Whistleblower Meldestelle – ein Preis für alle(s)
ab 45 € / Monat

Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle für Unternehmen, Kommunen und Unternehmensgruppen.

Was kostet eine interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz?

Ihre HinSchG-konforme interne Meldestelle – sofort einsatzbereit ab 45 € pro Monat. Anonyme Meldungen, gesetzliche Fristen, Fallverwaltung und DSGVO-konformes Hosting in Deutschland inklusive.

Ihre Vorteile mit einer digitalen Meldestelle nach HinSchG

In 48 Stunden startklar

Kein IT-Aufwand, keine Installation – vorkonfiguriertes Portal, das binnen 48 Stunden nach Aktivierung HinSchG-konform läuft.

Technische Anonymität

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiert die Anonymität Ihrer Hinweisgebenden – nicht nur als Versprechen.

Automatische Fristen

§17 HinSchG: 7-Tage-Bestätigung und 3-Monats-Rückmeldung werden automatisch überwacht.

Modular & kosteneffizient

Pay-per-Module: Sie lizenzieren nur, was Sie tatsächlich nutzen – Basismodul plus optionale Erweiterungen ohne Upgrade-Zwang.

Konzernfähig

Mehrere Gesellschaften, eine Plattform – mit gesellschaftscharfer Trennung der Fälle pro Tochtergesellschaft.

Hosting in Deutschland

ISO-27001-zertifizierte Server in Deutschland – kein Datenzugriff durch Dritte, keine außereuropäischen Anbieter.

400+ Unternehmen vertrauen bereits auf die Expertise von Cortina Consult

So funktioniert die Whistleblower Meldestelle von Cortina Consult

HinSchG-konform in wenigen Tagen: Unsere Meldestellen-Software liefert alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz – ohne eigene IT-Infrastruktur, ohne Installationsaufwand. Unsere Videos zeigen, wie Sie Ihre Meldestelle einrichten, Hinweise verwalten und Fristen einhalten.

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Warum ist eine digitale Lösung die effizienteste Umsetzung des HinSchG?

Eine digitale Meldestelle erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des HinSchG automatisch – anonyme Kommunikation, Fristenverfolgung und revisionssichere Dokumentation ohne manuellen Aufwand. Im Vergleich zu analogen Alternativen wie Briefkasten oder Telefon-Hotline schafft Software nachvollziehbare Prozesse, schützt die Identität der Hinweisgebenden technisch und entlastet interne Ressourcen erheblich. 

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Wie erfüllen Unternehmensgruppen die HinSchG-Pflicht effizient und zentral?

Unternehmen mit mehreren Gesellschaften können eine gemeinsame Meldestelle betreiben – mandantenfähig, mit gesellschaftscharfer Trennung der Fälle und zentraler Administration. Voraussetzung: Keine Einzelgesellschaft hat 250 oder mehr Mitarbeitende, sonst besteht eine eigene Einrichtungspflicht nach §12 HinSchG. Die Konzernlösung spart Lizenzkosten, schafft einheitliche Compliance-Standards und ermöglicht übergreifendes Reporting.

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Welche Qualifikation braucht die Person, die Ihre Meldestelle betreibt?

Das HinSchG schreibt vor: Wer eine interne Meldestelle betreibt, muss die erforderliche Fachkunde nach §15 HinSchG nachweisen können. Das gilt für interne Mitarbeitende genauso wie für externe Ombudspersonen. Nicht jede Person im Unternehmen kommt dafür infrage – Interessenkonflikte (z. B. Geschäftsführung, HR-Leitung) schließen eine Bestellung aus. Unser Fachkunde-Kurs vermittelt genau das erforderliche Wissen – kompakt, online und inklusive Abschlusszertifikat.

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Wann reicht die Software – und wann ist der externe MSB die bessere Wahl?

Die Software löst die technische Compliance vollständig. Die Frage ist: Wer übernimmt Fallbearbeitung, Fristenkontrolle und Fachkunde? Haben Sie intern eine geeignete Ombudsperson mit nachgewiesener Fachkunde und ohne Interessenkonflikt, reicht das Softwarepaket. Fehlt diese Person – oder wollen Sie Aufwand und Haftung komplett delegieren – ist unser externer Meldestellenbeauftragter (ab 125 €/Monat) die effizientere Lösung.

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Wie funktioniert die anonyme Meldung im Hinweisgebersystem?

Hinweisgebende reichen Meldungen über ein gesichertes Online-Portal ein – vollständig anonym, ohne Login, ohne IP-Speicherung. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt sicher, dass weder Fallbearbeiter noch Administratoren Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebenden ziehen können. So wissen Ihre Mitarbeitenden: Hinweise werden wirklich vertraulich behandelt – und nutzen den Kanal entsprechend.

