Datenschutzbeauftragter für Münster
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen – digital, kompetent, zu festen Konditionen.
Datenschutzberatung für Münster und das Münsterland
Externer Datenschutzbeauftragter aus Münster
Aasee, Wochenmarkt, Allwetterzoo – nur drei Sehenswürdigkeiten der World's Most Liveable City und vielfach ausgezeichneten Metropole im Herzen des Münsterlands.
Gerne unterstützen wir von der Cortina Consult Sie in Sachen Datenschutz – von der Beantwortung einzelner datenschutzrechtlicher Fragen oder als betrieblicher Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen. Als Berater und externer DSB arbeiten wir für viele Unternehmen unterschiedlicher Größe (von 4 bis 4000 Mitarbeitern) im ganzen Münsterland.
Wir betreuen regionale Dienstleister, Händler und produzierende Unternehmen, international aufgestellte Kunden (auf Englisch) und Start-ups. Kurz: alle Branchen, alle Größen.
Die Anforderungen im Datenschutz werden zunehmend komplexer und Unternehmen sind gut beraten, auf die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten zu setzen. Wir analysieren den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen, erstellen einen angemessenen Maßnahmenplan, den wir anschließend schrittweise umsetzen. Deshalb: Was genau können wir für Sie tun?
Die Datenschutzberater aus dem Hafenviertel
Die westfälische Stadt Münster hat rund 310.000 Einwohner und zählt seit 1915 zu den Großstädten. Durch das Wachstumspotential und den wirtschaftlichen Erfolg ist sie für viele Unternehmen ein attraktiver Standort. In Nordrhein-Westfalen liegt die kreisfreie Stadt an der Münsterschen Aa zentral im Münsterland zwischen den Städten Düsseldorf und Osnabrück.
Beliebt ist Münster insbesondere bei Studenten. Insgesamt 55.000 Menschen studieren in dem nordrhein-westfälischen Oberzentrum. Damit zählt Münster zu einer der zehn größten Universitätsstädte in Deutschland.
Wie Cortina Consult aus Münster selbst, sind in Münster und der Region viele große und kleinere Unternehmen angesiedelt, die vorwiegend Dienstleister oder auch kleine Industriebetriebe sind. Mit Einzug der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehr Unternehmen als zuvor gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Sind Sie auch betroffen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir übernehmen gerne die Position des Beauftragten im Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen!
Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zu kontrollieren. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz in Unternehmen, Organisationen und Vereinen.
In Deutschland gibt es sowohl auf Bundes - als auch auf Landesebene Bundesbeauftragte bzw. Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Datenschutzbehörde gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung.
Die Antwort hierauf lässt sich bei einem Blick in das Gesetz benennen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde definiert, wann ein (externer) Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
§4f Abs.1 Satz 3 BDSG: Wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, fest angestellte Mitarbeiter oder Auszubildende handelt. Sobald diese Arbeiten in digitaler Form an einem Computer erfolgen, ist von der automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss erfolgen, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl irrelevant.
Dies sind beispielsweise Marktforschungsunternehmen oder Adressverlage.§4f Abs.1 Satz 5 BDSG: Wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet. Hierbei besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Hiervon sind unter anderem umfasst:
- Marketing und Newsletter: Sie sind sich unsicher, ob die Verwendung der vorliegenden Interessenten- und Kundendaten auch datenschutzkonform ist?
- Firmenwebsite (Webshops und Blogs): Ist das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Users eigentlich erlaubt?
- Videoüberwachung: Sie wollen das Firmengelände und Ihre Büroräume mit Kameras ausstatten. Ist dies DSGVO-konform?
- Dropbox (und andere Cloud-Speicher): Ihre Mitarbeiter tauschen Daten über Cloud-Services aus. Gibt es hierfür (klare) Regeln im Unternehmen, wie die Verarbeitung personenbezogenener Daten zu handhaben ist?
Hinweis: Holen Sie sich eine Einschätzung von einem unseren externen Datenschutzbeauftragten ein und profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
Ihr Datenschutzbeauftragter
- zehnjährige Praxiserfahrung
- TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- ISMS-Auditor
- Expertise in Datenschutzberatung und IT-Security
Weitere Informationen zu Jörg ter Beek finden Sie auf seinem XING-Profil oder LinkedIn-Profil.
