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Externer Datenschutzbeauftragter für Offenbach
Wir beraten Unternehmen in Offenbach bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

Externer Datenschutzbeauftragter Offenbach
Offenbach am Main ist eine kreisfreie Stadt im südhessischen Rhein-Main-Gebiet und liegt in unmittelbarer Nähe zu Frankfurt am Main. Die Stadt hat eine reiche Industriegeschichte und ist heute ein wichtiger Wirtschaftsstandort mit vielen mittelständischen Unternehmen, Dienstleistungsbetrieben und kulturellen Einrichtungen.
Für Unternehmen in Offenbach ist der Datenschutz ein zentrales Thema, das professionell gehandhabt werden muss. Cortina Consult bietet als externer Datenschutzbeauftragter in Offenbach umfassende Unterstützung bei allen datenschutzrechtlichen Anforderungen für Unternehmen jeder Größe.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.
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Welche Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen?
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt.
Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant. Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.
4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
- Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
- Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
- Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
- Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Hessen
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Offenbach ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die zuständige Ansprechinstanz bei datenschutzrechtlichen Fragen und Kontrollen.
Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen. Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen in Offenbach bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Gründe für einen externen DSB
Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, den komplexen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und gleichzeitig ihre Kerngeschäfte effizient zu führen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet hier entscheidende Vorteile, da er spezialisiertes Fachwissen mitbringt, ohne dass interne Ressourcen gebunden werden müssen. Die folgenden Gründe verdeutlichen, warum die Entscheidung für einen externen DSB für viele Unternehmen die wirtschaftlich und fachlich sinnvollere Option darstellt.
- Datenschutz-Expertise: Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
- Praktische Erfahrungen: Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
- Vielfältige Erfahrung: Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
- Fortlaufende Unterstützung: Regelmäßige Updates und Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben.
- Klare vertragliche Regelungen: Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
- Keine Ausbildungskosten: Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern -- unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
- Verschwiegenheit und Unabhängigkeit: Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
- Keine Fortbildungskosten: Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering. Behördenkenntnisse: Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
- Unabhängigkeit: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
Vergleich des internen und externen DSB
Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollen. Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, zeigt die folgende Tabelle die Vor- und Nachteile auf:
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten bietet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Offenbach viele Vorteile, da diese oft nicht über die personellen Ressourcen verfügen, um einen internen DSB auszubilden und kontinuierlich weiterzubilden.
Die externen Experten bringen neben einer objektiven Perspektive auch ein breites Branchenwissen mit, das Ihnen hilft, sich optimal auf die spezifischen Herausforderungen vorzubereiten.
Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
Unternehmen können von einem externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser sich gut mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzrecht auskennt.
Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Er muss auch über Kenntnisse und Qualifikationen im IT-Bereich verfügen, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten für Offenbach im Detail
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt vielseitige Aufgaben:
- Beratung: Er berät zu datenschutzrechtlichen Fragen und gibt Handlungsempfehlungen.
- Schulungen: Mitarbeiter werden regelmäßig in Datenschutzfragen sensibilisiert.
- Datenschutzmanagement: Entwicklung und Überwachung eines Datenschutzmanagementsystems.
- Risikomanagement: Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei sensiblen Daten.
- Behördenkommunikation: Er fungiert als Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und den Aufsichtsbehörden.
- Datenschutzverletzungen managen: Meldung von Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO und Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung.
- Kontinuierliche Dokumentation: Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
- Auditierung und Monitoring: Regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzprozesse.
Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet.
Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Bis Ende 2019 galt folgende Grundregel: Wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, musste ein (interner oder externer) Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Diese Faustregel ist jedoch nicht mehr aktuell. Nach der Verabschiedung des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG) am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG beschlossen.
So liegt die Bestellpflicht nun bei mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann sich die Pflicht zur Bestellung eines DSB sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG, als auch aus Art. 37 I DSGVO ergeben.
