Ein externer MSB – fachkundig nach § 15 HinSchG – für 125 € pro Monat bestellen. Einrichtung, laufender Betrieb und rechtssichere Fallbearbeitung durch unser Expertenteam inklusive.
Pauschalpreis für Ihren externen Meldestellenbeauftragten. Einrichtung der Meldestelle, Hinweis-Management, Dokumentation, DSGVO-Konformität – alles inklusive.
vertrauen auf Cortina Consult
in der Compliance Beratung
Meldestelle einfach outsourcen
Einrichtung, Betrieb und rechtssichere Fallbearbeitung Ihrer Meldestelle – vollständig nach HinSchG und DSGVO-konform.
Offiziell bestellt, sofort fachkundig. Unabhängig, ohne Interessenkonflikt nach § 15 HinSchG.
Ende-zu-Ende-verschlüsselt, in 48h einsatzbereit.
EU-Whistleblower-Richtlinie konform, 14 Sprachen.
7 Tage Eingangsbestätigung, 3 Monate Rückmeldung. Automatisch überwacht – minimiert Bußgeldrisiken.
In der Regel erforderlich nach DSGVO Art. 35. Rechtssicher dokumentiert durch zertifizierte Experten.
Eine zentrale Meldestelle nach § 14 HinSchG für Holding, Töchter und internationale Strukturen.
Fester MSB-Experte, erreichbar per Telefon und E-Mail. Juristen, DSB und IT-Experten aus einem Team.
Externer Meldestellenbeauftragter (HinSchG-konform), digitale Hinweisgeberplattform und persönliche Begleitung — der MSB Starter bietet Unternehmen ein Meldestellen-Komplettpaket zum Einstiegspreis.
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Mehr InformationenEin Meldestellenbeauftragter der Cortina Consult richtet Ihre interne Meldestelle nach dem HinSchG rechtssicher ein und betreut diese laufend. Er übernimmt Hinweisbearbeitung, Fristeneinhaltung und Dokumentation – vollständig und DSGVO-konform. Sie wissen, was die Zusammenarbeit bringt und reduzieren das Haftungsrisiko. Prüfen Sie jetzt, ob Sie eine Meldestelle benötigen, und setzen Sie auf professionelle Unterstützung.
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Mehr InformationenDie digitale Hinweisgeberplattform von Cortina Consult ist die All-in-One-Lösung für Unternehmen, Kommunen und Konzerne, individuell auf Ihr Design angepasst – konform mit der EU-Whistleblower-Richtlinie und in 48 Stunden einsatzbereit. Sie bietet End-to-End-Verschlüsselung, automatisches Fristenmanagement und eine mehrsprachige Oberfläche in 14 Sprachen. Klicken Sie sich in der Step-by-Step-Demo durch die Software.
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Mehr InformationenUnternehmensgruppen ab 50 Mitarbeitenden können über eine gemeinsame Meldestelle alle HinSchG-Pflichten zentral erfüllen – ohne mehrfache Beauftragung. Die mandantenfähige Plattform ist DSGVO-konform, unterstützt anonyme Meldungen und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Unternehmensstruktur von unserer Konzernlösung profitiert – und sparen Sie Kosten durch zentrale HinSchG-Compliance.
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Mehr InformationenWer intern Meldungen bearbeitet, muss die gesetzlich geforderte Fachkunde nach § 15 HinSchG nachweisen – ein allgemeines Rechtswissen reicht nicht aus. Unser Fachkundekurs vermittelt in kompakten Video-Lektionen alles Wesentliche: von den rechtlichen Grundlagen über die Einrichtung der Meldestelle bis zum datenschutzkonformen Regelbetrieb. Der Kurs ist jederzeit via Browser abrufbar – auf Deutsch und Englisch, mit Abschlusszertifikat.
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Mehr InformationenEine DSFA ist für interne Meldestellen nach dem HinSchG häufig erforderlich, da Hinweise regelmäßig sensible personenbezogene Daten enthalten. Ohne DSFA können Bußgelder wegen lückenhafter DSGVO-Dokumentation drohen – unabhängig davon, ob die Meldestelle intern oder extern betrieben wird. Wir unterstützen Sie dabei, die DSFA rechtssicher durchzuführen, vollständig zu dokumentieren und dauerhaft aktuell zu halten.
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Mehr InformationenMit dem externen Meldestellenbeauftragten von Cortina Consult setzen Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher, effizient und praxisnah um – vom ersten Tag an. Die Komplettlösung umfasst Onboarding, ein 24/7-Kunden-Wiki und den vollständigen Meldestellen-Betrieb zu fixen Konditionen. So starten Sie in wenigen Tagen rechtssicher – ohne eigenen IT- oder Personalaufwand.