DSB SMALL
175€ /Monat
Das Einsteiger-Paket für kleine & mittlere Unternehmen, B2B
DSB MEDIUM
275€ /Monat
Perfekt für E-Commerce, Logistik, IT & B2C Unternehmen
DSB ON DEMAND
auf Anfrage
Perfekt für Unternehmen mit komplexen Anforderungen & B2C
Feature | DSB SMALL | DSB MEDIUM | DSB ON DEMAND |
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Persönlicher Datenschutzbeauftragter DSB | |||
Bereitstellung eines externen DSB | |||
Nennung des DSB auf Website | |||
Anmeldung des DSB bei Aufsichtsbehörde | |||
Vorstellung des DSB in der Firma / Organisation | |||
Ansprechpartner für Behörde, Kunden, Mitarbeiter | |||
Kurzkommunikation bei akuten Fragen | 2x Monat | 4x Monat | All-in |
Bestandsaufnahme / Audit | |||
Bestandsaufnahme zum Status des Datenschutzes | via Fragebogen | via Interview (remote) | remote und/oder vor Ort |
Statusbericht und Handlungsempfehlung | |||
Ergebnisbesprechung des Statusberichts | |||
Erstellung eines Umsetzungsplans / Roadmap | |||
Datenschutzmanagementsystem (DSMS) | |||
Hosting und Updates des Datenschutzhandbuches | |||
Einführung in das DSMS | Remote Meeting | Remote Meeting | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Aktualisierung der Vorlagen, Checklisten etc. | |||
Pflege des Datenschutzhandbuches | |||
Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus) | |||
Privacy Hub: Website / Onlinepräsenz | |||
Privacy Hub Paket | |||
DSGVO Website Check | |||
Erstellung Datenschutzerklärung (DSE) | |||
Erstellung Social Media DSE | |||
Erstellung DSE für Apps | |||
Hosting & Update-Service für DSE, inkl. Abmahnschutz | |||
Consent-Management-Platform / CMP (Überprüfung & Report) | |||
CMP Check Ergebnisbesprechung | |||
CMP Tool Lizenz | |||
DSGVO-Compliance Monitoring ges. Onlinepräsenz | |||
Informationspflichten Artikel 13/14 | |||
Remote-Meeting zur Einführung in die Aufnahme aller relevanten Verfahren im Unternehmen | |||
Auflistung und Dokumentation aller relevanten Verfahren | |||
Bereitstellen einer HTML- und Word-Vorlage | |||
Hosting der Datenschutzinformationen & Bereitstellung eines Links zur Einbindung | |||
Monitoring & Aktualität gemäß DSGVO, BDSG-neu | |||
Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus) | |||
Mitarbeiterschulung | |||
Allgemeine Einführung zur DSGVO (E-Learning) | max. 25 Personen | max. 75 Personen | All-in |
Firmenspezifische Einführung zur DSGVO mit individueller Terminwahl (E-Learning) | auf Anfrage | auf Anfrage | All-in |
Dokumentation und Nachweis erfolgter Schulungsteilnahme | |||
IT-Sicherheit (Awareness) Schulung | |||
Beschäftigtendatenschutz | |||
Vorlage zum Onboarding neuer Mitarbeiter | |||
Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten (VVT) | |||
Bereitstellen einer Prozessliste, inkl. Aktualisierung | |||
Bereitstellen einer VVT-Vorlage mit Musterblatt | |||
Anleitung zur Erstellung und Pflege der Prozessliste | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Erstellen von VVT gemäß Prozessliste | Remote Meeting mit DSK | Alle initial; fortlaufend 10 VVT / Jahr | nach Bedarf |
Auftragsverarbeitungsvertrag | |||
Bereitstellen einer zwecks Identifikation aller Dienstleister (inkl. Aktualisierung) | |||
Anleitung zur Einführung, Erstellung und Pflege von AVV | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Bereitstellen einer AVV-Dokumentations-Vorlage mit Musterblatt | |||
Pflege der AVV- und Dienstleister-Liste | |||
Prüfen von übermittelten AVV | 5 AVV / Jahr | 10 AVV / Jahr | nach Bedarf |
Erstellen von AVV | |||
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) | |||
Bereitstellung von Vorlagen für Konzepte, Dokumentation, Richtlinen | |||
Allgemeine Einführung in die Pflege und Individualisierung der Inhalte | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | |
Firmenspezifische Einführung in die Individualisierung und Pflege der Inhalte | |||
Vorlage für verschiedene Mitarbeiterrichtlinien und IT-Konzepten | |||
Erstellen und Anpassen von firmenspezifischen Mitarbeiter-Richtlinien und IT-Konzepten | |||
Löschkonzept | |||
Bereitstellung einer Vorlage zur Erstellung eines Löschkonzepts | |||
Einführung zur Individualisierung und Pflege der Inhalte | Remote Meeting mit DSK | Remote Meeting mit DSK | Webkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort |
Erstellung eines firmenspezifischen Löschkonzepts | |||
Betroffenenrechte | |||
Bereitstellung eines Leitfadens | |||
Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen | |||
Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde | |||
Datenschutzvorfall | |||
Bereitstellung eines Leitfadens | |||
Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen | |||
Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde | |||
Datenschutzfolgeabschätzung | |||
Durchführung DSFA | auf Anfrage buchbar | 1 pro Jahr | nach Bedarf |
Projektmanagement | |||
Controlling | |||
Statusgespräche / Calls | auf Anfrage | ||
Regelmäßige Überprüfung / Validierung der getroffenen Maßnahmen | |||
Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen | |||
DSGVO News | |||
Newsletter zu relevanten Datenschutzthemen | |||
Vertragslaufzeit | |||
Monate | 24 | 24 | 24 |
Kosten | |||
einmalige Setup-Kosten zu Beginn | 1375€ | 2750€ | nach Aufwand |
pro Monat | 175€ | 275€ | nach Absprache |
DSB Kosten
Kosten externer Datenschutzbeauftragter in Münster
Was kostet ein externer DSB?
Datenschutz ist eine individuelle Dienstleistung abgestimmt auf den Bedarf des jeweiligen Unternehmens. Ähnlich wie die Frage, was kostet es, ein Haus zu bauen?, lässt sie sich nicht so einfach beantworten. Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten hängen in der Regel vom Umfang und der zu erbringenden Leistungen ab.
Neben der Größe des Unternehmens, hängt der Preis von Faktoren wie Anzahl der Mitarbeiter, Filialen, zur Verfügung stehenden Ressourcen, (nicht-)vorhandene IT-Lösungen, dem Stand des aktuellen Datenschutzniveaus und der Art und Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Wenn möglichst viele dieser Punkte bekannt sind, ist es möglich eine seriöse Antwort auf die oben genannte Frage zu geben.
DSB Pauschalpakete – Wir unterstützen bei der Auswahl
Die richtige Paketauswahl ist nicht immer ganz eindeutig. Sie hängt ab von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Mitarbeitenden, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen sowie der Komplexität der datenverarbeitenden Prozesse im Unternehmen. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu, welches Paket für Ihr Anliegen das Passende ist.
Datenschutzbeauftagter für Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinien Ihres Unternehmens in Münster und Umgebung.
Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden wir als Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Mit Cortina Consult haben wir eine willkommene und professionelle Unterstützung bekommen und aus dem komplexen Datenschutzrecht wurde ein Kinderspiel.
Marcel Baldsiefen, Holz Richter GmbH
Meine Erfahrungen mit Cortina Consult sind sehr positiv. Die Anforderungen der DSGVO wurden praxistauglich – und mit angemessenem Budget – für unser Unternehmen umgesetzt. Kurz: Ich fühle ich mich ehrlich und kompetent beraten.
Julian Hilger, Hilltop Consulting GmbH
Die "Usercentrics' Consent Management Platform" hilft uns, DSGVO-konform zu sein, und ermöglicht gleichzeitig hohe Opt-in-Raten. Auf diese Weise können wir sorgfältig mit sensiblen Daten umgehen und trotzdem gezieltes Marketing betreiben.
