Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart

Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO – digitaleffizient und kundenorientiert.

Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart
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Datenschutzbeauftragter Stuttgart

Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart. Kur-und Badestadt mit 13 staatlich anerkannten Heilquellen. Täglich sprudeln bis zu 44 Millionen Liter Mineralwasser aus dem Untergrund. Auch Grünzüge, Parks, Wälder und Weinberge prägen die Stadt und tragen maßgeblich zur Lebensqualität bei – simply unique!

Cortina Consult: Ihr zertifizierter Datenschutzdienstleister

Sie beschäftigt die Sicherheit von Daten und das Thema DSGVO respektive die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten? Beispielsweise die Fragen:

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Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Wir haben genau das richtige Leistungspaket für Sie – ganz gleich, ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten für kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen benötigen. Bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis.

Unsere zertifizierten Spezialisten verfügen über nachweisbares Wissen und jahrelanger Erfahrung im Bereich Datenschutz. Wir übernehmen auch die Auskunftspflichten damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Mit Hilfe der Cortina Consult und unseres Datenschutz Generator DSGVO können Sie Ihr Unternehmen, ihre Firma oder ihren Konzern DSGVO-konform gestalten. So können Sie Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung vor Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden schützen.

Vorteile eines Unternehmens mit externem Datenschutzbeauftragtem

Wir stehen Ihnen als zertifizierter externer Datenschutzdienstleister zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtssicher in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Mit einer Bestandsaufnahme (Audit) analysieren wir den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Anschließend unterstützen wir Sie dann bei Aufbau und Pflege eines Datenschutzkonzepts (DSMS).

Wir betreuen regionale Dienstleister, Händler und produzierende Unternehmen, international aufgestellte Kunden (auf Englisch) und Start-ups. Kurz: alle Branchen, alle Größen.

Die Anforderungen im Datenschutz werden zunehmend komplexer und Unternehmen sind gut beraten, auf die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten zu setzen.

Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.

In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes – als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.

Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.

§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.

§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Hiervon sind unter anderem umfasst:

  • Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
  • Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
  • Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
  • Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?

Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.

Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Bis Ende 2019 war die Grundregel wie folgt: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) DSB bestellt werden. Doch diese Faustregel ist nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.

So liegt die Pflicht zur Bestellung nun bei mindestens 20 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Wenn Sie sich jetzt denken, Sie wären aus dem Schneider, da Sie unter dieser Personenzahl bleiben: aufgepasst!

Denn ganz so einfach ist es nicht:

Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.

So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn

Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn

Datenschutz für Stuttgart und Umgebung

Unter anderem in den folgenden Stattbezirken Stuttgarts sind wir für Sie als externer Datenschutzbeauftragter tätig. 

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Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Baden-Württemberg

Für Unternehmen mit Hauptsitz in Stuttgart ist seit dem 1. Juli 2023 Prof. Dr. Tobias Keber, der Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), zuständig. Er ist zuständiger Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde für Unternehmen in ganz Baden-Württemberg.

Cortina Consult sorgt dafür, dass Sie gar nicht erst mit der Datenschutzaufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen. Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Behörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.

Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind umfangreich. Der DSB benötigt deshalb Ressourcen (vornehmlich Zeit), um ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept im Unternehmen auf die Beine zu stellen.

Der Datenschutzbeauftragte kann Angestellter des Unternehmens sein, dessen Beauftragter er ist (interner Datenschutzbeauftragter). Die Aufgabe kann aber auch an einen externen Datenschutzbeauftragten vergeben werden, bei dem die Gefahr eines Interessenkonfliktes geringer ist. In beiden Fällen muss die Qualifikation auf jeden Fall sichergestellt werden.

Interner DSB
Externer DSB
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen.
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✔ IT-Sicherheit inklusive
Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken.

Externer Datenschutzbeauftragter in Stuttgart– zertifiziert, digital und qualifiziert

Im Zuge der Bestandsaufnahme kann die Erfassung der datenschutzrechtlichen Situation remote erfolgen. Als moderne Datenschutzberater sind die externen Datenschutzbeauftragten der Cortina Consult in Stuttgart auch remote/ digital erreichbar. Ihr zertifizierter Datenschutzbeauftragter muss dafür also nicht unbedingt vor Ort sein und kann Sie auch ortunabhängig optimal beraten.

So können sich Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten ihres Vertrauens aussuchen – ohne dass dieser in der direkten Umgebung sein muss. Wir verfügen über alle notwenigen Mittel, um die Beratung sowie den Prozess der Umsetzung persönlich und effektiv zu gestalten.

Unternehmen können von der Arbeit eines externen Datenschutzexperten  profitieren, wenn dieser tiefgreifende Kenntnisse über die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über nationales Datenschutzrecht verfügt, die die Basis der Beratung darstellen.

Darüber hinaus sollte ein externer Datenschutzbeauftragter einige Jahre Erfahrung aus verschiedenen Branchen mitbringen. Denn nur so ist er für alle Fälle vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.

Neben einigen Softskills wie Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sind außerdem Kenntnisse und Qualifikationen (ISO) im IT-Bereich erforderlich, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu garantieren.

Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

  • Information und Beratung der Geschäftsführung;
  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
  • Überwachung des Datenschutz-Managements;
  • Consulting zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
  • Schulung der Mitarbeiter.

Online Webinare und E-Learning Schulungen

Unsere Datenschutz Webinare sind inhaltlich und vom Aufbau genau wie eine Datenschutzschulung vor Ort. Webinare haben gegenüber Präsenzschulungen den Vorteil, dass Termine bequem vom Schreibtisch wahrgenommen werden können. Dadurch fallen Platzprobleme und Ansteckungsgefahr weg und dazu auch noch die Anfahrtskosten des Referenten / der Referentin.

Fragen (und Antworten) zum Remote-Datenschutzbeauftragten in Stuttgart

Die Erfassung der datenschutzrechtliche Situation kann remote erfolgen. Für die Durchführung muss der zertifizierte Datenschutzbeauftragter nicht unbedingt vor Ort sein.

Remote bedeutet „aus der Ferne“, sodass fast alle Maßnahmen telefonisch und via Webkonferenz (sowie mittels sicherem Datenaustausch) durchgeführt werden können.

Ein Datenschutzaudit muss nicht zwangsweise vor Ort stattfinden. Ein Audit vor Ort macht besonders dann Sinn, wenn die physischen Sicherheitsbedingungen geprüft werden sollen (TOM). Doch ein Audit kann auch bequem remote – also aus der Ferne – durchgeführt werden.

  • Keine Reisekosten nach Frankfurt

  • Günstige Stundensätze

  • Flexible Terminplanung

  • Datenschutz, IT-Sicherheit & Webcompliance aus einer Hand

  • Individuelle Umsetzung in Einklang mit Unternehmenszielen

  • Persönlicher Ansprechpartner für Unternehmen

  • Unkomplizierte Umsetzung der DSGVO

Ein sogenannter Datenschutzbeauftragter ist dafür zuständig, die Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen eines Unternehmens zu gewährleisten. Diese Bereiche sind all jene, die mit personenbezogenen Daten, vor allem in Bezug auf natürliche Personen zu tun haben und dementsprechend besonders vorsichtig behandelt werden müssen. Vorgaben für diese Aufgaben kommen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Es ist grundsätzlich möglich, eine interne Stelle zu schaffen und selbst einen Datenschutzbeauftragten einzustellen oder diesen auszubilden. Dafür muss die Person jedoch über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Außerdem muss in jedem Fall eine Rechtfertigung für die Besetzung der Stelle vor der Datenschutzbehörde erfolgen, weswegen der DSB ein bestimmtes Zertifikat vorzeigen muss, das ihn für diese Position qualifiziert.

Die DSGVO formuliert in Art. 39 Abs. 1 DSGVO umfassende “Mindestpflichten”, die der Datenschutzbeauftragte erfüllen muss. Die Mindestpflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO umfassen insbesondere:

  • Information und Beratung der Geschäftsführung;
  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO;
  • Überwachung des Datenschutz-Managements;
  • Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden;
  • Schulung der Mitarbeiter.

Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats schriftlich ernannt („bestellt“) werden, sobald eine schutzrelevante Datenverarbeitung aufgenommen wurde. Er wird mitsamt seinen Kontaktdaten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 40 BDSG-neu bekanntgegeben; außerdem muss der DSB in der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens benannt werden. Dies schafft gleichzeitig Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern.

Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Sie aber keinen benannt haben, kann es teuer werden. Laut DSGVO kann das Fehlen eines notwendigen Datenschutzbeauftragten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10 Millionen Euro bzw. zwei Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen.

Unser externer Datenschutzbeauftragter

Wir von Cortina Consult stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, um in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite zu sein.

Für alle Unternehmen im Raum Stuttgart bieten wir externe Datenschutzbeauftragte an, die sich in Ihrem Unternehmen um alle Vorgänge mit Bezug auf den Datenschutz kümmern. Unsere externen Datenschutzbeauftragten sorgen dafür, dass es in Ihrem Unternehmen ein adäquates Datenschutzniveau gibt und alle erforderlichen Richtlinien in die Praxis umgesetzt werden. Zudem kann ein externer Datenschutzbeauftragter alle aufkommenden Fragen in Bezug auf den Datenschutz beantworten und Ihre Mitarbeiter optimal einweisen.

Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten für den Großraum Stuttgart suchen, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir legen großen Wert auf die Unterstützung lokaler Unternehmen rund um Stuttgart, sodass diese durch unsere externen Datenschutzbeauftragten alle Pflichten des Datenschutzrechts wahrnehmen und erfüllen können.

Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

Die folgenden Dienstleistungen können Sie im Paket oder einzeln buchen. Wenn Sie uns als Datenschutzbeauftragten bestellen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer jahrelangen Erfahrung in sämtlichen Datenschutzfragen in und um Berlin zur Beantwortung dieser zur Verfügung.

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden

Datenschutzaudit & Konzept

Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.

Datenschutzschulungen

Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.

Technisch organisatorische Maßnahmen

Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.

Dokumente & Vorlagen

Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.

Webcompliance

Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.

Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen

Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.

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Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Externen DSB in Stuttgart bestellen

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.

Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter

Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.

Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

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