Externer Datenschutzbeauftragter: Definition, Aufgaben & Bestellpflicht
Ein externer DSB entlastet Ihr Unternehmen von komplexen DSGVO-Pflichten, sichert Compliance und schützt vor Bußgeldern – alle wichtigen Infos hier im Überblick.
Das wichtigste zum DSB in Kürze
- Definition: Überwacht DSGVO-Einhaltung im Betrieb; Anlaufstelle für Behörden, Kunden & Mitarbeitende.
- Aufgaben: Beratung, Schulung, Dokumentation, Behördenkontakt & Umsetzung Betroffenenrechte.
- Bestellpflicht: Ab 20 Mitarbeitenden in der Datenverarbeitung – oder bei sensiblen Daten.
- Besetzung: Intern oder extern mit einem Dienstleister wie Cortina Consult möglich.
- Kosten: Intern ø 14.800 €/Jahr; Extern mit einem eDSB von Cortina Consult ab 125 €/Monat.
- Strafen: Ohne DSB drohen Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Unternehmen und ist die zentrale Anlaufstelle für Mitarbeitende, Kunden und Aufsichtsbehörden in allen Datenschutzfragen. Seine Rolle ist in Art. 37–39 DSGVO sowie §38 BDSG gesetzlich geregelt. Für zahlreiche Unternehmen ist die Benennung eines DSB dabei nicht optional, sondern gesetzlich verpflichtend.
Anders als eine reine Beratungsfunktion nimmt ein Datenschutzbeauftragter eine besonders geschützte Stellung ein:
Er berichtet direkt an die oberste Leitung und darf für seine Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Er prüft Verarbeitungstätigkeiten, schult Mitarbeitende und begleitet neue Projekte datenschutzkonform.
Er ist erster Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde – etwa bei Anfragen oder Datenpannen.
Zusätzlich schützt ihn ein besonderer Kündigungsschutz.
Ein „Datenschutzbeauftragter“ kann zwei völlig verschiedene Rollen meinen – und genau das führt regelmäßig zu Verwechslungen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte arbeitet für Ihr Unternehmen: Er berät die Geschäftsführung, überwacht die Einhaltung der DSGVO und ist Ansprechpartner für Behörden und Betroffene. Diese Rolle können Sie mit eigenem Personal (intern) oder über einen Dienstleister (extern) besetzen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist damit eine Variante des betrieblichen DSB, keine eigene Kategorie. Die Landes- und Bundesbeauftragten für den Datenschutz sind dagegen staatliche Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Sie kontrollieren Unternehmen von außen und verhängen bei Verstößen Bußgelder.
Kurz: Der betriebliche DSB unterstützt Sie, die Aufsichtsbehörde prüft Sie. Ob sich die interne oder externe Besetzung für Ihr Unternehmen lohnt, zeigen wir weiter unten im Kostenvergleich intern vs. ext. DSB .
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO gesetzlich festgelegt. Er sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform arbeitet – von der Beratung über die Dokumentation bis zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde:
- Beratung und Überwachung: Er prüft Verarbeitungstätigkeiten auf DSGVO-Konformität und gibt konkrete Empfehlungen zur Risikominimierung.
- Schulung der Mitarbeitenden: Er sensibilisiert das Team für den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten – als Präsenzschulung oder E-Learning.
- Dokumentation und Nachweise: Er erstellt und pflegt das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), prüft Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und führt Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durch.
- Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden: Er koordiniert die Kommunikation mit der Behörde – etwa bei Anfragen, Beschwerden oder der Meldung von Datenpannen.
- Umsetzung der Betroffenenrechte: Er stellt sicher, dass Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen fristgerecht und rechtssicher bearbeitet werden.
- Risikomanagement: Er identifiziert Schwachstellen in den Datenverarbeitungsprozessen und entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit.
Wichtig: Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht – die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Unternehmen (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Einen vollständigen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Mehr zu den Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie außerdem hier im Video:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Was passiert ohne Datenschutzbeauftragten?