Johanne Schwensen, It´s Complicated
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten Münster
Wir beantworten alle Fragen rund um das Thema Datenschutzbeauftragter, die in der Zusammenarbeit mit Kunden besonders häufig auftauchen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Onboarding des DSB
Die Benennung (im Amtsdeutsch auch: Bestellung) eines Datenschutzbeauftragten erfolgt immer durch die Geschäftsleitung bzw. eine Führungskraft mit Prokura. Am sichersten ist es, die Benennung auf einer offiziellen Bestellungsurkunde schriftlich festzuhalten.
Dieses Dokument muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden und ausdrücklich enthalten, welche namentlich benannte Person zum Datenschutzbeauftragten welches Unternehmens oder Konzerns benannt wird.
Die Benennung muss zusätzlich zu einem Dienst- oder Arbeitsvertrag erfolgen, Sie können diese Ernennung also nicht im Arbeitsvertrag von vornherein festlegen. Auch bei einem externen Datenschutzbeauftragten erfolgt die Ernennung, nachdem der Dienstleistungsvertrag mit dem betreuenden Unternehmen abgeschlossen wurde.
- Vertrag:
Die Vertragsgestaltung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen in Ihrem Unternehmen. Der externe Datenschutzbeauftragte kümmert sich dann genau um Ihre Wünsche.
- Audit:
Der Datenschutzbeauftragte prüft und analysiert den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen, um den Optimierungsbedarf aufzuzeigen und die nächsten Schritte zu planen und kontrollieren.
Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Bericht:
Sie erhalten einen Bericht (GAP-Report) über die Ergebnisse des Audits und dem Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen sowie einer Risikoeinschätzung.
- Optimierung:
Der Datenschutzbeauftragte leitet anhand der Schwachstellen und Sicherheitslücken Handlungsempfehlungen ab und begleitet Sie mithilfe eines effektiven DSMS bei der Umsetzung von Maßnahmen um dauerhaft ein hohes Datenschutzniveau zu erreichen.
Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, aufgrund der komplexen Materie, der fachlichen Unabhängigkeit, Haftungsanfragen und den langfristig geringeren Kosten einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ob nun interner oder externer Datenschutzbeauftragte, es muss eine formell wirksame Bestellung erfolgen. Denn in der Praxis ist oft verkannt, dass nicht nur bei fehlender, sondern auch bei fehlerhafter Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, ein Bußgeld droht!
Folgendes gilt es zu beachten:
Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.
Die Bestellungsurkunde muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
Die Bestellung muss in einer gesonderten Vereinbarung außerhalb eines beabsichtigten oder bestehenden Vertrags geschlossen werden.
Die Bestellung muss eine Aufgabenbeschreibung sowie die Verpflichtungen des Unternehmens, die Arbeit des Datenschutzbeauftragten zu unterstützen.
Rechte und Pflichten
Viele Unternehmer sind mit den zahlreichen Dokumentations-, Auskunfts- und Nachweispflichten der DSGVO überfordert. Hier kann oft nur ein Spezialist helfen um ein Unternehmen DSGVO-konform abzusichern.
Unternehmen die Kundendaten verarbeiten, sollten, wenn das Thema Datenschutz noch nicht in fachlich guten Händen ist, darüber nachdenken, auch ohne gesetzliche Pflicht freiwillig einen Datenschutzbeauftragten DSB zu bestellen.
Jedes Unternehmen, jede Behörde und jeder Verein oder Verband muss selbst feststellen, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.
Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, hängt maßgeblich mit der Mitarbeiterzahl zusammen. Ab einer Anzahl von mind. 20 Mitarbeitern im Unternehmen, die regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, ist es notwendig, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht, wenn im Unternehmen sensible Daten identifizierbarer Personen (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden oder die Hauptbeschäftigung des Unternehmens die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten darstellt.
Ob Ihr Unternehmen auch ohne Datenschutzbeauftragten auskommt, hängt also von diesen Faktoren ab. Es lohnt sich dennoch grundsätzlich für aufstrebende Unternehmen in Köln frühzeitig Datenschutzprozesse in die Unternehmensstrukturen zu integrieren.
