Grundrechte schützen, Innovationen ermöglichen: Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“) gilt seit 1. August 2024 und ist seit 2. August 2026 weitgehend anwendbar; der Digital Omnibus vereinfacht sie.
Die KI-Verordnung, auch bekannt als „AI Act“, ist ein entscheidender Schritt der Europäischen Union, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der EU zu regulieren und sowohl die Sicherheit als auch die Innovationskraft zu fördern. Diese Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft, nachdem sie am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Sie stellt sicher, dass KI-Technologien ethisch, sicher und verantwortungsbewusst zum Einsatz kommen, indem Transparenzanforderungen eingeführt, Risikobewertungen durchgeführt und strenge Überwachungs- und Prüfpflichten für Hochrisiko-KI-Systeme festgelegt werden. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. KI-Systeme werden je nach ihrem Risiko für die Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte in vier Risikostufen klassifiziert, um unterschiedliche regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Je höher das Risiko, desto strengere Compliance-Anforderungen gelten.
Die KI-Verordnung ist ein rechtlicher Rahmen der Europäischen Union, der darauf abzielt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU sicher und verantwortungsvoll zu regeln.
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Mehr InformationenDer AI Act tritt automatisch in Kraft und ist als EU-Verordnung direkt anwendbar, ohne dass eine separate nationale Umsetzung erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch sicherstellen, dass sie die Verordnung in ihrer Praxis umsetzen. Deutschland hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) durch das KI-MIG, in Kraft seit 29. Juli 2026, zur Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung bestimmt.
Diese Behörde kontrolliert die Einhaltung der Verordnung. Die Mitgliedstaaten haben einen gewissen Spielraum für nationale Regelungen, wie zum Beispiel die genaue Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden oder spezifische Anforderungen an lokale KI-Anwendungen, was eine maßgeschneiderte Umsetzung ermöglicht.
Der Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744, seit 27. Juli 2026 in Kraft) ändert den AI Act, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren. Der AI Act ist zwar direkt anwendbar, jedoch müssen die Mitgliedstaaten die praktische Umsetzung gestalten und dabei Innovationskraft und Verbraucherschutz berücksichtigen.
Die Anwendbarkeit der KI-Verordnung erfolgt in mehreren Stufen:
Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote (Art. 5) und die KI-Kompetenz-Regel (Art. 4).
Seit 2. August 2025 gelten Regelungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Bußgeldvorschriften.
Seit 2. August 2026 gilt der Hauptteil, einschließlich Transparenz (Art. 50).
Ab 2. Dezember 2027 gelten Hochrisiko-Pflichten (Anhang III), ab 2. August 2028 (Anhang I).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist seit Inkrafttreten des KI-MIG am 29. Juli 2026 die zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung in Deutschland (§ 2 Abs. 1 KI-MIG). Das Gesetz regelt die Umsetzung:
Die BNetzA wird als zentrale Stelle für:
Trotz der zentralen Rolle der BNetzA bleiben spezifische Zuständigkeiten bei anderen Fachbehörden:
Die Datenschutzbehörden bleiben weiterhin involviert:
Das KI-MIG regelt die KI-Aufsicht seit 29. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223)
Datenschutzaufsichtsbehörden erhalten Zugang zu allen erforderlichen Dokumenten, die zur Einhaltung der KI-Verordnung erstellt werden. Dies gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Anwendung von KI-Systemen. Sie können auch technische Untersuchungen durch Marktüberwachungsbehörden anfragen, um sicherzustellen, dass die KI-Systeme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere bei Systemen mit hohen Risiken, die potenziell die Grundrechte der Nutzer beeinträchtigen könnten.
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ihre Systeme in einer EU-Datenbank registrieren. Diese Registrierungen sind nicht immer öffentlich zugänglich, jedoch dürfen die Datenschutzaufsichtsbehörden darauf zugreifen, um ihre Überwachungspflichten zu erfüllen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Aufsicht über biometrische Fernidentifizierungssysteme. Anbieter solcher Systeme müssen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde auf Anfrage Dokumentationen zur Nutzung vorlegen und zusammengefasste Jahresberichte über die Verwendung dieser Systeme einreichen.
