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Keine Lust auf HinSchG? Wir schon.

Hinweisgeberschutzgesetz – interne Meldestelle an Experten outsourcen

Meldestelle – HinSchG an extern delegieren

Möchten Sie sich auf Ihre eigentlichen Aufgaben fokussieren, ohne eigene Personal- und Zeitressourcen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aufzuwenden?

Dann ist unser Meldestellen-Full-Service genau das, was Sie benötigen! Wir stellen Ihnen einen Meldestellenbeauftragten zur Verfügung, der die korrekte Bearbeitung eingehender Hinweise überwacht, prüft und koordiniert. Übertragen die Sie die Aufgaben an einen externen Beratungsdienstleister – gerne übernimmt unser Expertenteam für Sie die Funktionen der internen Meldestelle.

Meldestellenbeauftragter Annotation
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Whistleblower und Hinweisgeber professionell managen

Durch die externe Bestellung des Meldestellenbeauftragten ist ein Interessenkonfikt ausgeschlossen und die Unabhängigkeit des externen Meldestellenbeauftragten nach §15 Abs. 1 HinSchG sichergestellt.

Unser Team (Juristen, DSB, Informatiker) verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten und kann gewährleisten, dass jede Meldung mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit behandelt wird.

Unser crossfunktionales Team ist in der Lage, jede Art von Bericht zu bearbeiten, unabhängig davon, ob es sich um Betrug, Korruption oder andere Arten von Fehlverhalten handelt.

Unser Team besteht aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen, einschließlich Recht, Technik und Datenschutz, sodass wir mit jeder auftretenden Situation umgehen können.

Cortina Consult als ext. Meldestellenbeauftragter

Neben unserem Meldestellenbeauftragen-Team bieten wir eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen an, die Ihnen bei der Verwaltung Ihres Whistleblower-Programms helfen. Dazu gehören Schulungen für Ihre Mitarbeiter, Berichterstattungstools und kontinuierliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Programm reibungslos funktioniert.

Wenn Sie also nach einem umfassenden Programm zum Schutz von Hinweisgebern suchen, das sich um alle Aspekte kümmert, sind Sie bei uns genau richtig.

Wir sind bestrebt, Ihnen den höchstmöglichen Schutz für Ihre Hinweisgeber zu bieten und Ihnen zu ermöglichen, sich ungestört auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Interne Meldestelle mittels Servicevertrag nach Extern delegieren – zu fixen Konditionen, Software und Setup inklusive

Eigenschaften
Software only
Meldestellenbeauftragter
Digitales Hinweisgebersystem (SaaS-Meldeplattform)
Wiki (Setup, Onboarding etc.)
Datenschutzpaket (DSFA-Vorlage, Texte für VVT, Datenschutzhinweise, 13/14 DSGVO)
Meldestellenbeauftragter (Whistleblowing Ombudsperson)
monatliche Beratungspauschale
1h / Monat
Onboarding-Support
500 €
500 €
Preis pro Monat
33€
125€

Herausforderungen des Hinweisgeberschutzes

Unternehmen stehen vor der Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.

  • Oft fehlt es im Unternehmen an Fachkunde oder es sind kostspielige Mitarbeiterschulungen erforderlich.
  • Die Angst, Fristen zu versäumen und mit Strafen konfrontiert zu werden, erhöht den Druck, der die Unternehmen überfordern kann, wenn es zu einer Flut von Meldungen kommt oder Personalmangel herrscht.
  • Die Einbindung eines Meldestellenbeauftragten in das System zum Schutz von Hinweisgebern bringt auch organisatorische Schwierigkeiten mit sich, da Interessenkonflikte um jeden Preis vermieden werden müssen.
  • Um mit neuen Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen von Behörden Schritt zu halten und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten, kann es erforderlich sein, Aktivitäten auszulagern, was jedoch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit aufwirft.
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Unser Service als Meldestellenbeauftragte

Unsere Meldestellenbeauftragten nehmen Hinweise entgegen und sorgen aktiv für die Einhaltung der Gesetze.

