Meldestellenbeauftragter Berlin

Wir unterstützen Unternehmen in Berlin und Umgebung bei der Umsetzung des HinSchG – preiswert, digital, verbindlich.

Meldestellenbeauftragter Berlin
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Externer Meldestellenbeauftragter Berlin

Berlin ist nicht nur die Bundeshauptstadt, sondern auch eine pulsierende Metropole und geprägt von ständigem Wandel und Energie – eine Stadt der unbegrenzten Möglichkeiten. Gleichzeitig verfügt Berlin über zahlreiche Parks, Wälder und andere Grünflächen, die zum Entspannen einladen. 

Wer sich selbst verwirklichen möchte ist in Berlin genau richtig. Junge Start-ups, kleine sowie große Unternehmen haben hier ihren Sitz und bedienen jede Branche von Wirtschaft bis über Mode oder Kunst.

Hinweisgeberschutz in der Hauptstadt

Die in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, gibt Unternehmen nun die Möglichkeit, zwischen internen und externen Meldelösungen zu wählen. Eine Option ist die Auslagerung an eine externe Ombudsperson, wie beispielsweise Cortina Consult. Besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen, die möglicherweise nicht über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse verfügen ist dies eine durchdachte Entscheidung. 

Unternehmen können die Einhaltung der Gesetze zum Schutz von Whistleblowern sicherstellen, indem sie das Setup und den Betrieb einer digitalen Meldesystems auslagern. Dies ermöglicht ein zeitnahes und professionelles Handeln, ohne die internen Ressourcen zu überlasten.

Cortina Consult verfügt über das nötige Fachwissen, um vertraulich mit sensiblen Informationen umzugehen und Whistleblower bestmöglich und unvoreingenommen zu unterstützen. Zudem werden gründliche Untersuchungen garantiert sowie angemessene Maßnahmen. Gleichzeitig sollen die Privatsphäre und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden. Neben der Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften, kann die Auslagerung von Meldewegen auch den Ruf eines Unternehmens hinsichtlich Ethik und Verantwortungsbewusstsein stärken. Die Attraktivität des Unternehmens steigt dadurch für eventuelle Kunden, Stakeholder oder Investoren.

Ihre Vorteile mit uns als externer Meldestellenbeauftragter in Berlin

Das Outsourcing der Aufgabe des Meldestellenbeauftragten an qualifizierte Fachleute wie uns bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Neben der Unvoreingenommenheit bieten wir effektive Unterstützung in allen Fragen rund um die Umsetzung des HinSchG. Dies reduziert das Risiko rechtlicher Haftung, steigert die Effizienz und Effektivität und verbessert den Schutz des Hinweisgebers erheblich.

Qualifizierte Fachleute

Unsere Meldestellenbeauftragten sind hochqualifizierte und erfahrene Fachleute, die sich für die Einhaltung der Gesetze und die Förderung ethischen Verhaltens einsetzen. Sie legen großen Wert darauf, dass alle Hinweisgeber fair behandelt und ihre Anliegen zeitnah und angemessen bearbeitet werden.

Jederzeit auf dem neusten Stand

Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Meldestellenbeauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.

Gesetzeskonformität

Zudem sind unsere Beauftragten erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.

Bearbeitung anonymer und nicht-anonymer Meldungen

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass er sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten kann. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihr Unternehmen oder ihre Interessengruppen minimiert werden.

Was ist ein Meldestellenbeauftragter?

Ein Meldestellenbeauftragter ist eine Person, die von einem Unternehmen beauftragt wurde und die für den Betrieb der internen Meldestelle sowie die Bearbeitung der eingehenden Hinweise verantwortlich ist. Diese Person kann aus dem Unternehmen selbst stammen oder als Externer beauftragt werden. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ergibt sich aus §14 HinSchG, weshalb der externe Meldestellenbeauftragte Fachwissen mitbringen muss, welches gesetzlich festgelegt ist.