Wer trotz gesetzlicher Pflicht keinen Datenschutzbeauftragten benennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO. Die Aufsichtsbehörden können dafür empfindliche Bußgelder verhängen – bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die Risiken gehen aber über das reine Bußgeld hinaus:
Schon das Versäumnis selbst ist bußgeldbewehrt – unabhängig davon, ob ein konkreter Datenschutzverstoß vorliegt.
Ohne fachkundige Begleitung werden Meldepflichten bei einer Datenpanne (Art. 33/34 DSGVO, 72-Stunden-Frist) oft verpasst oder fehlerhaft erfüllt – das zieht zusätzliche Bußgelder nach sich.
Betroffene können immateriellen Schadensersatz geltend machen (Art. 82 DSGVO), Mitbewerber und Verbände können abmahnen.
Datenschutzverstöße werden öffentlich – bei Kunden, Partnern und Investoren, die Compliance zunehmend voraussetzen.
Praxisbeispiele: Das LfDI Baden-Württemberg verhängte 150.000 € Bußgeld gegen ein Unternehmen wegen fehlender DSB-Bestellung; gegen einen Online-Shop wurden 50.000 € wegen unzureichender Datenschutz-Dokumentation fällig.
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?
Wer Datenschutzbeauftragter werden möchte, muss gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO zwei zentrale Voraussetzungen erfüllen: berufliche Fachkunde und Zuverlässigkeit. Je komplexer und risikoreicher die Datenverarbeitung im Unternehmen, desto höher die Anforderungen an die Qualifikation.
Ein Datenschutzbeauftragter sollte mitbringen:
- Rechtliches Fachwissen: fundierte Kenntnisse der DSGVO, des BDSG und relevanter branchenspezifischer Vorschriften.
- Technisches Verständnis: Wissen zu IT-Sicherheit und technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM).
- Nachgewiesene Qualifikation: häufig belegt durch eine Zertifizierung (z. B. TÜV, GDD) und regelmäßige Fortbildung zur aktuellen Rechtsprechung.
- Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit: keine Interessenkonflikte – Geschäftsführung, IT-Leitung oder Personalleitung dürfen die Rolle deshalb nicht übernehmen.
Intern oder extern besetzen? Die Rolle können Sie mit einer qualifizierten internen Fachkraft besetzen oder an einen externen Dienstleister übertragen. Intern entsteht Aufwand für Schulung und laufende Fortbildung, während ein externer Datenschutzbeauftragter die nötige Fachkunde sofort mitbringt und per Definition unabhängig ist.
Welche Variante sich für welches Unternehmen lohnt, lesen Sie im Detail in unserem Ratgeber Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter.
Wer haftet - Unternehmen oder Datenschutzbeauftragter?
Kurz gesagt: Datenschutzrechtlich haftet gegenüber der Aufsichtsbehörde und den Betroffenen das Unternehmen als Verantwortlicher, nicht der Datenschutzbeauftragte. Grundlage ist die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO – die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO lässt sich nicht auf den DSB abwälzen.
Wichtig ist die Unterscheidung nach Rolle:
- Das Unternehmen trägt die Verantwortung für Datenschutzverstöße und Bußgelder (Art. 83 DSGVO) – auch dann, wenn ein DSB benannt ist.
- Der Datenschutzbeauftragte haftet nicht für die Verstöße des Unternehmens, sondern nur für eigene Pflichtverletzungen – etwa nachweislich fehlerhafte Beratung oder Überwachung.
- Interner DSB: Als Arbeitnehmer haftet er nur eingeschränkt (Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs) – das Haftungsrisiko bleibt faktisch beim Unternehmen.
- Externer DSB: Er haftet als eigenständiger Dienstleister für Beratungsfehler und ist dafür in der Regel berufshaftpflichtversichert.
Der Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten: Er bringt eine eigene Berufshaftpflicht mit und übernimmt für seinen Verantwortungsbereich das Risiko. Fehlerhafte Beratung geht so nicht zu Ihren Lasten – ein Sicherheitsnetz, das ein interner Mitarbeiter in dieser Form nicht bietet.
