Zusammenarbeit Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte

DSB & ISB Zusammenarbeit

Datenschutz und Informationssicherheit stehen in Unternehmen oft in einem Spannungsverhältnis. Die Beauftragten verfolgen unterschiedliche Ziele, doch ihre Zusammenarbeit ist für den Schutz sensibler Daten unerlässlich.

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Was unterscheidet Informationssicherheit und Datenschutz?

Informationssicherheit und Datenschutz verfolgen ähnliche, aber dennoch unterschiedliche Ziele. Die Informationssicherheit konzentriert sich auf den Schutz von Unternehmenswerten (Assets). Dazu gehören Informationen auf Papier, geistiges Eigentum und Geschäftsprozesse. Sie verfolgt die klassischen Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. 

Der Datenschutz hingegen bezieht sich spezifisch auf den Schutz personenbezogener Daten. Er zielt darauf ab, die Person hinter den Daten zu schützen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Neben den Schutzzielen der Informationssicherheit umfasst der Datenschutz auch Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit und Intervenierbarkeit. 

Wie sind die Rollen von ISB und DSB definiert?

Die Rollen des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und des Datenschutzbeauftragten (DSB) unterscheiden sich in ihren Kernaufgaben, wobei der ISB primär für die technische Sicherheit der Informationssysteme verantwortlich ist, während der DSB die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überwacht.  

Während der ISB organisatorisch oft der Geschäftsführung unterstellt ist und keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss, agiert der DSB weisungsfrei und muss nach den Vorgaben der DSGVO in bestimmten Unternehmenskategorien zwingend bestellt werden. 

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Wie können Managementsysteme ISMS und DSMS zusammenwirken?

Ein koordiniertes Zusammenwirken von Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystemen (ISMS und DSMS) ermöglicht die Vermeidung von Redundanzen und den effizienteren Einsatz von Ressourcen, wobei ein angemessenes Informationssicherheitsniveau die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes DSMS darstellt.

Obwohl ein eigenständiges DSMS nahezu alle ISMS-Bestandteile abbilden müsste, wird auch eine gewisse Trennung diskutiert, um die Kontrollfunktion des DSMS gegenüber dem ISMS zu wahren und gleichzeitig die jeweiligen Anforderungen beider Bereiche zu erfüllen. 

Synergien ISMS DSMS

Wie funktioniert die effektive Zusammenarbeit zwischen ISB und DSB?

Die effektive Zusammenarbeit zwischen ISB und DSB basiert auf regelmäßigem Austausch und der Erkenntnis, dass beide Bereiche trotz unterschiedlicher Schwerpunkte gemeinsame Ziele verfolgen. Durch strukturierte Kommunikation und gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Fachexpertise können Synergien genutzt und ein ganzheitlicher Schutz sowohl der IT-Infrastruktur als auch personenbezogener Daten erreicht werden. 

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen beide Bereiche?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) wie Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Passwortrichtlinien und Notfallmanagement bilden eine gemeinsame Basis, von der sowohl der Informationssicherheitsbeauftragte als auch der Datenschutzbeauftragte profitieren.

Die DSGVO verlangt ein angemessenes Schutzniveau ohne konkrete Vorgaben, wodurch Unternehmen individuelle Maßnahmen implementieren müssen, die sowohl den Anforderungen der Informationssicherheit als auch des Datenschutzes gerecht werden. 

Wie unterstützen TOMs sowohl Datenschutz als auch Informationssicherheit?

Weitere empfohlene TOMs betreffen unter anderem: 

1
Passwortrichtlinien
2
Zugriffskontrollen
3
Verschlüsselung
4
Archivierung
5
Wartung durch Dienst-
leister
6
Notfallmanagement
7
Protokollierung
8
Datentransfer
9
Entwicklung und Auswahl von Software unter Berücksichtigung
von Privacy by Design und Security by Design

Welche Herausforderungen müssen gemeinsam bewältigt werden?

Sowohl Informationssicherheits- als auch Datenschutzbeauftragte stehen vor der gemeinsamen Herausforderung eines akuten Fachkräftemangels, wodurch die Besetzung dieser spezialisierten Positionen für Unternehmen zunehmend schwieriger wird.

Darüber hinaus müssen beide Bereiche komplexe Compliance-Anforderungen erfüllen, darunter die Einhaltung der DSGVO, die Abwehr von Cyberangriffen, die Sicherstellung des Datenschutzes in Cloud-Umgebungen sowie die kontinuierliche Dokumentation und Überprüfung implementierter Schutzmaßnahmen. 

Welche Compliance-Anforderungen müssen erfüllt werden?

Unternehmen stehen vor Herausforderungen wie: 

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden Lösungen wie die Implementierung von Managementsystemen, regelmäßige Schulungen, die Einbindung von Datenschutzbeauftragten, Audits, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und der Einsatz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. 

Die Dokumentation der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, etwa durch Verfahrensverzeichnisse und DSFA, ist entscheidend.

Informationssicherheit und Datenschutz verfolgen unterschiedliche Ziele, ergänzen sich aber in ihrem Bestreben, Daten zu schützen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen ISB und DSB ist für eine effektive Risikominderung unerlässlich. Durch klare Aufgabentrennung und regelmäßige Kommunikation können Synergien genutzt und Compliance-Anforderungen erfüllt werden. 

FAQ: Häufige Fragen zur Zusammenarbeit von ISB und DSB

Nein, Aufsichtsbehörden raten davon ab, da es zu Interessenskonflikten kommen kann. IT-Sicherheitsverantwortliche sollen nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sein. 

Der ISB ist typischerweise ein Informatiker mit Weiterbildungen im Bereich Security, während der DSB meist ein Jurist oder Wirtschaftswissenschaftler mit entsprechender Weiterbildung ist. 

Für ein ISMS gibt es keine gesetzliche Pflicht, es sei denn, ein Unternehmen strebt eine ISO 27001-Zertifizierung an. Ein DSMS ist nicht explizit vorgeschrieben, aber die DSGVO fordert angemessene Schutzmaßnahmen. 

Bei Fachkräftemangel oder zur Vermeidung von Interessenskonflikten kann die Beauftragung externer Spezialisten sinnvoll sein. Diese bieten oft modulare Lösungen für beide Bereiche an. 

Kleine Unternehmen können von Checklisten wie denen des BayLDA profitieren und bei Bedarf externe Experten hinzuziehen, um sowohl Datenschutz- als auch Informationssicherheitsanforderungen zu erfüllen. 

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Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
Jörg ter Beek
IT-Sec-Auditor
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