KI-Compliance
Artikel 64 KI-Verordnung:

Büro für Künstliche Intelligenz

(1) Die Kommission entwickelt über das Büro für Künstliche Intelligenz die Sachkenntnis und Fähigkeiten der Union auf dem Gebiet der KI.

(2) Die Mitgliedstaaten erleichtern dem Büro für Künstliche Intelligenz die ihm gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben.

Kapitelverzeichnis KI-Verordnung

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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