Was bedeutet einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der KI-Verordnung?
Einheitlicher Ansprechpartner auch „notifizierende Behörde“ genannt; Es handelt sich um eine von den Mitgliedstaaten benannte Stelle für die Kommunikation mit der Kommission. Diese Stelle erleichtert den Informationsaustausch und die Koordination zwischen nationalen Behörden und der EU-Kommission. (Art. 70).
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