So geht aus § 38 I S. 2 BDSG eine Benennungspflicht hervor, wenn
- der Verantwortliche oder der Auftraggeber Verarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO unterliegen. In der Positivliste der deutschen Aufsichtsbehörden finden Sie heraus, ob dies der Fall ist.
- personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet werden und dies zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung geschieht.
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
- die Kernaktivität Ihres Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche durch Art, Umfang oder des Zweckes eine regelmäßige unsystematische Überwachung der betroffenen Personen erforderlich macht.
- die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gem. Art. 9 DSGVO oder Art. 10 DSGVO besteht. Die Definition einer „umfangreichen Verarbeitung" orientiert sich dabei unter anderem an der Anzahl der betroffenen Personen sowie dem Umfang der Datenerhebung.
Möchte Ihr Unternehmen unabhängig dieser Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies natürlich ebenfalls möglich.
Plus: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie vom rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.
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Datenschutzberatung in der Umgebung von Offenbach
Unsere zertifizierten Datenschutz-Experten stehen Ihnen in Offenbach und den umliegenden Gebieten zur Verfügung. Wir bieten unsere Dienstleistungen in allen Stadtteilen von Offenbach an, einschließlich:
- Bieber
- Rumpenheim
- Bürgel
- Waldheim
- Tempelsee
- Zentrum
Auch Unternehmen aus den angrenzenden Städten wie Frankfurt am Main, Mühlheim am Main, Obertshausen, Heusenstamm und Neu-Isenburg können unsere Expertise als externer Datenschutzbeauftragter in Anspruch nehmen.
Der Aufbau eines effektiven Datenschutzmanagementsystems nach DSGVO
Unsere Datenschutzexperten bieten unseren Kunden in Offenbach ein umfangreiches Online-Datenschutzhandbuch in Form eines DSMS, welches Unternehmen hilft, ihrer Nachweispflicht laut DSGVO nachzukommen. Das maßgeschneiderte System erfasst sämtliche datenschutzrelevanten Prozesse und dokumentiert diese revisionssicher. Statt teurer Software vertrauen Sie auf unsere Experten und bleiben dauerhaft DSGVO-konform.
Durch regelmäßige Aktualisierungen gewährleisten wir, dass Ihr Datenschutzmanagementsystem stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen ist und bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden alle notwendigen Nachweise bereitstellen kann. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Datenschutzrecht und minimieren Sie Compliance-Risiken effektiv.
Risikoanalysen des externen DSB
In einer regelmäßig durchgeführten Risikoanalyse und Verbesserung der Maßnahmen nach dem PDCA Prinzip können wir gemeinsam das Thema Datenschutz für Ihr Unternehmen in Offenbach individuell lösen.
Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir die Schnittstelle zwischen Unternehmen/Organisation, Technik und Menschen (Mitarbeitern, Kunden, Partnern, Behörden).
Onboarding des externen Datenschutzbeauftragten
Wie benennt man einen externen Datenschutzbeauftragten? Wie kommt es zu einem Vertragsabschluss?
Für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten in Offenbach nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, sodass Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren können. In diesem Orientierungsgespräch kann der externe Datenschutzbeauftragte sich einen ersten Eindruck der datenschutzrechtlichen Situation machen.
Auf Basis dieses Gesprächs kann dann ein individuelles Angebot erstellt werden, welches Wiederum Grundlage für den Vertrag darstellt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erfolgt die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde und sowie ein initiales Datenschutz-Audit, in dem die Datenschutzsituation im Detail ermittelt wird.
Anschließend spricht der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen aus, die er mit der Geschäftsführung diskutiert. Gemeinsam werden dann Schritt für Schritt notwendige Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt.
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.
Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter
Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.
Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
- Gebündelte Erfahrung aus 10 Jahren in der Branche und 500 erfolgreichen Datenschutzprojekten
- Beratung, Software & Schulung aus einer Hand
- Prozessoptimierung frei nach dem Motto: so viel wie nötig, so wenig wie möglich