Ihre HinSchG-konforme interne Meldestelle – sofort einsatzbereit ab 45 € pro Monat. Anonyme Meldungen, gesetzliche Fristen, Fallverwaltung und DSGVO-konformes Hosting in Deutschland inklusive.
vertrauen auf unsere Lösung
DSGVO-konform & sicher
Alle technischen Pflichtanforderungen erfüllt
Keine IT-Installation, kein langer Sales-Zyklus. Preis der Meldestellen-Software konfigurieren, unverbindliches Angebot in 24 Stunden erhalten und in 48 Stunden HinSchG-konform live gehen – ohne Installationsaufwand, ohne interne IT-Ressourcen.
Anzahl der Gesellschaften wählen, optionale Leistungen wie Onboarding oder Fachkunde-Kurs nach §15 HinSchG hinzufügen – der Gesamtpreis der Meldestellen-Software passt sich in Echtzeit an.
Am Ende der Konfiguration fordern Sie Ihr individuelles, unverbindliches Angebot für die Whistleblower Meldestelle direkt an – transparent, skalierbar und ohne versteckte Kosten.
Sie erhalten ein unterschriftsreifes Angebot zur HinSchG-konformen Meldestellen-Software in 24h per E-Mail – kein Vertragsdruck, keine versteckten Schritte. Bei offenen Fragen meldet sich ein HinSchG-Experte von Cortina Consult persönlich bei Ihnen.
Nach Vertragsschluss richten wir Ihre interne Meldestelle vollständig ein – technisch, dokumentarisch und HinSchG-konform. Die Plattform ist konfiguriert und sofort einsatzbereit. Kein IT-Aufwand auf Ihrer Seite.
Konfigurieren Sie Ihre HinSchG-konforme Meldestellen-Software individuell: Wählen Sie die Anzahl Ihrer Gesellschaften und ergänzen Sie optionale Leistungen wie Onboarding oder Fachkunde-Kurse. Der Preis Ihres Hinweisgebersystems passt sich automatisch an – transparent, skalierbar und ohne versteckte Kosten.
Wählen Sie die Anzahl der betreuten Gesellschaften und optionale Zusatzleistungen.
Wir erstellen Ihr individuelles Angebot in wenigen Minuten. Unverbindlich und kostenlos.
Mit unserer Whistleblower Meldestelle durch wenige Klicks eine interne Meldestelle implementieren und den Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz gerecht werden. Anonyme Hinweise empfangen, sicher und effektiv verwalten und damit den Hinweisgeberschutz gewährleisten.
Beide Optionen erfüllen das Hinweisgeberschutzgesetz – der Unterschied liegt in Fachkunde, Haftung und internem Aufwand.
Sie betreiben die Meldestelle intern – mit einer geeigneten Ombudsperson und nachgewiesener Fachkunde nach § 15 HinSchG. Die Software übernimmt die gesamte technische Compliance.
Cortina Consult übernimmt als externer Meldestellenbeauftragter die Fallbearbeitung und Fachkunde und reduziert dadurch Haftungsrisiken. Software ist im Paket enthalten – kein separater Lizenzvertrag nötig.
Die zentralen technischen Voraussetzungen einer HinSchG-konformen Meldestelle – in einer Software. Fachkunde, Zuständigkeiten und Folgemaßnahmen müssen organisatorisch ergänzt werden.
Meldungen sind vom Eingang bis zur Fallbearbeitung durchgehend verschlüsselt.
Das Meldeformular ist in 14+ Sprachen verfügbar - ohne zusätzliche Konfiguration.
7-Tage-Bestätigung und 3-Monats-Rückmeldung werden überwacht.
Hinweisgebende und Fallbearbeiter kommunizieren verschlüsselt.
Meldeportal mit eigenem Logo, Farben und Domain konfigurierbar.
Text, Sprache und persönliche Zusammenkunft – alle gesetzlichen Kanäle abgedeckt.
Schnittstelle zur Integration in HR-, ERP- und Compliance-Systeme.
Infrastruktur und Betrieb nach ISO 27001 zertifiziert und geprüft.
HinSchG-konform in wenigen Tagen: Unsere Meldestellen-Software liefert alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz – ohne eigene IT-Infrastruktur, ohne Installationsaufwand. Unsere Videos zeigen, wie Sie Ihre Meldestelle einrichten, Hinweise verwalten und Fristen einhalten.