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Wer darf über die interne Meldestelle Hinweise einreichen?

Als Hinweisgebende gelten nicht nur eigene Mitarbeitende – das HinSchG schließt einen deutlich breiteren Personenkreis ein. Geschützt sind alle Personen, die im beruflichen Kontext Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt haben: Angestellte, Auszubildende, Praktikanten, Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeitende, aber auch Lieferanten, Kunden oder ehemalige Beschäftigte. Ihre Meldestelle muss für all diese Gruppen zugänglich und technisch erreichbar sein.

Alles für Ihre interne Meldestelle: Software und Compliance in einer Lösung

Konfigurieren Sie Ihre HinSchG-konforme Meldestellen-Software individuell: Wählen Sie die Anzahl Ihrer Gesellschaften und ergänzen Sie optionale Leistungen wie Onboarding oder Fachkunde-Kurse. Der Preis Ihres Hinweisgebersystems passt sich automatisch an – transparent, skalierbar und ohne versteckte Kosten.

1 Konfiguration
2 Kontaktdaten
Hinweisgeberschutz-Paket

Ihre interne Meldestelle, passgenau konfiguriert.

Wählen Sie die Anzahl der betreuten Gesellschaften und optionale Zusatzleistungen.

Gesellschaften i Innerhalb einer Unternehmensgruppe können Gesellschaften eine gemeinsame Meldestelle teilen – es sei denn, eine Gesellschaft hat 250 oder mehr Mitarbeitende: dann ist eine eigene Meldestelle Pflicht (§ 12 HinSchG).
1
120
  • Gemeinsame Meldestelle Mehrere Gesellschaften können dieselbe Plattform gemeinsam nutzen, solange keine Einzelgesellschaft eine eigene Pflicht-Meldestelle benötigt.
  • Gesellschaftsscharf Fälle, Zugriffe und Kommunikation lassen sich pro Gesellschaft sauber trennen.
  • Zentrale Administration Standards, Rollen und Prozesse werden zentral gepflegt und übergreifend ausgerollt.
Onboarding durch HinSchG-Experten einmalig i Einmalige Einrichtung durch einen zertifizierten Experten – von der Konfiguration bis zur fertigen Compliance-Dokumentation.
Einrichtung & Dokumentation durch zertifizierten Experten
500 €
Fachkunde Kurs für Ombudspersonen einmalig i Ombudspersonen der internen Meldestelle müssen die notwendige Fachkunde nachweisen können (§ 15 HinSchG). Dieser Kurs vermittelt das erforderliche Wissen – inklusive Abschlusszertifikat.
Gemäß § 15 HinSchG · ab 190 € · gestaffelte Gruppenpreise
ab 190 €
Anzahl Personen: 1
190 € einmalig
DSGVO-konform
ISO ISO 27001
Deutsche Server
99,9 % Uptime
Konfiguration
2 Kontaktdaten
Angebotsanfrage

Fast geschafft – Ihre Kontaktdaten.

Wir erstellen Ihr individuelles Angebot in wenigen Minuten. Unverbindlich und kostenlos.

So funktioniert der HinSchG-Meldekanal

Mit unsere Whistleblower Meldestelle durch wenige Klicks eine interne Meldestelle implementieren und den Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz gerecht werden. Anonyme Hinweise empfangen, sicher und effektiv verwalten und damit den Hinweisgeberschutz gewährleisten.

Software direkt ausprobieren?

Erhalten Sie Zugriff auf unsere Demo und testen Sie die Meldestellen-Software direkt selbst. Lernen Sie die Funktionen, Abläufe und die Benutzerführung kennen – genau so, wie sie später in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird.

 

Schützen Sie Ihr Unternehmen mit der Whistleblower Meldestelle

Rechtssicherheit erhöhen

Wir garantieren, dass Meldungen rechtssicher und nach geltenden Gesetzen verarbeitet werden.

Fehlverhalten vorbeugen

Durch das Sammeln und Auswerten von Meldungen erkennen Sie Fehlverhalten frühzeitig und können gezielt gegensteuern.

Reputation schützen

Schützen Sie Ihre Reputation und vermeiden Sie Schäden durch frühzeitiges Erkennen und konsequentes Handeln.

Vertrauen stärken

Fördern Sie die Bereitschaft zur Abgabe von Hinweisen und stärken Sie nachhaltig die Vertrauensbasis im Unternehmen.

Compliance erzeugen

Unsere Software ermöglicht es Unternehmen, ihre Compliance mit geltenden Gesetzen und Regulierungen in Einklang zu bringen.

Integrität gewähren

Mit der Meldestellen-Software schaffen Sie einen sicheren Kanal zur Meldung von Missständen im Unternehmen.

Automatisieren. Befähigen.

Das Compliance Hub von Cortina Consult

Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Compliance – unterstützt durch intelligente Automatisierung und persönliche Expertenberatung.

