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Externer Datenschutzbeauftragter für Ingolstadt
Wir beraten Unternehmen in Ingolstadt bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.
Externer Datenschutzbeauftragter Ingolstadt
Ingolstadt, eine dynamische Stadt in Bayern mit bedeutender Automobilindustrie und historischer Altstadt, bietet einen attraktiven Wirtschaftsstandort für Unternehmen verschiedener Größen.
Als Sitz großer Konzerne wie Audi AG und zahlreicher mittelständischer Unternehmen ist der professionelle Umgang mit personenbezogenen Daten für Ingolstädter Firmen besonders wichtig. Cortina Consult bietet als externer Datenschutzbeauftragter umfassende Unterstützung für Unternehmen in Ingolstadt und der umliegenden Region.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.
Welche Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen?
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant. Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.
4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
- Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
- Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
- Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
- Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
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Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Bayern
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Ingolstadt ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) die zuständige Aufsichtsbehörde. Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.
Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen in Ingolstadt bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
10 gute Gründe für einen externen DSB
- Datenschutz-Expertise: Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
- Praktische Erfahrungen: Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
- Vielfältige Erfahrung: Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
- Klare vertragliche Regelungen: Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
- Verschwiegenheit und Unabhängigkeit: Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
- Keine Ausbildungskosten: Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern -- unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
- Keine Fortbildungskosten: Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering. Behördenkenntnisse: Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
- Unabhängigkeit: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Detail
Ein Datenschutzbeauftragter sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig DSGVO-konform bleibt.
- Datenschutzmanagement: Regelungen, um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen, sind festzulegen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien wie "Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten" oder IT-Richtlinien wie "Nutzung von Verschlüsselungssoftware" gehören. Dazu gehören etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch und Richtlinien zur IT-Nutzung.
- Datenschutzberatung: Ausführliche Beratung zu einzelnen datenschutzrechtlichen Fragen sowie Review und Audit des aktuellen Datenschutzkonzepts.
- Umgang mit Datenschutzverletzungen: Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind innerhalb von maximal 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit personenbezogenen Daten, der unverzüglich gemeldet werden muss. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.
- Datensicherheit und IT-Sicherheit: Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Beispiele hierfür sind technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Firewalls sowie organisatorische Maßnahmen wie Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
- Betroffenenrechte: Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist klar festzulegen und zu organisieren. Typische Herausforderungen dabei können unklare Identitätsnachweise, die Einhaltung der Fristen oder die Bewertung umfangreicher Datenanfragen sein.
- Informationspflichten: Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen von jeder verantwortlichen Stelle erfüllt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, betroffene Personen umfassend und transparent über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung zu informieren, etwa durch eine leicht verständliche Datenschutzerklärung auf der Webseite.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Es ist erforderlich, eine strukturierte und aktualisierbare Tabelle zu erstellen, die festhält, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dies könnte durch digitale Tools oder spezielle Software erleichtert werden, um Transparenz und Aktualität zu gewährleisten.
- Auftragsverarbeitung: Sofern Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeitet.
- Datenschutzschulungen für Mitarbeiter: Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren und zu schulen. Inhalte solcher Schulungen könnten beispielsweise die sichere Nutzung von Passwörtern, die Erkennung von Phishing-Angriffen und der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten umfassen.
- Folgeabschätzung: Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
Unternehmen können von einem externen Datenschutzexperten profitieren, wenn dieser sich gut mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzrecht auskennt.
Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen verfügen. Nur so ist er auf alle Eventualitäten vorbereitet und kennt die Strukturen und Risiken von kleinen und großen Unternehmen.
Er muss auch über Kenntnisse und Qualifikationen im IT-Bereich verfügen, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Vergleich des internen und externen DSB
Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollen. Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, zeigt die folgende Tabelle die Vor- und Nachteile auf:
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten bietet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Ingolstadt viele Vorteile, da diese oft nicht über die personellen Ressourcen verfügen, um einen internen DSB auszubilden und kontinuierlich weiterzubilden.