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Mehr InformationenEin Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden, Missstände anonym zu melden und die Vorgaben des HinSchG sicher einzuhalten. In unserer FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zu Kosten, Anonymität, Fristen und der Delegation der Meldestelle. Dank intuitiver Bedienung profitieren Hinweisgebende und Fallbearbeiter gleichermaßen von klaren Prozessen. So erhalten Sie sofort Klarheit zu allen Aspekten des Hinweisgeberschutzes.
Ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet § 12 HinSchG zur Einrichtung einer Meldestelle – je nach Verstoß drohen Bußgelder bis zu 20.000€ für fehlende Einrichtung, bis zu 50.000€ für Vertraulichkeitsverstöße (§ 40 HinSchG). Die Pflicht gilt seit dem 2. Juli 2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und seit dem 17. Dezember 2023 für Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitenden.
Für Unternehmensgruppen erlaubt § 14 HinSchG eine gemeinsame Meldestelle für wirtschaftlich verbundene Gesellschaften – mandantenfähig, DSGVO-konform, zentral verwaltet.
Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden sind nicht verpflichtet, profitieren aber von einem messbaren Vertrauensgewinn bei Mitarbeitenden und Geschäftspartnern sowie einem klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen ohne Meldekanal. Das eMSB-Paket von Cortina Consult deckt alle drei Fälle ab – zum Festpreis, in 48 Stunden einsatzbereit, ohne internen Personalaufwand.
§ 12 HinSchG verpflichtet zur Meldestelle – Bußgeld bis 20.000 € bei Verstoß (§ 40 HinSchG).
Bis zu 10 Gesellschaften in unserem Paket – mandantenfähig, DSGVO-konform, ein Beauftragter.
Freiwillig – aber Wettbewerbsvorteil: Vertrauen bei Mitarbeitenden und Geschäftspartnern stärken.
Auf den ersten Blick scheint der interne MSB kostengünstiger. Die Realität sieht anders aus.
Mitarbeiter Ihres Unternehmens
Ein interner MSB scheint günstig, da kein zusätzliches Gehalt anfällt. Doch Fachkundeschulung, Weiterbildung und Interessenkonflikte treiben den tatsächlichen Aufwand schnell in die Höhe.
Stellung des MSB durch Cortina Consult
Ab dem ersten Tag voll ausgebildeter Hinweisgeberschutz-Experte, der sofort Risiken minimiert und die Meldestelle rechtssicher betreibt. Langfristig die kostengünstigere Wahl – ohne Kündigungsschutz, mit Beraterhaftpflicht.
vs. interner Beauftragter
Ziel: Harmonisierung und Effizienz der Hinweisgeberprozesse auf Gruppenebene.
Grundlage dafür ist unsere mandantenfähige, browserbasierte Hinweisgebersoftware.
Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung einer Meldestelle innerhalb einer Unternehmensgruppe ist, dass:
Sollten größere Gesellschaften (> 249 Mitarbeitende) Teil der Gruppe sein oder besondere Anforderungen bestehen (z. B. Länderstandorte oder Sprachräume), können zusätzliche, separate Meldeportale flexibel ergänzt werden.
Wir erstellen Ihr individuelles Angebot in wenigen Minuten. Unverbindlich und kostenlos.
Konfigurieren Sie Ihr Meldestellen-Paket in wenigen Klicks mit transparenten Festpreisen, passgenau für Ihre Unternehmensstruktur.
Ob gesetzlich verpflichtet (ab 50 Mitarbeitenden) oder freiwillig: Das eMSB-Paket macht Sie in 48 Stunden HinSchG-konform – mit einsatzbereiter digitaler Meldestelle, vollständiger Dokumentation und einem erfahrenen externen Meldestellenbeauftragten.
Verschlüsselt, mehrsprachig, DSGVO-konform, auf Ihr Unternehmensdesign angepasst: Unsere Hinweisgeberplattform übernimmt den technischen Betrieb Ihrer Meldestelle – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. » Jetzt Live-Meldestelle ansehen
Ein externer Meldestellenbeauftragter bringt Fachkunde, Unabhängigkeit und sofortige Verfügbarkeit – ohne Rekrutierung, Schulung oder Interessenkonflikte. Für die meisten Unternehmen die rechtssicherere und kostengünstigere Alternative zum internen MSB.
Konfigurieren Sie Ihren gewünschten Leistungsumfang direkt im Konfigurator. Offene Fragen klären wir per Telefon oder Webmeeting – Sie erhalten ein verbindliches, unterschriftsreifes Angebot ohne Budgetüberraschungen.
Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die offizielle Bestellung des externen Meldestellenbeauftragten. Wir richten Ihre digitale Hinweisgeberplattform ein, konfigurieren alle technischen Komponenten und schulen Ihre internen Ansprechpartner – in der Regel innerhalb von 48 Stunden einsatzbereit.
Eingehende Meldungen werden von unserem MSB-Team entgegengenommen, dokumentiert und gemäß § 17 HinSchG bearbeitet. Bei Bedarf begleiten wir Sie bei der Einleitung geeigneter Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG – vertraulich, rechtssicher und vollständig protokolliert.
Im laufenden Betrieb überwachen wir Fristen und erstellen regelmäßige Aktivitätsberichte für Ihre Geschäftsführung. Bei wichtigen Änderungen im Hinweisgeberschutzrecht melden wir uns proaktiv – Ihr persönlicher Ansprechpartner ist direkt erreichbar, ohne Chatbot oder Warteschleife.
Was unterscheidet Cortina Consult von anderen Anbietern?
Cortina Consult verbindet juristische Expertise mit eigener Softwarelösung und einem crossfunktionalen Team aus Juristen, Datenschutzbeauftragten und IT-Experten. Statt reiner Beauftragten-Stellung übernehmen wir den vollständigen Meldestellen-Betrieb: Einrichtung, laufende Bearbeitung, Fristenkontrolle und DSGVO-konforme Dokumentation – zum Festpreis, während ein interner MSB schnell 300–400 € pro Monat kostet. Über 400 Unternehmen vom Mittelstand bis zum DAX-Konzern vertrauen bereits auf unsere Expertise.
betreute Unternehmen
Jahre Compliance-Erfahrung
bis Go-live
HinSchG-konform
Zertifizierter Meldestellenbeauftragter (Funktionen nach § 14 HinSchG, Fachkunde nach § 15 HinSchG): Zuständig für Einrichtung, Betrieb und laufende Betreuung externer Meldestellen bei Cortina Consult.
Antworten zum externen Meldestellenbeauftragten von Cortina Consult.
Das Starter-Paket umfasst die Benennung und Betrauung eines externen Meldestellenbeauftragten im Sinne des § 14 HinSchG, die Einrichtung und den laufenden Betrieb Ihrer digitalen Meldestelle, die fristgerechte Bearbeitung aller eingehenden Hinweise gemäß § 17 HinSchG sowie die DSGVO-konforme Datenschutzfolgenabschätzung.
Ein interner Meldestellenbeauftragter verursacht durchschnittlich 5.600–7.000 € pro Jahr – durch Fachkundeschulung nach § 15 HinSchG, laufende Weiterbildung und den internen Zeitaufwand. Der externe MSB von Cortina Consult kostet ab 1.500 € pro Jahr (125 €/Monat). Das entspricht einer jährlichen Ersparnis von bis zu 6.800 €. Hinzu kommt: Kein Kündigungsschutz, keine Interessenkonflikte gemäß § 15 HinSchG, Beraterhaftpflicht inklusive.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind nach § 12 HinSchG verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten und einen qualifizierten Meldestellenbeauftragten zu bestellen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt diese Pflicht seit dem 2. Juli 2023, für Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitenden seit dem 17. Dezember 2023. Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden können freiwillig eine Meldestelle einrichten — ohne gesetzliche Pflicht, aber mit messbarem Vertrauensgewinn bei Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.
Ja. Nach § 14 HinSchG können wirtschaftlich verbundene Unternehmen eine gemeinsame Meldestelle betreiben — vorausgesetzt, die einzelnen Gesellschaften beschäftigen jeweils nicht mehr als 249 Mitarbeitende. Die Cortina-Lösung ist mandantenfähig und unterstützt bis zu 10 Gesellschaften zentral über eine Plattform. Holding-Strukturen, Tochtergesellschaften und internationale Standorte lassen sich so mit einem einzigen externen MSB HinSchG-konform abdecken.
Nach Vertragsschluss erfolgt die offizielle Bestellung des externen Meldestellenbeauftragten sofort. Die digitale Meldestelle wird eingerichtet, alle technischen Komponenten konfiguriert und Ihre internen Ansprechpartner geschult — in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Das 48h-Go-live-Versprechen ist eines der stärksten Differenzierungsmerkmale von Cortina Consult und gilt für alle Unternehmensgrößen.
