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Externer Datenschutzbeauftragter in Fürth
Wir beraten Unternehmen in Fürth bei der Umsetzung der DSGVO –digital, effizient und kundenorientiert. Mit einem zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten Datenschutz zielsicher umsetzen.

Externer Datenschutzbeauftragter Fürth
Fürth ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken und bildet zusammen mit Nürnberg und Erlangen ein bedeutendes Wirtschafts- und Kulturzentrum. Mit seiner Mischung aus historischer Altstadt, innovativen Unternehmen und vielfältiger Wirtschaftsstruktur bietet Fürth einen attraktiven Standort für Firmen verschiedenster Branchen.
Für Unternehmen in Fürth ist die professionelle Umsetzung des Datenschutzes von entscheidender Bedeutung. Cortina Consult steht Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter in Fürth kompetent zur Seite, um alle datenschutzrechtlichen Anforderungen gesetzeskonform zu erfüllen.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen. In Unternehmen, Organisationen und Vereinen ist er Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach Artikel 51 Absatz 1 DSGVO sind sie unabhängige Datenschutzbehörden.
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Welche Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen?
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt.
Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant. Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.
4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
- Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
- Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
- Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
- Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
Gründe für einen externen DSB
Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, den komplexen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und gleichzeitig ihre Kerngeschäfte effizient zu führen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet hier entscheidende Vorteile, da er spezialisiertes Fachwissen mitbringt, ohne dass interne Ressourcen gebunden werden müssen. Die folgenden Gründe verdeutlichen, warum die Entscheidung für einen externen DSB für viele Unternehmen die wirtschaftlich und fachlich sinnvollere Option darstellt.
- Datenschutz-Expertise: Der externe Datenschutzbeauftragte beschäftigt sich täglich mit Datenschutzthemen und kennt die neuesten Entwicklungen. Unser Team verfügt über notwendiges Fachwissen und Qualifikationen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Dokumentation und Prozessorganisation.
- Praktische Erfahrungen: Durch die tägliche Arbeit in verschieden Unternehmen kennt sich der externe Datenschutzbeauftragte mit den unterschiedlichsten Situationen aus und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
- Vielfältige Erfahrung: Unsere Experten kennen Datenschutz-Lösungen für Unternehmen jeder Größe und verschiedenster Branchen.
- Fortlaufende Unterstützung: Regelmäßige Updates und Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben.
- Klare vertragliche Regelungen: Bei dem externen gibt es im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keinen Kündigungsschutz und alle Tätigkeiten, Aufgaben und Zeiten werden vertraglich geregelt.
- Keine Ausbildungskosten: Bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, sparen Sie sich die Kosten für die Ausbildung und Zeit für die Einarbeitung. Sie müssen sich nicht um Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragten kümmern -- unsere Experten werden regelmäßig fortgebildet.
- Verschwiegenheit und Unabhängigkeit: Durch die neutrale Haltung gegenüber dem Unternehmen, hat der externe Datenschutzbeauftragte keine Ambitionen bestimmte Bereiche oder Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
- Keine Fortbildungskosten: Sie brauchen einen externen Datenschutzbeauftragten nicht freizustellen und sparen Fortbildungskosten. Somit bleiben die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten gering. Behördenkenntnisse: Die behördlichen Wege sind bereits bekannt, Anfragen können schneller beantwortet werden. Wir wissen, worauf die Datenschutzaufsichtsbehörden bei Kontrollen Wert legen.
- Unabhängigkeit: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist per se unabhängig, ein Interessenkonflikt ist ausgeschlossen. Wir sind im Unternehmen als externer Dienstleister neutral und unabhängig.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Bayern
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Fürth ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach die zuständige Aufsichtsbehörde für alle datenschutzrechtlichen Belange.
Cortina Consult sorgt aber dafür, dass Sie gar nicht erst mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen. Unsere Berater unterstützen Ihr Unternehmen in Fürth bei der Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Meldungen, Auskunftserteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützt bei behördlichen Untersuchungen.
Vergleich des internen und externen DSB
Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollen. Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, zeigt die folgende Tabelle die Vor- und Nachteile auf:
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
✔ Keine extra Lohnkosten Ein interner DSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. | ✔ Transparente und planbare Kosten Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit. |
✔ Vertrauen der Angestellten Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden. | ✔ Expertise & langjährige Erfahrung Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer DSB und DSK schafft effiziente Prozesse. |
✘ Gefahr der Betriebsblindheit Internen Mitarbeitern stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen. | ✔ Objektive Außenperspektive Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil. |
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden. | ✔ Kein Risiko für das Unternehmen Durch die Umsetzung der DSGVO mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern. |
✘ Kündigungsschutz Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz. | ✔ Variable Vertragslaufzeit Der Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden. |
✘ Zusatzkosten Das Erwerben von Qualifikationen für einen Datenschutzbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich. | ✔ Keine Ausbildungskosten Der DSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen. |
✔ IT-Sicherheit inklusive Manche Datenschutzberater verfügen außerdem über die Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten und können diesen Bereich gleichzeitig abdecken. |
Die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten bietet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Fürth viele Vorteile, da diese oft nicht über die personellen Ressourcen verfügen, um einen internen DSB auszubilden und kontinuierlich weiterzubilden.
