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Externer Datenschutzbeauftragter für Trier
Wir beraten Unternehmen in Trier bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

Externer Datenschutzbeauftragter Trier
Trier, die älteste Stadt Deutschlands mit ihrer beeindruckenden römischen Geschichte und dem UNESCO-Weltkulturerbe, ist nicht nur ein kulturelles Zentrum, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort in Rheinland-Pfalz. Für Unternehmen in Trier und Umgebung bieten wir professionelle Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter an.
In der historischen Stadt an der Mosel unterstützen wir Betriebe dabei, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und ein rechtskonformes Datenschutzmanagement zu etablieren. Die besondere Lage von Trier im Dreiländereck zu Luxemburg und Frankreich macht die Beachtung internationaler Datenschutzaspekte besonders relevant.
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.
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Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt.
Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant. Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.
4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Typische Datenschutz-Herausforderungen:
In der heutigen digitalen Welt stehen Unternehmen vor immer komplexeren Datenschutz-Herausforderungen.
Ob beim Umgang mit Kundendaten für Marketingzwecke, der rechtssicheren Nutzung von Cookies auf Websites oder der DSGVO-konformen Einrichtung von Videoüberwachung – eine sorgfältige Umsetzung der Datenschutzvorgaben ist unerlässlich, um sowohl rechtliche Risiken zu minimieren als auch das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken.
- Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
- Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
- Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
- Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Rheinland-Pfalz
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Trier ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Rheinland-Pfalz die zuständige Ansprechperson. Als externe Datenschutzbeauftragte sorgen wir dafür, dass Sie gar nicht erst mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.
Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen in Wolfsburg bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
10 gute Gründe für einen externen DSB
- Umfassende Datenschutz-Expertise: Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen.
- Fachliches Know-how: Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
- Praktische Erfahrungen: Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus.
- Umfangreicher Erfahrungsschatz: Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
- Klare vertragliche Regelungen: Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten werden vertraglich geregelt.
- Verschwiegenheit und Unabhängigkeit: Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen, bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen.
- Keine Ausbildungskosten: Sie sparen sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung.
- Keine Fortbildungskosten: Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten.
- Umfangreiche Behördenkenntnisse: Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden.
- Garantierte Unabhängigkeit: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen.
Vergleich des internen und externen DSB
Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollen. Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, zeigt die folgende Tabelle die Vor- und Nachteile auf:
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten bietet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Trier viele Vorteile, da diese oft nicht über die personellen Ressourcen verfügen, um einen internen DSB auszubilden und kontinuierlich weiterzubilden.
Die externen Experten bringen neben einer objektiven Perspektive auch ein breites Branchenwissen mit, das Ihnen hilft, sich optimal auf die spezifischen Herausforderungen vorzubereiten.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten für Trier im Detail
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt vielseitige Aufgaben:
- Beratung: Er berät zu datenschutzrechtlichen Fragen und gibt Handlungsempfehlungen.
- Schulungen: Mitarbeiter werden regelmäßig in Datenschutzfragen sensibilisiert.
- Datenschutzmanagement: Entwicklung und Überwachung eines Datenschutzmanagementsystems.
- Risikomanagement: Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei sensiblen Daten.
- Behördenkommunikation: Er fungiert als Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und den Aufsichtsbehörden.
- Datenschutzverletzungen managen: Meldung von Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO und Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung.
- Kontinuierliche Dokumentation: Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
- Auditierung und Monitoring: Regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzprozesse.
Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Aktuelle Regelung (seit Ende 2019): Die Bestellpflicht liegt bei mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Achtung: Auch bei weniger als 20 Personen kann eine Bestellpflicht bestehen, wenn:
- Eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist
- Personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden
- Die Kernaktivität Ihres Unternehmens eine regelmäßige Überwachung erfordert
- Umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien stattfindet
Wichtig: Die Befreiung von der Bestellpflicht bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten befreit sind!
Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Datenschutzmanagementsystem (DSMS) im Detail
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) dient als zentrale Plattform zur Organisation aller Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Es ermöglicht:
- Die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Die Planung und Dokumentation von Schulungen
- Die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Die kontinuierliche Überwachung und Anpassung an neue Datenschutzanforderungen
- Die Integration von Datenschutzrichtlinien in bestehende Unternehmensprozesse.
