Datenschutzkonzept

Die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Die Erstellung oder Pflege eines solchen Konzepts ist die Grundlage jeder Datenschutzberatung

Datenschutz
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Was ist ein Datenschutzkonzept?

Das Datenschutzkonzept ist eine übergeordnete Dokumentation aller datenschutzrechtlichen Fragen im Unternehmen. Es definiert Ziele, Verantwortung und Dokumentationsanforderungen und gehört zu den zentralen Strategiepapieren eines Unternehmens. Die Erstellung eines Datenschutzkonzepts erfolgt auf Basis der DSGVO, insbesondere der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO sowie der Anforderungen aus Art. 24 DSGVO zu technisch-organisatorischen Maßnahmen. Ziel ist es, Datenschutzrisiken zu minimieren, Prozesse transparent zu gestalten und eine kontinuierliche Verbesserung der Datenschutzmaßnahmen sicherzustellen. 

Wer benötigt ein Datenschutzkonzept?

Die DSGVO enthält in Art. 5 (2) das Prinzip der Rechenschaftspflicht. Demnach muss jede verantwortliche Stelle nachweisen können, dass sie ein Gesamtkonzept zur Einhaltung des Datenschutzes besitzt. Dieses muss der Verantwortliche auch regelmäßig kontrollieren und ggf. weiterentwickeln.

Mit anderen Worten: Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ein Verfahren einrichten, um die Wirksamkeit der Datenschutz- und Datensicherheits-Maßnahmen regelmäßig zu überprüfenbewerten und evaluieren. Dafür ist ein Datenschutzkonzept die optimale Ausgangsbasis.

Datenschutzkonzept mithilfe von KI erstellen

Keine Zeit, sich durch komplexe Texte zum Datenschutzkonzept zu arbeiten? Mit dem personalisierten KI-Rechercheassistent NotebookLM von Google können Sie ein Datenschutzkonzept effizienter entwickeln. Wie NotebookLM funktioniert, erfahren Sie in diesem Video:

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Anleitung zur Nutzung von NotebookLM

Für die Nutzung von NotebookLM stellen wir Ihnen ein Datenschutzkonzept kostenfrei zum Download bereit. Es dient als Grundlage für Ihre interne Umsetzung und kann individuell angepasst werden.

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Welchen Zweck hat ein Datenschutzkonzept?

Ein Datenschutzkonzept erläutert die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um die Datenschutzrichtlinien effektiv einzuhalten und zu schützen. Ein gut strukturiertes Datenschutzkonzept ist entscheidend, damit es für verschiedene Zielgruppen, wie Mitarbeiter, Kunden oder Aufsichtsbehörden, leicht verständlich ist.

Da das Datenschutzkonzept allgemein gehalten werden kann und keine sensiblen (technischen) Details enthalten muss, eignet es sich ideal zur Vorlage für interessierte Parteien, um sich einen umfassenden Eindruck von der Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen zu verschaffen. Gleichzeitig dient das Datenschutzkonzept als Orientierungshilfe für Mitarbeiter und sollte daher für alle Unternehmensangehörigen leicht zugänglich sein.

Ein klar formuliertes Datenschutzkonzept stärkt das Vertrauen und demonstriert die Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten.

Ist-Zustand und Bestandsaufnahme

Vor der Implementierung eines Datenschutzkonzepts ist eine detaillierte Bestandsaufnahme der bestehenden Datenschutzmaßnahmen erforderlich. Dies beinhaltet: 

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Zielsetzung und Datenschutzgrundsätze

Das Datenschutzkonzept hat folgende Ziele: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Grundsätzen des Datenschutzes: 

Datenschutzmaßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist erforderlich, sofern dies nach Art. 37 DSGVO notwendig ist. Darüber hinaus gehört die Erstellung und kontinuierliche Pflege eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten zu den wichtigen Aufgaben im Bereich Datenschutz.

Ebenso müssen alle Mitarbeiter regelmäßig geschult und auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zudem regelmäßige interne Audits erforderlich, um die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen.