Das Gesetz schreibt Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen DSB und Verantwortlichen vor. Im Art. 38/39 der Datenschutzgrundverordnung steht, dass Verantwortliche den DSB ordnungsgemäß und frühzeitig in alle datenschutzrechtlichen Fragen einbeziehen und ihm alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ressourcen und Zugänge zur Verfügung stellen müssen.
Weisungsfreiheit
Der DSB ist in seiner Arbeit weisungsfrei, jedoch nicht weisungsbefugt. Das heißt, dass weder der Verantwortliche dem DSB noch umgekehrt Anweisungen erteilen darf. Der Datenschutzbeauftragte spricht Handlungsempfehlungen aus, die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beitragen sollen. Er ist Berater. Die Entscheidungen liegen in der Hand der Geschäftsführung.
Verschwiegenheit
Der Datenschutzbeauftragte verpflichtet sich zur Geheimhaltung. Er darf laut Vertrag keine vertraulichen Informationen oder personenbezogene Daten weitergeben.
Die Position des Datenschutzbeauftragten kann intern im Unternehmen oder extern besetzt werden. Es gibt Vorteile und Nachteile für interne und externe Datenschutzberatung. Wenn es intern im Unternehmen jemanden gibt, der bereits alle Voraussetzungen erfüllt, kann es Sinn machen, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser kann sich auch für einzelne Bereiche Unterstützung durch einen Datenschutzbeauftragten von außen holen.
Cortina Consult bietet auch internen Datenschutzbeauftragten Unterstützung für einzelne Dienstleistungen wie Auftragsverarbeitungsverträge oder die Erstellung von technisch-organisatorischen Maßnahmen und vieles mehr. In den meisten Fällen empfiehlt sich die Dienstleistung extern auszulagern.
Die folgenden Voraussetzungen und Qualifikationen sollte ein Datenschutzbeauftragter erfüllen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss laut § 4f Abs. 2 BDSG die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit vorweisen.
Fachkunde: Der DSB muss umfangreiches Wissen über die Richtli ien der DSGVO verfügen und eine Qualifikation durch Weiterbildungen (bspw. beim TÜV oder DEKRA) vorweisen.
Fähigkeiten zur Ausführung: Der DSB arbeitet eng mit der Geschäftsführung zusammen. Gute Kommunikationsfähigkeiten sind daher eine nützliche Eigenschaft. Als Ansprechpartner für Behörden und Betroffene ist dies ebenfalls von Vorteil.
IT-Sicherheit: Mit technischm Know-How und einer Qualifikation zum IT-Sicherheitsbeauftragten kann der DSB auch gleichzeitig den Bereich der IT-Sicherheit abdecken.
Neutralität: Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind wichtige Stichworte in der Arbeit mit dem Datenschutzbeauftragten. Die Geschäftsführung oder die interne IT-Leitung wären also keine geeignete Kandidaten.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Umstanden zur Benennung eines DSB. Bei Nichtbenennung liegt ein Verstoß gegen die EU-DSGVO (Art. 37) vor. Daher können hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Vorjahresumsatzes die Folge sein.
Aufgaben und Leistungen
Der Aufbau eines effektiven Datenschutzmanagementsystems nach DSGVO
Unsere Datenschutzexperten bieten unseren Kunden ein umfangreiches Online-Datenschutzhandbuch in Form eines Web-DSMS, welches Unternehmen hilft, ihrer Nachweispflicht laut DSGVO nachzukommen. Statt teurer Software vertrauen Sie auf unsere Experten und bleiben dauerhaft DSGVO-konform.
Datenschutzberatung in Ihrer Stadt
Stellung des Datenschutz-beauftragten
Ansprechpartner für Behörden
Wir stellen Ihren DSB und stehen als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zur Verfügung sowie für die Kommunikation mit Datenschutzbehörden.
TOM
technisch organisatorische Maßnahmen
Wir untersuchen die technisch organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen und unterstützen bei deren Optimierung.
Datenschutzaudit und -konzept
Analyse des Datenschutzstatus
Wir analysieren den Datenschutzstatus im Unternehmen und erstellen eine Roadmap mit Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Das Datenschutzhandbuch unterstützt bei der Umsetzung.