- Automatisierte Berichte: Für eine klare Übersicht über Datenschutzaktivitäten.
- Transparenz für Kunden und Partner: Ein DSMS zeigt, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird.
Ein DSMS sorgt für Transparenz und bietet eine effiziente Grundlage für die Umsetzung der DSGVO-Anforderungen.
Datenschutz ist ein zentraler Aspekt für Unternehmen in Trier. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren Sie von Expertenwissen, rechtlicher Sicherheit und einer Entlastung Ihrer internen Ressourcen. Unsere Datenschutzberatung hilft Ihnen dabei, den Datenschutz professionell und effektiv umzusetzen.
Datenschutz auf Websites
Nicht nur große Firmen mit vielen Mitarbeitern benötigen professionelle Datenschutzberatung. Auch Websitebetreiber müssen sich laut DSGVO mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen, da im Internet sensible Daten ausgetauscht werden.
Für Online-Shops oder andere gewerbliche Internetseiten ist das besonders wichtig. Eine Datenschutzerklärung sowie Consent-Management-Platform (CMP) oder auch Cookie Banner genannt, gehören inzwischen auf (fast) jede Seite. Doch worauf muss man als Websitebetreiber achten?
Datenschutzerklärung erstellen
Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung, die laut Art. 12 DSGVO in einfacher Sprache die Websitebesucher über die Verarbeitung personenbezogener Daten und ihre Rechte informieren muss, und mittels weniger als zwei Klicks erreichbar sein muss. Eine Datenschutzerklärung (DSE) muss individuell für jede Seite angepasst werden. Auch hier kommt der Datenschutzbeauftragte ins Spiel. Als Spezialisten für Webcompliance erstellen wir passgenaue Datenschutzerklärungen für jede Branche.
Consent-Management Plattform implementieren
Eine Consent-Management-Platform ist den meisten als Cookie Banner bekannt und ist ein essentieller Teil einer DSGVO-konformen Internetseite. Für die Nutzung bestimmter Tools und Drittanbieterservices müssen sich Websitebetreiber beim ersten Besuch des Nutzers seine explizite Einwilligung einholen.
Die Vorgehensweise, die Einwilligung von Besuchern vorauszusetzen, ist nicht mehr rechtmäßig und somit abmahnfähig. Eine explizite Einwilligung / Opt-In geschieht durch einen Klick der Nutzer. Dieser muss die Möglichkeit bekommen, zu sehen, welche Services genutzt werden und die Nutzung einzelner Services granular zu erlauben. Bereits gemachte Einstellungen müssen jederzeit rückgängig gemacht / geändert werden können.
Vorgehensweise
Mit den Rechtstexten in einer Datenschutzerklärung oder CMP sehen sich die meisten Websitebetreiber überfordert. Sie sind immer auf der sicheren Seiten, wenn Sie hierzu einen Datenschutzexperten heranziehen, der nicht nur von Webcompliance, sondern auch der technischen Umsetzung ein Verständnis hat.
Denn im ersten Schritt ist es notwendig, alle integrierten Services, Tools und Cookies auf einer Seite zu inventarisieren und anschließend zu kategorisieren: Welche Informationen gehören in die Datenschutzerklärung und welche in das Cookie Banner? Daraufhin geht es um die Wahl einer passenden CMP und den Inhalten der DSE. Durch die vielseitige Erfahrung in Webcompliance können unsere Experten effizient Ihre Website / Ihren Online-Shop oder gewerbliche Homepage DSGVO-konform machen.
Datenschutzberatung in Trier und Umgebung
Unsere zertifizierten Datenschutz-Experten stehen Ihnen in ganz Trier sowie in den umliegenden Gemeinden zur Verfügung:
- Im historischen Stadtzentrum von Trier
- In den Gewerbegebieten
- In Gemeinden wie Konz, Schweich, Wittlich
- Im gesamten Moseltal
Wir beraten Unternehmen zu allen Fragen rund um die DSGVO und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor.
Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.
Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter
Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.
Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
- Gebündelte Erfahrung aus 10 Jahren in der Branche und 500 erfolgreichen Datenschutzprojekten
- Beratung, Software & Schulung aus einer Hand
- Prozessoptimierung frei nach dem Motto: so viel wie nötig, so wenig wie möglich