Die KI-Verordnung fördert die Einrichtung von Reallaboren, in denen innovative KI-Systeme unter kontrollierten Bedingungen entwickelt und getestet werden können. Wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen die Datenschutzaufsichtsbehörden eingebunden werden, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Die Umsetzung der neuen Befugnisse erfolgt auf nationaler Ebene und erfordert enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat bereits ein Positionspapier veröffentlicht, um diese Zusammenarbeit zu fördern. Zudem ermöglicht die KI-Verordnung nationale Anpassungen, was den Mitgliedstaaten Spielraum gibt, striktere Regelungen zu erlassen, insbesondere im Bereich biometrischer Identifizierung.
Diese neuen Befugnisse sollen ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der EU sicherstellen und den Herausforderungen durch technologische Entwicklungen gerecht werden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie die Verordnung umsetzen, da der AI Act direkt anwendbar ist und keine separate nationale Umsetzung erforderlich ist.
Die EU-KI-Verordnung, auch bekannt als AI Act, klassifiziert KI-Systeme basierend auf ihrem Risiko für Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte in vier Kategorien: verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, KI mit begrenztem Risiko und KI mit minimalem Risiko. Diese Klassifizierung ermöglicht eine gezielte Bewertung der potenziellen Risiken durch den Einsatz von KI-Systemen.
Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Wahrung der Grundrechte aller betroffenen Personen zu gewährleisten. Durch die Einteilung in unterschiedliche Risikokategorien können Regulierungen gezielt angepasst und Maßnahmen spezifisch auf die jeweilige Risikostufe zugeschnitten werden, um das Vertrauen in die Nutzung von KI-Systemen zu stärken.
KI-Systeme, die unannehmbare Risiken darstellen, sind vollständig untersagt. Dazu gehören Systeme, die subliminale Techniken nutzen, um das Verhalten von Personen zu beeinflussen und ihnen zu schaden. Der Digital Omnibus ergänzt Art. 5 um neue Verbote für KI-Systeme, die nicht einvernehmliche Intimaufnahmen (Nudification) oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) erzeugen.
KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko sind vollständig verboten. Dazu zählen Systeme, die subliminale Techniken nutzen, um das Verhalten von Personen zu beeinflussen und ihnen zu schaden. Art. 5 verbietet zudem Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen, außer in eng begrenzten Ausnahmen.
Hochrisiko-KI-Systeme haben erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten von Personen und unterliegen strengen Anforderungen wie Risikobewertungen, Daten-Governance, technischer Dokumentation, menschlicher Aufsicht, Cybersicherheitsmaßnahmen und einer EU-Konformitätserklärung. Anbieter müssen vor der Inbetriebnahme Maßnahmen zur Risikominimierung treffen und das System während des Betriebs überwachen. Beispiele für Hochrisiko-KI sind medizinische Diagnostiksysteme oder Kreditbewertung. Hochrisiko-KI-Systeme, die in sicherheits- oder grundrechtssensiblen Bereichen eingesetzt werden, unterliegen strengen Vorschriften:
Diese Vorschriften sollen Sicherheit, Transparenz und Fairness von Hochrisiko-KI-Systemen gewährleisten und das Vertrauen der Nutzer in die Technologie stärken.
Systeme mit moderatem Risiko müssen Transparenzpflichten erfüllen. Art. 50 Abs. 1 verlangt seit 2. August 2026 die Offenlegung der KI-Interaktion; Abs. 4 die Deepfake-Kennzeichnung. Beispiele sind Chatbots oder KI für Rechtschreib- und Grammatikprüfung.
Die Mehrheit der KI-Systeme stellt ein geringes oder kein Risiko dar und fällt in die Kategorie mit minimalem Risiko. Für diese Systeme gelten keine spezifischen rechtlichen Anforderungen; bewährte Verfahren werden jedoch empfohlen. Beispiele sind KI-Anwendungen in Videospielen oder Spamfiltern.
Die Risikokategorisierung ermöglicht es, Maßnahmen entsprechend dem Risikopotenzial eines KI-Systems zu ergreifen und eine sichere Nutzung der Technologie zu gewährleisten.
Diese Kategorisierung ermöglicht es, angemessene Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Risikopotenzial eines KI-Systems zu ergreifen.