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Mehr InformationenEine digitale Meldestelle bildet die zentralen technischen Anforderungen einer internen Meldestelle ab – anonyme Kommunikation, Fristenverfolgung und revisionssichere Dokumentation ohne manuellen Aufwand. Im Vergleich zu analogen Alternativen wie Briefkasten oder Telefon-Hotline schafft Software nachvollziehbare Prozesse, schützt die Identität der Hinweisgebenden technisch und entlastet interne Ressourcen erheblich.
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Mehr InformationenMehrere private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten können nach § 14 Abs. 2 HinSchG eine gemeinsame Stelle einrichten und betreiben. Die Plattform unterstützt dies mandantenfähig mit gesellschaftsscharfer Trennung. Gesellschaften ab 250 Beschäftigten richten eine eigene Meldestelle ein – können den Betrieb aber weiterhin an einen Dritten (auch eine Konzerngesellschaft) nach § 14 Abs. 1 HinSchG übertragen.
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Mehr InformationenDas HinSchG schreibt vor: Wer eine interne Meldestelle betreibt, muss die erforderliche Fachkunde nach § 15 HinSchG nachweisen können. Das gilt für interne Mitarbeitende genauso wie für externe Ombudspersonen. Nicht jede Person im Unternehmen kommt dafür infrage – Interessenkonflikte (z. B. Geschäftsführung, HR-Leitung) schließen eine Bestellung aus. Unser Fachkunde-Kurs vermittelt genau das erforderliche Wissen – kompakt, online und inklusive Abschlusszertifikat.
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Mehr InformationenDie Software löst die technische Compliance vollständig. Die Frage ist: Wer übernimmt Fallbearbeitung, Fristenkontrolle und Fachkunde? Haben Sie intern eine geeignete Ombudsperson mit nachgewiesener Fachkunde und ohne Interessenkonflikt, reicht das Softwarepaket. Fehlt diese Person – oder wollen Sie Aufwand und Haftung komplett delegieren – ist unser externer Meldestellenbeauftragter (ab 125 €/Monat) die effizientere Lösung.
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Mehr InformationenMeldungen sind ohne Login, ohne IP-Speicherung und mit verschlüsselter Zwei-Wege-Kommunikation möglich. Weder Fallbearbeiter noch Administratoren können aus den technischen Metadaten auf die Identität schließen. Hinweis: Rückschlüsse können dennoch entstehen, wenn hinweisgebende Personen im Meldungsinhalt selbst identifizierende Angaben machen – die Plattform kann das technisch nicht verhindern und weist darauf hin.
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Mehr InformationenAls Hinweisgebende gelten nicht nur eigene Mitarbeitende – das HinSchG schließt einen deutlich breiteren Personenkreis ein. Geschützt sind alle Personen, die im beruflichen Kontext Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt haben: Angestellte, Auszubildende, Praktikanten, Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeitende, aber auch Lieferanten, Kunden oder ehemalige Beschäftigte. Ihre Meldestelle muss für all diese Gruppen zugänglich und technisch erreichbar sein.
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Mehr InformationenEin Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden, Missstände anonym zu melden und die Vorgaben des HinSchG sicher einzuhalten. In unserer FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zu Kosten, Anonymität, Fristen und der Delegation der Meldestelle. Dank intuitiver Bedienung profitieren Hinweisgebende und Fallbearbeiter gleichermaßen von klaren Prozessen. So erhalten Sie sofort Klarheit zu allen Aspekten des Hinweisgeberschutzes.
Die häufigsten Blockaden bei der internen Freigabe sind nicht der Preis – sondern offene Fragen zu Serverstandort, Verschlüsselung und DSGVO-Dokumentation.
Die Meldestellen-Software läuft auf einer nach ISO 27001 zertifizierten Infrastruktur. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Datenhygiene sind technisch erzwungen — nicht nur vertraglich zugesichert.
Alle Daten verbleiben ausschließlich auf deutschen Servern. AVV nach Art. 28 DSGVO liegt bei Vertragsschluss automatisch vor — kein gesonderter Abstimmungsaufwand mit der Rechtsabteilung.
Antworten zur Whistleblower Meldestelle von Cortina Consult.
Die Kosten für unsere Meldestellen-Software beginnen bei 45 € pro Monat für eine Gesellschaft. Der Preis staffelt sich nach Anzahl der eingebundenen Gesellschaften. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Es gibt keine versteckten Extras – der Monatspreis ist der Gesamtpreis für die Software-Lizenz.
