Copilot von Microsoft 365

Ist der Dienst mit der DSGVO vereinbar?

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Vielleicht kommen Ihnen folgende Aussagen bekannt vor: „ChatGPT ersetzt zukünftig viele Routinetätigkeiten“. Oder auch diese: „Wenn Sie sich jetzt nicht mit KI beschäftigen, verpassen Sie den Anschluss“.

Gefühlt dreht sich seit einem Jahr alles um das Thema KI, niemand kann der Künstlichen Intelligenz entfliehen. 

So jedenfalls die veröffentlichte Meinung, die wir in unserer „Berater-Echokammer“ wahrnehmen – und aus unserer Informationsblase leiten wir das heutige Thema ab: Microsoft Copilot.  

Der Tech-Gigant Microsoft hat die KI-Technologie von OpenAI mit der Copilot-Funktion von Microsoft 365 in seine Dienste integriert. Dieser Service zielt darauf ab, die Produktivität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu steigern und gleichzeitig komplexe Aufgaben zu vereinfachen

Bei der Nutzung des Microsoft-Copiloten werden potenziell eine erhebliche Menge an personenbezogenen Daten verarbeitet – womit wir beim Thema dieser CoCo News wären.

Aber der Reihe nach.  

Beginnen wir mit einem kurzen „Feature Deep Dive“, um die Möglichkeiten dieses neuen Software-Werkzeugs besser zu verstehen. 

Welche Funktionen hat der Copilot von Microsoft 365?

Der Copilot von Microsoft 365 dient in erster Linie als KI-basierte Assistenzfunktion, die in die Microsoft 365 Suite integriert ist. Diese Suite umfasst eine Vielzahl von Programmen, darunter bekannte Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint und Outlook.

Das Besondere an Copilot ist, dass es direkt auf die spezifischen Daten, die in Microsoft 365 eines Unternehmens gespeichert sind, zugreifen kann, um daraus seine Antworten zu generieren.

Daneben gibt es zahlreiche weitere Funktionen, die Microsoft auf dieser Seite zusammengefasst hat.

Welche datenschutzrechtlichen Risiken bestehen bei Copilot?

Bei der Nutzung von Copilot sind mehrere datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten, da das Programm auf eine Vielzahl von Unternehmensdaten zugreift, darunter E-Mails, Dokumente und Chat-Nachrichten. Es besteht die Gefahr, dass personenbezogene Daten ohne ausreichenden Schutz verarbeitet und möglicherweise ungewollt weitergegeben werden. 

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Jörg ter Beek externer Datenschutzbeauftragter
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