Nach § 15 HinSchG muss der Meldestellenbeauftragte über besondere Fachkunde im Bereich Hinweisgeberschutz verfügen — allgemeines Rechtswissen reicht nicht aus. Ausgeschlossen sind Personen, bei denen Interessenkonflikte bestehen, insbesondere Geschäftsführung, Compliance-Leitung und HR-Führungskräfte (§ 15 Abs. 1 HinSchG). Das MSB-Team von Cortina Consult besteht aus TÜV-zertifizierten Juristen, Datenschutzbeauftragten und IT-Experten mit nachgewiesener HinSchG-Fachkunde — die Qualifikationspflicht nach § 15 HinSchG ist damit erfüllt.
Die Nichteinrichtung einer Meldestelle ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 40 HinSchG und kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 € geahndet werden. Für Verstöße gegen die Vertraulichkeitspflicht drohen bis zu 50.000 €, für fehlerhafte Bearbeitung von Hinweisen und Nichteinhaltung der Rückmeldefristen nach § 17 HinSchG ebenfalls bis zu 20.000 € (§ 40 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 6 HinSchG). Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, die noch keine Meldestelle eingerichtet haben, befinden sich bereits im Verzug.
Ja. Das MSB Starter-Paket ist monatlich kündbar — ohne Mindestlaufzeit, ohne Kündigungsschutzrisiko. Anders als beim internen Meldestellenbeauftragten, der besonderen Kündigungsschutz genießt, besteht mit Cortina Consult ein regulärer Dienstleistungsvertrag, der jederzeit ordentlich gekündigt werden kann. Die Meldestelle bleibt bis zum Ende des Vertragszeitraums vollständig in Betrieb.
Einrichtung, Betrieb und laufende Betreuung Ihrer internen Meldestelle durch einen externen Meldestellenbeauftragten von Cortina Consult.
Pauschal — alles inklusive
Die Aufgaben eines internen und eines externen Meldestellenbeauftragten sind grundsätzlich gleich. Ein wichtiger Unterschied liegt jedoch in den Kosten sowie den Faktoren Stellung, Akzeptanz und Haftung. Auf den ersten Blick scheint der interne Meldestellenbeauftragte kostengünstiger zu sein, da er bereits vom Unternehmen entlohnt wird und keine zusätzlichen Gehaltskosten entstehen. Dieser Eindruck kann jedoch täuschen.
Nicht jeder Mitarbeiter eignet sich als interner Meldestellenbeauftragter. Zum einen muss der MSB über ausreichende Fachkunde verfügen, was mit erheblichen Kosten für die Ausbildung zum qualifizierten MSB verbunden ist. Es reicht nicht aus, nur einen Kurs oder ein Seminar zu besuchen – die Kenntnisse müssen kontinuierlich auf dem neuesten Stand gehalten werden. Zum anderen muss die Position des Mitarbeiters mit den zusätzlichen Aufgaben vereinbar sein. Personen, die in Interessenkonflikte geraten könnten oder sich selbst kontrollieren müssten, sind von dieser Rolle ausgeschlossen (z. B. Mitglieder der Geschäftsleitung, Compliance-Verantwortliche sowie Führungskräfte aus relevanten Bereichen). Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht Bußgelder vor, falls kein geeigneter Meldestellenbeauftragter bestellt wird oder die interne Meldestelle nicht ordnungsgemäß betrieben wird.
Zusammengefasst: Interne Meldestellenbeauftragte verfügen in der Regel zu Beginn ihrer Tätigkeit noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Bereich Hinweisgeberschutz. Zudem kann die Bestellung eines internen MSB organisatorisch und arbeitsrechtlich schwerer rückgängig zu machen sein als ein regulärer Dienstleistungsvertrag.
Die Bestellung eines externen Meldestellenbeauftragten bringt anfängliche Kosten mit sich, die vertraglich festgelegt sind. Im Gegenzug erhält das Unternehmen jedoch ab dem ersten Tag einen voll ausgebildeten Hinweisgeberschutz-Experten, der sofort für die Einhaltung der HinSchG-Vorgaben sorgt und Risiken minimiert.
Die Verträge mit externen MSB können individuell gestaltet und in Projekte oder Leistungspakete aufgeteilt werden. Beispielsweise könnte ein Leistungspaket die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle oder die Schulung der Mitarbeiter umfassen. Üblicherweise werden monatliche Pauschalen für Routinearbeiten vereinbart. Ein externer Meldestellenbeauftragter kann langfristig die kostengünstigere Wahl sein, da er keinen Kündigungsschutz genießt. Zudem muss er seine Qualifizierung fortlaufend (auf eigene Kosten) nachweisen und über eine Beraterhaftpflicht verfügen.
