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Checkliste DSB

15. September 2021

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    10 Fragen an Ihren zukünftigen Datenschutzbeauftragten - Die Checkliste für das Zwiegespräch mit Ihrem DSB

    Externer-Datenschutzbeauftragter-wünsch-dir-was

    Mit der Anwendbarkeit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO; 25. Mai 2018) hat sich die Akzeptanz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten grundlegend geändert – ein Nischen-Thema war plötzlich Mainstream.

    Die damit verbundene Nachfrage nach qualifizierten Experten hat den Markt der Datenschutzdienstleister auf den Kopf gestellt; unzählige Angebote für die Übernahme der Position des externen Datenschutzbeauftragten haben den Markt geflutet.

    Vielfach wurden Rechtsanwälte mit der Umsetzung beauftragt; andere Unternehmen haben Ihren IT-Dienstleister die Aufgabe anvertraut. Von individueller Beratung bis do it yourself-Vorlagenpakete – inhaltlich, methodisch (und auch preislich) bietet der Markt derzeit alles.

    Aber auf welche Punkte sollten Sie achten, wenn Sie Angebote vergleichen, um den für Ihr Unternehmen passenden Datenschutzbeauftragten zu finden?

    Die Checkliste als Download

    Laden Sie hier die 10 Fragen an Ihren Datenschutzbeauftragten als PDF-Dokument herunter.

    1. Qualifikation, Kompetenz und praktische Erfahrungen des DSB

    Datenschutzrechtliche Qualifikation: Klingt logisch, wird jedoch oft vernachlässigt. Dies sollte jedoch nicht so sein. Denn die Rechtmäßigkeit von Datenerhebung, Verarbeitung und Speicherung legt den Grundstein für die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 Abs. 1 a) DSGVO).

    Um dies in vollem Umfang zu gewährleisten, darf der Datenschutzbeauftragte nicht nur einen Flickenteppich an juristischem Know-How vorweisen. Er muss die Rechtsordnung wie seine Westentasche kennen: Denn dies ist eine Grundvoraussetzung für einen professionellen Datenschutzbeauftragten.

    Der Grund: Unterschiedliche Unternehmensmodelle und -strukturen führen zu unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen. So ist Marketing nicht von Wettbewerbsrecht und der Abschluss von Datenschutzverträgen nicht von zivilrechtlichen Fragen wie der Kündigung eines Vertrages zu trennen.

    Welche Qualifikationen haben Sie und wie erfahren sind Sie in der praktischen Anwendung und Auslegung der DSGVO?

    2. Informationssicherheit und IT-Sicherheit (ISMS) = Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOM)

    Personenbezogene Daten werden zunehmend digital verarbeitet. Um Datenschutz gewährleisten zu können, muss der DSB also über den juristischen Tellerrand hinausschauen können: Technik und IT-Security dürfen in Ihrem Datenschutzkonzept (DSMS) nicht fehlen; Vorgaben der DSGVO ist es, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen im Unternehmen zu gewährleisten.

    ISMS_DMS

    Wie gut sind Ihre IT-Kenntnisse in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit?

    3. DSGVO oder GDPR?

    Datenschutz goes international: durch die fortschreitende Digitalisierung scheinen Entfernungen kürzer - Viele Unternehmen sind nun länderübergreifend tätig und wollen die Datenschutzkonformität in jedem Land gewährleisten.

    Ihr Datenschutzbeauftragter sollte in der Lage sein, die Datenschutzerklärung oder auch den Auftragsverarbeitungsvertrag Ihrer Webseite an die Sprache Ihrer Unternehmensstandorte anzupassen: ob deutsch, englisch, dänisch oder russisch.

    Kann der Datenschutzbeauftragte Datenschutzdokumente mehrsprachig erstellen?

    4. Datenschutz und angrenzende Rechtsgebiete

    Wie der Name schon sagt: der Datenschutzbeauftragte ist für den Datenschutz und das zugehörige Datenschutzrecht zuständig. Dabei ist der Datenschutz jedoch nur eines von vielen rechtlichen Themengebieten, die in einem Unternehmen abgedeckt werden müssen.

