- Cortina Consult
- Ressourcen
- DSGVO
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Gesamter Rechtstext und Wissenswertes über die DSGVO
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2: Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Artikel 7: Bedingungen für die Einwilligung
- Artikel 8: Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Artikel 9: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Artikel 10: Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Artikel 11: Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel 3: Rechte der betroffenen Person
- Artikel 12: Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Artikel 13: Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 14: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Artikel 15: Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Artikel 16: Recht auf Berichtigung
- Artikel 17: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
- Artikel 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 19: Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20: Recht auf Datenübertragbarkeit
- Artikel 21: Widerspruchsrecht
- Artikel 22: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Artikel 23: Beschränkungen
Kapitel 4: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- Artikel 24: Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Artikel 25: Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 26: Gemeinsam Verantwortliche
- Artikel 27: Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Artikel 28: Auftragsverarbeiter
- Artikel 29: Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 30: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 31: Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Artikel 32: Sicherheit der Verarbeitung
- Artikel 33: Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Artikel 34: Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Artikel 35: Datenschutz-Folgenabschätzung
- Artikel 36: Vorherige Konsultation
- Artikel 37: Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Artikel 38: Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Artikel 39: Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Artikel 40: Verhaltensregeln
- Artikel 41: Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
- Artikel 42: Zertifizierung
- Artikel 43: Zertifizierungsstellen
Kapitel 5: Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
- Artikel 44: Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Artikel 45: Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Artikel 46: Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Artikel 47: Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Artikel 48: Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Artikel 49: Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Artikel 50: Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel 6: Unabhängige Aufsichtsbehörden
- Artikel 51: Aufsichtsbehörde
- Artikel 52: Unabhängigkeit
- Artikel 53: Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Artikel 54: Errichtung der Aufsichtsbehörde
- Artikel 55: Zuständigkeit
- Artikel 56: Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
- Artikel 57: Aufgaben
- Artikel 58: Befugnisse
- Artikel 59: Tätigkeitsbericht
Kapitel 7: Zusammenarbeit und Kohärenz
- Artikel 60: Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
- Artikel 61: Gegenseitige Amtshilfe
- Artikel 62: Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
- Artikel 63: Kohärenzverfahren
- Artikel 64: Stellungnahme des Ausschusses
- Artikel 65: Streitbeilegung durch den Ausschuss
- Artikel 66: Dringlichkeitsverfahren
- Artikel 67: Informationsaustausch
- Artikel 68: Europäischer Datenschutzausschuss
- Artikel 69: Unabhängigkeit
- Artikel 70: Aufgaben des Ausschusses
- Artikel 71: Berichterstattung
- Artikel 72: Verfahrensweise
- Artikel 73: Vorsitz
- Artikel 74: Aufgaben des Vorsitzes
- Artikel 75: Sekretariat
- Artikel 76: Vertraulichkeit
Kapitel 8: Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Artikel 77: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Artikel 78: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Artikel 79: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Artikel 80: Vertretung von betroffenen Personen
- Artikel 81: Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 82: Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Artikel 83: Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Artikel 84: Sanktionen
Kapitel 9: Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
- Artikel 85: Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Artikel 86: Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Artikel 87: Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Artikel 88: Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Artikel 89: Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Artikel 90: Geheimhaltungspflichten
- Artikel 91: Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
Kapitel 10: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel 11: Schlussbestimmungen
- Artikel 94: Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Artikel 95: Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
- Artikel 96: Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
- Artikel 97: Berichte der Kommission
- Artikel 98: Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
- Artikel 99: Inkrafttreten und Anwendung
Das Thema Datenschutz abhaken?
Als externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.