Das Basismodul (Whistleblower-Portal) enthält: anonyme Meldungsannahme per Text und Sprache, automatisches Fristenmanagement, rollenbasiertes Fallmanagement, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, White-Label-Konfiguration, Mehrsprachigkeit (14+ Sprachen) und DSGVO-konformes Hosting in Deutschland. Zusatzmodule wie Dashboard, Dokumentenverwaltung, Checklisten, BPMN-Prozessmodellierung oder REST-Schnittstelle werden separat lizenziert und per Klick aktiviert – ohne Datenmigration.
Einmalig optional buchbar: Onboarding durch einen zertifizierten HinSchG-Experten (500 €, inkl. Konfiguration und Compliance-Dokumentation) und ein Fachkunde-Kurs für Ihre interne Ombudsperson (ab 190 €, gestaffelte Gruppenpreise). Zusatzmodule (Dashboard, Dokumentenverwaltung, REST-API etc.) werden monatlich nach tatsächlichem Bedarf lizenziert. Wer den Betrieb vollständig auslagern möchte, kann zusätzlich unseren externen Meldestellenbeauftragten beauftragen (ab 125 €/Monat).
Die Software allein reicht, wenn Sie intern eine geeignete Person mit der erforderlichen Fachkunde nach § 15 HinSchG haben oder ausbilden (z. B. über unseren Fachkunde-Kurs). Wenn Sie Fallbearbeitung, Fachkunde und interne Haftungsrisiken spürbar reduzieren möchten, empfehlen wir unser Full-Service-Paket mit externem Meldestellenbeauftragten.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, kündbar mit 3 Monaten Frist zum Vertragsende.
Ja. Über unsere Demo erhalten Sie unverbindlich Zugang zur Meldestellen-Software und können anonyme Meldungsannahme, Fristenmanagement und Fallverwaltung direkt ausprobieren.
Ja – technisch, nicht nur als Versprechen. Das Meldeportal speichert keine IP-Adressen und erfordert keinen Login. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt sicher, dass weder Fallbearbeiter noch Administratoren Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebenden ziehen können. Gleichzeitig ist eine Zwei-Weg-Kommunikation möglich.
Die interne Meldestelle bestätigt den Eingang spätestens nach 7 Tagen. Die Rückmeldung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung bzw. spätestens 3 Monate und 7 Tage nach Eingang, wenn keine Eingangsbestätigung erfolgt ist. Unser automatisches Fristenmanagement überwacht alle laufenden Fälle und benachrichtigt Sie rechtzeitig.
Für KMU empfiehlt sich eine cloudbasierte Lösung ohne Installationsaufwand, mit automatischem Fristenmanagement nach § 17 HinSchG und optionalem Fachkunde-Kurs für die interne Ombudsperson. Die Meldestellen-Software von Cortina Consult startet ab 45 € pro Monat, ist binnen 48 Stunden einsatzbereit und erfüllt alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes – inklusive technischer Anonymität und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Nach § 15 HinSchG muss die Ombudsperson über die erforderliche Fachkunde im Bereich Hinweisgeberschutz verfügen. Dies kann durch eine zertifizierte Schulung nachgewiesen werden. Unser Fachkunde-Kurs vermittelt genau dieses Wissen – inklusive Abschlusszertifikat (ab 190 €, gestaffelte Gruppenpreise).
Die Einführung einer Meldestellen-Software berührt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. Wir empfehlen, den Betriebsrat frühzeitig einzubeziehen und eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Unser optionales Experten-Onboarding unterstützt Sie dabei.
Ausschließlich auf deutschen Servern in einer ISO-27001-zertifizierten Infrastruktur. 99,9 % Uptime-SLA. Kein Drittlandtransfer ohne geeignete Rechtsgrundlage. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden im AVV transparent dokumentiert.
Ja – über ein optionales REST-Schnittstellen-Modul lässt sich die Meldestelle in HR-, ERP- oder Compliance-Systeme integrieren. Das Modul wird separat lizenziert und per Klick aktiviert.
Ja – nahtlos, ohne Datenmigration oder Systemwechsel. Bestehende Konfiguration, Meldungen und Dokumentation bleiben vollständig erhalten. Das vollständige Compliance Hub ergänzt die Meldestelle um Datenschutzmanagement (DSGVO), Informationssicherheit (ISO 27001, NIS-2) und weitere Module durch einfache Lizenzerweiterung.
