KI Glossar

Anbieter

Wer ist Anbieter im Sinne der KI-Verordnung?

Als Anbieter wird in der KI-VO eine Person bezeichnet, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es in Verkehr bringt, zum Beispiel OpenAI und Microsoft, die die Anwendung ChatGPT vermarkten. Für Anbieter besteht eine Vielzahl von Anforderungen, die in der KI-Verordnung festgehalten sind, z.B: Transparenzpflichten. Das bedeutet: KI-Systeme müssen vom Anbieter so konzipiert sein, dass die Interaktion mit ihnen und der daraus resultierende Output als künstlich generiert erkennbar ist. (Art. 50, Abs. 1).

Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Unterstützung bei der Umsetzung der KI-VO benötigt?

Mit Cortina Consult die Vorgaben der neuen KI-Verordnung in Ihrem Unternehmen rechtssicher umsetzen.

Nach oben scrollen
Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Unsere Lösungen
Cortina Consult Logo