Wie Sie dieses Risiko gezielt auslagern, zeigt Ihnen unser Vergleich Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter.
Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten? Finden Sie es heraus in unserem Test:
Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und §38 BDSG. Eine gesetzliche Pflicht besteht insbesondere, wenn:
Es sind mind. 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt – dazu zählen auch Buchhaltung, Personal und Marketing, nicht nur die IT.
Die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens liegt im systematischen Beobachten von Personen – z.B. ein Sicherheitsdienst mit Videoüberwachung oder eine Agentur mit Web-Tracking.
Es werden besondere Datenkategorien umfangreich verarbeitet – z.B. eine Arztpraxis mit Gesundheitsdaten oder ein Labor mit biometrischen Daten.
Auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll: Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – auch ohne Benennungspflicht müssen Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, Betroffenenrechte umsetzen und Datenpannen fristgerecht melden. Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass diese Pflichten zuverlässig erfüllt werden.
Ob Sie potenziell betroffen sind, erfahren Sie im Schnell-Test. Alle Details zur Bestellpflicht finden Sie außerdem in unserem Ratgeber: Datenschutzbeauftragter Pflicht.
Cortina Consult · Kostenloser Selbsttest
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter? Ein Kostenvergleich
Der größte Unterschied zwischen einem internen und externen Datenschutzbeauftragten liegt in den Kosten und im Haftungsrisiko. Während ein interner DSB Gehalt, Schulung und Fortbildung verursacht und das Haftungsrisiko im Unternehmen bleibt, arbeitet ein externer DSB zu planbaren Pauschalen – und bringt eine eigene Berufshaftung mit.
- Arbeitszeit
- Personalkosten
- Hilfsmittel & Software
- Fortbildung
- Fachkunde
- Haftung
Interner Datenschutzbeauftragter
- Bindet ca. 20 % der Arbeitszeit einer Fachkraft.
- Anteiliges Gehalt von ca. 900 €/Monat für die DSB-Tätigkeit.
- Zusätzlich ca. 1.000 €/Jahr für Hilfsmittel und Software.
- Laufende Fortbildungskosten von ca. 3.000 €/Jahr.
- Erst nach Schulung und Einarbeitung voll einsatzfähig.
- Das Haftungsrisiko für Beratungsfehler bleibt im Unternehmen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Volle DSGVO-Fachkunde zum Festpreis – Software & Fortbildung inkl.
- Bindet keine interne Arbeitszeit – Mehr Zeit für das Kerngeschäft.
- Feste Pauschale ohne versteckte Personal- oder Lohnnebenkosten.
- Software und Hilfsmittel sind in der Pauschale bereits enthalten.
- Fortbildung inklusive – der eDSB muss sich selbst weiterbilden.
- Sofort einsatzbereit – volle Fachkunde ab dem ersten Tag.
- eDSB trägt Haftung für Beratung – abgesichert per Berufshaftpflicht.
Weitere Details im vollständigen Ratgeber Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter.
Weitere Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Über die reine Kostenersparnis hinaus bietet ein externer DSB Vorteile, die eine interne Besetzung nur schwer erreicht:
Ein externer DSB betreut Unternehmen aus vielen Branchen und kennt bewährte Lösungen sowie typische Fallstricke. Dieses Praxiswissen fließt direkt in Ihren Datenschutz ein.
Ohne Betriebsblindheit und interne Abhängigkeiten bewertet ein externer DSB Prozesse neutral – und setzt notwendige Maßnahmen konsequenter durch als ein interner Mitarbeiter.
Ein externer DSB ist per Definition frei von Interessenkonflikten. Er ist weisungsfrei und erfüllt die Unabhängigkeitsanforderung der DSGVO ohne Einschränkung.
Bei Cortina Consult verbinden wir die DSB-Betreuung mit unserer Compliance-Software und E-Learnings – Dokumentation, Aufgaben und Nachweise laufen zentral an einem Ort zusammen.