80%
Weniger Aufwand
6
Compliance Module
24/7
Monitoring
Legal meets Tech
Software & Compliance aus einer Hand

Interner Betrieb vs. Software – Kosten vergleichen und bewerten

Interne Meldestelle ohne Software

Die Anforderungen des HinSchG lassen sich theoretisch auch ohne spezialisierte Software erfüllen. In der Praxis bedeutet das jedoch: manuelle Dokumentation jedes Schritts, eigene Fristenüberwachung per Kalender und eine interne Ombudsperson, die die Fachkunde nach §15 HinSchG nachweisen kann.

Das klingt nach einer günstigen Option – täuscht aber. Nicht jede interne Person ist als Ombudsperson geeignet: Personen in Interessenkonflikten (Geschäftsführung, HR-Leitung, Compliance-Verantwortliche) sind nach HinSchG ausgeschlossen. Die Qualifizierung muss zudem fortlaufend nachgewiesen und aktualisiert werden. Dazu kommt das volle Haftungsrisiko des Unternehmens bei Versäumnissen.

Zusammengefasst: Eine interne Lösung ohne Software kann funktionieren – erfordert aber erheblichen internen Aufwand, birgt Haftungsrisiken und ist nur auf dem Papier günstiger.

Meldestellen-Software von Cortina Consult

Unsere Cloud-Lösung liefert ab dem ersten Tag alle technischen Anforderungen, die das HinSchG vorschreibt: anonyme Meldungsannahme, automatisches Fristenmanagement, revisionssichere Dokumentation und verschlüsselte Kommunikation. Kein Installations- und kein IT-Aufwand, keine manuelle Fristenkontrolle.

Die Software löst die technische Compliance – die Fachkunde für Ihre interne Ombudsperson ergänzen Sie optional mit unserem Fachkunde-Kurs nach §15 HinSchG. Wer den Betrieb vollständig auslagern möchte, wählt zusätzlich unseren externen Meldestellenbeauftragten.

Fazit: Software als Basis, Fachkunde-Kurs als Ergänzung, externer MSB als Option – Cortina bietet alle drei Stufen aus einer Hand.

Ab wann ist eine Meldestelle Pflicht?

Gemäß §12 HinSchG müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine (interne) Meldestelle einrichten. Diese Pflicht gilt:

  • Seit 2. Juli 2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden
  • Seit 17. Dezember 2023 auch für Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitenden
  • Für bestimmte Branchen (u. a. Finanzdienstleistungen) kann die Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl gelten

 

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 € nach §40 HinSchG – für fehlende Meldestelle, nicht ordnungsgemäß bearbeitete Hinweise oder Verstöße gegen Vertraulichkeitspflichten.

Wie viel kostet ein Hinweisgebersystem pro Monat?

Die Kosten für eine digitale Meldestelle nach HinSchG beginnen bei 45 € pro Monat für Unternehmen mit einer Gesellschaft. Der Preis staffelt sich nach der Anzahl der eingebundenen Gesellschaften. Hinzu kommen einmalige Kosten für optionale Zusatzleistungen:

  • Onboarding durch HinSchG-Experten: 500 € einmalig (Konfiguration + Compliance-Dokumentation)
  • Fachkunde-Kurs für Ombudspersonen: ab 190 € einmalig (inkl. Abschlusszertifikat nach §15 HinSchG)
  • Externer Meldestellenbeauftragter: ab 125 €/Monat (wenn Sie Fallbearbeitung auslagern möchten)

 

Kostenfaktoren im Überblick:

  • Anzahl der Gesellschaften: Mehrere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe können eine gemeinsame Plattform nutzen (sofern keine Einzelgesellschaft ≥ 250 Mitarbeitende hat – dann ist eine eigene Meldestelle Pflicht nach §12 HinSchG).
  • Zusatzleistungen: Onboarding und Fachkunde-Kurs sind optional, aber empfohlen für einen reibungslosen Start.
  • Betriebsmodell: Reine Software-Nutzung oder Software + externer Meldestellenbeauftragter.

Was passiert, wenn keine Meldestelle eingerichtet wird?

Die Einrichtung einer Meldestelle ist für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden nach §12 HinSchG Pflicht. Eine Nicht-Einhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit. Drei konkrete Bußgeldtatbestände:

  1. Keine interne Meldestelle eingerichtet – Bußgeld bis zu 50.000 €
  2. Hinweise nicht ordnungsgemäß bearbeitet – Bußgeld bis zu 50.000 €
  3. Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten – Bußgeld bis zu 50.000 €
Whistleblower Meldestelle – ein Preis für alle(s)

Die All-in-One Software für den Betrieb einer internen Meldestelle für Unternehmen, Kommunen und Unternehmensgruppen.

ab 45€ / pro Monat

FAQ zur Meldestellensoftware

Software & Kosten

Welche Kosten entstehen für eine Meldestellen-Software nach Hinweisgeberschutzgesetz?