    Das Problem: der Datenschutzbeauftragte muss sich innerhalb der Grenzen des Datenschutzrechts bewegen und darf keine Beratung in anderen Gebieten geben.

    Sollten Sie also neben der Datenschutzberatung auch eine gewerbliche rechtliche Beratung benötigen, müssen Sie einen gesetzlichen Rechtsanwalt bestellen.

    Wie finde ich heraus, ob die benötigte Beratung über das Rechtsgebiet des Datenschutzbeauftragten hinausgeht?

    Dazu sollte geklärt werden, welche Gebiete der Datenschutzbeauftragte abdeckt:

    1. Datenschutzmanagement

    Regelungen um die Ziele des Datenschutzes zu erfüllen sind festzulegen. Etwa Datenschutzleitlinie, Datenschutzhandbuch, Richtlinie zur IT-Nutzung.

    2. Datenschutzbeauftragter - Bestellung

    Nach dem zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden.

    Früher lag dieser Wert bei 9 bis 10 Beschäftigten.

    Bei kleineren Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten gibt es Abweichungen: Denn wenn die Tätigkeit des Unternehmens einer der Kategorien des § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG oder des Art. 37 Abs. 1 DSGVO zugeordnet werden kann, wird ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter benötigt.

    3. Umgang mit Datenschutzverletzungen

    Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 und 34 DSGVO sind nach max. 72 Stunden der Behörde zu melden. Ohne standardisierten Prozess bzw. eine Richtlinie für Datenschutznotfälle ist diese Frist kaum einzuhalten.

    4. Datensicherheit und IT-Sicherheit

    Die DSGVO verlangt bei der Datenverarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).

    5. Betroffenenrechte

    Der Umgang mit Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO ist festzulegen.

    6. Informationspflichten

    Die Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO sind von jeder verantwortlichen Stelle zu erfüllen.

    7. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

    Es genügt eine Tabelle in der aufgelistet ist, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden.

    8. Auftragsverarbeitung

    Sofern die Dienstleister eines Unternehmens im Auftrag und auf Weisung Daten verarbeiten, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag Art. 28 DSGVO zu schließen. Das Gleiche gilt, wenn Sie selbst Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten.

    9. Sensibilisierung der Mitarbeiter

    Mitarbeiter sind regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes zu schulen.

    10. Folgenabschätzung

    Beim Umgang mit besonders sensiblen Daten kann die Notwendigkeit bestehen, eine sog. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen.

    Benötigt mein Unternehmen neben einem Datenschutzbeauftragten weitere rechtliche Betreuung?

    5. Persönliche Betreuung: Datenschutzberatung und Datenschutzkonzept

    Beim Thema Datenschutz gibt es kein einheitliches Muster. Denn unterschiedliche Unternehmensstrukturen erfordern unterschiedliche Herangehensweisen: Ihr Datenschutzbeauftragter sollte sich also differenziert mit Ihrem konkreten Anliegen befassen und eine individuelle Lösung erarbeiten.

    Denn mit generalisierten und vorformulierten Antworten schaden Sie sich eher, als dass es Sie voranbringt.

    Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Ansprechpartner haben, der Sie durch den Prozess begleitet. Auch wenn dieser einmal anderweitig beschäftigt ist oder krankheitsbedingt ausfällt, sollte Ihnen direkt eine Vertretung bereitgestellt werden. Denn nur so kann Ihr Datenschutzkonzept kontinuierlich ausgearbeitet werden.

    Wann können wir telefonieren, um mein Anliegen zu besprechen?

    6. Erfahrung und Bandbreite: Was muss ein DSB können?

    Nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung hat sich ein Meer an Datenschutzbeauftragten aufgetan: dort noch einen Überblick zu bewahren und nicht zwischen Angeboten zu ertrinken, fällt nicht leicht.

    Auf welche Aspekte sollte geachtet werden, um eine Aussage über die Erfahrung und Qualifikation eines Datenschutzbeauftragten zu treffen?

