KI-Compliance

KI-Compliance

Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss sowohl die EU-KI-Verordnung als auch die DSGVO einhalten – ein Compliance Hub unterstützt bei Risikoklassifizierung und Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.

Rote Grafik mit Waage, Chip und Schloss steht für sichere, rechtlich konforme Datenverarbeitung durch KI

Datenschutz und KI: Herausforderungen und Anforderungen

KI-Systeme verarbeiten häufig große Datenmengen, darunter oft personenbezogene Daten. Unternehmen müssen dabei die Grundprinzipien der DSGVO einhalten, insbesondere Datenminimierung und Zweckbindung.

Die Herausforderung: KI-Modelle benötigen häufig große, teils unspezifische Datenmengen – das steht im Spannungsverhältnis zu den DSGVO-Prinzipien. Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen Daten verarbeitet werden.

Zentrales Schutzschild mit Netzwerk-Diagramm, flankiert von Justitia-Waage und Filter-Trichter mit Paragraphen-Symbol für NIS-2-Compliance

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in der KI

Artikel 6 DSGVO bietet mehrere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch KI. Die Einwilligung der betroffenen Personen kommt häufig infrage, muss dafür aber freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Alternativ stützen Unternehmen die Verarbeitung auf berechtigte Interessen – vorausgesetzt, diese überwiegen nicht die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

Bei komplexen, multifunktionalen KI-Systemen ist die Einwilligung anspruchsvoll: Nutzende müssen verständliche Informationen über Zweck und Funktionsweise der KI erhalten, und die Einwilligung muss spezifisch und detailliert bleiben. Unternehmen müssen deshalb klare, transparente Mechanismen zur Einholung von Einwilligungen bereitstellen.

Transparenz und Rechenschaftspflicht bei KI

Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen Transparenz wahren und Rechenschaftspflicht sicherstellen: Sie kommunizieren klar, welche Daten sie nutzen und wie die KI funktioniert. Entscheidungen, die eine KI trifft, müssen nachvollziehbar bleiben.

Transparente Kommunikation schafft Vertrauen bei Nutzenden und erfüllt zugleich DSGVO-Anforderungen. Bei hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener führen Unternehmen zusätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch.

Services – Produkte – KI-Verordnung

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Auf Anfrage

Was regelt die KI-Verordnung (EU AI Act)?

Die KI-Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte, desto strenger die Anforderungen. 

Die Pflichten der KI-VO gelten stufenweise: Seit Februar 2025 sind verbotene Praktiken untersagt, ab August 2025 greifen die Bußgeldvorschriften, der Hauptteil der Verordnung wird ab August 2026 anwendbar. Einen Überblick bietet der KI-Compliance Kompass der Bundesnetzagentur.

Verstöße gegen verbotene Praktiken können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, bei anderen Pflichtverletzungen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent.

Die KI-VO teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein

  • Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO): Social Scoring, unterschwellige Verhaltensmanipulation, biometrische Echtzeit-Erfassung im öffentlichen Raum – vollständig untersagt
  • Hochrisiko-KI (Art. 6 KI-VO): etwa Kreditwürdigkeitsprüfung oder Recruiting-Software – unterliegt Risikobewertung, Daten-Governance und menschlicher Aufsicht
  • KI mit begrenztem Risiko (Art. 50 KI-VO): etwa Chatbots oder Deepfakes – unterliegt Transparenzpflichten gegenüber Nutzenden
  • KI mit minimalem Risiko (Art. 95 KI-VO): etwa Spamfilter oder Streaming-Empfehlungen – keine spezifischen Pflichten, bewährte Verfahren empfohlen

Was uns als Beratungsdienstleister auszeichnet

Unser Team ist authentischschnell und sehr vielfältig in Bezug auf Ausbildung und Skillset. Wir haben viel gesehen: von schnell wachsenden Start-ups bis zu international agierenden DAX-Konzernen – und uns verbindet die Leidenschaft, das Beste aus beiden Welten in unseren Daternschutzprojekten zu vereinen.

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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