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Die KI-Verordnung ermöglicht nationale Anpassungen, besonders bei biometrischer Fernidentifizierung. Mitgliedstaaten können spezifische Regelungen erlassen, angepasst an ihre jeweilige nationale Situation. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) empfiehlt der Bundesregierung, diese Möglichkeit zu nutzen und strengere nationale Verbote umzusetzen, um den Schutz der Bürger zu erhöhen. Insbesondere soll die missbräuchliche Verwendung biometrischer Systeme, wie Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, eingeschränkt werden.
Zusätzliche Vorschriften könnten für den privatwirtschaftlichen Einsatz biometrischer Identifikationsverfahren eingeführt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen. Eine stärkere Regulierung würde auch die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen fördern, die biometrische Technologien nutzen.
Die Verordnung wurde in einem umfassenden Verfahren unter Beteiligung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der EU entwickelt, um die Bürger der EU vor KI-Risiken zu schützen und Innovationen zu fördern. Intensive Verhandlungen und Konsultationen mit Fachleuten stellten sicher, dass sowohl Sicherheitsanforderungen als auch Innovationsbedürfnisse berücksichtigt wurden. Große KI-Modelle wie ChatGPT unterliegen speziellen Transparenzpflichten, damit Nutzer erkennen können, wenn Inhalte durch KI erstellt wurden. Dies stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit und sorgt für klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Für minimal riskante Systeme wie Streaming-Empfehlungen gelten keine spezifischen Pflichten; Art. 4 verlangt, dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen.
Auch Anbieter außerhalb der EU müssen die KI-Verordnung einhalten, wenn sie Dienste in der EU anbieten. Damit wird gewährleistet, dass alle Anbieter von KI-Lösungen dieselben Standards erfüllen, unabhängig von ihrem Standort. Anbieter müssen ihre KI-Systeme registrieren, insbesondere wenn diese als Hochrisiko eingestuft werden, um Transparenz zu gewährleisten und Nutzer umfassend zu informieren.
Die KI-Verordnung trat bereits am 1. August 2024 in Kraft. Verbote für KI-Praktiken mit inakzeptablem Risiko gelten bereits sechs Monate nach Inkrafttreten. Für Hochrisiko-KI verschiebt der Digital Omnibus die Fristen auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I). Unternehmen können sich so schrittweise an die neuen Regelungen anpassen, ohne ihren Betrieb erheblich zu beeinträchtigen. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz mit vier Kategorien: verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, begrenztes Risiko und minimales Risiko, um sicherzustellen, dass Maßnahmen dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen KI-Technologie angemessen sind.
Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben erfolgt sektorbezogen. Das KI-Büro der EU-Kommission überwacht seit dem Digital Omnibus ausschließlich KI-Systeme, die auf Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck desselben Anbieters beruhen, und dient zudem als zentrale Anlaufstelle für Regulierungsfragen. In Deutschland konkretisiert das KI-MIG (BGBl. 2026 I Nr. 223) seit 29. Juli 2026 die nationalen Zuständigkeiten.
Wichtige Aspekte der nationalen Umsetzung sind die Benennung der nationalen Aufsichtsbehörden sowie die Einrichtung von KI-Reallaboren als Testumgebungen für die Erprobung und Evaluierung neuer KI-Technologien. Mitgliedstaaten richten bis 2. August 2027 mindestens ein nationales Reallabor ein; KMU erhalten vorrangigen Zugang (Art. 57).
Die Schaffung eines europäischen Rahmens für KI durch den AI Act ist ein umfassendes Vorhaben der Europäischen Union, das weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien haben wird. Hier einige weitere wichtige Fakten und Aspekte:
Die Verordnung wird voraussichtlich Aspekte des KI-Einsatzes wie Transparenz, Haftung und Datenschutz regeln. Sie soll im Einklang mit anderen relevanten Gesetzen der Union stehen und Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung enthalten, um eine effektive Umsetzung sicherzustellen. Ein weiteres Ziel der KI-Verordnung ist die Schaffung eines europäischen Rahmens zur Förderung von Vertrauen in KI-Anwendungen und zur Erleichterung ihrer Marktakzeptanz.
Ähnlich wie die DSGVO legt der AI Act großen Wert auf Transparenz und Rechenschaftspflicht:
Der AI Act sieht die Einrichtung neuer Aufsichtsstrukturen vor:
Mit dem AI Act reagiert die EU auf die zunehmende Bedeutung von KI im Alltag, die von einfachen Produktempfehlungen bis hin zu entscheidenden Einflussfaktoren reicht, etwa im Personalmanagement, der Finanzanalyse oder der Kreditvergabe. Insgesamt wird die KI-Verordnung dazu beitragen, dass KI-Technologien verantwortungsbewusst und zum Wohl der Gesellschaft eingesetzt werden. Sie wird zudem sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, sicher und mit einer angemessenen menschlichen Aufsicht entwickelt und betrieben werden.
