HinSchG – Fachkundeschulung zum Betrieb der internen Meldestelle

Alle intern am Hinweisgebersystem beteiligten Personen (Ombudsmann HinSchG) müssen über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Um diese nachweisen zu können, ist eine Fachkunde-Schulung unumgänglich (§15 Absatz 2 HinSchG). Nutzen Sie unser umfassendes E-Learning-Portal zur Umsetzung der Anforderungen!

Hinweisgeberschutzgesetz

Was wird im Zusammenhang mit dem HinSchG unter Fachkunde verstanden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde im Mai 2023 verabschiedet und ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen, eine interne Meldestelle für alle Mitarbeitenden einzurichten. Damit soll vor allem der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) gewährleistet werden.

Der Betrieb einer internen Meldestelle erfordert qualifizierte Mitarbeitende, die mit der Bearbeitung der eingehenden Hinweise betraut sind. Die wohl wichtigste Anforderung an Ihre Meldestellenbeauftragten ist die in § 15 Abs. 2 HinSchG geregelte erforderliche Fachkunde. Diese setzt sich aus verschiedenen Anforderungen zusammen, die gewährleistet sein müssen.

Play Video about Meldestelle_Schulung
HinSchG Fachkunde Kurs

Fachkunde erwerben für den Betrieb der internen Meldestelle: Zertifizierung für den Bereich Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie.

190€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
290€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
370€ / einmalig
Anzahl Lizenzen:
Online Kurs

Angepasstes Lernpensum an individuelle Zeitpläne und Bedürfnisse 

Lehrvideos

Videoinhalte zum einfachen Verständnis und zur visuellen Darstellung der Lerneinheiten

E-Learning

Schritt-für-Schritt Anleitungen zur Vertiefung der Videoinhalte

Zertifizierung

Teilnahmebescheinigung zum Nachweis über erlangtes Wissen

gb flag
Now also available in English!

Obtain proof of specialized knowledge flexibly and at your own pace.

Meldestelle-Schulung

Fachkunde für Meldestellenbeauftragte nach HinSchG

Die Anforderungen an die Meldestellenbeauftragten reichen von der Meldung bis zur Lösung und umfassen u.a. die folgenden Aspekte:

Die Meldestellenbeauftragten sind damit beauftragt, die eingehenden Hinweise auf ihre Relevanz und Stichhaltigkeit zu prüfen. 

 

Nach abgeschlossener Prüfung der Meldung, nimmt die Ombudsperson die Durchführung des Meldeverfahrens vor. Diese umfasst die Eingangsbestätigung, Kommunikation mit Hinweisgeber, Rückmeldung und den Abschluss des Verfahrens. 

Besonders wichtig ist, dass die Ombudsperson die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen in jedem Fall einhält.

Das Meldestellen-Team muss stets losgelöst von Interessenskonflikten handeln können und sicher stellen, dass jedem Hinweis mit der selben Sorgfalt nachgegangen wird. 

Es muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass die Meldestellenbeauftragten die Bearbeitung von Hinweisen unvoreingenommen und unabhängig vornehmen können.

Ihre Meldestelle lebt von dem Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass Ihre Ombudspersonen die Vertraulichkeit der Meldestelle wahren und die Anonymität der Hinweisgebenden nicht zuwider handeln. 

Schließlich umfassen die praktischen Anforderungen an Ihr Meldestellen-Team das Ergreifen von Folgemaßnahmen. 

An wen richtet sich die Meldestelle Schulung?

Alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen die Vorgaben direkt umsetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden gibt es eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Machen Sie sich jetzt fit für die Fachkundeschulung für interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Geschäftsführer, Compliance-Beauftragte, Compliance Officer, Compliance Manager, die in Unternehmen oder Kommunen beschäftigt bzw. für die Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Richtlinien verantwortlich sind – ganz egal, wie sie ausgebildet wurden (Juristen, Betriebswirte etc.), Projektverantwortliche für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Der Crashkurs ist auch was für (Nachwuchs-)Führungskräfte und Quereinsteiger im Bereich Compliance, Manager, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen und Compliance-Verantwortliche, die sich praxisrelevantes Expertenwissen aneignen wollen, um eine Fachkundeschulung für interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durchzuführen.