Die externen Experten bringen neben einer objektiven Perspektive auch ein breites Branchenwissen mit, das Ihnen hilft, sich optimal auf die spezifischen Herausforderungen vorzubereiten.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten für Fürth im Detail
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt vielseitige Aufgaben:
- Datenschutzmanagement: Regelungen, um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen, sind festzulegen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien wie "Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten" oder IT-Richtlinien wie "Nutzung von Verschlüsselungssoftware" gehören. Dazu gehören etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch und Richtlinien zur IT-Nutzung.
- Datenschutzberatung: Ausführliche Beratung zu einzelnen datenschutzrechtlichen Fragen sowie Review und Audit des aktuellen Datenschutzkonzepts.
- Umgang mit Datenschutzverletzungen: Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind innerhalb von maximal 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit personenbezogenen Daten, der unverzüglich gemeldet werden muss. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.
- Datensicherheit und IT-Sicherheit: Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Beispiele hierfür sind technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Firewalls sowie organisatorische Maßnahmen wie Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
- Betroffenenrechte: Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist klar festzulegen und zu organisieren. Typische Herausforderungen dabei können unklare Identitätsnachweise, die Einhaltung der Fristen oder die Bewertung umfangreicher Datenanfragen sein.
- Informationspflichten: Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen von jeder verantwortlichen Stelle erfüllt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, betroffene Personen umfassend und transparent über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung zu informieren, etwa durch eine leicht verständliche Datenschutzerklärung auf der Webseite.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Es ist erforderlich, eine strukturierte und aktualisierbare Tabelle zu erstellen, die festhält, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dies könnte durch digitale Tools oder spezielle Software erleichtert werden, um Transparenz und Aktualität zu gewährleisten.
- Auftragsverarbeitung: Sofern Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeitet.
- Datenschutzschulungen für Mitarbeiter: Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren und zu schulen. Inhalte solcher Schulungen könnten beispielsweise die sichere Nutzung von Passwörtern, die Erkennung von Phishing-Angriffen und der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten umfassen.
- Folgeabschätzung: Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen.
Datenschutz auf Websites
Nicht nur große Fürther Firmen mit vielen Mitarbeitern benötigen professionelle Datenschutzberatung. Auch Websitebetreiber müssen sich laut DSGVO mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen, da im Internet sensible Daten ausgetauscht werden.
Für Online-Shops oder andere gewerbliche Internetseiten ist das besonders wichtig. Eine Datenschutzerklärung sowie Consent-Management-Platform (CMP) oder auch Cookie Banner genannt, gehören inzwischen auf (fast) jede Seite. Doch worauf muss man als Websitebetreiber achten?
Datenschutzerklärung erstellen
Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung, die laut Art. 12 DSGVO in einfacher Sprache die Websitebesucher über die Verarbeitung personenbezogener Daten und ihre Rechte informieren muss, und mittels weniger als zwei Klicks erreichbar sein muss. Von Datenschutz Vorlagen ist jedoch abzusehen, um Schwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden.
Eine Datenschutzerklärung (DSE) muss individuell für jede Seite angepasst werden. Auch hier kommt der Datenschutzbeauftragte ins Spiel. Als Spezialisten für Webcompliance erstellen wir passgenaue Datenschutzerklärungen für jede Branche.
Ext. Datenschutzbeauftragter für verschiedene Branchen
Nutzen Sie unsere Expertise in verschiedenen Branchen, um Datenschutz in Ihrem Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil zu machen.
Datenschutzmanagementsystem (DSMS) in Consent-Management Plattform implementieren
Eine Consent-Management-Platform ist den meisten als Cookie Banner bekannt und ist ein essentieller Teil einer DSGVO-konformen Internetseite. Für die Nutzung bestimmter Tools und Drittanbieterservices müssen sich Websitebetreiber beim ersten Besuch des Nutzers seine explizite Einwilligung einholen.
Die Vorgehensweise, die Einwilligung von Besuchern vorauszusetzen, ist nicht mehr rechtmäßig und somit abmahnfähig. Eine explizite Einwilligung / Opt-In geschieht durch einen Klick der Nutzer. Dieser muss die Möglichkeit bekommen, zu sehen, welche Services genutzt werden und die Nutzung einzelner Services granular zu erlauben. Bereits gemachte Einstellungen müssen jederzeit rückgängig gemacht / geändert werden können.
