Datenschutz Akademie

Datenschutz Akademie

Unsere eLearning Schulungen rund um Datenschutz

Datenschutz Schulungen

Mit unseren digitalen Datenschutz Schulungen können Sie den Lernanforderungen Ihrer Mitarbeiter stets gerecht werden. Um die Beteiligung und das Engagement Ihrer Mitarbeitenden brauchen Sie sich aufgrund der interaktiven und ansprechenden Benutzeroberfläche keine Sorgen machen. Mittels Testfragen und Übungsmodulen stellen wir sicher, dass das erworbene Wissen vertieft wird. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Ihre Angestellten die Inhalte nicht bloß lesen, sondern gleichzeitig begreifen und anwenden können.

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Die Online-Schulungen sind dabei besonders praxis- und anwendungsbezogen, sodass die Inhalte greifbar werden. Realistische Fallbeispiele und gegenwärtige Bezugspunkte machen es einfacher, das Gelernte in den Berufsalltag zu übertragen. Darüber hinaus wird durch die Wiederholung des Zugangs zu den Schulungsmodulen eine langfristige Auffrischung und Vertiefung der Inhalte sichergestellt. 

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Mitarbeitende

Unser Schulungsangebot

Grundschulung

Mit unserer vollumfänglichen Datenschutz Schulung erlangen Ihre Mitarbeitenden jegliches Fachwissen, das zur Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen notwendig ist. 

Cyber Security Awareness

Die eLearning Schulung zur Informationssicherheit versorgt Ihre Mitarbeitenden mit allen Informationen und Fähigkeiten, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. 

Fachkunde (HinSchG)

Die HinSchG-Schulung vermittelt Ihren Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde. Damit stellen Sie sicher, dass Sie alle HinSchG-Anforderungen erfüllen. 

IT-Admin & CTO

Mit unserer vollumfänglichen Datenschutz Schulung erlangen Ihre Mitarbeitenden jegliches Fachwissen, das zur Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen notwendig ist. 

Häufig gestellte Fragen

Die Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter – zumindest die, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassen – zu schulen, ergibt sich direkt aus dem europäischen Datenschutzrecht. So lauten Artikel 39 Absatz 1a & b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

„Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

1. Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;

2. Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen“.

Unternehmen, die nach der DSGVO aufgrund ihrer Größe oder der Sensibilität ihrer Kundendaten einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, haben diesen auch in seiner Arbeit zu unterstützen und ihn mit ausreichend Zeit und Sachmitteln zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auszustatten. Hierdurch verlagern sich die oben genannten Aufgaben des DSB also auf das Unternehmen und mithin ihre Geschäftsführer.

Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen an der Datenschutzschulung teilnehmen, um garantieren und vorweisen zu können, dass diese über den Umgang mit sensiblen Daten geschult wurden.

Das sind in der Regel alle Mitarbeiter, die an einem Computer arbeiten. Das Ziel einer Datenschutzschulung ist nicht, Ihre Mitarbeiter zu Datenschutz-Fachkräften auszubilden. Für gewerbliche Mitarbeiter reicht es aus, wenn Sie eine kurze, schriftliche Datenschutzbelehrung unterschreiben.

Datenschutzschulungen müssen nicht gleich viele Tausende Euros kosten. Die genauen Kosten hängen jedoch von verschiedenen Faktoren wie Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter oder Art der Schulung ab.

Nachdem alle Fragen beantwortet und Unklarheiten beseitigt wurden, folgt zum Ende jeder Online oder Präsenz-Schulung die eine kurze Prüfung für die Teilnehmenden.

Zur Erfüllung der Nachweispflicht über die Mitarbeiterbelehrung erhält das Unternehmen eine Bestätigung über alle Teilnehmenden der Datenschutzschulung.

Wie häufig eine Datenschutzschulung wiederholt bzw. aufgefrischt werden sollte, hängt von der Unternehmensgröße und der Fluktuation ab. Es empfiehlt sich eine Datenschutzschulung etwa alle 2 Jahre durchzuführen.

Ja, Ihre Mitarbeiter haben die Möglichkeit, unsere Datenschutzschulungen auch auf einem Tablet oder Smartphone durchzuführen. In den meisten Modulen gibt es Schulungsvideos, die wiedergegeben werden müssen. Aber es gibt auch die Option, Untertitel für die Videos einzufügen.

Neben der rechtlichen Verpflichtung, Ihre Mitarbeiter ausreichend zu schulen und dem Interesse Ihrer Kunden an einem professionellen Umgang mit ihren Daten, tritt aber auch noch ein finanzieller Aspekt. Nach Art. 83 Abs. 4a DSGVO drohen für eine Pflichtverletzung in einem Fall der unterbliebenen Mitarbeiterschulung Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 oder 2% des weltweit erzielten Jahresumsatzes – je nachdem welcher Betrag höher ausfällt.

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– Wir beraten Sie gerne
Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & DSB
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