Meldestellenbeauftragter

Externer Meldestellen­beauftragter

Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu erfüllen – persönlich , preiswert, schnell startklar!

Kosten reduzieren, Risiko delegieren
– die interne Meldestelle an Ombudsperson outsourcen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Hinweisgeberschutzgesetz, ist jetzt in Kraft und es ist Zeit, ihre Umsetzung zu planen. Unternehmen können sich entscheiden, ob sie eine interne Person oder eine externe Ombudsperson als Meldekanal nutzen wollen.

Eine externe Ombudsperson kann aus wirtschaftlicher Sicht eine kluge Entscheidung sein, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über das nötige Personal und Know-how verfügen, um eine eigene Compliance-Abteilung zu unterhalten.

Die Auslagerung von Aufgaben wie die Einrichtung und der Betrieb eines digitalen Meldesystems, die Auswertung von Meldungen und die Kommunikation mit Hinweisgebenden kann Unternehmen dabei helfen, die Einhaltung der Anforderungen des HinSchG sicherzustellen und notwendige Maßnahmen zeitnah und fachkundig zu ergreifen, ohne eigene Ressourcen einzusetzen.

Als externer Dienstleister bietet Cortina Consult eine Möglichkeit, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen, ohne eigene personelle und zeitliche Ressourcen zu nutzen. 

Ext. Meldestellenbeauftragter
125€ / Monat

Vorteile des externen Meldestellenbeauftragten

Bußgeldrisiko minimieren

Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden und minimieren das Risiko von möglichen Bußgeldern.

Keine Interessenskonflikte

Als externen und unabhängiger Partner bringen wir Fachwissen ein und mögliche Interessenskonflikte werden ausgeschlossen.

Qualifizierte Fachleute

Unser Team besteht aus erfahrenen Fachleuten. Wir stellen sicher, dass alle Hinweis fair, zeitnah und angemessen bearbeitet werden.

Reputationsschutz

Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens bei Kunden, Partner und Mitarbeitern schützen.

HinSchG outsourcen – heute Meldekanal einrichten, morgen startklar

Sehen Sie in nur 2 Minuten, warum die Beauftragung eines externen Dienstleisters die kostengünstigere und zuverlässigste Lösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist. 

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Aufgaben des Meldestellenbeauftragten

Ausgehend vom HinSchG sowie der EU-Whistleblower-Richtlinie umfassen die Aufgaben des Meldestellenbeauftragten die folgenden neun Punkte: 

Außerdem gilt: 

Hinweisgebersystem Funktionen und Ablauf

Cortina Consult als ext. Meldestellenbeauftragter

Neben unserem Meldestellenbeauftragen-Team bieten wir eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen an, die Ihnen bei der Verwaltung Ihres Whistleblower-Programms helfen. Dazu gehören Schulungen für Ihre Mitarbeiter, Berichterstattungstools und kontinuierliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Programm reibungslos funktioniert.

Wenn Sie also nach einem umfassenden Programm zum Schutz von Hinweisgebern suchen, das über die Stellung des Meldestellenbeauftragten hinaus geht und sich um alle Aspekte kümmert, sind Sie bei uns genau richtig.

Wir sind bestrebt, Ihnen den höchstmöglichen Schutz für Ihre Hinweisgeber zu bieten und Ihnen zu ermöglichen, sich ungestört auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Externer MSB (125€ / Monat Festpreis)
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat)
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand)
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Datenschutz inklusive
Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken.

Ihre Vorteile im Überblick

Ein Meldestellenbeauftragter als externer und unabhängiger Ansprechpartner bietet Ihnen erhebliche Vorteile, wenn es um den Schutz von Whistleblowern geht.

Die Auslagerung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern an eine externe Organisation stellt sicher, dass Sie unvoreingenommene und effektive Unterstützung erhalten.

Insgesamt bietet die Auslagerung des Schutzes von Hinweisgebern an einen externen Meldestellenbeauftragten zahlreiche Vorteile, wie z.B. ein geringeres Risiko rechtlicher Haftung, mehr Effizienz und Effektivität sowie einen besseren Schutz für Hinweisgeber.

Warum also diese wichtige Aufgabe nicht schon heute einem vertrauenswürdigen und erfahrenen Dritten anvertrauen?