Im Fall des externen Meldestellenbeauftragten handelt es sich um einen externen Dienstleister, der vom Unternehmen beauftragt wird. Eine solche Dienstleistung stellt eine Form des Outsourcings dar. Oftmals greift der externe Dienstleister auf eine sogenannte Meldestellensoftware zurück. Für Hinweisgeber besteht die Möglichkeit auf eine interne Meldestelle im Unternehmen selbst zurückzugreifen oder aber auf eine externe Meldestelle. Der Meldestellenbeauftragte, unabhängig ob intern oder extern, ist dabei aber nur für die interne Meldestelle im Unternehmen verantwortlich. Externe Meldestellen liegen nach §19ff HinSchG im behördlichen Verantwortungsbereich.

Aufgaben des Meldestellenbeauftragten

Ausgehend vom HinSchG sowie der EU-Whistleblower-Richtlinie umfassen die Aufgaben des Meldestellenbeauftragten die folgenden neun Punkte: 

Außerdem gilt:

Interner vs. externer Meldestellenbeauftragter Berlin

Bei der Verwaltung ihres Whistleblower-Programms bieten wir Ihnen neben unserem Meldestellenbeauftragten-Team noch zahlreiche weitere Dienstleistungen. Dazu zählen beispielsweise Schulungen für Ihre Mitarbeiter, sowie nützliche Tools für die Berichterstattung und selbstverständlich unsere kontinuierliche und zuverlässige Unterstützung. 

Sie sind bei uns demnach genau richtig, wenn Sie die Bedeutung des Schutzes von Hinweisgebern erkannt haben und nach einem geeigneten und umfassenden Programm dafür suchen. 

Wenn Sie bereit sind diese Aufgabe aus der Hand zu geben, garantieren wir Ihnen den höchstmöglichen Schutz für Ihre Hinweisgeber.

Externer MSB (125€ / Monat)
Interner MSB (⌀ 300-400€ / Monat)
✔ Transparente und planbare Kosten
Pauschalpakete bieten Kostentransparenz. Die Auslagerung der Arbeit spart intern Zeit.
✔ Keine extra Lohnkosten
Ein interner MSB kann auch weitere Aufgaben für das Unternehmen erledigen. (Evtl. erhöhtes Gehalt durch Mehraufwand)
✔ Expertise & langjährige Erfahrung
Vertrauen wird durch Qualität geschaffen. Die langjährige Erfahrung unserer Experten schafft effiziente Prozesse.
✔ Vertrauen der Angestellten
Das Vertrauen auf die Qualität der Leistung muss nicht erst gewonnen werden.
✔ Objektive Außenperspektive
Ein objektiver Blickwinkel und persönliche Distanz zu Mitarbeitern sind für die Findung & Umsetzung der Maßnahmen von Vorteil.
✘ Gefahr der Betriebsblindheit
Interne Mitarbeiter stecken oft tief in den Unternehmensstrukturen und haben Schwierigkeiten objektiv auf diese zu schauen.
✔ Kein Risiko für das Unternehmen
Durch die Umsetzung des HinSchG mithilfe eines externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor hohen Bußgeldern.
✘ Haftungsrisiko für das Unternehmen
Das Unternehmen haftet für das Handeln der eigenen Mitarbeiter. Im Falle eines Verstoßes kann dies sehr teuer werden.
✔ Variable Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit einem externen Meldestellenbeauftragten kann jederzeit zur vereinbarten Frist gekündigt werden.
✘ Kündigungsschutz
Interne Mitarbeiter unterliegen dem Kündigungsschutz.
✔ Keine Ausbildungskosten
Der MSB trägt alle Kosten für seine Fort- und Weiterbildungen.
✘ Zusatzkosten
Das Erwerben von Qualifikationen für einen Meldestellenbeauftragten bringt Kosten für das Unternehmen mit sich.
✔ Datenschutz inklusive
Manche Dienstleister verfügen außerdem über die Qualifikation im Bereich der DSGVO und können diesen gleichzeitig abdecken.

Was kostet ein externer Meldestellenbeauftragter?

Unsere qualifizierten Meldestellenbeauftragte stehen Ihnen zu einem Festpreis von 125€ monatlich zur Verfügung. 

Herausforderungen für Unternehmen im Hinweisgeberschutz

Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, eingehende Meldungen von Hinweisgebenden angemessen zu bearbeiten.

Fachkunde als zentrale Anforderung des HinSchG

Die entscheidende Voraussetzung für Ihren Meldestellenbeauftragten, wie in §15 Absatz 2 HinSchG festgelegt, ist die notwendige Fachkunde. Diese setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen, die erfüllt sein müssen, um die erforderliche Fachkunde zu gewährleisten.

