Hinweisgeberschutz E-Learnings
Nachweis der Fachkunde im eigenen Tempo via E-Learning erwerben.
Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Alle intern am Hinweisgebersystem beteiligten Personen (Ombudsmann HinSchG) müssen über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Um diese nachweisen zu können, ist eine Fachkunde-Schulung unumgänglich (§15 Absatz 2 HinSchG). Nutzen Sie unser umfassendes E-Learning-Portal zur Umsetzung der Anforderungen!
E-Learning Kursangebot zum Hinweisgeberschutz
Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.
Angepasstes Lernpensum an individuelle Zeitpläne und Bedürfnisse
Videoinhalte zum einfachen Verständnis und zur visuellen Darstellung der Lerneinheiten
Schritt-für-Schritt Anleitungen zur Vertiefung der Videoinhalte
Teilnahmebescheinigung zum Nachweis über erlangtes Wissen
Nicht sicher, welche Schulung Sie benötigen?
Sollten Sie umfangreichere Anforderungen haben und / oder spezifische Fragen mit einem unserer Berater klären wollen: Schicke Sie uns eine kurze Nachricht – wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen.