KI-Beauftragter
KI-Beauftragter, KI-Manager (auch KI-Manager oder KI-Beauftragter): Der Einsatz von KI betrifft alle Abteilungen eines Unternehmens. Aber es kann nur eine Person geben (ähnlich dem externen Datenschutzbeauftragten), die die Fäden zusammenhält.
KI-Beauftragter – eine neue Rolle, die es zu besetzen gilt
Auch wenn das KI-Gesetz die Bestellung eines KI-Beauftragten nicht explizit vorschreibt, wie dies beispielsweise bei der DSGVO für den Datenschutzbeauftragten der Fall ist, gibt es viele gute Gründe, einen KI-Beauftragten zu bestellen – insbesondere für Unternehmen, die zur Verbesserung ihrer Prozesse stark auf künstliche Intelligenz setzen.
Denn die zunehmende Komplexität von KI-Systemen und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen und ethischen Fragestellungen machen es für Unternehmen immer schwieriger, die Anforderungen der KI-VO ohne einen spezialisierten Experten zu erfüllen. Ein KI-Beauftragter kann diese Lücke schließen, indem er die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherstellt, Risiken minimiert und die KI-Kompetenz im Unternehmen stärkt.
Was macht ein KI-Beauftragter?
Ein KI-Manager spielt eine zentrale Rolle im Unternehmen, um sicherzustellen, dass der Einsatz von KI-Systemen datenschutzkonform erfolgt. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Strategische Planung und Beratung: Entwicklung und Implementierung einer KI-Strategie unter Berücksichtigung von Datenschutzvorgaben.
- Risikobewertung und -minimierung: Identifizierung und Analyse potenzieller Datenschutzrisiken im Zusammenhang mit KI-Systemen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
- Schulung und Sensibilisierung: Schulung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und KI sowie die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit KI-Systemen.
- Compliance und Dokumentation: Sicherstellung der Einhaltung relevanter Datenschutzgesetze und -richtlinien sowie die Dokumentation von KI-Systemen und deren Einsatz.
- Interne und externe Kommunikation: Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten, der IT- und Rechtsabteilung sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und externen Partnern.
Praxisbeispiele für den Einsatz eines KI-Datenschutzbeauftragten
Der KI-Datenschutzbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der datenschutzkonformen Implementierung und Nutzung von KI-Systemen im Unternehmen. Vor der Einführung eines neuen KI-Systems, wie etwa eines Bewerbermanagementsystems, führt er eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, um die Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu bewerten. Dabei wird insbesondere geprüft, welche potenziellen Gefahren für die Privatsphäre bestehen und wie diese minimiert werden können.
Um den Mitarbeitern eine datenschutzkonforme Nutzung von KI-Tools zu ermöglichen, entwickelt der KI-Datenschutzbeauftragte praktische Checklisten. Diese enthalten konkrete Anleitungen für den Umgang mit KI-basierten Anwendungen wie Chatbots oder Analysewerkzeugen sowie Maßnahmen zur Risikominimierung.
Darüber hinaus erstellt er umfassende Schulungsunterlagen zu den Grundlagen der KI, den geltenden Datenschutzgesetzen und den unternehmensinternen Richtlinien. Besonders Abteilungen wie Personalwesen, IT und Recht profitieren von diesen Schulungen, da sie direkt in die Nutzung von KI-Systemen eingebunden sind.
Zur Förderung des internen Wissensaufbaus etabliert der KI-Datenschutzbeauftragte einen zentralen Knowledge Hub, in dem alle relevanten Informationen, Best Practices und Ressourcen zum Thema KI und Datenschutz gesammelt und bereitgestellt werden. Er legt außerdem großen Wert auf transparente Kommunikation, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über den Einsatz von KI-Systemen und die dazugehörigen Datenschutzmaßnahmen informiert sind.
Klare Richtlinien und Arbeitsanweisungen werden vom KI-Datenschutzbeauftragten entwickelt, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen in allen Prozessen zu gewährleisten. Ergänzend bietet er Mentoring und Coaching an, um das Verständnis für Datenschutz im Kontext von KI-Systemen zu vertiefen und individuelle Fragen der Mitarbeiter zu klären.
Rechtliche Grundlagen für KI und Datenschutz: Ein komplexes Zusammenspiel
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet Unternehmen enorme Chancen, birgt aber auch erhebliche Risiken für den Datenschutz. KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen personenbezogener Daten, und ihre Entscheidungen sind nicht immer transparent und nachvollziehbar.
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO), die am 01.08.2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen, ihre KI-Strategien an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Artikel 4 der KI-VO schreibt vor, dass Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen müssen. Dies umfasst nicht nur technisches Wissen, sondern auch die Fähigkeit, rechtliche Vorgaben einzuhalten und Risiken zu erkennen.
Der KI-Datenschutzbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der KI-Kompetenz im Unternehmen. Er berät die Unternehmensführung und die Mitarbeitenden bei der Auswahl und Implementierung von KI-Systemen, schult Mitarbeiter im Umgang mit KI und Datenschutz und stellt sicher, dass KI-Projekte den rechtlichen und ethischen Anforderungen entsprechen.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmen unterliegt einem komplexen rechtlichen Rahmen. Die Einhaltung dieser Gesetze ist entscheidend, um rechtliche Risiken, Bußgelder und Imageschäden zu vermeiden.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen
EU-KI-Verordnung (AI Act): Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und klassifiziert KI-Systeme in vier Risikoklassen. Besonders wichtig sind Systeme mit hohem Risiko, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Grundrechte haben können.
