Was kostet HinSchG-Konformität?
Unsere Services und Produkte zur Umsetzung der HinSchG-Vorgaben.
Hinweise bearbeiten und Whistleblower schützen
Die Kosten für die Umsetzung der HinSchG-Anforderungen sind vom Umfang des Servicelevels abhängig. Für nur 33€ monatlich erhalten Sie eine Meldestellen-Software, mit der Sie eingehende Hinweise rechtssicher entgegennehmen und bearbeiten können. Sollten Sie die Aufgabe des Betriebs dieser Meldestelle outsourcen wollen, greifen Sie auf einen externen Meldestellenbeauftragten zurück. Dieser übernimmt die Meldestellentätigkeit in ihrem Unternehmen für 125€ monatlich.
Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle mit Betspreisgarantie.
Detaillierte Meldungen in kurzer Zeit in Form einer Sprachaufzeichnung abgeben.
Bearbeitung eingehender Meldungen von einer unbegrenzten Anzahl an Redakteuren.
Einrichtung der Meldestelle mit 9 verschiedenen Sprachen
Individualisierung durch Anpassung des Corporate Design und Erstellung eigener Formulare.
Die Anforderungen umsetzen, ohne eigene personelle und zeitliche Ressourcen zu nutzen.
Einrichtung der Meldestelle
Mitarbeitende über die Meldestelle informieren
Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen, sowie Ergreifen von Folgemaßnahmen
Erfassung der Hinweise in der Software
Beteiligte Personen werden informiert und Hinweisgebende über Fortschritt informiert
Der vollumfängliche Meldestellen-Service für Konzerne und Gesellschaften.
Meldestellen der Tochtergesellschaften in nur einer Software verknüpft
Anpassung einzelner Meldestellen an das Design der Tochtergesellschaften
Stetiger Austausch mit Ihrem F2C
Zertifizierte Datenschutzexperten betreiben die Meldestelle
Was uns als Beratungsdienstleister auszeichnet
Unser Team ist authentisch, schnell und sehr vielfältig in Bezug auf Ausbildung und Skillset. Wir haben viel gesehen: von schnell wachsenden Start-ups bis zu international agierenden DAX-Konzernen – und uns verbindet die Leidenschaft, das Beste aus beiden Welten in unseren Daternschutzprojekten zu vereinen.
Verbindliche Projektbudgets & Pauschalpakete.
Unser Team arbeitet effizient, zielgerichtet und agil.
Unsere Leistungen werden auf Ihre Anforderungen angepasst.
TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Unser Service - Ihre Vorteile
Sorgen Sie mithilfe der ausgezeichneten Verwaltung Ihrer Meldestelle für den Schutz des Guten Rufes Ihres Unternehmens.
Unser qualifiziertes Consultant-Team sorgt dafür, dass alle Hinweise fair, zeitnah und angemessen bearbeitet werden.
Als externer und damit unabhängiger Partner sind wir von Interessenkonflikten befreit und bringen Expertise ein.
Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden und minimieren das Risiko von möglichen Bußgeldern.
Jederzeit auf dem neusten Stand
Einer der wichtigsten Vorteile der Inanspruchnahme eines externen Meldestellenbeauftragten ist, dass er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich schnell auf Änderungen in der Gesetzeslandschaft einzustellen und diese in ihre Verfahren einzubeziehen.
- DSGVO-Konformität
- Erfüllung der notwendigen Fachkunde
Gesetzeskonformität
Unsere Beauftragten sind erfahren im Umgang mit den verschiedenen gesetzlichen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern. Wenn Sie diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dritten legen, können Sie sich sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden und dass Ihre Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält.
- HinSchG im Einklang mit Datenschutz
- Schutz vor Geldstrafen
Anonyme und nicht anonyme Meldungen
Mit unseren HinSchG-Lösungen können Sie sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen bearbeiten. So kann schneller auf aufgedeckte Missstände reagiert werden und das Risiko eines weiteren Schadens für Ihre Organisation oder ihre Interessengruppen minimiert werden.
- Wahrung Ihrer Reputation
- Mehr Möglichkeiten für Hinweisgebende
Häufig gestellte Fragen
In Bezug auf das HinSchG kann es schnell zu Unklarheiten kommen. Die folgenden Fragen werden in diesem Kontext besonders häufig gestellt.
Welche Unternehmen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz?
Ab dem 17.Dezember 2023 verpflichtet das HinSchG alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende zur Einrichtung einer internen Meldestelle.
Welche Folgen hat die Nichtbeachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Unternehmen, die die HinSchG-Vorgaben nicht frist- oder ordnungsgemäß umsetzen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000€ rechnen.
Was ist ein Meldestellenbeaufragter?
Ein Meldestellenbeauftragter ist eine vom Unternehmen beauftragte Person, den Betrieb der internen Meldestelle sowie die Bearbeitung der eingehende Hinweise zu verantworten. Diese Person kann sowohl aus dem Unternehmen selbst oder auch durch einen externen Dienstleister bestellt werden. Die Rolle des Meldestellenbeauftragten ergibt sich aus §14 HinSchG. Vor allem muss der Meldestellenbeauftragte über eine besondere Fachkunde verfügen, die ebenfalls gesetzlich festgelegt ist.
Beim externen Meldestellenbeauftragten handelt es sich um einen externen Dienstleister, der vom Unternehmen mit dem Betrieb der internen Meldestelle betraut wird. Es handelt sich also um eine Outsourcing-Dienstleistung, die das Unternehmen in Anspruch nimmt. Dabei greift ein solcher Dienstleister häufig auf eine entsprechende Meldestellensoftware zurück.
Neben den internen Meldestellen in Unternehmen haben Hinweisgebende außerdem die Möglichkeit, auf unabhängige externe Meldestellen zurückzugreifen und dort Hinweise abzugeben. Ein Meldestellenbeauftragter (sowohl intern als auch extern) ist aber nur für die interne Meldestelle Ihres Unternehmens verantwortlich, da die externen Stellen nach §19ff HinSchG im Verantwortungsbereich von Behörden liegen.
Welche Anforderungen muss der Meldekanal erfüllen?
Das HinSchG gibt nicht vor, in welcher Form ein Unternehmen den Meldekanal einrichten muss. Dennoch enthält es einige Anforderungen, die ein Meldekanal erfüllen muss. Zum einen ist der Meldekanal so einzurichten, dass die Vertraulichkeit und der Datenschutz der Hinweisgeber stets gewährleistet wird. Außerdem muss eine Dokumentation der Meldung sowie ergriffener Maßnahmen möglich sein. Jedes Unternehmen, das einen Meldekanal einrichtet, muss zwingend dafür sorgen, dass dieser für alle Hinweisgeber frei zugänglich und Barrierefreiheit gegeben ist. Ein geeigneter Meldekanal muss darüber hinaus die Möglichkeit eröffnen, Hinweise entweder in schriftlicher oder in Sprachform einzureichen.