Wer ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung?
Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder sonstige Einrichtung, die ein KI-System unter ihrer Kontrolle verwendet, zum Beispiel also auch Sie, wenn Sie in Ihrem Unternehmen KI verwenden. (Art. 3, Abs. 4). Betreiber müssen sicherstellen, dass die KI-Systeme gemäß den Vorgaben des Anbieters und der KI-VO eingesetzt werden. Sie sind also über die Anbieterpflichten wie auch über eigens festgelegte Betreiberpflichten an die KI-VO gebunden. So muss ein Unternehmen z.B. transparent offenlegen, dass es sich bei dem Chatbot auf einer Website um eine KI handelt. Außerdem sind sie verpflichtet, ihre Angestellten in Sachen KI zu schulen. (Art. 4)
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