Datenschutz für Kirchen & NPOs
Datenschutzkonform bei Mitgliederlisten, Veranstaltungen und Spendenaktionen – unsere externen Datenschutzbeauftragten bieten Datenschutzlösungen für Vereine und Kirchen.
Datenschutz für Kirchen und NPOs
Jeder, der auf vertrauliche Daten von Vereins- und gemeinnützigen Organisationen zugreifen kann, muss sich gemäß § 53 BDSG dem Datengeheimnis verpflichten. Deshalb ist es wichtig, dass Kirchen und NPOs ihre sensiblen Daten schützen und so nicht nur die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, sondern auch das Vertrauen ihrer Mitglieder stärken.
Cortina Consult unterstützt Kirchen und gemeinnützige Organisationen dabei, alltägliche Herausforderungen mit der DSGVO einfach und zuverlässig zu lösen.
- Verarbeitung von Mitgliederdaten: Die Verarbeitung von sensiblen Daten, wie religiöse Überzeugungen und Mitgliedsdaten, erfordert besondere Schutzmaßnahmen.
- Spendenverarbeitung: Bei der Erhebung und Verwaltung von Spenderdaten ist die Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien erforderlich, um die persönlichen Daten der Spender zu schützen und den Datenschutzbestimmungen der DSGVO zu entsprechen.
- Schulung & Sensibilisierung ehrenamtlicher Mitarbeiter: Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter, einschließlich ehrenamtlicher Helfer, die Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten verstehen und befolgen, um den Missbrauch von Mitgliederdaten zu verhindern.
Individuelle Datenschutzlösungen
Cortina Consult bietet maßgeschneiderte Beratung und Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Kirchen und NPOs zugeschnitten sind.
DSGVO-Anforderungen an gemeinnützige Organisationen
Online-Präsenzen
- Eine datenschutzkonforme Verwaltung der Online-Präsenz bei Kirchen und Vereinen umfasst die sorgfältige Handhabung von Webseiten, Social-Media-Kanälen und Online-Formularen. Dies stellt sicher, dass personenbezogene Daten der Mitglieder und Besucher geschützt sind und die Einhaltung der DSGVO gewährleistet wird.
Löschkonzepte
- Löschkonzepte sind in Kirchen und Vereinen wichtig, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nach Erreichen des Verarbeitungszwecks oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sicher gelöscht werden. Dies verhindert unbefugten Zugriff auf sensible Daten und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzanforderungen, wodurch die Privatsphäre der Mitglieder geschützt wird.
Bestellung eines eDSB
- Wenn in Kirchen oder Vereinen mindestens zehn Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten oder wenn die Hauptaufgabe in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht, muss nach (§ 36 Abs. 1 DSG-EKD bzw. § 36 Abs. 2 KDG) ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Datenschutz bei Kirchen & NPOs: Ihr Weg zur Compliance
Unsere Datenschutzberatung besteht aus drei Stufen: der Bestandsaufnahme, dem Projekt und der regelmäßigen Durchführung. In diesen drei Schritten unterstützen wir Sie dabei, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Unsere Datenschutzexperten werden die folgenden fünf Schritte konkret umsetzen, damit Sie eine umfassende Beratung erhalten.
- Beratung und Buchung des passenden Service-Levels: Wählen Sie das benötigte Paket, zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
- Start des Onboarding-Prozesses: Beginn der Datenschutzberatung direkt nach Beauftragung, Start des Onboarding-Prozesses und Kick-off-Call für persönliches Kennenlernen
- Stellung Ihres externen Datenschutzbeauftragten: Cortina Consult stellt direkt den externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Dieser ist Ihr direkter Ansprechpartner zu allen Belangen des Datenschutzes
- Durchführung des Datenschutzaudits: Wir nehmen eine Bestandsaufnahme des vorherrschenden Datenschutzes in Ihrem Unternehmen vor. Diese dient als Grundlage für die folgenden Datenschutzmaßnahmen.
- Umsetzung der erforderlichen Datenschutzmaßnahmen: Auf Grundlage der Ergebnisse des Datenschutzaudits setzen wir die geplanten Maßnahmen zur DSGVO-Konformität in Ihrem Unternehmen um.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie dabei, Ihre Einrichtung DSGVO-konform zu gestalten.