Ob Wachstum, neue Standorte oder neue Verarbeitungen: Ein externer DSB passt den Leistungsumfang flexibel an – ohne Neueinstellung oder zusätzliche Schulungen.
Datenschutzrecht ändert sich laufend. Ihr externer DSB verfolgt neue Gesetze und Rechtsprechung kontinuierlich und passt Ihre Maßnahmen proaktiv an.
Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
eDSB zum Festpreis von Cortina Consult
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich nach Unternehmensgröße, Branche und Leistungsumfang. Statt schwer kalkulierbarer Personalkosten zahlen Sie eine feste Monatspauschale – transparent und ohne versteckte Zusatzkosten.
ab 125 €/Monat – Basisbetreuung mit VVT-Erstellung, Mitarbeiterschulung und Behördenkontakt. Beratung, Software und E-Learning in einer Pauschale.
250–350 €/Monat – erweiterte Betreuung inkl. Datenschutz-Folgenabschätzungen, regelmäßiger Audits und dediziertem Ansprechpartner.
350–500 €/Monat – vollumfängliche Betreuung inkl. Incident-Management und Konzernstrukturen.
Pauschalpreis für Ihren externen Datenschutzbeauftragten – inklusive Beratung, Software, Schulung und persönlichem Ansprechpartner.
- TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- DSMS-Plattform für Dokumentation, Automation, Reporting etc.
- E-Learning mit Zertifikat für Mitarbeitende
- Audit & Projekt Kick-Off
- 4 Jour fixe pro Jahr mit persönlichem Datenschutzberater
Warum ein externer DSB von Cortina Consult? Beratung. Software. Schulung. Aus einer Hand.
Als TÜV-zertifizierter Dienstleister betreuen wir seit über zehn Jahren Unternehmen jeder Größe im Datenschutz. Sie erhalten nicht nur einen Datenschutzbeauftragten, sondern ein eingespieltes Team aus Jurist:innen und IT-Spezialist:innen – unterstützt durch unsere eigene Compliance-Software.
- Persönlicher Ansprechpartner: Sie haben feste Kontaktpersonen, die Ihr Unternehmen kennen und bei Fragen bereit stehen.
- Zertifizierte Expertise: TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte mit juristischem und technischem Hintergrund.
- Compliance-Software inklusive: Dokumentation, Aufgaben und Nachweise laufen zentral in unserer DSMS-Plattform zusammen.
- Pragmatisch statt bürokratisch: So viel Datenschutz wie nötig, so wenig Aufwand wie möglich – auf Ihr Tagesgeschäft abgestimmt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenVom DAX-Konzern bis zum Startup betreuen wir über 400 Unternehmen jeder Größe. Wir kennen Ihre Herausforderungen – und die passenden Lösungen.
In über 500 Datenschutzprojekten haben wir nahezu jede Konstellation gesehen. Diese Erfahrung kommt direkt Ihrem Unternehmen zugute.
Seit mehr als zehn Jahren auf Datenschutz und DSGVO spezialisiert – inklusive aller Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung.
In 4 Schritten zum erfolgreichen Datenschutzprojekt
Von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung – strukturiert, transparent und ohne Aufwand für Ihr Team.
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Benennungspflicht und klären den passenden Leistungsumfang für Ihr Unternehmen.
Wir übernehmen die formelle Bestellung als Ihr externer DSB und melden die Kontaktdaten fristgerecht an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wir nehmen den Ist-Zustand auf, erstellen Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und zeigen per Gap-Analyse den Handlungsbedarf.
Wir begleiten Sie dauerhaft mit Compliance-Checks, Schulungen, Betroffenenanfragen und einem jährlichen Tätigkeitsbericht.
Externen Datenschutzbeauftragten wechseln
So funktioniert's
Unzufrieden mit Ihrem aktuellen Datenschutzbeauftragten? Der Wechsel ist unkompliziert – und ganz ohne Lücke in Ihrer Betreuung möglich.
