Cortina Consult Logo

Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt

Sind Sie der Meinung, dass sich Datenschutz im Unternehmen einfacher umsetzen lassen sollte? Wir teilen diese Einschätzung.

Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt
Inhalt dieser Seite

Externer Datenschutzbeauftragter in Frankfurt und Hessen

Warum Cortina seine Datenschutz-Services in Frankfurt anbietet, ist schnell erklärt. Als Finanzhauptstadt Deutschlands und Mainmetropole ist Frankfurt eine Stadt mit vielen großen und kleinen Unternehmen. Die hohe Unternehmensdichte in der Rhein-Main-Region liegt sicherlich auch nicht zuletzt an seinem internationalen Flughafen, was die Stadt zu einem wichtigen Handelsplatz macht. Dies spiegelt sich auch in der frankfurter Messe wieder.

Die Cortina Consult bietet ihren Service bundesweit remote und vor Ort an. Unseren Datenschutzberatern ist es eine Freude mit frankfurter Unternehmen zusammen die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter, Partner und Kunden zu schützen und so den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt alle Aufgaben rund um den Datenschutz und Datensicherheit, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie suchen noch einen passenden Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Frankfurt? Dann sind wir die richtigen für Sie!

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.

Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.

§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.

§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Hiervon sind unter anderem umfasst:

  • Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
  • Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
  • Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
  • Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?

Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.

Video abspielen

Vorteile einer remote Datenschutzberatung

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Cortina Consult liegen auf der Hand. Doch besonders von dem remote Service profitieren alle Beteiligten:

Datenschutzberater im Abo-Modell

Ein Datenschutzbeauftragter muss unabhängig von der Mitarbeiteranzahl bestellt werden, wenn besonders sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) im Unternehmen verarbeitet werden. Die Kosten für einen externen Datenschutz-Consultant hängen von der Unternehmensgröße und dem gewünschten Beratungsumfang ab. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht ein für Sie bestmögliches Gesamtpaket zu entwickeln.

Die von uns transparent gestalteten Preismodelle (Pakete Small, Medium, Large) richten sich nach kleinen, mittleren und komplexen Datenschutzanforderungen für kleine bis große Unternehmen.

Entdecken Sie hier unsere Pauschalangebote und finden Sie das passende Paket.

Onboarding und Ablauf des Datenschutzprozesses mit Cortina Consult

Das Team der Cortina besteht aus Datenschutzprofis, Juristen, IT-Sicherheitsexperten & Webspezialisten mit über 10 Jahren Erfahrung. Der Ablauf des Prozesses vom ersten Kennenlernen bis zur Wiederaufnahme des Betriebs verläuft in der Regel unkompliziert. Die Schnelligkeit hängt aber immer auch vom Zutun unserer Kunden ab.

Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden

Datenschutzaudit & Konzept

Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.

Datenschutzschulungen

Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.

Technisch organisatorische Maßnahmen

Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.

Dokumente & Vorlagen

Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.

Webcompliance

Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.

FAQ: Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt

Ein Erstgespräch bieten wir kostenlos an. Hier geht es um ein unverbindliches Kennenlernen und eine erste Einschätzung des aktuellen datenschutzrechtlichen Status Quo im Unternehmen.

Ein interner Datenschutzbeauftragter in Festanstellung kostet in der Regel mehr als ein externer Datenschutzbeauftragter, der nach erbrachten Leistungen berechnet. Doch das ist nicht der einzige finanzielle Vorteil, den ein externer Datenschutzbeauftragter hat. Denn auch teure Gebühren für Fortbildungen und Zertifizierungen müssen nicht vom Unternehmen bezahlt werden. Neben dem finanziellen Aspekt verfügt ein externer Datenschutzbeauftragter außerdem über branchenübergreifende Erfahrung und ein Datenschutzmanagementsystem, vom dem Unternehmen profitieren und er unterliegt nicht der Gefahr der Betriebsblindheit.

Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten  profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.

Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.

Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.

Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

  • Information und Beratung der Geschäftsführung;
  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
  • Überwachung des Datenschutz-Managements;
  • Consulting zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
  • Schulung der Mitarbeiter.

Nach einem Erstgespräch und der Einschätzung, welches Paket bzw. welcher Umfang für Ihr Unternehmen angemessen ist, lassen wir Ihnen einen Vertrag zukommen. Sobald dieser unterzeichnet wurden, sind wir Ihr externer Datenschutzbeauftragter und der gemeinsame Prozess kann beginnen.

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umstanden zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Daher können hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes die Folge sein.

Wir stellen Ihren Datenschutzbeauftragten und bieten Datenschutzservice zum Festpreis. Entdecken Sie unseren externen Datenschutzservice in Frankfurt und vergleichen Sie unsere Leistungspakete.

DSGVO und DSMS

Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Richtlinien haben Unternehmen in Europa auf den Kopf gestellt. Datenschutz ist und bleibt für die meisten ein eher lästiges Thema, eine unangenehme Pflicht. Doch aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in Datenschutzfragen zu entlasten.

Die Datenschutzgrundverordnung verlangt den Schutz personenbezogener Daten, Informationspflichten, Dokumentationspflichten und Betroffenenrechte (Art. 13-15 DSGVO) sind hier wichtige Stichworte. All dies gilt es durch ein durchdachtes Datenschutzkonzept respektive Datenschutzmanagementsystem (DSMS) umzusetzen und immer aktuell zu halten.

