket, zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
- Start des Onboarding-Prozesses: Beginn der Datenschutzberatung direkt nach Beauftragung, Start des Onboarding-Prozesses und Kick-off-Call für persönliches Kennenlernen
- Stellung Ihres externen Datenschutzbeauftragten: Cortina Consult stellt direkt den externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Dieser ist Ihr direkter Ansprechpartner zu allen Belangen des Datenschutzes
- Durchführung des Datenschutzaudits: Wir nehmen eine Bestandsaufnahme des vorherrschenden Datenschutzes in Ihrem Unternehmen vor. Diese dient als Grundlage für die folgenden Datenschutzmaßnahmen.
- Umsetzung der erforderlichen Datenschutzmaßnahmen: Auf Grundlage der Ergebnisse des Datenschutzaudits setzen wir die geplanten Maßnahmen zur DSGVO-Konformität in Ihrem Unternehmen um.
Missachten der Datenschutzvorgaben ist keine Option
Angesichts all dieser Herausforderungen ist es verlockend, die Aufgaben des Datenschutzes auf die lange Bank zu schieben oder gar zu ignorieren. Ein solches Vorgehen ist jedoch riskant, denn wenn Datenschutzprobleme nicht erkannt und gelöst werden, kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Ein wichtiger Aspekt ist das Haftungsrisiko. Schon eine kleine Datenschutzverletzung kann dazu führen, dass vertrauliche Informationen in die falschen Hände geraten und Haftungsansprüche entstehen. Je nach Ausmaß des Schadens können erhebliche Kosten entstehen. Zudem haben die Behörden das Recht einzugreifen und mit hohen Bußgeldern zu sanktionieren.
Ein weiteres Risiko ist der Reputationsschaden. Wenn Fehler gemacht werden, sprechen sich diese in der Branche herum, sowohl bei Konkurrenten als auch bei Kunden. Die Folgen können enorm sein und z.B. zu erheblichen Marktanteilsverlusten führen.
Häufig gestellte Fragen zur Datenschutzberatung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutzberatung. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsberatung und Datenschutzberatung?
Während Rechtsberatung allgemein auf rechtliche Fragen abzielt, konzentriert sich Datenschutzberatung speziell auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutzgesetze. In einigen Fällen kann es jedoch auch Überschneidungen geben, insbesondere wenn es um datenschutzrechtliche Aspekte in anderen Rechtsgebieten geht, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht oder im Vertragsrecht. In solchen Fällen können Datenschutzberater eng mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten, um umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.
Wie funktioniert die Datenschutzberatung mit Cortina Consult?
Vertraglich starten wir jeweils zum 1. des nächsten Monats – direkt ab diesem Tag stellen wir Ihren ext. Datenschutzbeauftragten, inklusive der Meldung bei der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde sowie der überarbeiteten Datenschutzterklärung für Ihre Website.
Ca. 10 Tage zuvor starten wir das Onboarding bzw. lassen Ihnen alle erforderlichen Informationen, Zugänge etc. zukommen.
Ab wann braucht ein Unternehmen Datenschutzberatung?
Datenschutzberatung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die relevanten Datenschutzgesetze und -vorschriften einhält und angemessene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementiert.
Insbesondere in folgenden Fällen ist die Inanspruchnahme von Datenschutzberatung empfehlenswert:
- Verarbeitung sensibler Daten: Wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, die als sensibel eingestuft werden, wie Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen, ist eine umfassende Datenschutzberatung besonders wichtig.
- Internationale Datenübertragungen: Wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten über Ländergrenzen hinweg überträgt, beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern oder beim Betrieb globaler IT-Systeme, ist eine fundierte Beratung zum internationalen Datenschutzrecht erforderlich.
- Externer Datenschutzbeauftragter: Unternehmen, die verpflichtet sind, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, können von Datenschutzberatung profitieren, um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Datenschutzbeauftragten effektiv zu erfüllen.