sie überwachen Ihre Mitarbeitenden nicht? Ihre Software tut es vielleicht trotzdem. Schon Microsoft 365, Teams oder das Ticketsystem machen Verhalten sichtbar und lösen damit Datenschutz- und Mitbestimmungspflichten aus. Was Sie vor jeder Maßnahme klären sollten, zeigt unser Beitrag dieser Woche. – Ihr Cortina-Team
Datenschutz
Wann Software zur Mitarbeiterüberwachung wird
Keylogger und Dauer-Screenshots sind ohne konkreten Verdacht tabu, Einwilligungen tragen selten, und der Betriebsrat redet schon bei Standardsoftware mit. Sechs Fragen helfen, jede Maßnahme vorab zu prüfen.
Microsoft 365 kann je nach Einstellung nutzerbezogene Aktivitätsberichte liefern. Teams zeigt, wer wann verfügbar ist. Das Ticketsystem zählt erledigte Vorgänge pro Person, und die Fahrzeug-Telematik speichert jede Fahrt.
Die wenigsten dieser Funktionen sind für die Leistungskontrolle gedacht, und doch machen sie Verhalten sichtbar. Entscheidend ist die Wirkung, nicht die Absicht. Ein Betriebsrat bestimmt schon mit, wenn ein System zur Überwachung objektiv geeignet ist. Dieselbe Maßnahme löst drei Prüfungen aus: Datenschutz, Mitbestimmung und beim Einsatz von KI die KI-Verordnung. Eine Einwilligung ersetzt die Mitbestimmung nicht und ist im Arbeitsverhältnis selten wirksam.
Klären Sie deshalb vor jeder Maßnahme sechs Fragen: Welchem Zweck dient sie? Welche Daten fallen an? Gibt es ein milderes Mittel? Wissen die Beschäftigten Bescheid? Muss der Betriebsrat zustimmen? Ist eine DSFA Pflicht? Zu jeder Frage zeigt der Beitrag, woran Sie die Antwort festmachen.
Wer wofür zuständig ist
Eine Maßnahme, drei Zuständigkeiten
GF
Geschäftsführung
Entscheidet über Zweck und Umfang. Bindet den Betriebsrat früh ein.
DSB
Datenschutz
Prüft Rechtsgrundlage und DSFA-Pflicht, bevor das System startet.
IT
IT
Setzt Logging und Zugriffe so um, dass nur das Nötige erfasst wird.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie jede Überwachung vorab auf Zweck, Daten, milderes Mittel, Transparenz und DSFA-Pflicht. Wir helfen bei der rechtssicheren Umsetzung mit unserer Datenschutzberatung.
Wissen ist die eine Sache. Dokumentieren die andere, und nur die zählt, wenn’s drauf ankommt: bei Prüfung, Anfrage oder Audit. Genau dafür nutzen Sie effizient unser Compliance Hub:
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Compliance Hub
Überwachungssysteme im VVT dokumentieren
Jedes System, das Verhalten sichtbar machen kann, gehört ins Verarbeitungsverzeichnis. Das VVT-Modul im Compliance Hub führt Sie mit Vorlagen durch Zweck und Rechtsgrundlage, ordnet Schutzmaßnahmen zu und schlägt passende Löschfristen vor.
Beschäftigte spüren die Kontrolle, reden aber selten mit
33 %
der Beschäftigten: Kontrolle ihrer Arbeitsleistung durch digitale Technik ist gestiegen.
75 %
haben keinen Einfluss darauf, wie Technik eingesetzt wird
40 %
sehen sich durch Digitalisierung eher stärker belastet
Beschäftigte spüren die Kontrolle, haben aber selten Einfluss. Wer Überwachung offen regelt und den Betriebsrat einbindet, schafft Rechtssicherheit und Vertrauen.
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