Technische Maßnahmen

Die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherstellung der Datensicherheit. Zusätzlich sollten Zugriffs- und Berechtigungskonzepte genutzt werden, um den Datenzugriff auf ein Minimum zu beschränken.

Die Einführung von Datensicherheitsrichtlinien für mobile Endgeräte sowie für das Homeoffice stellt sicher, dass auch außerhalb des Unternehmensnetzwerks ein hoher Sicherheitsstandard eingehalten wird. Um die Sicherheitsvorkehrungen kontinuierlich zu überprüfen, sind regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests erforderlich.

Verfahren zur Datenverarbeitung

1

Definierte Prozesse für die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. 

2

Richtlinien zur Speicherung,
Löschung und Anonymisierung
personenbezogener Daten. 

3

Einführung eines Einwilligungsmanagements zur DSGVO-konformen Datennutzung. 

Melde- und Notfallkonzept

Die Einrichtung eines effektiven Meldesystems für Datenschutzvorfälle ist ein entscheidender Bestandteil der Datenschutzstrategie eines Unternehmens. Ein solches System ermöglicht es, Vorfälle schnell zu identifizieren und adäquat darauf zu reagieren.

Zusätzlich muss ein Reaktionsplan entwickelt werden, der klare Schritte für den Umgang mit Datenpannen umfasst. Dieser Plan sollte auch die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO beinhalten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Behörden und betroffenen Personen unverzüglich informiert werden.

Darüber hinaus ist es wichtig, Maßnahmen zur Schadensminimierung festzulegen und einen klaren Prozess zur Wiederherstellung betroffener Systeme zu definieren. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, die Auswirkungen eines Vorfalls zu reduzieren, sondern auch, die Sicherheitsstandards im Unternehmen langfristig zu verbessern und Vertrauen bei den betroffenen Parteien wiederherzustellen.

Dokumentation und Nachweisführung

Die Dokumentation ist ein zentrales Element des Datenschutzkonzepts. Sie dient als Nachweis der DSGVO-Compliance und umfasst folgende Elemente: 

Dokumentationselement
Inhalt
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Dokumentation aller Datenverarbeitungsvorgänge nach Art. 30 DSGVO
Datenschutzfolgeabschätzung
Bewertung von Datenschutzrisiken nach Art. 35 DSGVO
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Detaillierte Beschreibung der getroffenen Schutzmaßnahmen
Einwilligungserklärungen
Nachweise über eingeholte Einwilligungen nach Art. 7 DSGVO
Meldeprotokolle für Datenschutzvorfälle
Dokumentation von Sicherheitsverletzungen und ergriffenen Maßnahmen
Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
Nachweise über Datenschutzschulungen der Mitarbeiter

Die Wirksamkeit des Datenschutzkonzepts muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Hierzu werden folgende Maßnahmen empfohlen: 

Datenschutzkonzept für kleine Unternehmen

Für kleine Unternehmen ist es wichtig, einen reduzierten Ansatz zur Umsetzung der Datenschutzanforderungen zu verfolgen, der dennoch alle wesentlichen gesetzlichen Anforderungen abdeckt.

Die Mindestanforderungen für solche Unternehmen umfassen die Erfüllung der Rechenschaftspflichten nach Art. 5 (2) DSGVO, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen nachvollziehbar und transparent sind. Darüber hinaus müssen Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO weisungsgebunden sein, was bedeutet, dass klare vertragliche Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten getroffen werden müssen.

Eine weitere wichtige Anforderung ist die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden, sowie die regelmäßige Aktualisierung dieser Dokumentation, um auf sich ändernde Risiken reagieren zu können.

Schließlich müssen Unternehmen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen, das alle Prozesse und Datenflüsse im Unternehmen beschreibt, die personenbezogene Daten betreffen. Dieser strukturierte Ansatz sorgt nicht nur für die Einhaltung der DSGVO, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Partnern.

In 7 Schritten zum Datenschutzkonzept

So stellen Sie einfach und strukturiert Ihr individuelles Datenschutzkonzept auf.