Artikel 4 des AI Acts verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme anbieten, betreiben oder nutzen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitern zu sorgen. Dies umfasst nicht nur technische Expertise, sondern auch rechtliche und ethische Kenntnisse.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO gilt auch für den Einsatz von KI-Systemen und fordert die Einhaltung der Prinzipien der Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz.
Artikel 22 DSGVO regelt automatisierte Entscheidungen und Profiling. Solche Entscheidungen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen getroffen werden. Unternehmen müssen die Einwilligung der betroffenen Personen einholen, menschliches Eingreifen ermöglichen und Transparenzpflichten erfüllen.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das BDSG ergänzt die DSGVO auf nationaler Ebene in Deutschland und enthält Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz und die Verarbeitung sensibler Daten.
Braucht jedes Unternehmen einen KI-Beauftragten?
Ob die Einrichtung einer dedizierten Position für einen KI-Datenschutzbeauftragten erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der AI Act schreibt die Ernennung eines AI Managers zwar nicht explizit vor, jedoch steigen die Anforderungen an die KI-Kompetenz in Unternehmen mit zunehmender Art und Umfang der KI-Nutzung.
Argumente für einen KI-Beauftragten: Warum Unternehmen davon profitieren
Rechtliche Compliance
- EU-KI-Verordnung (KI-VO): Die am 01.08.2024 in Kraft getretene KI-VO stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen. Ein AI Officer hilft bei der Umsetzung dieser Vorgaben und minimiert das Risiko rechtlicher Konsequenzen.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen personenbezogener Daten. Ein AI Officer stellt sicher, dass die DSGVO eingehalten wird und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben.
Risikomanagement
- Identifizierung und Bewertung von Risiken: Ein KI-Manager analysiert KI-Systeme, identifiziert potenzielle Risiken und entwickelt Strategien zur Risikominimierung.
- Datenschutzverletzungen und Datenmissbrauch: Der KI-Manager implementiert Sicherheitsmaßnahmen und schult Mitarbeiter, um Datenschutzverletzungen zu verhindern.
- Fehlerhafte Ergebnisse und Bias: Der KI-Manager sorgt durch genaue Überprüfung der genutzten KI-Tools dafür, dass diese Genauigkeit und Fairness garantieren.
Weitere Vorteile
- Vertrauensbildung: Ein KI-Beauftragter fördert Transparenz und stellt sicher, dass KI ethisch vertretbar eingesetzt wird, was das Vertrauen stärkt.
- Strategische Ausrichtung: Ein KI-Beauftragter hilft, KI-Strategien an den Geschäftszielen auszurichten und innovative Anwendungen zu identifizieren.
- Wissensaufbau und Kompetenz: Der KI-Beauftragte schult Mitarbeiter, um die KI-Kompetenz im Unternehmen zu steigern.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit: KI-Systeme betreffen verschiedene Abteilungen. Der AI Manager fördert die Zusammenarbeit zwischen IT, Recht, Datenschutz etc. und sorgt für einen ganzheitlichen Ansatz bei der Implementierung von KI. So kann auch mit dem Datenschutzbeauftragten kooperiert werden.
Interne Besetzung vs. externe Beauftragung
Vorteile: tiefes Unternehmensverständnis, direkte Integration in bestehende Strukturen.
Nachteile: hoher Schulungsaufwand, begrenzte Verfügbarkeit von Experten.
Vorteile: spezialisiertes Fachwissen, flexible Einsatzmöglichkeiten.
Nachteile: höhere Kosten, möglicherweise geringeres Unternehmensverständnis.
Den richtigen KI-Beauftragten/AI Manager finden: Qualifikation ist Trumpf
In der heutigen Zeit, in der der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen immer weiter zunimmt, wird der Bedarf an spezialisierten Fachkräften immer größer. Ein externer KI-Datenschutzbeauftragter bringt umfassende Fachkenntnisse im Bereich Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), KI-Technologien und ethische Aspekte der KI-Nutzung mit. Diese Expertise ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre KI-Projekte nicht nur technisch einwandfrei, sondern auch rechtlich und ethisch vertretbar sind.
Die Anforderungen im Datenschutzrecht sind komplex, und die Einführung von KI-Systemen bringt spezifische Herausforderungen mit sich. Ein externer KI-Beauftragter kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen genau und hilft Ihnen dabei, Risiken zu minimieren und Bußgelder zu vermeiden. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass Ihre Mitarbeiter im verantwortungsvollen Umgang mit KI geschult werden, sodass Sie die Vorteile der Technologie voll ausschöpfen können, ohne die Rechte Ihrer Kunden oder Mitarbeiter zu gefährden.
Vertrauen Sie auf die Unterstützung eines externen Experten, um Ihre KI-Nutzung datenschutzkonform und ethisch zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie ein externer KI-Datenschutzbeauftragter Ihr Unternehmen unterstützen kann.
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Die Implementierung von KI-Systemen birgt große Chancen, aber auch rechtliche und ethische Risiken. Cortina Consult unterstützt Sie als erfahrener Partner, die Anforderungen der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO) zu erfüllen und KI verantwortungsvoll in Ihrem Unternehmen zu integrieren.
Unsere Leistungen für Ihren KI-Erfolg
- Externer KI-Beauftragter: Profitieren Sie von der Expertise unserer TÜV-zertifizierten KI-Experten, die Ihnen als externer KI-Beauftragter zur Seite stehen.
- KI-Audit: Wir analysieren Ihre KI-Systeme und Prozesse, identifizieren potenzielle Risiken und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für die datenschutzkonforme Nutzung von KI.
- KI-Kompetenz: Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu den Grundlagen der KI, den Anforderungen der KI-VO und Best Practices für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen.
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