Datenschutz Akademie
Play Video about Fachkunde Kurs Thumbnail
Das erwartet Sie in der Meldestelle Schulung:

Inhalte unserer Meldestelle Schulung

Die Fachkunde Schulung richtet sich an Meldestellenbeauftragte sowie alle Mitarbeiter im Unternehmen, die mit dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt sind und umfasst insgesamt 10 Lektionen. In diesen Lektionen erfahren Sie alles Wissenswerte und praktische Tipps rund um die Einhaltung der HinSchG-Anforderungen. Dabei liegt der Fokus auf den folgenden Themenfeldern:

Damit Sie jederzeit und von jedem Ort aus Zugriff auf die Schulungsinhalte haben und diese in Ihrem individuellen Lerntempo angehen können, wird Ihnen ein eigener Zugang zur Akademie freigeschaltet. Damit können Sie über einen beliebigen Webbrowser online auf die Schulungsinhalte zugreifen.

Ausbildung zum Whistleblowing-Beauftragten (interne Meldestelle)

Mit der Teilnahme an unserem Online-Kurs erwerben Sie das erforderliche Fachwissen, um als Meldestellenbeauftragter in Übereinstimmung mit der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz das interne Meldesystem zu verwalten.

Der Kurs führt Sie durch die kritischen Aspekte der Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Meldesystems, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Unsere E-Learning-Schulung bietet wertvolle und praktische Einblicke, unter anderem durch Vorlagen, die Sie in Ihrer Rolle nutzen können. Fallstudien ermöglichen es Ihnen, verschiedene Szenarien zu untersuchen und zu verstehen.

Aus der Praxis für die Praxis: Wir konzentrieren uns auf die Vermittlung praxisnaher Informationen, die Sie direkt an Ihrem Arbeitsplatz anwenden können. Unser Fachkunde-HinSchG-Seminar bietet ein umfassendes Verständnis der Whistleblower-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Die Teilnehmer/innen lernen, wie sie ein effektives Meldesystem einrichten und aufrechterhalten können, einschließlich der Bedeutung der Vertraulichkeit und des Schutzes von Hinweisgebern.

Der Kurs beinhaltet praktische Übungen und Quizfragen. Nach Abschluss des Kurses werden die Teilnehmer/innen in der Lage sein, als Whistleblowing-Beauftragte zu fungieren und eine ethische interne Berichterstattung zu gewährleisten.

Nutzen Sie die Meldestelle-Schulung der Cortina Akademie und stellen Sie sicher, dass Ihre Ombudspersonen über die notwendige Fachkunde verfügen.

 
coco_meldestelle-schulung
datenschutzberatung

Ihre Vorteile mit unserer Meldestelle Schulung

On-Demand-Zugang

Mit unserer digitalen Lernakademie können alle Anwender jederzeit und überall auf Lerninhalte zugreifen. Dank dieser Flexibilität können Ihre Mitarbeitenden das Lernpensum an die eigenen Bedürfnisse und Zeitpläne anpassen und so Ihre Arbeitszeit effizient nutzen.

Ressourcenschonend

Durch den Einsatz einer digitalen Schulungsplattform benötigen Sie keine physischen Schulungsräume und -materialien mehr. Die Plattform ermöglicht eine einfache Verwaltung der Schulungsinhalte und reduziert den Bedarf an gedruckten Materialien.

Immer up-to-date

Da alle Komponenten der Akademie online zugänglich sind, können Schulungsmaterialien leicht aktualisiert werden. So stellen wir sicher, dass Sie immer Zugang zu den aktuellsten Informationen haben.

Digital – und dennoch persönlich

Zusätzlich zu den Inhalten, die in kleinen, verständlichen Häppchen konsumiert werden können, bieten wir zusätzliche "Sprechstunden" an, um mit unseren Experten in Sachen Hinweisgeberschutz in Echtzeit in Kontakt zu treten, Fragen zu stellen und weitere Unterstützung zu erhalten.

Ihre Vorteile mit Cortina Consult

Cortina Consult hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen.

Hinweisgeberschutzgesetz
Nach oben scrollen
Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
Unsere Lösungen
Cortina Consult Logo