Die externen Experten bringen neben einer objektiven Perspektive auch ein breites Branchenwissen mit, das Ihnen hilft, sich optimal auf die spezifischen Herausforderungen vorzubereiten.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten für Ingolstadt im Detail
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt vielseitige Aufgaben:
- Beratung: Er berät zu datenschutzrechtlichen Fragen und gibt Handlungsempfehlungen.
- Schulungen: Mitarbeiter werden regelmäßig in Datenschutzfragen sensibilisiert.
- Datenschutzmanagement: Entwicklung und Überwachung eines Datenschutzmanagementsystems.
- Risikomanagement: Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei sensiblen Daten.
- Behördenkommunikation: Er fungiert als Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und den Aufsichtsbehörden.
- Datenschutzverletzungen managen: Meldung von Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO und Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung.
- Kontinuierliche Dokumentation: Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
- Auditierung und Monitoring: Regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzprozesse.
Onboarding des externen Datenschutzbeauftragten
Wie benennt man einen externen Datenschutzbeauftragten? Wie kommt es zu einem Vertragsabschluss?
Für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, sodass Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren können. In diesem Orientierungsgespräch kann der externe Datenschutzbeauftragte sich einen ersten Eindruck der datenschutzrechtlichen Situation machen.
Auf Basis dieses Gesprächs kann dann ein individuelles Angebot erstellt werden, welches Wiederum Grundlage für den Vertrag darstellt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erfolgt die Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde und sowie ein initiales Datenschutz-Audit, in dem die Datenschutzsituation im Detail ermittelt wird.
Anschließend spricht der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen aus, die er mit der Geschäftsführung diskutiert. Gemeinsam werden dann Schritt für Schritt notwendige Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt.
Der Aufbau eines effektiven Datenschutzmanagementsystems nach DSGVO
Unsere Datenschutzexperten bieten unseren Kunden in Ingolstadt ein umfangreiches Online-Datenschutzhandbuch in Form eines DSMS, welches Unternehmen hilft, ihrer Nachweispflicht laut DSGVO nachzukommen. Statt teurer Software vertrauen Sie auf unsere Experten und bleiben dauerhaft DSGVO-konform.
Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Datenschutzmanagementsystem (DSMS) im Detail
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) dient als zentrale Plattform zur Organisation aller Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Es ermöglicht:
- Die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
- Die Planung und Dokumentation von Schulungen.
- Die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
- Die kontinuierliche Überwachung und Anpassung an neue Datenschutzanforderungen.
- Die Integration von Datenschutzrichtlinien in bestehende Unternehmensprozesse.
- Automatisierte Berichte: Für eine klare Übersicht über Datenschutzaktivitäten.
- Transparenz für Kunden und Partner: Ein DSMS zeigt, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird.
Ein DSMS sorgt für Transparenz und bietet eine effiziente Grundlage für die Umsetzung der DSGVO -Anforderungen.
Datenschutz ist ein zentraler Aspekt für Unternehmen in Ingolstadt. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren Sie von Expertenwissen, rechtlicher Sicherheit und einer Entlastung Ihrer internen Ressourcen. Unsere Datenschutzberatung hilft Ihnen dabei, den Datenschutz professionell und effektiv umzusetzen.
Datenschutzberatung in Ingolstadt und Umgebung
Unsere zertifizierten Datenschutz-Experten stehen Ihnen in Ingolstadt und den umliegenden Gemeinden zur Verfügung. Wir betreuen insbesondere Unternehmen in:
- Ingolstadt Innenstadt
- Friedrichshofen
- Mailing
- Ringsee
- Oberhaunstadt
- Unterhaunstadt
- Gerolfing
- Haunwöhr
- Etting
eDSB Preisvergleich
Sie haben einen eDSB und möchten einen schnellen Preis-Leistungs-Vergleich? Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Preiskonfiguration.
Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor.
Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.
Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter
Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.
Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
- Gebündelte Erfahrung aus 10 Jahren in der Branche und 500 erfolgreichen Datenschutzprojekten
- Beratung, Software & Schulung aus einer Hand
- Prozessoptimierung frei nach dem Motto: so viel wie nötig, so wenig wie möglich