Hinweisgeberschutzgesetz Umsetzung – so geht's

Die Implementierung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems ist durch das HinSchG gesetzlich vorgeschrieben. Wir zeigen Ihnen alles Wichtige rund um Umsetzung, Kosten und Regelbetrieb Ihrer internen Meldestelle.  

Hinweisgeberschutzgesetz
Inhalt dieser Seite

Leitfaden HinSchG – 6 Schritte zum Ziel

Mit unserem Leitfaden geben wir Ihnen  eine schrittweise Umsetzungshilfe an die Hand. Neben der kostenlosen 7-tägigen Testversion unseres Meldeportals erhalten Sie zusätzlich viele nützliche Information, die Ihnen die Entscheidung zur Auswahl des passenden Hinweisgebersystems erleichtern soll – von der Auswahl der passenden Software bis zum Regelbetrieb der internen Meldestelle.

Sollten darüber hinaus weitere Fragen auftreten, steht Ihnen Meldestellen-Mathias in einem persönlichen Gespräch (online oder telefonisch) zur Verfügung.

Hier geht's zur kostenlosen 7-Tage-Testversion!

Und nicht nur das: Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie anschließen alle relevanten Informationen zum Thema – Schritt für Schritt, in Text und Bewegtbild, in leicht verständlichen Info-Paketen. 

Ablauf des Trials

Schritt 1
Melden Sie sich über die Parlabox Website zum 7-Tage-Trial an.
Schritt 2
Mit der Willkommens-Mail erhalten Sie einen Einladungslink, mit dem Sie sich in der Software registrieren.
Schritt 3
Meldestellen-Mathias begleitet Sie durch bei den ersten Schritten zur Einrichtung der Meldestelle in Form einer Guided-Tour.
Schritt 4
Während der Guided-Tour reichen Sie einen exemplarischen Hinweis ein.
Schritt 5
Mithilfe der Kunden-Wiki bearbeiten Sie den zuvor erstellten Hinweis innerhalb der Software.
Schritt 6
Nach erfolgreicher Bearbeitung können Sie die weiteren Features der Software entdecken und mithilfe des Wiki weiter einrichten.

HinSchG Umsetzung - 3 praktische Tipps

Mithilfe dieser drei Tipps können Sie die erfolgreiche Implementierung Ihrer Meldestelle gewährleisten. Besonders das Vertrauen in die Meldestelle wird gefördert, sodass die Hemmschwelle zur Abgabe von Hinweisen minimiert wird und Missstände schneller aufgedeckt und behoben werden können. Sie können damit verhindern, dass sich Ihre Mitarbeitenden direkt an externe Meldestellen oder die Presse wenden und damit Reputationsschäden abwenden. 

Zu Beginn der Umsetzung der HinSchG-Vorgaben sollte das Vertrauen in die interne Meldestelle Ihres Unternehmens gestärkt werden. Es ist von besonderer Bedeutung, dass Ihre Mitarbeitenden von einer vertraulichen Behandlung Ihrer Hinweise ausgehen können und keine Repressalien erwarten. Das bloße Voraussetzen dieser Tatsache ist dabei nicht ausreichend. Stellen Sie gerade zu Beginn der Einrichtung Ihrer Meldestelle sicher, dass diese Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden Ihren Mitarbeitenden gegenüber hinreichend kommuniziert wird.  

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Betriebsrat bei der Einrichtung einer Meldestelle mitbestimmungspflichtig. Aber auch abgesehen von solchen Voraussetzungen ist es vorteilhaft, den Betriebsrat in die Gestaltung Ihrer Meldestelle einzubeziehen. So können Sie weiter sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten Vertrauen gegenüber der Meldestelle aufbauen. 

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Meldestelle attraktiv gestaltet wird und für alle Mitarbeitenden einfach zugänglich ist. Sollte Ihr Unternehmen international agieren, kann es von Vorteil oder sogar verpflichtend sein, die Meldestelle in verschiedenen Sprachen einzurichten, damit es allen Hinweisgebern ermöglicht wird, auf direktem Weg in jeder Sprache Hinweise abzugeben. 

Besonders, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Konzern handelt, sollten Sie folgendes beachten: Innerhalb eines Konzerns ist die Einrichtung einer separaten Meldestelle für jede Gesellschaft verpflichtend. Dabei können die einzelnen Meldestellen getrennt voneinander oder auch gebündelt verwaltet werden. Die Wahl zwischen den beiden Konzernlösungen kann davon abhängen, in welcher Verbindung die Mitarbeitenden der einzelnen Konzerngesellschaften zueinander stehen. Sollten sie sich untereinander nur begrenzt kennen, kann dies eine Hemmschwelle zur Abgabe von Hinweisen bei einer zentral verwalteten Meldestelle darstellen.

Sollte Ihr Unternehmen mehr als 3000 Mitarbeitende beschäftigen, sind Sie zudem nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dazu verpflichtet, einen Beschwerdestelle einzurichten, die es auch externen Hinweisgebenden ermöglicht, auf Missstände aufmerksam zu machen. 