Anders als ein interner DSB mit besonderem Kündigungsschutz lässt sich ein externer Dienstleister mit kurzer Frist wechseln, meist innerhalb von drei Monaten.
Wann sich ein Wechsel lohnt:
- Mangelnde Erreichbarkeit: Ihr aktueller DSB meldet sich zu spät oder gar nicht.
- Fehlende Betreuung: Schulungen, Audits oder Aktualisierungen bleiben aus.
- Intransparente Kosten: Versteckte Zusatzkosten statt planbarer Pauschale.
- Neue Anforderungen: Wachstum, neue Standorte oder Branchen, die mehr Expertise erfordern.
Wir übernehmen die Betreuung nahtlos: Wir prüfen die bestehende Bestellung, holen die Unterlagen ein und melden den Wechsel bei der Aufsichtsbehörde – ohne Aufwand und ohne Betreuungslücke für Sie.
Alle Schritte im Detail im Ratgeber Externen Datenschutzbeauftragten wechseln.
Datenschutz für Ihre Branche
eDSB mit Branchenexpertise
Ob strenge Schweigepflicht im Gesundheitswesen, Cookie-Consent und Tracking im E-Commerce oder TISAX® in der Automobilindustrie: Die DSGVO gilt überall gleich, doch ihre Umsetzung sieht in jeder Branche anders aus. Als externer Datenschutzbeauftragter bringen wir das passende Fachwissen für Ihren Sektor mit – von der Arztpraxis über den Onlineshop bis zum Konzern.
Statt Standardlösungen erhalten Sie eine Betreuung, die auf die typischen Prozesse, Systeme und Risiken Ihrer Branche zugeschnitten ist. So werden Datenschutzpflichten nicht zum Bremsklotz, sondern lassen sich effizient in Ihren Arbeitsalltag integrieren.
Einen Überblick über alle Branchen und unsere spezialisierten Lösungen finden Sie in unserer Branchenübersicht.
Remote Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzberatung in Ihrer Region
Datenschutz braucht Nähe: einen Ansprechpartner, der erreichbar ist und Ihre regionalen Anforderungen kennt. Deshalb betreuen wir Unternehmen an über 70 Standorten in ganz Deutschland – ob in Berlin, Hamburg, München, Köln oder Frankfurt.
Die Zusammenarbeit läuft flexibel: vieles bequem digital per Video und Telefon, wichtige Termine auf Wunsch persönlich bei Ihnen vor Ort. So verbinden wir die Effizienz einer digitalen Betreuung mit der Verbindlichkeit eines regionalen Ansprechpartners.
Finden Sie Ihren regionalen Datenschutzbeauftragten in unserer Übersicht der Beratungsstandorte.
Datenschutz Erfolgsgeschichten unserer Kunden
„Wachstum heißt Konsolidierung – mit Cortina Consult haben wir unseren Datenschutz für fünf Gesellschaften auf eine einheitliche Basis gestellt.“
— Brace Group GmbH
„Durch die Standardisierung im M&A-Prozess lässt sich Compliance effektiv umsetzen – bundesweit und mit klaren Strukturen.“
— Deutsche Hausverwaltung Plus
„Datenschutz in Kommunen hat höchste Priorität. Start-ups müssen ab Tag 1 liefern.“
— TIVIO
Häufige Fragen zum externen DSB
Die wichtigsten Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten beantwortet.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Eine Benennungspflicht besteht insbesondere, wenn mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten verarbeiten (§38 BDSG), wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher systematischer Überwachung liegt oder sensible Daten in großem Umfang verarbeitet werden (Art. 37 DSGVO). Auch ohne Pflicht gelten die DSGVO-Vorgaben – ein DSB stellt deren Umsetzung sicher. Details im Ratgeber Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Lohnt sich ein externer DSB auch für kleine Unternehmen?
Ja. Gerade kleine Unternehmen profitieren, weil sie sofort volle Fachkunde erhalten, ohne eine eigene Fachkraft schulen zu müssen. Schon ab 125 €/Monat sind alle Pflichten abgedeckt – auch wenn (noch) keine gesetzliche Benennungspflicht besteht, etwa aus Gründen der Rechtssicherheit gegenüber Kunden und Investoren.