    • Die Berufserfahrung in Themengebieten wie Datenschutz und Informationssicherheit kann Aufschluss darüber geben, ob der jeweilige Anbieter vertieft mit der Materie bekannt ist, oder nur ein oberflächliches Wissen an den Tag legt.
    • Spezialisierung: Hat sich der Anbieter auf eine bestimmte Branche oder Unternehmensgröße spezialisiert? Wenn ja – passt dies zu meinem Unternehmen? Wenn nicht, sollten Sie auf einen anderen Anbieter zurückgreifen.
    • Bestehender Kundenstamm: Informieren Sie sich über den Kundenstamm des jeweiligen Datenschutzbeauftragten. Sind die Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrößen kann davon ausgegangen werden, dass auch Ihr Unternehmen differenziert beraten werden kann.

    Die vielleicht wichtigste Frage lautet jedoch:

    Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte genau?

    Und wie kann er meinem Unternehmen unter die Arme greifen?

    Das Ziel der Arbeit eines Datenschutzbeauftragten lautet: die Einhaltung der Datenschutzgesetze.

    Dabei werden dem Datenschutzbeauftragten per Gesetz (Art. 39 Abs. 1 DSGVO) bestimmte Aufgaben zugewiesen:

    • Der DSB hat die Aufgabe Verantwortliche, Auftragsverarbeiter oder solche Mitarbeiter, die mit der Datenverarbeitung betraut sind, über ihre Pflichten nach der DSGVO sowie sonstigen rechtlichen Vorschriften (der EU/ der Mitgliedsstaaten) zu unterrichten und zu beraten
    • Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben von DSGVO, anderer unionsrechtlicher Datenschutzrichtlinien bzw. Richtlinien der Mitgliedsstaaten und überprüft die Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten. Dies schließt die Zuweisung von Zuständigkeiten und die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter mit ein.
    • Auf Anfrage berät er im bezug auf die Datenschutz-Folgenabschätzung und überwacht dessen Durchführung
    • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde; der DSB dient als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden, falls Fragen bezüglich der Verarbeitung von Daten aufkommen. Dies schließt die vorherige Konsultation gem. Art. 36 DSGVO und Beratung zu sonstigen Fragen mit ein.

    Die per Gesetz definierten Aufgaben sind jedoch nicht abschließend. Denn der Datenschutzbeauftragte übernimmt weitere Positionen, die über die gesetzlich normierten Aufgaben hinausgehen:

    • 1 So unterstützt der Datenschutzbeauftragte bei Dokumentationspflichten (darunter auch die Erstellung und Pflege von VVT)
    • 2 Erstellt Datenschutzerklärungen sowie Datenschutzhinweise und hilft bei der Einholung rechtskonformer Einwilligungen: Cookie Banner und Consent Management
    • 3 Unterstützt bei Betroffenenrechten: von der Bewerbung bis zur Kündigung
    • 4 Erstellt ein individuelles Datenschutzkonzept: Konzepte, Policies und Richtlinien für Ihr Unternehmen
    • 5 Ergreift geeignete Schutzmaßnahmen für Verarbeitungstätigkeiten mit risikobasiertem Ansatz
    • 6 Im Falle von Datenschutzvorfällen: Beurteilung von Melde- und Benachrichtigungspflichten
    • 7 Einhaltung von Datenschutzgrundsätzen: „privacy by design“ und „privacy by default“
    • 8 Schulungen, Webinare und Workshops zur Sensibilisierung der Mitarbeiter
    • 9 Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen oder Kontrolle und Aktualisierung bereits bestehender Verträge
    • 10 Kontrolle zur Einhaltung technisch organisatorischer Maßnahmen mit dem Ziel: Datenschutz und Datensicherheit.
    • 11 Datenschutz-Compliance: von Erstgespräch bis Orientierung und Bestandsaufnahme. Der DSB hilft bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien
    • 12 der DSB dient als neutrale Anlaufstelle für Mitarbeiter bei datenschutzrechtlichen Fragen
    • 13 Bescheinigung der Datenschutzkonformität gegenüber Dritten

    Beginnt die Berufserfahrung des Datenschutzbeauftragten "pünktlich" zur DSGVO?