Zuallererst ist es wichtig, sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter ein Verständnis für die Funktion, die Befugnisse und die Bedeutung der Unabhängigkeit der Meldestelle haben. Dies bildet die Grundlage für die Qualifikation der Meldestellenmitarbeiter. Eine weitere zentrale Anforderung besteht darin, die Vertraulichkeit zu wahren. Alle Meldestellenbeauftragten müssen sich an das Gebot der Vertraulichkeit halten, um die Integrität Ihrer internen Meldestelle zu gewährleisten.

Zusätzlich sollten Ihre Mitarbeiter die folgenden Aufgaben erfüllen, um den Anforderungen der Fachkunde gerecht zu werden:

Es ist wichtig zu betonen, dass es nicht notwendig ist, ausschließlich Juristen mit der Bearbeitung von eingehenden Hinweisen zu beauftragen. Detaillierte Rechtskenntnisse gehören nicht zu den Anforderungen an Meldestellenbeauftragte.

Eine entscheidende Anmerkung: Das bloße Vorhandensein der notwendigen Fachkunde reicht nicht aus. Sie müssen sicherstellen, dass Nachweise über diese Fachkunde vorliegen. Qualifizierte Weiterbildungen oder Schulungen gelten als solche Nachweise, die von Ihrer Personalabteilung in jedem Fall archiviert werden sollten.

Fachkundeschulung für Meldestellenbeauftragte

Durch die Teilnahme an unserem Online-Kurs erwerben Sie das erforderliche Fachwissen, um als Meldestellenbeauftragter in Übereinstimmung mit der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz das interne Meldesystem kompetent zu verwalten. Dieser Kurs bietet eine umfassende Einführung in die entscheidenden Aspekte der Implementierung und Pflege eines internen Meldesystems.

Unsere E-Learning-Ausbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern liefert auch wertvolle und praxisnahe Einblicke. Wir stellen Ihnen nützliche Vorlagen zur Verfügung, die Sie in Ihrer Rolle als Meldestellenbeauftragter nutzen können. Durch Fallbeispiele haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Szenarien zu erkunden und zu verstehen.

Unser Fokus liegt auf der Praxis, und wir konzentrieren uns darauf, Ihnen Informationen zu vermitteln, die Sie direkt in Ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden können. Das Fachkunde-HinSchG-Seminar bietet Ihnen ein tiefes Verständnis der Whistleblower-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Sie erlernen das Einrichten und Aufrechterhalten eines Meldesystems, wobei die Bedeutung von Vertraulichkeit und dem Schutz von Hinweisgebern besonders hervorgehoben wird.

Der Kurs umfasst praktische Übungen, die Ihr Verständnis vertiefen sollen. Nach Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein, als Whistleblowing-Beauftragter zu agieren und eine ethische interne Berichterstattung sicherzustellen.

Nutzen Sie die Meldestellen-Schulung der Cortina Academy, um sicherzustellen, dass Ihre Ombudspersonen über das notwendige Fachwissen verfügen und bestens für ihre Aufgaben gerüstet sind.

Meldestellenbeauftragter in Ihrer Stadt

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Jörg ter Beek
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Digitales Hinweisgebersystem

Mit Parlabox in wenigen Schritten eine interne Meldestelle einrichten, EU-Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen. Anonyme Meldungen empfangen, sicher verwalten und so den Schutz der Hinweisgeber sicherstellen.

Externer Meldestellenbeauftragter

Wir stellen Ihnen einen Meldestellenbeauftragten zur Verfügung, der die korrekte Bearbeitung eingehender Hinweise überwacht, prüft und koordiniert. Durch die externe Bestellung des MSB ist ein Interessenkonflikt ausgeschlossen und die Unabhängigkeit des externen Meldestellenbeauftragten nach §15 Abs. 1 HinSchG sichergestellt.

HinSchG FAQ

Entdecken Sie hilfreiche Ressourcen und Artikel zu allen relevanten Themen im Bereich Hinweisgeberschutz. Unser HinSchG-Blog bietet umfassende Informationen, um Unternehmen auf die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes vorzubereiten.

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