Datenschutzerklärung Generator

Datenschutzerklärung Generator

Erstellen Sie in nur 4 Schritten Ihre Datenschutzerklärung – kostenlos und unkompliziert! Nutzen Sie dazu zusätzlich den kostenlosen Website Check und finden Sie heraus, auf welche Services Sie in Ihrer DSE hinweisen müssen. 

Web-Compliance
Inhalt dieser Seite

Kostenlose Datenschutzerklärung - so geht's

Die Erstellung einer Datenschutzerklärung (DSE) ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, da die Datenschutzrichtlinien oft schwer zu verstehen sind. Besonders, wenn Sie sich nicht tagtäglich mit dem Fachjargon der Datenschutzrichtlinien auseinandersetzen, kann die Erstellung einer DSE zu einer Mammutaufgabe werden. Deshalb bieten wir kleinen Website-Betreibern und juristischen Neulingen die Möglichkeit, einen Datenschutzerklärung Generator in Form einer CLOUD DSE kostenlos auf ihrer Homepage, ihrem Blog oder anderen Webinhalten zu verwenden. Sie ist völlig kostenlos und immer auf dem neuesten Stand.

Unser Privacy Hub erleichtert es Ihnen, eine verständliche Datenschutzerklärung zu erstellen. Dazu beantworten Sie einfach ein paar Fragen und wir erstellen ein kurzes JavaScript mit allen notwendigen Inhalten. Wir geben Ihnen sogar eine kurze Anleitung, wie Sie diese in Ihre Website einbauen können – und in nur wenigen Minuten hat Ihre Website eine aktuelle und optimierte Datenschutzerklärung!

 

Datenschutzerklärung Generator - In 4 Schritten zur DSGVO-konformen Datenschutzerklärung

Schritt 1

Registrieren Sie sich kostenlos und unverbindlich im Privacy Hub

Schritt 2

Beantworten Sie alle notwendigen Fragen per Frage-Antwort-Klick

Schritt 3

Generieren Sie Ihr individuelles JavaScript-Snippet

Schritt 4

Speichern Sie Ihr Snippet auf Ihrer Website ab - FERTIG!

Vorteile unseres Datenschutzerklärung Generator

Jetzt Pro Bono DSE erstellen

Erstellen Sie einen kostenlosen Privacy Hub Account und legen direkt mit der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung los!

Weitere Fragen rund um die Datenschutzerklärung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDGS-neu) verpflichten Websitebetreiber zu deutlich mehr Transparenz beim Datenschutz. Artikel 6 Abs. 1 DSGVO dient dabei als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Aus diesem Grund muss der Besucher / Nutzer einer Website in einer Datenschutzerklärung darüber informiert werden, welche persönlichen Daten erhoben, gespeichert und verwendet werden.

Dabei sind Logfiles, Registrierungsmöglichkeiten, die Verwendung von Cookies und der Einsatz von Analyse- oder Trackingdiensten zu berücksichtigen. Einfache Datenschutzerklärung Vorlagen reichen da nicht mehr aus. 

Fast jeder Websitebetreiber ist dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf der Website zur Verfügung zu stellen. Diese ist jedoch individuell den jeweiligen Websites anzupassen, weshalb Datenschutzexperten von Datenschutzerklärung Mustern abraten. Nur in extrem seltenen Fällen kann auf eine Datenschutzerklärung auf der Website verzichtet werden.

Laut DSGVO Art. 13 sind Sie zur Information Ihrer Website-BesucherInnen verpflichtet, sobald Sie personenbezogene Daten erheben. Sollte keine oder eine unzureichende Datenschutzerklärung bei KundInnen, der Konkurrenz oder den Behörden ins Visier geraten, können Abmahnungen und Bußgelder die Folge sein.

Mit einer Datenschutzerklärung erfüllen WebsitebetreiberInnen ihre Informationspflichten nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Denn Betroffene (also Kunden und Kundinnen) haben das Recht, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert zu werden.

Grundsätzlich muss eine Datenschutzerklärung die Besucher einer Website in transparenter und verständlicher Form darüber aufklären, wie Sie mit ihren personenbezogenen Daten umgehen. 

Damit verbunden ist: 

 

Inhaltlich muss eine Datenschutzerklärung (DSE) den Vorgaben des Art. 13 DSGVO entsprechen. Hier eine Übersicht der Punkte, die unbedingt in der DSE vorkommen müssen:

Die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sehen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und sehr hohe Bußgeldzahlungen von mehreren Millionen Euro bzw. prozentual am Umsatz gemessene Strafgelder vor, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Inhalt dieser Seite
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Datenschutz auf Autopilot

Mit dem Privacy Hub beliebig viele Datenschutzerklärungen effizient in 30+ Sprachen erstellen.

Automatisierte Website Scans für unbegrenzt viele Domains

Mit dem Privacy Hub erhalten Sie Zugang zu allen Datenschutz-Features, die Sie für die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben auf Ihren Websites benötigen. Mittels Dashboard können Sie das Ergebnis Ihres DSGVO-Scores auf einen Blick erfassen und alle Datenschutzerklärungen zentral verwalten.

Web-Compliance
Nach oben scrollen
Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Unsere Lösungen
Cortina Consult Logo