Die Auswirkungen der KI-Verordnung auf Unternehmen sind bedeutend, insbesondere für Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, wie etwa in den Bereichen Gesundheitswesen, Finanzen und öffentliche Verwaltung. Zum Beispiel könnten Unternehmen, die KI im Bereich der Finanzanalyse einsetzen, umfangreiche Compliance-Maßnahmen implementieren müssen.
Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, um hohe Strafen für Verstöße zu vermeiden. Art. 99 sieht Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen Verbote vor, sonst bis 15 Millionen Euro oder 3 %; der höhere Betrag gilt. Dies verdeutlicht die Bedeutung der Compliance für alle Marktteilnehmer. Die Implementierung des AI Acts wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben:
Unternehmen müssen ihre Datenschutzprozesse und -richtlinien anpassen, um KI-Anwendungen zu berücksichtigen. Grundrechte-Folgenabschätzungen (Art. 27) dürfen auf die DSGVO-DSFA (Art. 35) verweisen. Falsche Angaben gegenüber Behörden kosten bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % (Art. 99 Abs. 5).
Die Einhaltung der KI-Verordnung wird nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in KI-Systeme erhöhen. Durch die Einhaltung von Anforderungen wie Transparenz, Datensicherheit und menschlicher Aufsicht können Unternehmen Wettbewerbsvorteile erzielen und sich als vertrauenswürdige Anbieter auf dem Markt positionieren.
Neben dem Schutz von Grundrechten zielt der AI Act auch darauf ab:
Die Umsetzung des AI Acts bringt auch Herausforderungen mit sich:
Der AI Act stellt einen ambitionierten Versuch dar, einen umfassenden Rahmen für die Regulierung von KI in Europa zu schaffen. Er wird voraussichtlich sowohl die Entwicklung als auch den Einsatz von KI-Technologien in der EU maßgeblich beeinflussen und könnte als globaler Standard für KI-Regulierung dienen.
Der AI Act wurde mittlerweile final verabschiedet und enthält einige wichtige Neuerungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Definition und Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen. Der finale Text des AI Act präzisiert, welche spezifischen KI-Anwendungen als hochriskant gelten und welche Anforderungen an ihre Nutzung gestellt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der finalen Verabschiedung betrifft die sogenannten generativen KI-Systeme. Diese Systeme, wie z. B. Sprachmodelle und KI-generierte Inhalte, unterliegen nun klaren Transparenzanforderungen. Art. 50 Abs. 2 verlangt eine maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte; für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
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Zudem wurde ein neuer Fokus auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelegt. Der AI Act sieht spezielle Maßnahmen zur Unterstützung von KMUs vor, um deren Anpassung an die neuen Anforderungen zu erleichtern. Dazu gehören seit dem Digital Omnibus Erleichterungen, damit auch kleinere Marktteilnehmer die neuen Regelungen umsetzen können, ohne dabei übermäßig belastet zu werden.
Zu den konkreten Maßnahmen gehören vereinfachte technische Dokumentation (Art. 11) und vereinfachte Qualitätsmanagementsysteme (Art. 17, 63) für KMU und Small Mid-Caps. Das spart Aufwand bei der Vorbereitung auf die Hochrisiko-Pflichten. Zudem stärkt Art. 4 die Unterstützung: Kommission, Mitgliedstaaten und KI-Gremium helfen Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals umzusetzen, ohne ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren.
Der Zugang zu Reallaboren ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Nach Art. 57 erhalten KMU und Small Mid-Caps vorrangigen Zugang, um KI-Systeme unter behördlicher Aufsicht zu testen. Das senkt Investitionsrisiken in Technologien und Prozesse, damit auch kleinere Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und die Chancen der Digitalisierung nutzen können.
Außerdem gilt: Art. 4a erlaubt Anbietern und Betreibern, ausnahmsweise besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, um Verzerrungen (Bias) in KI-Systemen zu erkennen und zu beheben. Dafür gelten strenge Schutzmaßnahmen, etwa Dokumentation und Löschung, damit der Datenschutz nach der DSGVO gewahrt bleibt und kein Missbrauch entsteht.
