Datenschutz
Artikel 63 DSGVO:

Kohärenzverfahren

Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.

Kapitelverzeichnis DSGVO

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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