Die Kosten für unsere Meldestellen-Software beginnen bei 45 € pro Monat für eine Gesellschaft. Der Preis staffelt sich nach Anzahl der eingebundenen Gesellschaften. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Es gibt keine versteckten Extras – der Monatspreis ist der Gesamtpreis für die Software-Lizenz.

Das Basismodul (Whistleblower-Portal) enthält: anonyme Meldungsannahme per Text und Sprache, automatisches Fristenmanagement, rollenbasiertes Fallmanagement, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, White-Label-Konfiguration, Mehrsprachigkeit (14+ Sprachen) und DSGVO-konformes Hosting in Deutschland. Zusatzmodule wie Dashboard, Dokumentenverwaltung, Checklisten, BPMN-Prozessmodellierung oder REST-Schnittstelle werden separat lizenziert und per Klick aktiviert – ohne Datenmigration.

Einmalig optional buchbar: Onboarding durch einen zertifizierten HinSchG-Experten (500 €, inkl. Konfiguration und Compliance-Dokumentation) und ein Fachkunde-Kurs für Ihre interne Ombudsperson (ab 190 €, gestaffelte Gruppenpreise). Zusatzmodule (Dashboard, Dokumentenverwaltung, REST-API etc.) werden monatlich nach tatsächlichem Bedarf lizenziert. Wer den Betrieb vollständig auslagern möchte, kann zusätzlich unseren externen Meldestellenbeauftragten beauftragen (ab 125 €/Monat).

Die Software allein reicht, wenn Sie intern eine geeignete Person mit der erforderlichen Fachkunde nach §15 HinSchG haben oder ausbilden (z. B. über unseren Fachkunde-Kurs). Wenn Sie Fallbearbeitung, Fachkunde und Haftung vollständig auslagern möchten, empfehlen wir unser Full-Service-Paket mit externem Meldestellenbeauftragten.

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, kündbar mit 3 Monaten Frist zum Vertragsende.

Rechtliches & Pflichten

Welche gesetzlichen Anforderungen stellt das Hinweisgeberschutzgesetz an eine interne Meldestelle?

Ja – technisch, nicht nur als Versprechen. Das Meldeportal speichert keine IP-Adressen und erfordert keinen Login. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt sicher, dass weder Fallbearbeiter noch Administratoren Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebenden ziehen können. Gleichzeitig ist eine Zwei-Weg-Kommunikation möglich.

Nach §17 HinSchG: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen binnen 3 Monaten (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate). Unser automatisches Fristenmanagement überwacht alle laufenden Fälle und benachrichtigt Sie rechtzeitig.

Nach §15 HinSchG muss die Ombudsperson über die erforderliche Fachkunde im Bereich Hinweisgeberschutz verfügen. Dies kann durch eine zertifizierte Schulung nachgewiesen werden. Unser Fachkunde-Kurs vermittelt genau dieses Wissen – inklusive Abschlusszertifikat (ab 190 €, gestaffelte Gruppenpreise).

Die Einführung einer Meldestellen-Software berührt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach §87 BetrVG. Wir empfehlen, den Betriebsrat frühzeitig einzubeziehen und eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Unser optionales Experten-Onboarding unterstützt Sie dabei.

Technik & Integration

Wie wird die Meldestellen-Software technisch umgesetzt?

Ausschließlich auf deutschen Servern in einer ISO-27001-zertifizierten Infrastruktur. 99,9 % Uptime-SLA. Kein Datenzugriff durch Dritte, keine Weitergabe an außereuropäische Anbieter.

Ja – über ein optionales REST-Schnittstellen-Modul lässt sich die Meldestelle in HR-, ERP- oder Compliance-Systeme integrieren. Das Modul wird separat lizenziert und per Klick aktiviert.

Ja – nahtlos, ohne Datenmigration oder Systemwechsel. Bestehende Konfiguration, Meldungen und Dokumentation bleiben vollständig erhalten. Das vollständige Compliance Hub ergänzt die Meldestelle um Datenschutzmanagement (DSGVO), Informationssicherheit (ISO 27001, NIS-2) und weitere Module durch einfache Lizenzerweiterung.

Ja – unsere Plattform ist mandantenfähig. Mehrere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe können über eine gemeinsame Instanz abgedeckt werden, mit gesellschaftscharfer Trennung der Fälle. Voraussetzung: Keine Einzelgesellschaft hat 250 oder mehr Mitarbeitende (ab dieser Größe ist eine eigene Meldestelle nach §12 HinSchG Pflicht).

Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift

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– Wir beraten Sie gerne

Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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