Vorgehensweise
Mit den Rechtstexten in einer Datenschutzerklärung oder CMP sehen sich die meisten Websitebetreiber überfordert. Sie sind immer auf der sicheren Seiten, wenn Sie hierzu einen Datenschutzexperten heranziehen, der nicht nur von Webcompliance, sondern auch der technischen Umsetzung ein Verständnis hat.
Denn im ersten Schritt ist es notwendig, alle integrierten Services, Tools und Cookies auf einer Seite zu inventarisieren und anschließend zu kategorisieren: Welche Informationen gehören in die Datenschutzerklärung und welche in das Cookie Banner? Daraufhin geht es um die Wahl einer passenden CMP und den Inhalten der DSE. Durch die vielseitige Erfahrung in Webcompliance können unsere Experten effizient Ihre Website / Ihren Online-Shop oder gewerbliche Homepage DSGVO-konform machen.
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Dauerhaft DSGVO-konform
Nachdem Sie alles richtig implementiert und umgesetzt haben, ist die Arbeit jedoch noch nicht vorbei. Viele gehen davon aus, dass eine Datenschutzerklärung erstellt und das Thema anschließend für immer vom Tisch ist, aber ganz so einfach ist es leider nicht.
Die Gesetze können sich ändern — nicht selten gibt es Fälle, die eine neue Interpretation der Gesetze und somit Änderungen an der Umsetzung erfordern. Aber noch häufiger ändern sich Internetseiten. Mal eben ein neues Tool installiert oder noch besser installieren lassen und schon sind Sie nicht mehr DSGVO-konform. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, der Ihre Internetseite im Blick behält und durch Monitoring regelmäßig überprüft.
DSMS & ISMS
Mit Datenschutz ist der Schutz von einzelnen Personen vor Eingriff in seine Privatsphäre durch unrechtmäßiges Erheben, Speichern und Weitergeben von ihn betreffenden Daten gemeint. Mithilfe der europäisch einheitlichen Gesetztesgrundlage „Datenschutzgrundverordnung“ soll dies möglich gemacht werden.
Für Unternehmen in Fürth bedeutet dies, dass die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten notwendig wird. Viele Unternehmen aus Städten wie Fürth möchten auch international agieren und sich auf dem Markt behaupten. Dafür müssen sie sich auch in Sachen Datenschutz als seriös erweisen.
Unsere externen Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und freuen sich auf Ihre Anfrage aus Fürth und Umgebung.
Datenschutzmanagement mit Konzept
Der externe Datenschutzbeauftragte und sein Datenschutzkoordinator kümmern sich nicht nur um die oben genannten Aufgaben, sondern auch um ein effektives Datenschutzmanagementsystem, welches der ständigen Überprüfung des Datenschutzes im Unternehmen dient und weitere Prozessoptimierungen ermöglicht. Somit ist auch Risikomanagement möglich, mit dem Risiken nicht nur eingeschätzt, sondern auch minimiert werden können.
Ihre Datenschutzangelegenheiten können Sie bequem und sicher in unserem Datenschutzhandbuch verwalten und nachvollziehen. Unser Datenschutz Service in Fürth liefert ein individuelles Datenschutzkonzept mit effektivem Risikomanagement für Ihr Unternehmen. Mit dem rechtskonformen Schutz personenbezogener Daten werden Sie zu einem vertrauensvollen Partner auf dem Markt.
Datenschutzberatung in der Umgebung von Fürth
Unsere zertifizierten Datenschutz-Experten stehen Ihnen in Fürth und den umliegenden Regionen zur Verfügung. Wir bieten unsere Dienstleistungen in allen Stadtteilen von Fürth an, einschließlich:
- Innenstadt
- Südstadt
- Hardhöhe
- Unterfarrnbach
- Vach
- Burgfarrnbach
- Ronhof
- Stadeln
Darüber hinaus erstreckt sich unser Servicegebiet auch auf die umliegenden Städte und Gemeinden im Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Welche Strafen drohen bei Nichtbestellen eines Datenschutzbeauftragten?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umständen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Solche Umstände sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Tatsache, dass dies computergestützt stattfindet. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor.
Die DSGVO sieht als Konsequenz dieser Verstoßes hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Um diese Strafen zu umgehen ist es daher immer ratsam, das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (ob intern oder extern) nicht zu vernachlässigen.
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihren Unternehmen.
Ihre Vorteile mit Cortina Consult als externer Datenschutzbeauftragter
Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.
Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
- Gebündelte Erfahrung aus 10 Jahren in der Branche und 500 erfolgreichen Datenschutzprojekten
- Beratung, Software & Schulung aus einer Hand
- Prozessoptimierung frei nach dem Motto: so viel wie nötig, so wenig wie möglich