Sind Sie also zur Einrichtung einer solchen Meldestelle verpflichtet, kann es hilfreich sein, diese mit der HinSchG-Meldestelle zu verbinden. Damit verringern Sie nicht bloß den internen Arbeitsaufwand sondern erleichtern auch das Abgeben von Hinweisen für Ihre Beschäftigten. Eine zentrale Meldestelle für alle betroffenen Hinweisgebenden ermöglicht damit einen verbesserten Zugang und verhindert ebenfalls die Meldung bei externen Meldestellen. 

Bei dieser Verbindung sind jedoch besonders die verschiedenen rechtlichen Vorgaben zu beachten, so unterscheiden sich beispielsweise die Löschfristen der beiden Gesetze. 

Weiter unten erhalten Sie alle relevanten Informationen rund um die Auswahl einer passenden Software sowie die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Dabei sind unseres Erachtens die folgenden drei Punkte ausschlaggebend für die korrekte Umsetzung: 

Play Video about Buyers Guide
1. Software-Auswahlkriterien

Welche Kriterien muss das optimale Hinweisgebersystem erfüllen?

Um mangelnde Rechtskonformität frühzeitig erkennen und verhindern zu können, muss das gewählte Hinweisgebersystem den Bedürfnissen und Anforderungen Ihrer Organisation entsprechen.

Die folgenden Kriterien sollten Sie während des Auswahlprozesses berücksichtigen:

Ausklappen
2. Implementierungsprozess

Werden alle benötigten Informationen zur Implementierung und Nutzung bereitgestellt?

Um die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem HinSchG gerecht zu werden, muss die Software nicht nur gekauft sondern auch entsprechend implementiert werden. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass umfassende Onboarding-Dienstleistungen und Support-Unterstützung während der Implementierungsphase angeboten wird. 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind bei der Implementierung folgende Punkte zu beachten:

Ausklappen

Kunden-Wiki: Wird vom Anbieter eine permanente Wissensdatenbank zur Verfügung gestellt?

Probleme treten meist dann auf, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann. Wichtig ist deswegen, dass Sie stets alle nötigen Informationen zu Ihrem Hinweisgebersystem und dessen Nutzung abrufen können. Das geht z.B. über eine 24/7–Hotline oder einen Chatbot. Der sehr viel bessere Weg ist allerdings ein Kunden-Wiki. Die kundenorientiere Wissensdatenbank ermöglicht, häufig auftretende Fragen und Probleme eigenständig zu lösen. Anhand von Schritt-für-Schritt-Anleitungen kann das jeweilige Problem in kleinen Schritten und im individuellen Tempo des Kunden nachgeschlagen und bearbeitet werden. Die Aktualität und Relevanz werden durch einfache Aktualisierungen gewährleistet, was zu einer besseren Kundenerfahrung führt.

Mit der Parlabox erhalten Sie ein solches Kunden-Wiki, das sie jederzeit in der Meldestelle aufrufen können. Hier sehen Sie einen Auszug aus eben diesem Wiki:

hinweisgeberschutzgesetz_umsetzung
3. Regelbetrieb

Meldestellenbeauftragter: Der HinSchG Fallmanager

Mit dem Kauf und der Implementierung der Software ist es nicht getan. Mithilfe einer vertrauenswürdigen Person, die innerhalb der Meldestelle die Rolle des Fallmanagers (Meldestellenbeauftragter) übernimmt und entsprechend qualifiziert ist, werden Meldungen bzw. Hinweise vertraulich und effizient behandelt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Damit spielt dieser Beauftragter eine Schlüsselrolle in Ihrem Unternehmen.

Vorteile des externen Meldestellenbeauftragten

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Verantwortung für ihr Melde- und Hinweisgebersystem an unabhängige Dritte als externe Meldestellenbeauftragte übertragen. Dies bietet ihnen vor allem die folgenden Vorteile: 

Bußgeldrisiko minimieren

Der eMSB stellt sicher, dass durch Einhalten der gesetzlichen Fristen das Bußgeldrisiko minimiert wird

Qualifizierte Fachleute

Mit einem eMSB setzen Sie auf erfahrene Fachleute, die alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeiten

Risiko delegieren

Mit Inanspruchnahme eines eMSB haftet dieser Dienstleister für das potentielle Risiko

Keine Interessenskonflikte

Als externer und unabhängiger Partner sorgt der eMSB dafür, dass Interessenskonflikte vermieden werden

Reputationsschutz

Eine zuverlässig verwaltete Meldestelle kann den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen

Immer up-to-date

Der eMSB ist stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern

Inhalt dieser Seite
datenschutzkoordinator
Mathias Nimor
HinSchG Experte
Hinweisgeberportal kostenlos testen?

Sie möchten die Software selber  testen? Oder direkt ein unverbindliches Angebot?

Ihre Vorteile mit Cortina Consult

Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.

Hinweisgeberschutzgesetz
Nach oben scrollen
Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Unsere Lösungen
Cortina Consult Logo