Cortina Consult

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Compliance-Brief · KW 25/2026

Guten Tag,

Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, das berechtigte Interesse, ist die meistgenutzte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Praxis. Gleichzeitig ist sie die am schlechtesten dokumentierte. Bequem, solange niemand nachfragt. Aber wenn die Aufsichtsbehörde prüft, brauchen Sie eine Interessenabwägung, die standhält. Was dabei zählt, lesen Sie hier. — Ihr Cortina-Team

Datenschutz

Berechtigtes Interesse: Drei Schritte, die Sie kennen müssen

Das berechtigte Interesse ist eine flexible, in der Praxis häufig genutzte Rechtsgrundlage der DSGVO – aber eine, die sorgfältig geprüft und dokumentiert werden muss. Wer sie pauschal ansetzt, ohne den Einzelfall zu bewerten, riskiert, dass die Verarbeitung rechtlich nicht trägt.


Rechtliche Compliance und Datenschutz – strukturierte Interessenabwägung nach DSGVO

Das berechtigte Interesse verlangt drei Prüfschritte: Erstens muss ein konkretes Interesse klar benannt werden – etwa der Schutz des Firmen­geländes oder die Betrugsprävention. Zweitens muss die Verarbeitung erforderlich sein; mildere Mittel gehen vor. Drittens folgt die Abwägung: Überwiegen die Unternehmens­interessen die Rechte der Betroffenen? Bei Beschäftigten und anderen schutzbedürftigen Personen gilt ein strengerer Maßstab.

Die Abwägung muss dokumentiert sein. Im Verzeichnis der Verarbeitungs­tätigkeiten muss klar erkennbar sein, warum die Verarbeitung auf berechtigtes Interesse gestützt wird. Wer bei einer Prüfung durch die Aufsichts­behörde nichts Schriftliches vorweisen kann, riskiert empfindliche Bußgelder.

Typische Fälle sind Video­überwachung auf dem Firmen­gelände, IT-Sicherheits­monitoring oder Direkt­werbung gegenüber Bestands­kunden. Gerade bei der Video­überwachung zeigt sich, wie wichtig der Einzelfall ist: Außenbereiche sind häufig gerechtfertigt – Pausenräume und andere schutz­würdige Innenbereiche in der Regel nicht.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie alle Verarbeitungen, bei denen Sie bisher pauschal das berechtigte Interesse angegeben haben. Führen Sie die dreistufige Prüfung durch und dokumentieren Sie das Ergebnis schriftlich im VVT – aufsichtsbehördensicher und nachvollziehbar.

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Eine Interessenabwägung, die nicht dokumentiert ist, existiert im Prüffall nicht. Das Compliance Hub speichert Ihre Datenschutz­dokumente zentral, versioniert und auditbereit – damit Sie bei jeder Behörden­anfrage sofort liefern können.

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Kennzahl der Woche

DSGVO umgesetzt – aber wo hakt es noch?

71%

DSGVO weit­gehend umgesetzt

81%

Höherer Doku­mentations­aufwand

82%

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Quelle: Bitkom, „10 Jahre DS-GVO“, Mai 2026

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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