Der AI Act wird außerdem die Verantwortlichkeit der KI-Anbieter stärken, indem klare Haftungsregelungen eingeführt werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass sowohl die Entwickler als auch die Anwender von KI-Systemen im Falle von Fehlfunktionen oder Schäden zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies erhöht die Sicherheit der Nutzer und sorgt für mehr Vertrauen in KI-basierte Technologien.
Der AI Act legt besonderen Wert auf Transparenz und die Vermeidung von Diskriminierung. Anbieter von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme keine diskriminierenden Ergebnisse liefern und transparent in ihrer Funktionsweise sind. Zudem sind klare Kennzeichnungspflichten vorgesehen, insbesondere wenn Nutzer mit KI-generierten Inhalten interagieren.
Die Verordnung sieht auch die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Künstliche Intelligenz vor, der die Umsetzung überwacht und Leitlinien bereitstellt. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des AI Act vertraut machen, um Compliance sicherzustellen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.
Insgesamt stellt der AI Act einen bedeutenden Schritt dar, um den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der EU zu fördern, Innovation zu unterstützen und gleichzeitig die Rechte und Freiheiten der Bürger wirksam zu schützen. Die Verordnung verbindet Innovation und Sicherheit, um das Potenzial von KI-Technologien verantwortungsvoll auszuschöpfen und die Marktakzeptanz von KI-Lösungen zu erhöhen.
Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft, mit gestaffelten Übergangsfristen. Die Verordnung gilt seit 2. August 2026 grundsätzlich; Verbote und KI-Kompetenz-Regel gelten bereits seit 2. Februar 2025.
Grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen, außer bei Hochrisiko- oder verbotenen Praktiken.
Die Aufsicht für sogenannte „general purpose AI“ liegt beim AI Office, während der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) für die Nutzung von KI durch EU-Organe zuständig ist.
Es muss eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ eines Schadenseintritts vorliegen, um Maßnahmen zu rechtfertigen.
KI-Modelle gelten als regelkonform, wenn sie harmonisierte Standards einhalten, was den Nachweis der Gesetzeskonformität erleichtert.
Die Änderungen betreffen alle Bildungsstufen sowie Migrations- und Grenzkontrollen, auch wenn diese von Dritten im Auftrag von Behörden durchgeführt werden.
Im Rahmen der Durchsetzung der neuen KI-Verordnung wurden wichtige Anpassungen vorgenommen, um den gesetzlichen Rahmen an die neuesten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) anzupassen. Diese Änderungen beeinflussen den Anwendungsbereich und die Pflichten der Verordnung maßgeblich.
Das KI-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689) ist der erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der sich mit den Risiken befasst und Europa eine führende Rolle im globalen Wettbewerb ermöglicht. Es bietet Entwicklern klare Anforderungen und Verpflichtungen und zielt darauf ab, den Aufwand für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu verringern.
Das KI-Gesetz ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Unterstützung der Entwicklung vertrauenswürdiger KI in der EU, das auch das KI-Innovationspaket und den koordinierten KI-Plan umfasst. Diese Maßnahmen fördern die Sicherheit, den Schutz der Grundrechte, die Akzeptanz sowie die Innovation im Bereich Künstliche Intelligenz in der EU.
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen der KI-Verordnung vorbereiten, insbesondere wenn sie Hochrisiko-KI-Systeme anbieten, wie beispielsweise KI-Systeme für Kreditbewertung oder automatisierte Entscheidungsfindung bei der Personalrekrutierung. Diese Anbieter müssen umfassende Maßnahmen wie eine Risikobewertung, Protokollierung und menschliche Aufsicht sicherstellen.
Eine frühzeitige Prüfung der bestehenden KI-Systeme und eine Anpassung an die neuen Anforderungen sind unerlässlich, um spätere Sanktionen zu vermeiden. Auch Unternehmen, die KI-Systeme von Drittanbietern nutzen, sollten eine Bestandsaufnahme machen und ihre Rolle sowie damit verbundene Pflichten klären, beispielsweise bei der Nutzung von Chatbots für Kundenanfragen. Frühzeitiges Handeln wird entscheidend sein, um die Anforderungen der KI-Verordnung fristgerecht und effizient zu erfüllen.
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