Unsere Meldestellenbeauftragten sind hochqualifizierte und erfahrene Fachleute, die sich für die Einhaltung der Gesetze und die Förderung ethischen Verhaltens einsetzen. Sie legen großen Wert darauf, dass alle Hinweisgeber fair behandelt und ihre Anliegen zeitnah und angemessen bearbeitet werden.

Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Meldestellenbeauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.

Zudem sind unsere Beauftragten erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.

Hinweise mithilfe von qualifizierten Meldestellenbeauftragten bearbeiten

Durch die externe Bestellung des Meldestellenbeauftragten ist ein Interessenkonflikt ausgeschlossen und die Unabhängigkeit des externen Meldestellenbeauftragten nach §15 Abs. 1 HinSchG sichergestellt.

Unser Team (Juristen, DSB, Informatiker) verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten und kann gewährleisten, dass jede Meldung mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit behandelt wird.

Unser crossfunktionales Team ist in der Lage, jede Art von Bericht zu bearbeiten, unabhängig davon, ob es sich um Betrug, Korruption oder andere Arten von Fehlverhalten handelt.

Unser Team besteht aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen, einschließlich Recht, Technik und Datenschutz, sodass wir mit jeder auftretenden Situation umgehen und die Aufgabe des externen Meldestellenbeauftragten in Ihrem Unternehmen optimal umsetzen können.

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HinSchG

Weiterführende Informationen zum externen Meldestellenbeauftragten

Finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den externen MSB. 

Ein Meldestellenbeauftragter ist eine vom Unternehmen beauftragte Person, den Betrieb der internen Meldestelle sowie die Bearbeitung der eingehende Hinweise zu verantworten. Diese Person kann sowohl aus dem Unternehmen selbst oder auch durch einen externen Dienstleister bestellt werden. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ergibt sich aus §14 HinSchG. Vor allem muss der Meldestellenbeauftragte über eine besondere Fachkunde verfügen, die ebenfalls gesetzlich festgelegt ist. 

Beim externen Meldestellenbeauftragten handelt es sich um einen externen Dienstleister, der vom Unternehmen mit dem Betrieb der internen Meldestelle betraut wird. Es handelt sich also um eine Outsourcing-Dienstleistung, die das Unternehmen in Anspruch nimmt. Dabei greift ein solcher Dienstleister häufig auf eine entsprechende Meldestellensoftware zurück. 

Neben den internen Meldestellen in Unternehmen haben Hinweisgebende außerdem die Möglichkeit, auf unabhängige externe Meldestellen zurückzugreifen und dort Hinweise abzugeben. Ein Meldestellenbeauftragter (sowohl intern als auch extern) ist aber nur für die interne Meldestelle Ihres Unternehmens verantwortlich, da die externen Stellen nach §19ff HinSchG im Verantwortungsbereich von Behörden liegen. 

Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.

Jetzt ext. Meldestellenbeauftragten anfragen

Cortina Consult unterstützt Sie als externer Meldestellenbeauftragter Schritt für Schritt bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und übernimmt für Sie korrekte Bearbeitung, Überwachung, Prüfung und Koordination eingereichter Hinweise. 

Wir beraten Unternehmen bundesweit

Wir unterstützen Sie als externer Meldestellenbeauftragter unter anderem in folgenden Städten und den dazugehörigen Regionen (remote und/oder vor Ort):

Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und Köln.

Weiterführende Informationen zur Umsetzung des HinSchG

Digitales Hinweisgebersystem

Mit Parlabox in wenigen Schritten eine interne Meldestelle einrichten, EU-Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen. Anonyme Meldungen empfangen, sicher verwalten und so den Schutz der Hinweisgeber sicherstellen.

Das HinSchG

Wir zeigen Ihnen, die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes und die resultierenden Konsequenzen für Ihr Unternehmen. Erfahren Sie mehr über die aktuellsten Entwicklungen im Bereich des HinSchG. Informieren Sie sich außerdem über den Vorgang der Hinweismeldungen und die rechtskonforme Bearbeitung von Meldungen. 

HinSchG FAQ

Entdecken Sie hilfreiche Ressourcen und Artikel zu allen relevanten Themen im Bereich Hinweisgeberschutz. Unser HinSchG-Blog bietet umfassende Informationen, um Unternehmen auf die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes vorzubereiten.

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Jörg ter Beek
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