    Übersicht unserer Einzelleistungen

    Wir haben die passende Lösung für Ihr Anliegen.

    7. Budgetplanung: Was kostet ein Datenschutzbeauftragter

    Der Ansatz: „Lassen Sie uns mal machen - wir schicken Ihnen am Ende eine Rechnung“ ist bei weitem nicht der beste Weg.

    Achten Sie darauf, dass keine unspezifischen Versprechungen mit schwammigen Produktbezeichnungen gemacht werden. Auch sollten Sie hellhörig werden, wenn von einer einfachen „Erledigung des Datenschutzes“ geredet wird. Denn die Umsetzung eines rechtkonformen Datenschutzkonzepts ist facettenreich und kann nicht so leicht zusammengefasst werden. Plus: die letztendlichen Kosten sind unberechenbar.

    Wenden Sie sich also besser an einen Anbieter, der Schritt für Schritt benennt, welche Aspekte Ihnen noch zum rechtskonformen Datenschutz fehlen und welche Leistungen erbracht werden müssen, um diesen zu erreichen. Denn nur so können die Kosten übersichtlich und kalkulierbar berechnet werden.

    Manche Datenschutzbeauftragten bieten neben Einzelleistungen auch Pauschalen an, mit denen Sie mehrere Leistungen zu einem Festpreis abdecken können.

    Zum Vergleich: die Kosten für einen internen Datenschutzbeauftragten in Vollzeitbeschäftigung belaufen sich round about auf:

    • Jahreskosten (im ersten Jahr): 39.500 EUR
    • Jahreskosten (in den Folgejahren): 38.000 EUR
    • Monatskosten (im ersten Jahr): 3.291,67 EUR
    • Monatskosten (in den Folgejahren:) 3.166,67 EUR

    Was kostet es mein Unternehmen, DSGVO-konform zu werden?

    DSB SMALL

    175€ /Monat

    Das Einsteiger-Paket für kleine & mittlere Unternehmen, B2B

    • Wir stellen Ihren DSB
    • Digit. Datenschutzhandbuch
    • Onboarding & Ist-Aufnahme
    • Mitarbeiterschulungen
    • Cookie Banner Check
    • DSE mit Abmahnkostenschutz
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Digitale Kommunikation
    • Datenschutzsiegel
    • Persönlicher Ansprechpartner
    • Und viele weitere Leistungen

    DSB MEDIUM

    275€ /Monat

    Perfekt für E-Commerce, Logistik, IT & B2C Unternehmen

    • DSB SMALL Leistungen +
    • DSB für Tochtergesellschaften
    • Audit & Dokumentenanalyse
    • Onboarding & Coaching
    • DSE für Web, App & SM
    • DSE mit Abmahnkostenschutz
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Ad-hoc-Anfragen
    • Datenschutzsiegel
    • Persönlicher Ansprechpartner
    • Und viele weitere Leistungen

    DSB ON DEMAND

    auf Anfrage

    Perfekt für Unternehmen mit komplexen Anforderungen & B2C

    • DSB MEDIUM Leistungen +
    • Individuelles Leistungspaket
    • DSB für Konzerne
    • Individuelle Schulungen
    • Onboarding & Coaching
    • Cookie-Banner Konfig.
    • Persönlicher Projektmanager
    • Privacy Hub Paket inklusive
    • Ad-hoc-Anfragen
    • Datenschutzsiegel
    • Und viele weitere Leistungen