Dokumente und Vorlagen
AVV, VVT und mehr
Wir stellen Vorlagen für alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und unterstützen bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Verarbeitungsverzeichnissen und mehr.
Datenschutzschulungen
für Mitarbeitende
Wir geben vor Ort oder Online-Seminare für Mitarbeitende, um das Datenschutzniveau im Unternehmen sicherzustellen.
Webcompliance
Datenschutzerklärung
Die Unternehmenswebsite wird durch eine Datenschutzerklärung und ein Cookie Banner sowie ggf. weitere Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO angepasst.
Interner oder externer DSB
Vergleich von internem und externen DSB
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob es für sie sinnvoller ist, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Um die Entscheidung leichter zu machen, haben wir in der folgenden Übersicht, die Vorteile des externen DSB gegenüber dem internen aufgelistet.
Interner DSB | Externer DSB |
---|---|
Gefahr der Betriebsblindheit | Objektiver Blick |
mangelnde Erfahrung | branchenübergreifende Erfahrung |
Haftungsrisiko im Unternehmen | Haftung durch den DSB über vereinbarten Betrag |
Kosten für Aus- und Fortbildung | keine zusätzlichen Ausbildungskosten |
Kündigungsfrist | Individuelle Vertragslaufzeit |
i.d.R. keine vorhandenen IT-Kenntnisse | zusätzliche IT-Kenntnisse |
Datenschutzgrundsätze
Grundsätze im Datenschutz
Betroffenenrechte
Die Betroffenen haben das Recht, sich über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu informieren (also ein Auskunftsrecht) und gegebenenfalls einen Widerspruch einzulegen beziehungsweise die Berichtigung oder Löschung anzuordnen.
Bis zum 25. Mai 2018 war das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Rechte der Betroffenen und den Umgang mit Daten zuständig. Seit dem Datum ist der Datenschutz durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam, die den Umgang mit personenbezogenen Daten auf dem gesamten europäischen Kontinent einheitlich regelt.
Datenminimum
Möglichst wenige Daten und ausschließlich mit der Kenntnis des Betroffenen erheben. Personenbezogenen Daten unterliegen einer Zweckbindung und sind zu löschen, sobald der Zweck der Erhebung nicht mehr besteht. Außerdem sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die eine missbräuchliche Datenverarbeitung verhindern.
Mit Geltung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 können Datenschutzverstöße Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld kosten – oder, sofern höher, bis zu vier Prozent der weltweiten Umsätze.
Datenschutz und Datensicherheit
Teils wird Datenschutz mit Datensicherheit in einen Topf geworfen (respektive: verwechselt); andere Deutungen und Auslegungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enden in einer wahren "Vorlagen-Schlacht", die aus einer Vielzahl von Quellen aus dem Internet geladen, mehr oder weniger gut auf die eigenen Belange angepasst und abgeheftet werden – fertig.
Mit dem richtigen Schutz von personenbezogenen Daten im Unternehmen, verbessert sich auch die Wirksamkeit eines Risikomanagements.
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Der Datenschutz strebt an, jeden Bürger vor der missbräuchlichen Verarbeitung seiner Daten zu bewahren und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur bedingt zulässig.
Grundsätzlich ist es verboten, personenbezogene Daten (vor allem zum gewerblichen Zweck) zu sammeln oder zu verwenden, es sei denn, die Verarbeitung ist durch eine rechtliche Grundlage gestattet oder es liegt eine ausdrückliche, rechtsgültige Einwilligung des Betroffenen vor.
Wir beraten Unternehmen an folgenden Standorten
Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter unter anderem in folgenden Städten und den dazugehörigen Regionen (remote und/oder vor Ort):
Berlin, München, Hamburg, Münster, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Leipzig, Dortmund, Bochum, Bielefeld, Bonn, Bremen, Essen, Freiburg, Hannover, Osnabrück, Würzburg, Dresden, Stuttgart uvm.
Cortina Consult
Datenschutzservices und Produkte
Sie haben noch Fragen zum Thema oder zum Datenschutz im Allgemeinen?
Wir helfen Ihnen gerne:
Ihr Ansprechpartner
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte