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Externer Datenschutzbeauftragter für Karlsruhe
Wir beraten Unternehmen in Karlsruhe bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Externer Datenschutzbeauftragter Karlsruhe
Karlsruhe, die zweitgrößte Stadt Baden-Württembergs und wichtiger Technologiestandort, benötigt zuverlässige Datenschutzberatung für die zahlreichen ansässigen Unternehmen und Institutionen.
Als „Fächerstadt“ bekannt, beherbergt Karlsruhe nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch eine dynamische Technologieszene mit vielen IT-Unternehmen und Startups, für die Datenschutz besondere Relevanz besitzt. Mit unseren externen Datenschutzbeauftragten unterstützen wir Unternehmen in Karlsruhe dabei, die komplexen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und rechtssicher zu agieren.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.
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- Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Datenschutz & Datensicherheit?
- Brauche ich wirklich eine Datenschutzerklärung?
- Welche Norm ist für mein Unternehmen relevant?
Welche Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen?
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt.
Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant. Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.
4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
- Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
- Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
- Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
- Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
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Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Detail
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt vielseitige Aufgaben:
- Datenschutzmanagement: Regelungen zur Erreichung der Datenschutzziele sind festzulegen. Zum Beispiel Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch, IT-Nutzungsrichtlinie
- Datenschutzberatung: Detaillierte Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Review/Audit des bestehenden Datenschutzkonzeptes
- Umgang mit Datenschutzvorfällen: Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO müssen innerhalb von maximal 72 Stunden an die Behörde gemeldet werden. Diese Frist ist ohne einen standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle kaum einzuhalten
- Datensicherheit und IT-Sicherheit: In der DSGVO wird gefordert, dass bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO)
- Betroffenenrechte: Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen
- Informationspflichten: Die Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO sind von jeder verantwortlichen Stelle zu erfüllen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Eine tabellarische Auflistung, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, reicht aus
- Auftragsverarbeitungen: Verarbeiten Dienstleister eines Unternehmens Daten im Auftrag und auf Weisung, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages Art. 28 DSGVO erforderlich. Wenn Sie selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten, gilt das Gleiche
- Datenschutzschulung für Mitarbeiter: Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren
- Folgenabschätzung: Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen
So unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter in Karlsruhe
Stellung des Datenschutzbeauftragten
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Datenschutzaudit & Konzept
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Datenschutzschulungen
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Dokumente & Vorlagen
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Technisch organisatorische Maßnahmen
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Webcompliance
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
In guter Gesellschaft - diese Unternehmen in Karlsruhe bauen auf unsere Expertise
Seit über 35 Jahren steht T.S.P. für Innovation, Erfolg und Kreativität. Ihren Erfolg verdanken sie hierbei aber nicht nur der hohen Qualität ihrer Produkte, der langjährigen Erfahrung sowie dem Know-how der Mitarbeiter, sondern auch ihrer Flexibilität, sich stets den Veränderungen der Märkte und den Erwartungen der Kunden zu stellen. Das umfassende Lösungsspektrum steht für höchste Qualität und sorgt somit dafür, dass Sie Ihren Wettbewerbern stets einen Schritt voraus bleiben.
Als IT-Unternehmen unterstützt n-komm. seit über 20 Jahren öffentliche Verwaltungen und mittelständische Unternehmen mit bis zu 2.000 Arbeitsplätzen. Das Unternehmen sorgt dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Ihre Leistungen orientieren sich immer an den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Kunden.
Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Bis Ende 2019 galt folgende Grundregel: Ein (interner oder externer) Datenschutzbeauftragter musste bestellt werden, wenn 10 Personen im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren.
Diese Faustregel ist jedoch nicht mehr aktuell. Am 26. November 2019 wurde eine Änderung des § 38 I S. 1 BDSG durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) beschlossen.
So liegt die Bestellpflicht nun bei mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Wenn Sie sich jetzt denken, dass Sie aus dem Schneider sind, weil Sie unter dieser Anzahl von Personen bleiben: Passen Sie auf!
Denn so einfach ist es nicht:
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann sich sowohl aus der Norm des § 38 I BDSG als auch aus Art. 37 I DSGVO die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergeben.
So ergibt sich aus § 38 I S. 2 BDSG eine Bestellpflicht, wenn
- der Verantwortliche oder der Auftraggeber Verarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen. Ob dies der Fall ist, kann der Positivliste der deutschen Aufsichtsbehörden entnommen werden.
- die Verarbeitung personenbezogener Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder zum Zweck der Markt- oder Meinungsforschung erfolgt.
Oder gem. Art. 37 I DSGVO, wenn
- Die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer Zwecke eine regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
- Die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gem. Art. 9 DSGVO oder Art. 10 DSGVO besteht. Die Definition einer „umfangreichen Verarbeitung“ orientiert sich dabei unter anderem an der Anzahl der betroffenen Personen sowie dem Umfang der Datenerhebung.
Wenn Ihr Unternehmen unabhängig von diesen Regelungen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen möchte, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich.
Übrigens: Die Befreiung von der Bestellpflicht (eines int. / ext. DSB) bedeutet nicht, dass Sie von der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten (Interessenten / Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) befreit sind.
How to DSGVO? - Datenschutz korrekt umsetzen
Die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben ist für viele Unternehmen eine Herausforderung und häufig entstehen bei der Beschäftigung mit dem Thema mehr Fragen als Antworten. Wir helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen korrekt umzusetzen!
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter in Karlsruhe?
Entdecken Sie unsere Leistungspakete für kleine, mittlere oder komplexe Datenschutzanforderungen und bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten zum Festpreis.
Unsere zertifizierten Spezialisten verfügen über nachweisbares Wissen und jahrelanger Erfahrung im Bereich Datenschutz. Wir übernehmen auch die Auskunftspflichten damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Mit Hilfe der Cortina Consult und unseres Datenschutz Generator DSGVO können Sie Ihr Unternehmen, ihre Firma oder ihren Konzern DSGVO-konform gestalten – So können Sie Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung vor Bußgeldern oder Sanktionen der Behörden schützen.
Datenschutzexperten für Karlsruhe und Umgebung
Unter anderem sind wir in den folgenden Stadtteilen Karlsruhes für Sie tätig.
- Innenstadt-West
- Neureut
- Hagsfeld
- Durlach
- Oststadt
- Grünwinkel
- Weiherfeld-Dammerstock
- Nordweststadt
Vergleich von internem und externem DSB
Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind umfangreich. Der DSB benötigt deshalb Ressourcen (vornehmlich Zeit), um ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept im Unternehmen auf die Beine zu stellen.
Der Datenschutzbeauftragte kann Angestellter des Unternehmens sein, dessen Beauftragter er ist (interner Datenschutzbeauftragter). Die Aufgabe kann aber auch an einen externen Datenschutzbeauftragten vergeben werden, bei dem die Gefahr eines Interessenkonfliktes geringer ist. In beiden Fällen sollte in jedem Fall die Qualifikation sichergestellt werden.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten bietet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Karlsruhe viele Vorteile, da diese oft nicht über die personellen Ressourcen verfügen, um einen internen DSB auszubilden und kontinuierlich weiterzubilden.
Die externen Experten bringen neben einer objektiven Perspektive auch ein breites Branchenwissen mit, das Ihnen hilft, sich optimal auf die spezifischen Herausforderungen vorzubereiten.
10 gute Gründe für den externen Datenschutzbeauftragten
Vor allem für kleine Unternehmen ist es oft ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies kann ein Fachanwalt oder eine spezialisierte Unternehmensberatung sein.
Vorteile eines ext. DSB:
Datenschutz-Expertise:
Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
Praktische Erfahrungen:
Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Vielfältige Erfahrung:
Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
Klare vertragliche Regelungen:
Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
Verschwiegenheit und Unabhängigkeit:
Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Keine Ausbildungskosten:
Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern – unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
Keine Fortbildungskosten:
Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering.
Behördenkenntnisse:
Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
Unabhängigkeit:
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
Management Summary
für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzexperten: Artikel 83 der DSGVO (der Bußgeldkatalog...)
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Baden-Württemberg
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Karlsruhe ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg die zuständige Ansprechstelle für datenschutzrechtliche Belange.
Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Wichtige Neuerungen im Datenschutz 2025:
- AI Act und DSGVO: Seit Februar 2025 ergänzt der AI Act die DSGVO und bringt strengere Anforderungen für KI-Systeme mit hohem Risiko. Dies bedeutet, dass Unternehmen künftig Datenschutz- und Grundrechte-Folgenabschätzungen vereinen und intensiver mit KI-Experten und Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten müssen.
- Löschrecht und das „Recht auf Vergessenwerden“: Das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten wird künftig strenger kontrolliert und durchgesetzt.
- Erweiterte Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten: Das neue BDSG erfordert nun einen Datenschutzbeauftragten (DSB) in Unternehmen, die mindestens 10 Personen mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigen oder bei denen eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist.
- EU Data Act: Ab September 2025 regelt der EU Data Act den Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten, was insbesondere für Unternehmen neue Herausforderungen mit sich bringt.
- Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen die DSGVO müssen Unternehmen mit deutlich höheren Strafen rechnen – ein weiterer Grund, die Datenschutzmaßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.
Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.
Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter
Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.
Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
- Gebündelte Erfahrung aus 10 Jahren in der Branche und 500 erfolgreichen Datenschutzprojekten
- Beratung, Software & Schulung aus einer Hand
- Prozessoptimierung frei nach dem Motto: so viel wie nötig, so wenig wie möglich