    Alle Details & Pakete vergleichen

    Feature DSB SMALL DSB MEDIUM DSB ON DEMAND
    Persönlicher Datenschutzbeauftragter DSB
    Bereitstellung eines externen DSB
    Nennung des DSB auf Website
    Anmeldung des DSB bei Aufsichtsbehörde
    Vorstellung des DSB in der Firma / Organisation
    Ansprechpartner für Behörde, Kunden, Mitarbeiter
    Kurzkommunikation bei akuten Fragen2x Monat4x MonatAll-in
    Bestandsaufnahme / Audit
    Bestandsaufnahme zum Status des Datenschutzesvia Fragebogenvia Interview (remote)remote und/oder vor Ort
    Statusbericht und Handlungsempfehlung
    Ergebnisbesprechung des Statusberichts
    Erstellung eines Umsetzungsplans / Roadmap
    Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
    Hosting und Updates des Datenschutzhandbuches
    Einführung in das DSMSRemote MeetingRemote MeetingWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Aktualisierung der Vorlagen, Checklisten etc.
    Pflege des Datenschutzhandbuches
    Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus)
    Privacy Hub: Website / Onlinepräsenz
    Privacy Hub Paket
    DSGVO Website Check
    Erstellung Datenschutzerklärung (DSE)
    Erstellung Social Media DSE
    Erstellung DSE für Apps
    Hosting & Update-Service für DSE, inkl. Abmahnschutz
    Consent-Management-Platform / CMP (Überprüfung & Report)
    CMP Check Ergebnisbesprechung
    CMP Tool Lizenz
    DSGVO-Compliance Monitoring ges. Onlinepräsenz
    Informationspflichten Artikel 13/14
    Remote-Meeting zur Einführung in die Aufnahme aller relevanten Verfahren im Unternehmen
    Auflistung und Dokumentation aller relevanten Verfahren
    Bereitstellen einer HTML- und Word-Vorlage
    Hosting der Datenschutzinformationen & Bereitstellung eines Links zur Einbindung
    Monitoring & Aktualität gemäß DSGVO, BDSG-neu
    Aktive Weiterentwicklung (PDCA Zyklus)
    Mitarbeiterschulung
    Allgemeine Einführung zur DSGVO (E-Learning)max. 25 Personenmax. 75 PersonenAll-in
    Firmenspezifische Einführung zur DSGVO mit individueller Terminwahl (E-Learning)auf Anfrageauf AnfrageAll-in
    Dokumentation und Nachweis erfolgter Schulungsteilnahme
    IT-Sicherheit (Awareness) Schulung
    Beschäftigtendatenschutz
    Vorlage zum Onboarding neuer Mitarbeiter
    Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
    Bereitstellen einer Prozessliste, inkl. Aktualisierung
    Bereitstellen einer VVT-Vorlage mit Musterblatt
    Anleitung zur Erstellung und Pflege der ProzesslisteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Erstellen von VVT gemäß ProzesslisteRemote Meeting mit DSKAlle initial; fortlaufend 10 VVT / Jahrnach Bedarf
    Auftragsverarbeitungsvertrag
    Bereitstellen einer zwecks Identifikation aller Dienstleister (inkl. Aktualisierung)
    Anleitung zur Einführung, Erstellung und Pflege von AVVRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Bereitstellen einer AVV-Dokumentations-Vorlage mit Musterblatt
    Pflege der AVV- und Dienstleister-Liste
    Prüfen von übermittelten AVV5 AVV / Jahr10 AVV / Jahrnach Bedarf
    Erstellen von AVV
    Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
    Bereitstellung von Vorlagen für Konzepte, Dokumentation, Richtlinen
    Allgemeine Einführung in die Pflege und Individualisierung der InhalteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSK
    Firmenspezifische Einführung in die Individualisierung und Pflege der Inhalte
    Vorlage für verschiedene Mitarbeiterrichtlinien und IT-Konzepten
    Erstellen und Anpassen von firmenspezifischen Mitarbeiter-Richtlinien und IT-Konzepten
    Löschkonzept
    Bereitstellung einer Vorlage zur Erstellung eines Löschkonzepts
    Einführung zur Individualisierung und Pflege der InhalteRemote Meeting mit DSKRemote Meeting mit DSKWebkonferenz mit DS-Team remote / vor Ort
    Erstellung eines firmenspezifischen Löschkonzepts
    Betroffenenrechte
    Bereitstellung eines Leitfadens
    Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen
    Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde
    Datenschutzvorfall
    Bereitstellung eines Leitfadens
    Ext. DSB ist Empfänger der Anfragen von internen und externen Betroffenen
    Kommunikation & Korrespondenz mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde
    Datenschutzfolgeabschätzung
    Durchführung DSFAauf Anfrage buchbar1 pro Jahrnach Bedarf
    Projektmanagement
    Controlling
    Statusgespräche / Callsauf Anfrage
    Regelmäßige Überprüfung / Validierung der getroffenen Maßnahmen
    Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen
    DSGVO News
    Newsletter zu relevanten Datenschutzthemen
    Vertragslaufzeit
    Monate242424
    Kosten
    einmalige Setup-Kosten zu Beginn1375€2750€nach Aufwand
    pro Monat175€275€nach Absprache

    8. Individuelle Lösung: Datenschutzaudit und Datenschutzfolgeabschätzung

    Generalisierte Lösungen und standardisierte Fragebögen – schlecht!
    Individuelle Prüfung und vollständige Analysen und Bewertungen – toll!

    Mehr muss eigentlich nicht gesagt werden: denn standardisierte Fragebögen helfen nicht, das Datenschutzlevel in Ihrem Unternehmen z.B. in einem Datenschutzaudit oder einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu analysieren.

    Individuelle Lösungen oder Besonderheiten können nicht einbezogen werden; so ist der Grundstein Ihres Datenschutzkonzeptes lückenhaft. Das Ergebnis: ein unvollständiges Konzept, in dem ggf. wichtige Aspekte übersehen wurden.

    Ein Datenschutzbeauftragter sollte stattdessen in der Lage sein, individuelle Prüfungen durchzuführen und die Rechtslage sowie die technische Ausstattung zu analysieren und zu bewerten. Dies beinhaltet unter anderem: differenzierte und situationsabhängige Fragestellungen und die Einbeziehung bereits vorhandener Dokumente. Das Resultat: ein auf Ihr Unternehmen abgestimmter und individueller Bericht.

    Gehen Sie auf die individuellen Anforderungen und Voraussetzungen meines Unternehmens ein?

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    9. Vertraulichkeit: Datensicherheit

    Der ärztlichen Schweigepflicht ähnlich: der Datenschutzbeauftragte muss die gesetzliche Verschwiegenheit wahren. Von der ersten Kontaktaufnahme an müssen alle Informationen vertraulich behandelt werden.

    So sollten ausschließlich der Datenschutzbeauftragte und dessen Vertreter mit Informationen betraut sein. Die Daten müssen also vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

    Werden meine Daten vertraulich behandelt?

    10. Haftung bei Datenschutzverstößen

    Die Wahl eines Datenschutzbeauftragten sollte mit Vorsicht erfolgen: denn falsche Beratung kann böse enden.

    Denn Unternehmen haften selbst für Datenpannen und Datenschutzverstöße. Ein Rückgriff auf den Datenschutzbeauftragten ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich.

    Bleibt es jedoch am Unternehmen hängen, kann dies ganz schön ins Geld gehen.

    Sehr gut! Sie wissen Ihre Privatsphäre zu schützen. Um das Kontaktformular zu aktivieren, müssen wir Sie an dieser Stelle um Ihr Einverständnis bitten. Typeform ist ein Anbieter für Formulare mit Sitz in Barcelona, Spanien. So weit so datenschutzkonform; leider nutzen die freundlichen Typeformer ein zusätzliches Tracking-Steuer-Element, das wir ohne Ihre Erlaubnis nicht einsetzen möchten: Segment. Wenn Sie das nicht weiter stört, können Sie mit Klick auf “Zustimmen” zu besagtem Formular gelangen.

    • hilfe

      Wie können wir Ihnen helfen?

    Wir helfen Ihnen bei Fragen zu unseren Produkten oder zum Thema Datenschutz gerne weiter:

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    Fazit

    Nehmen Sie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht auf die leichte Schulter

    Der Datenschutz in Ihrem Unternehmen sollte gewissenhaft behandelt werden. Denn spätestens bei einer Datenpanne oder einem Datenschutzverstoß ist das Geschrei groß: Handeln Sie nicht erst, wenn es zu spät ist!

    Diese 10 Tipps sollen Ihnen dabei helfen, im Datenschutzbeauftragter-WirrWarr einen Überblick zu behalten und den für Sie passenden Anbieter zu finden.