Was kostet HinSchG-Konformität?

Unsere Services und Produkte zur Umsetzung der HinSchG-Vorgaben.

Hinweise bearbeiten und Whistleblower schützen

Die Kosten für die Umsetzung der HinSchG-Anforderungen sind vom Umfang des Servicelevels abhängig. Für nur 33€ monatlich erhalten Sie eine Meldestellen-Software, mit der Sie eingehende Hinweise rechtssicher entgegennehmen und bearbeiten können. Sollten Sie die Aufgabe des Betriebs dieser Meldestelle outsourcen wollen, greifen Sie auf einen externen Meldestellenbeauftragten zurück. Dieser übernimmt die Meldestellentätigkeit in ihrem Unternehmen für 125€ monatlich

PARLABOX PRO
33€ / Monat

Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle mit Betspreisgarantie.

 
Meldung per Sprachaufnahme

Detaillierte Meldungen in kurzer Zeit in Form einer Sprachaufzeichnung abgeben.

Case Manager Unlimited

Bearbeitung eingehender Meldungen von einer unbegrenzten Anzahl an Redakteuren.

Multilingual

Einrichtung der Meldestelle mit 9 verschiedenen Sprachen 

Whitelabeling

Individualisierung durch Anpassung des Corporate Design und Erstellung eigener Formulare.

EXTERNER MSB
125€ / Monat

Die Anforderungen umsetzen, ohne eigene personelle und zeitliche Ressourcen zu nutzen. 

Alle Leistungen der Parlabox PRO, plus:
Implementierung

Einrichtung der Meldestelle

Interne Kommunikation

Mitarbeitende über die Meldestelle informieren

Hinweis-Management

Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen, sowie Ergreifen von Folgemaßnahmen

Dokumentation

Erfassung der Hinweise in der Software

Kommunikation

Beteiligte Personen werden informiert und Hinweisgebende über Fortschritt informiert 

ON DEMAND
Auf Anfrage

Der vollumfängliche Meldestellen-Service für Konzerne und Gesellschaften.

Alle Leistungen des externen MSB, plus:
Zentrale Verwaltung

Meldestellen der Tochtergesellschaften in nur einer Software verknüpft

Individualisierung

Anpassung einzelner Meldestellen an das Design der Tochtergesellschaften

Zuverlässiger Kundenservice

Stetiger Austausch mit Ihrem F2C

Datenschutzkonformität

Zertifizierte Datenschutzexperten betreiben die Meldestelle  

Was uns als Beratungsdienstleister auszeichnet

Unser Team ist authentisch, schnell und sehr vielfältig in Bezug auf Ausbildung und Skillset. Wir haben viel gesehen: von schnell wachsenden Start-ups bis zu international agierenden DAX-Konzernen – und uns verbindet die Leidenschaft, das Beste aus beiden Welten in unseren Daternschutzprojekten zu vereinen.

Unsere Zertifizierungen:
LOGO IRCA
Logo TÜV Nord
Logo TÜV Rheinland
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Keine versteckten Kosten

Verbindliche Projektbudgets & Pauschalpakete.

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Prozessoptimierung

Unser Team arbeitet effizient, zielgerichtet und agil.

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Full Service

Unsere Leistungen werden auf Ihre Anforderungen angepasst.

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Akkreditiert

TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Unser Service - Ihre Vorteile

Reputationsschutz

Sorgen Sie mithilfe der ausgezeichneten Verwaltung Ihrer Meldestelle für den Schutz des Guten Rufes Ihres Unternehmens.

Qualifizierte Fachleute

Unser qualifiziertes Consultant-Team sorgt dafür, dass alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeitet werden.

Keine Interessenkonflikte

Als externer und damit unabhängiger Partner sind wir von Interessenkonflikten befreit und bringen Expertise ein.

Bußgeldrisiko minimieren

Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden und minimieren das Risiko von möglichen Bußgeldern.

HinSchG Kosten

Jederzeit auf dem neusten Stand

Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Meldestellenbeauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.

Gesetzeskonformität

Unsere Beauftragten sind erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.

HinSchG Kosten
Hinweismeldungen

Anonyme und nicht anonyme Meldungen

Mit unseren HinSchG-Lösungen können Sie sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.

Häufig gestellte Fragen

In Bezug auf das HinSchG kann es schnell zu Unklarheiten kommen. Die folgenden Fragen werden in diesem Kontext besonders häufig gestellt

Ab dem 17.Dezember 2023 verpflichtet das HinSchG alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende zur Einrichtung einer internen Meldestelle. 

Unternehmen, die die HinSchG-Vorgaben nicht frist- oder ordnungsgemäß umsetzen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000€ rechnen. 

Ein Meldestellenbeauftragter ist eine vom Unternehmen beauftragte Person, den Betrieb der internen Meldestelle sowie die Bearbeitung der eingehende Hinweise zu verantworten. Diese Person kann sowohl aus dem Unternehmen selbst oder auch durch einen externen Dienstleister bestellt werden. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ergibt sich aus §14 HinSchG. Vor allem muss der Meldestellenbeauftragte über eine besondere Fachkunde verfügen, die ebenfalls gesetzlich festgelegt ist. 

Beim externen Meldestellenbeauftragten handelt es sich um einen externen Dienstleister, der vom Unternehmen mit dem Betrieb der internen Meldestelle betraut wird. Es handelt sich also um eine Outsourcing-Dienstleistung, die das Unternehmen in Anspruch nimmt. Dabei greift ein solcher Dienstleister häufig auf eine entsprechende Meldestellensoftware zurück. 

Neben den internen Meldestellen in Unternehmen haben Hinweisgebende außerdem die Möglichkeit, auf unabhängige externe Meldestellen zurückzugreifen und dort Hinweise abzugeben. Ein Meldestellenbeauftragter (sowohl intern als auch extern) ist aber nur für die interne Meldestelle Ihres Unternehmens verantwortlich, da die externen Stellen nach §19ff HinSchG im Verantwortungsbereich von Behörden liegen. 

Das HinSchG gibt nicht vor, in welcher Form ein Unternehmen den Meldekanal einrichten muss. Dennoch enthält es einige Anforderungen, die ein Meldekanal erfüllen muss. Zum einen ist der Meldekanal so einzurichten, dass die Vertraulichkeit und der Datenschutz der Hinweisgeber stets gewährleistet wird. Außerdem muss eine Dokumentation der Meldung sowie ergriffener Maßnahmen möglich sein. Jedes Unternehmen, das einen Meldekanal einrichtet, muss zwingend dafür sorgen, dass dieser für alle Hinweisgeber frei zugänglich und Barrierefreiheit gegeben ist. Ein geeigneter Meldekanal muss darüber hinaus die Möglichkeit eröffnen, Hinweise entweder in schriftlicher oder in Sprachform einzureichen.

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Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
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