Fazit: Interner vs. externer Meldestellenbeauftragter
Die Wahl zwischen einem internen und einem externen Meldestellenbeauftragten hängt von den individuellen Anforderungen und Ressourcen des Unternehmens ab. Ein interner MSB mag auf den ersten Blick günstiger erscheinen, doch die Qualifizierung und der Aufwand zur kontinuierlichen Weiterbildung können hohe Kosten verursachen. Ein externer MSB bietet ab dem ersten Tag Fachwissen und Flexibilität, was langfristig zu einer kosteneffizienten Lösung führen kann. Unternehmen sollten daher sorgfältig abwägen, welche Option besser zu ihrer Situation passt.
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Bestellung eines Meldestellenbeauftragten insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
Ein externer Meldestellenbeauftragter (MSB) ist ein Hinweisgeberschutz-Spezialist, den ein Unternehmen als verantwortliche Person für den Betrieb der internen Meldestelle und die Bearbeitung von Hinweisen bestellt. Im Gegensatz zum internen Meldestellenbeauftragten ist der externe Meldestellenbeauftragte nicht angestellt, sondern als externer Dienstleister im Auftrag des Unternehmens tätig.
Die Funktion des Meldestellenbeauftragten kann innerhalb des Unternehmens durch einen eigenen Mitarbeiter (zusätzlich zu seinen eigentlichen Aufgaben) wahrgenommen werden, wenn dieser über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen verfügt. Alternativ kann auch ein externer Meldestellenbeauftragter bestellt werden.
Vor dem Wechsel des externen Meldestellenbeauftragten sollten die folgenden Fragen geklärt werden:
Wie kann der MSB gekündigt werden? Im Gegensatz zum internen MSB hat der externe MSB den Vorteil, dass er keinem strengen Kündigungsschutz unterliegt. In der Regel besteht mit dem externen MSB ein Dienstleistungsvertrag, der ordentlich gekündigt werden kann.
Welche Fristen sind einzuhalten? Die Kündigungsfrist wird im Dienstleistungsvertrag geregelt. Es kann auch eine Laufzeit vereinbart werden, die zu berücksichtigen ist.
Welche Voraussetzungen muss der Nachfolger erfüllen? Was Ihr neuer Meldestellenbeauftragter mitbringen sollte, hängt von den Erfahrungen mit seinem Vorgänger ab. Erklären Sie offen, was Sie von der neuen Zusammenarbeit erwarten, und sprechen Sie an, womit Sie nicht zufrieden waren.
Die Meldestellenbeauftragter Kosten beginnen bei Cortina Consult ab 125 € pro Monat als Festpreis für kleinere Unternehmen. Im Vergleich dazu verursacht ein interner Meldestellenbeauftragter durchschnittlich 300-400€ pro Monat an zusätzlichen Kosten (Qualifizierung, Weiterbildung, Zeitaufwand). Die Kosten einer Meldestellensoftware beginnen bei 45€ pro Monat.
Die finalen Kosten für die Dienstleistung des externen Meldestellenbeauftragten richten sich nach verschiedenen Faktoren:
Kostentransparenz: Externe Meldestellenbeauftragte arbeiten meist mit Pauschalpaketen, die planbare und transparente Kosten bieten. Dies ermöglicht eine bessere Budgetplanung im Vergleich zu den oft unkalkulierbaren Kosten eines internen Beauftragten.
Die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Bestellung eines Meldestellenbeauftragten ist in vielen Unternehmen nach HinSchG Pflicht. Eine Nicht-Einhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – und kann teuer werden. Gleiches gilt für die Einhaltung aller weiteren Pflichten des HinSchG – denn jedes betroffene Unternehmen muss sich an die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes halten! Es drohen Bußgelder von bis zu 20.000 € gemäß § 40 HinSchG. Beispiele:
Die erforderliche Qualifikation eines MSB richtet sich nach den Vorgaben des § 15 HinSchG. Nicht jede unternehmensinterne oder -externe Person kann diese Aufgabe übernehmen. Vielmehr muss eine besondere Fachkunde im Bereich des Hinweisgeberschutzes vorhanden sein. Dies kann beispielsweise bei Juristen, Compliance-Experten oder entsprechend qualifizierten Beratern der Fall sein.
Darüber hinaus muss die benannte Person in der Lage sein, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere dürfen keine Interessenkonflikte bestehen (z.B. Geschäftsführer, Compliance-Leiter, Personalleitung etc.), um als Meldestellenbeauftragter in Frage zu kommen.
Einrichtung, Betrieb und laufende Betreuung Ihrer internen Meldestelle durch Cortina Consult.
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