  • Sie stellen sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden und minimieren das Risiko möglicher Bußgelder. Ihr Team wird nur dann eingeschaltet, wenn es notwendig ist.
  • Als externer und unabhängiger Partner bringen wir unser Fachwissen in vollem Umfang ein.
  • Da wir nicht als Angestellte in deinem Unternehmen tätig sind, sind mögliche Interessenkonflikte völlig ausgeschlossen.
  • Wir sind immer auf dem neuesten Stand der einschlägigen Gesetze und integrieren rechtliche Änderungen schnell in alle Prozesse.
  • Die Beauftragung eines externen, professionellen Dienstleisters mit den Aufgaben der internen Meldestelle (sogenannte Meldestellen-Tätigkeit) ist sogar ausdrücklich erlaubt und gesetzlich vorgesehen.

Ihre Vorteile im Überblick

Ein Meldestellenbeauftragter als externer und unabhängiger Ansprechpartner bietet Ihnen erhebliche Vorteile, wenn es um den Schutz von Whistleblowern geht.

Die Auslagerung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern an eine externe Organisation stellt sicher, dass Sie unvoreingenommene und effektive Unterstützung erhalten.

Unsere Meldestellenbeauftragten sind hochqualifizierte und erfahrene Fachleute, die sich für die Einhaltung der Gesetze und die Förderung ethischen Verhaltens einsetzen. Sie legen großen Wert darauf, dass alle Hinweisgeber fair behandelt und ihre Anliegen zeitnah und angemessen bearbeitet werden.

Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Beauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.

Zudem sind unsere Beauftragten erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.

Insgesamt bietet die Auslagerung des Schutzes von Hinweisgebern an einen externen Beauftragten zahlreiche Vorteile, wie z.B. ein geringeres Risiko rechtlicher Haftung, mehr Effizienz und Effektivität sowie einen besseren Schutz für Hinweisgeber.

Warum also diese wichtige Aufgabe nicht schon heute einem vertrauenswürdigen und erfahrenen Dritten anvertrauen?

Unsere Meldestellenbeauftragten bieten professionellen Schutz für Whistleblower.

  • Sie bearbeiten eingehende Meldungen, führen eine gründliche Analyse der Situation durch und unternehmen alle notwendigen Schritte, um sie zu klären.
  • Sie sprechen Empfehlungen aus, um festgestellte Probleme dauerhaft zu lösen, und können bei Bedarf weitere Spezialisten (wie Rechtsanwälte, Datenschutzexperten oder Detektive) hinzuziehen.
  • Außerdem stellen sie sicher, dass eine rechtzeitige Rückmeldung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

Unser Angebot

Wir bieten ein Servicevertrag für die Übernahme der Rolle des Meldestellenbeauftragten an, das Vereinbarungen über Themen und Pflichten sowie die Einrichtung von designierten Beauftragten in Parlabox-Software an.

Die zugewiesene Person führt rechtlich zulässige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Whistleblowing-Schutz aus, wie z.B.:

  • die Auswertung eingehender Meldungen,
  • die Analyse von Situatione,
  • die Einleitung notwendiger Schritte, während sie Empfehlungen ausspricht, wenn das Unternehmen dies verlangt.

Für dieses Paket gibt es bestimmte Stundenlimits, die auf der Unternehmensgröße basieren, wobei zusätzliche Leistungen nach Aufwand berechnet werden.

Alle Zeiten werden zusammen mit den dokumentierten Aufgaben erfasst, ohne dass bei der Abrechnung ein Bezug zu einzelnen Fällen hergestellt wird.

Häufig gestellte Fragen zum Meldestellenbeauftragten

Ein Meldestellenbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich ist, Meldestellen einzurichten und zu betreuen. Diese Stellen dienen dazu, potenziell kritische oder gesetzeswidrige Vorfälle, Probleme oder Missstände zu melden und zu behandeln.

Für die Rolle eines Meldestellenbeauftragten sind Vertraulichkeit, Kommunikationsfähigkeiten, Rechtskenntnisse, Empathie und Erfahrung im Konfliktmanagement von Bedeutung.

Die Vertraulichkeit und Anonymität der gemeldeten Informationen werden durch sichere, verschlüsselte Kommunikationskanäle, strikte Geheimhaltungspflichten des Meldestellenbeauftragten und den Einsatz von anonymen Meldesystemen sichergestellt.

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– Wir beraten Sie gerne
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
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