Welche Arten von Datenschutzbeauftragten gibt es?
Der Begriff wird häufig verwechselt:
- Betrieblicher DSB: wird vom Unternehmen benannt und sorgt intern für DSGVO-Konformität – um diese Rolle geht es hier.
- Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD/LfDI): die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, die Unternehmen von außen kontrolliert und Bußgelder verhängt.
- Bundesbeauftragte:r (BfDI): die Aufsichtsbehörde auf Bundesebene, u. a. für Bundesbehörden, Telekommunikation und Post.
Kurz: Der betriebliche DSB arbeitet für Ihr Unternehmen, die Landes- und Bundesbeauftragten kontrollieren es. Mehr dazu unter zuständige Aufsichtsbehörden.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße und Leistungsumfang: kleine Unternehmen ab 125 €/Monat, Mittelstand 250–350 €/Monat, große Unternehmen 350–500 €/Monat. Zum Vergleich: Ein interner DSB kostet rund 14.800 €/Jahr. Ihren individuellen Preis ermitteln Sie über unseren Kostenkonfigurator.
Kann ich den externen DSB jederzeit wechseln?
Ja. Anders als ein interner DSB mit besonderem Kündigungsschutz lässt sich ein externer Dienstleister mit kurzer Frist wechseln – meist innerhalb von drei Monaten. Wir übernehmen die Betreuung nahtlos, ohne Lücke. Mehr im Ratgeber Externen Datenschutzbeauftragten wechseln.
Wie wird die Fachkunde eines externen DSB nachgewiesen?
Die Fachkunde belegen unter anderem eine Zertifizierung (z. B. TÜV, GDD, IHK), eine juristische oder IT-technische Ausbildung, Referenzen und betreute Unternehmen sowie regelmäßige Fortbildungen zu aktueller Rechtsprechung.
Wer haftet bei einem Datenschutzverstoß?
Datenschutzrechtlich verantwortlich bleibt das Unternehmen (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO) – auch wenn ein DSB benannt ist. Der Datenschutzbeauftragte haftet nur für eigene Pflichtverletzungen, etwa fehlerhafte Beratung. Ein externer DSB bringt dafür eine eigene Berufshaftung mit und senkt so Ihr Risiko.
Was passiert, wenn kein DSB benannt wird?
Die Nichtbestellung trotz Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit (Art. 83 DSGVO) mit Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Hinzu kommen Risiken bei Datenpannen und Reputationsschäden.
Wie unterscheidet sich ein Datenschutzkoordinator vom DBS?
Der Datenschutzbeauftragte ist eine gesetzlich definierte, unabhängige Rolle (Art. 37–39 DSGVO). Der Datenschutzkoordinator ist dagegen keine gesetzliche Funktion, sondern eine interne Organisationseinheit, die den DSB bei operativen Aufgaben unterstützt – er kann die Benennungspflicht nicht erfüllen. Viele Unternehmen kombinieren beides: ein externer DSB übernimmt die gesetzliche Funktion, ein interner Koordinator die Umsetzung im Tagesgeschäft. Mehr zum Datenschutzkoordinator.
Kann ein DSB auch die Informationssicherheit übernehmen?
Ja. Datenschutz (DSGVO) und Informationssicherheit (ISO 27001) überschneiden sich stark – ein kombiniertes Angebot spart Kosten und sichert konsistente Prozesse. Cortina Consult stellt neben dem DSB auch einen externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) – beides aus einer Hand, mit nur einem Ansprechpartner.
Unterstützt ein DSB beim datenschutzkonformen Einsatz von KI?
Ja. Neue Technologien wie KI-Anwendungen erfordern oft eine Datenschutz-Folgenabschätzung und klare Prozesse für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ihr externer DSB begleitet die rechtssichere Einführung. Mehr dazu: KI datenschutzkonform einsetzen.