Datenschutzkonzept professionell erstellen lassen

Die Erstellung eines Datenschutzkonzepts ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die erhebliche Ressourcen und Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen erfordern kann. Um sicherzustellen, dass Ihr Datenschutzkonzept rechtskonform und effektiv ist, können Sie die Unterstützung von unseren Datenschutzexperten in Anspruch nehmen.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten:

Im Datenschutzkonzept wird die Bestellung des Datenschutzbeauftragten (DSB) dokumentiert, der die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben im Unternehmen trägt. In dieser Funktion kann der DSB wichtige Anmerkungen und Empfehlungen zu den bestehenden Systemen und Prozessen hinterlassen, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen anzuregen.

Rechtliche Bedeutung des Datenschutzkonzeptes

Das Datenschutzkonzept spielt eine entscheidende Rolle bei der Erfüllung der umfangreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten, die durch die DSGVO vorgeschrieben sind. Unternehmen sind künftig verpflichtet, zahlreiche Datenschutzaspekte zu dokumentieren und nachzuweisen. Unternehmen müssen demnach folgendes dokumentieren:

Das Datenschutzkonzept dient als als zentrales Instrument zur Dokumentation und zum Nachweis der getroffenen Datenschutzmaßnahmen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und das Unternehmen vor möglichen Sanktionen zu schützen.

Wie hilft ein Datenschutzkonzept bei der Überwachung?

Ein Datenschutzkonzept unterstützt die externe Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen, indem es diese klar und übersichtlich darstellt und die Umsetzung der Datenschutzstrategie nachvollziehbar macht. Ein gut strukturiertes Konzept fungiert zudem als Kontrollrahmen für den internen Datenschutz, da es ermöglicht, regelmäßig zu überprüfen, ob die beschriebenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und ob sie noch den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Ohne eine klare Festlegung der Zuständigkeiten und die Umsetzung weiterer Maßnahmen riskieren Unternehmen, auch in Zukunft die Vorgaben der DSGVO nicht vollständig zu erfüllen, was zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann.

DSGVO-Risiken und Strafen: Warum Datenschutz höchste Priorität haben sollte

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten – doch Verstöße sind keine Seltenheit. 85 % aller Datenschutzverstöße entstehen durch interne Fehler wie unzureichende Löschkonzepte, fehlerhafte Zugriffsrechte oder mangelnde Sensibilisierung der Mitarbeiter. 

Ein aktuelles Beispiel zeigt die finanziellen Konsequenzen: Ein Unternehmen in Hamburg musste im November 2024 ein Bußgeld von 900.000 Euro zahlen, weil es personenbezogene Daten über die zulässige Löschfrist hinaus gespeichert hatte.

Solche Verstöße können nicht nur hohe Geldstrafen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig beschädigen.

Ein solides Datenschutzkonzept hilft, Risiken zu minimieren. Dazu gehören: 

Oft werden Websites und Social Media bei Datenschutzmaßnahmen vernachlässigt – dabei lauern dort erhebliche Risiken, etwa durch unsichere Formulare, fehlende Datenschutzerklärungen oder unzulässige Tracking-Methoden. Um herauszufinden, ob Ihre Website DSGVO-konform ist, können Sie einen kostenlosen Website-Check auf Cortina durchführen. Zudem finden Sie wertvolle Informationen darüber, wie Sie Datenschutz in Ihren Social-Media-Kanälen korrekt umsetzen: Cortina Social Media Datenschutz.

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern eine kontinuierliche Aufgabe. Unternehmen, die DSGVO-Vorgaben ignorieren, setzen sich erheblichen Risiken aus – von hohen Strafen bis hin zu Reputationsverlusten. 

In welchen Abständen muss das Datenschutzkonzept erneuert werden?

Die Datenschutz-Anforderungen sind stetig im Wandel und passen sich neuen Gegebenheiten an. Damit Ihr Datenschutzkonzept auch jederzeit DSGVO-konform und rechtssicher ist, sollten Sie darauf achten, dass es den aktuellsten Änderungen entspricht. Dazu ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme durchzuführen und die Ergebnisse mit den Vorschriften der DSGVO abzugleichen, um potenzielle Schachstellen ausfindig zu machen und zu beseitigen. 

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Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
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