Ja – unsere Plattform ist mandantenfähig. Mehrere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe können über eine gemeinsame Instanz abgedeckt werden, mit gesellschaftscharfer Trennung der Fälle. Voraussetzung: Keine Einzelgesellschaft hat 250 oder mehr Mitarbeitende (ab dieser Größe ist eine eigene Meldestelle nach § 12 HinSchG Pflicht).
Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Compliance – unterstützt durch intelligente Automatisierung und persönliche Expertenberatung.
Die Anforderungen des HinSchG lassen sich theoretisch auch ohne spezialisierte Software erfüllen. In der Praxis bedeutet das jedoch: manuelle Dokumentation jedes Schritts, eigene Fristenüberwachung per Kalender und eine interne Ombudsperson, die die Fachkunde nach § 15 HinSchG nachweisen kann.
Das klingt nach einer günstigen Option – täuscht aber. Nicht jede interne Person ist als Ombudsperson geeignet: Personen in Interessenkonflikten (Geschäftsführung, HR-Leitung, Compliance-Verantwortliche) sind nach HinSchG ausgeschlossen. Die Qualifizierung muss zudem fortlaufend nachgewiesen und aktualisiert werden. Dazu kommt das volle Haftungsrisiko des Unternehmens bei Versäumnissen.
Zusammengefasst: Eine interne Lösung ohne Software kann funktionieren – erfordert aber erheblichen internen Aufwand, birgt Haftungsrisiken und ist nur auf dem Papier günstiger.
Unsere Cloud-Lösung liefert ab dem ersten Tag alle technischen Anforderungen, die das HinSchG vorschreibt: anonyme Meldungsannahme, automatisches Fristenmanagement, revisionssichere Dokumentation und verschlüsselte Kommunikation. Kein Installations- und kein IT-Aufwand, keine manuelle Fristenkontrolle.
Die Software löst die technische Compliance – die Fachkunde für Ihre interne Ombudsperson ergänzen Sie optional mit unserem Fachkunde-Kurs nach § 15 HinSchG. Wer den Betrieb vollständig auslagern möchte, wählt zusätzlich unseren externen Meldestellenbeauftragten.
Fazit: Software als Basis, Fachkunde-Kurs als Ergänzung, externer MSB als Option – Cortina bietet alle drei Stufen aus einer Hand.
Gemäß § 12 HinSchG müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine (interne) Meldestelle einrichten. Diese Pflicht gilt:
Die fehlende Einrichtung oder der fehlende Betrieb einer internen Meldestelle kann mit bis zu 20.000 € geahndet werden. Schwerere Verstöße – etwa Repressalien, die Behinderung von Meldungen oder Verletzungen der Vertraulichkeit – können je nach Tatbestand mit bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 40 HinSchG).
Konkret betroffen sind damit ein produzierender Mittelständler mit 80 Mitarbeitenden, eine Steuerberatungsgesellschaft mit mehreren Standorten, ein kommunales Unternehmen oder ein Finanzdienstleister – unabhängig davon ob bereits ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist.
Die richtige Konfiguration hängt davon ab, ob Sie intern eine geeignete Ombudsperson haben, wie viele Gesellschaften betreut werden sollen und wie viel Aufwand intern tragbar ist.
Unternehmensprofil | Empfohlene Konfiguration | Kosten |
|---|---|---|
50–249 MA, eine Gesellschaft – interne Ombudsperson vorhanden | Software + Fachkunde-Kurs | ab 45 € / Monat + 190 € einmalig |
50–249 MA – keine geeignete interne Person | Software + externer MSB | ab 125 € / Monat |
Unternehmensgruppe – mehrere Gesellschaften unter 250 MA | Software Konzernkonfiguration | nach Gesellschaftsanzahl |
Vollständiges Outsourcing – Technik + Fallbearbeitung + Fachkunde | Software + externer MSB als Managed-Lösung | ab 125 € / Monat |
Die Kosten für eine digitale Meldestelle nach HinSchG beginnen bei 45 € pro Monat für Unternehmen mit einer Gesellschaft. Der Preis staffelt sich nach der Anzahl der eingebundenen Gesellschaften. Hinzu kommen einmalige Kosten für optionale Zusatzleistungen:
Kostenfaktoren im Überblick:
Die Einrichtung einer Meldestelle ist für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden nach § 12 HinSchG Pflicht. Eine Nicht-Einhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit. Drei konkrete Bußgeldtatbestände:
Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle für Unternehmen, Kommunen und Unternehmensgruppen.
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