Hier greift die Arbeit eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir erstellen ein Datenschutzkonzept und stellen ein Managementsystem auf einem sicheren EU-Server für die Verwaltung der Dokumente zur Verfügung. Ein Datenschutzbeauftragter kennt nicht nur die Vorschriften im Schlaf, sondern verfügt bereits über praktische Erfahrung der Umsetzung von Maßnahmen für unterschiedliche Branchen.

Für die Unterstützung frankfurter Unternehmen bieten wir unseren Service bedarfsgerecht, auch für kleines Budget, an.

Frankfurt Online: DSGVO für Websites

Jedes Unternehmen verfügt über eine Unternehmenswebsite. Für die einen dient die Website einfach als Art Visitenkarte im Netz für andere ist die Website entscheidend für das Gewinnen von Neukunden. Bei wieder anderen baut der gesamte Erfolg auf der Internetpräsenz auf.

Nicht umsonst werden die Möglichkeiten des Online-Marketings immer vielfältiger. Doch im Internet werden unzählige Daten, darunter personenbezogene Daten von Nutzern erhoben (und das nicht Selten ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung).

Die Datenschutzgrundverordnung enthält daher ganze Kapitel, die sich nur mit der digitalen Datenerhebung für Websites beschäftigt. Diese Gesetze sind für Laien oft schwer zu durchschauen und die kostenlosen Lösungen im Netz mehr als unzureichend.

Für eine datenschutzsichere Website braucht es neben einem Impressum in der Regel eine Datenschutzerklärung so wie ein Cookie Banner. Als Experten für Webcompliance helfen wir gerne bei der Umsetzung und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Was muss in die Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung dient der Erfüllung der Informationspflicht. Sie soll Website-BesucherInnen auf verständliche Art und Weise darüber informieren, welche Daten, wie lange und zu welchem Zweck erhoben werden und ihn über seine Rechte (Betroffenenrechte) belehren.

Eine Datenschutzerklärung wird auch in anderen Sprachen fällig, wenn Ihr Unternehmen in dem Zielland Ware oder Dienstleistungen anbietet. Außerdem benötigen Sie eine Datenschutzerklärung für sämtliche Social Media Kanäle, auf denen Sie als Unternehmen präsent sind.

Eine Datenschutzerklärung muss zu jeder Zeit vollständig und aktuell sein, weshalb von Vorlagen oder Datenschutzgeneratoren abzuraten ist. Aus diesem Grund bieten wir einen Datenschutzerklärung-Service an und kümmern uns dauerhaft um die Aktualität Ihrer Datenschutzerklärung.

Braucht meine Unternehmenswebsite einen Cookie Banner?

Um diese Frage beantworten zu können, müssen Sie einen umfangreichen Cookie Check Ihrer Seite vornehmen. Dies empfiehlt sich auch, wenn Sie zu glauben wissen, welche Cookies auf Ihrer Website gesetzt werden.

Das liegt zum einen daran, dass manche Websites sehr umfangreich sind und es schwierig ist, den Überblick zu haben und zum anderen daran, dass Cookies oft hinter einem PlugIn oder einem Video versteckt sind.

Fakt ist, besonders für Marketing-Cookies, brauchen Sie die rechtmäßige Einwilligung Ihrer Nutzer, bevor Sie diese auf deren Computer ausspielen. Hier ist die Gesetzeslage ganz klar. Über notwendige Cookies muss lediglich (in der Datenschutzerklärung) informiert werden. Allerdings muss auch die vollständig und immer aktuell sein.

Aufsichtsbehörde Hessen

Jedes Bundesland verfügt über eine Aufsichtsbehörde mit einem Landesdatenschutzbeauftragten als Ansprechpartner. In Hessen hat Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch seit 2003 diese Rolle inne – gewählt durch den Hessischen Landtag.

Seit 2018 ist er außerdem der Hessische Beauftragte für Informationssicherheit. Der Rechtswissenschafter agiert somit als oberster Dienstherr bezüglich des Hessischen Datenschutzgesetzes und ist auch Ansprechpartner für die Stadt Frankfurt, wenn es beispielsweise zu einem Datenschutzvorfall im Unternehmen kommen sollte.

Wer kann Datenschutz-Consultant werden?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann intern oder extern erfolgen. Es gibt Vorteile und Nachteile für interne und externe Datenschutzberatung. Es kann sinnvoll sein, die Position intern zu besetzen, wenn ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Zudem wäre eine weitere Variante, den internen Datenschutzbeauftragtern durch einen externen in einzelnen Maßnahmen zu unterstützen.

Zu den notwendigen Voraussetzungen für einen Datenschutzbeauftragten zählen Fachkunde und umfangreiches Wissen über DatenschutzgesetzeZertifizierung (bspw. vom TÜV), kommunikative FähigkeitenNeutralität und technisches Know-How für IT-Sicherheit.

Im Vergleich zwischen dem internen und dem externen Datenschutzbeauftragten hat der externe DSB viele Vorteile auf seiner Seite:

Vergleich interner oder externer Datenschutzbeauftragter

Interner DSB
Externer DSB
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ IT-Sicherheit inklusive
Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.
Inhalt dieser Seite
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Externen DSB in Frankfurt bestellen

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.

Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter

Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.

Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter
Nach oben scrollen
Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Unsere Lösungen
Cortina Consult Logo