Informationssicherheit

Was kostet es, die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten?

IT-Compliance zu besten Konditionen

Das Thema Informationssicherheit umfasst eine Vielzahl von Richtlinien und Vorgaben, denen Unternehmen gerecht werden müssen. Besonders die Implementierung und Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) stellt eine Grundvoraussetzung dar. Darüber hinaus muss es einen Informationssicherheitsbeauftragten geben, der sich der Herausforderung annimmt und geeignete Maßnahmen einleitet. Für viele Unternehmen kann es hier besonders vorteilhaft sein, diese wichtige Aufgabe an extern zu delegieren. Setzen Sie auf einen externen ISB oder unsere ISMS-Software, um die Aufgaben der Informationssicherheit optimal umzusetzen

ISMS nach VdS 10000
Auf Anfrage

Das Informationssicherheitsmanagementsystem für KMU nach geltenden Richtlinien

Schwachstellenanalyse

Automatisierte Analyse der IT-Systeme zur Identifikation von Schwachstellen

Softwarezugang

Informationssicherheitsportal (ISMS), Akademie, etc. all-in

IT Dokumentation

Dokumentation jeglicher IT-Prozesse im ISMS

Externer ISB
Auf Anfrage

Von der Expertise eines externen Spezialisten profitieren und Interessenkonflikte vermeiden

Softwarezugriff

Informationssicherheitsportal (ISMS), Akademie, etc. all-in

Persönlicher Berater

Für alle Fragen zur Informationssicherheit, Projekt etc.

Kick-off & Feedback-Gespräch

Projektstart mit F2C für Planung  & Orientierung

Updates & News

Immer up-to-date durch das Fachwissen unserer Consultants

Was uns als Beratungsdienstleister auszeichnet

Unser Team ist authentisch, schnell und sehr vielfältig in Bezug auf Ausbildung und Skillset. Wir haben viel gesehen: von schnell wachsenden Start-ups bis zu international agierenden DAX-Konzernen – und uns verbindet die Leidenschaft, das Beste aus beiden Welten in unseren Daternschutzprojekten zu vereinen.

Unsere Zertifizierungen:
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Keine versteckten Kosten

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Prozessoptimierung

Unser Team arbeitet effizient, zielgerichtet und agil.

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Full Service

Unsere Leistungen werden auf Ihre Anforderungen angepasst.

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Akkreditiert

TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Unser Service - Ihre Vorteile

Bußgeldrisiko minimieren

Wir gewährleisten, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und verringern die Gefahr potenzieller Geldstrafen.

Immer up-to-date

Unser Experten-Team ist immer auf dem neusten Stand der gesetzlichen Vorgaben und hält die notwendigen Angaben stets aktuell.

Qualifizierte Fachleute

Unser Team von qualifizierten Beratern gewährleistet den gesetzeskonforme Umgang mit jeglichen Informationen und Aufgaben.

Persönlicher Kundenservice

Unsere Consultants stehen Ihnen bei jeglichen Fragen rund um das Thema Informationssicherheit zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung.

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Rechtssicherheit

Unsere Experten sind erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Informationssicherheit. Wenn Sie unsere Produkte und Services in Anspruch nehmen, können Sie sich sicher sein, dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.

Ressourcenschonend

Setzen Sie auf unsere Services und Produkte, um die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen effizient und kostengünstig umzusetzen. Mithilfe eines externen ISB erhalten Sie zusätzliches Fachwissen, ohne Mitarbeitende besonders umfangreich schulen zu müssen. Damit sparen Sie nicht nur Weiterbildungskosten sondern zusätzlich Zeit. Außerdem ermöglichen wir Ihnen so, sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren zu können. 

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Häufig gestellte Fragen

Besonders das Thema Informationssicherheit ist für viele Unternehmen Neuland. Die folgenden Fragen werden in Bezug darauf häufig gestellt

Die NIS-Richtlinie, die auch unter dem Namen NIS 1 bekannt ist, markierte die Einführung der ersten Cybersecurity-Richtlinie durch die EU im Jahr 2016. 

Aufgrund der zunehmenden Bedrohung und der zunehmenden Sicherheitsanforderungen an die IT in Europa kam es zu ihrer Entstehung. Darüber hinaus enthält die Richtlinie verpflichtende Vorschriften zum Schutz der Systeme von sogenannten KRITIS-Unternehmen, also Unternehmen, die als „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ agieren.

Die NIS-Richtlinie ist Teil der europäischen Cybersicherheitsstrategie und gilt heutzutage als eine der wichtigsten europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Cybersicherheit, um die Cyberresilienz in der EU zu stärken. KRITIS-Unternehmen müssen gemäß der Richtlinie bestimmte Mindeststandards erfüllen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme und Netzwerke geschützt werden. 

Bei dem Datenschutz geht es um den Schutz der Privatsphäre einer jeden Person und ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Schutz ihrer Daten vor missbräuchlicher Verwendung.

Der Begriff Informationssicherheit befasst sich mit dem Schutz von Informationen, unabhängig davon ob diese einen Personenbezug aufweisen oder nicht. Ebenfalls unerheblich ist, ob es sich um digitale oder analoge Informationen handelt.

In NIS 2 werden Bereiche als „wesentlich“ („Essential“) und „wichtig“ („Important“) eingestuft. Auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen, für wen NIS 2 wirklich gilt. 

Die „wichtigen Einrichtungen“, die die Reichweite der kritischen Infrastruktur erweitern, werden erstmals in NIS2 vorgestellt. Deshalb sind auch Unternehmen wie digitale Marktplätze oder die Lebensmittelindustrie nun von der NIS2-Richtlinie betroffen. Die deutschen Gesetzgeber gehen davon aus, dass NIS rund 30.000 Unternehmen beeinflussen. Die „wichtigen Einrichtungen“ repräsentieren mehr als 20.000 Unternehmen.

Darüber hinaus wird mit der NIS 2 eine „size-cap“-Regel eingeführt, die besagt, dass Unternehmen, die mindestens mittelgroß sind und in die speziellen Sektoren fallen, jetzt unter die NIS 2 fallen. Dadurch ist die Anzahl der Unternehmen gestiegen, die die Richtlinie und die nationalen Vorschriften befolgt haben, die dieses und das nächste Jahr veröffentlicht wurden.

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Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
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