Cortina Consult

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Compliance-Brief · KW 31/2026

Guten Tag,

ein Mitarbeiter kündigt, das Postfach bleibt aktiv, Kundenanfragen laufen weiter ein. Darf die Firma jetzt einfach mitlesen? Mit klaren Regeln im Voraus ist der Fall unkritisch – fehlen sie, wird es heikel. Wir zeigen den sauberen Weg, und zwar nicht nur bei Kündigung, sondern auch bei Urlaub oder Krankheit. — Ihr Cortina-Team

Datenschutz

Zugriff aufs E-Mail-Postfach: was bei Abwesenheit erlaubt ist

Nicht nur bei Kündigung, auch bei Urlaub oder Krankheit gilt: Wer den Postfach-Zugriff vorab klar regelt, bleibt handlungsfähig – ohne Regelung wird jeder Zugriff zur Gratwanderung.


Video: E-Mail-Postfach nach Kündigung

Am einfachsten ist der Fall, wenn die Regeln vorab feststehen. Eine E-Mail-Nutzungsrichtlinie, die Beschäftigte unterschreiben, legt fest, ob die private Nutzung erlaubt ist und wer im Vertretungsfall zugreifen darf. Ergänzt um Funktionspostfächer, ein durchdachtes Löschkonzept und klare Vertretungsregelungen ist der Zugriff dann unkritisch – und das gilt nicht nur bei Kündigung, sondern ebenso bei Urlaub oder Krankheit.

Fehlt eine solche Regelung, wird es aufwendig. Dann darf der Arbeitgeber nicht einfach mitlesen: Zuerst muss die betroffene Person schriftlich und mit Frist aufgefordert werden, private Nachrichten selbst zu entfernen. Erst wenn sie nicht reagiert, darf das Postfach im Vier-Augen-Prinzip – gemeinsam mit Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat – geöffnet werden. Private Mails werden ungelesen gelöscht oder weitergeleitet, eine Abwesenheitsnotiz ersetzt die automatische Weiterleitung, und jeder Schritt wird dokumentiert.

Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht auf den Ernstfall. Regeln Sie die E-Mail-Nutzung verbindlich und richten Sie Funktionspostfächer mit klaren Vertretungsregelungen ein. Unser externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie dabei.

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Wer beim Ausscheiden eines Mitarbeiters nichts vergessen will, braucht einen festen Ablauf. Im Compliance Hub bilden Sie Offboarding-Schritte – vom Postfach-Zugriff bis zur Datenlöschung – als digitale Checkliste ab, weisen Verantwortliche zu und dokumentieren jeden Schritt revisionssicher.

1
Anlegen
2
Zuweisen
3
Dokumentieren

Kennzahl der Woche

Zugriff nach dem Austritt: Wenn das alte Konto offen bleibt

83%

behielten
Kontozugriff

56%

nutzten ihn,
um zu schaden

32%

durchsuchten
Firmen-E-Mails

Nach dem Austritt bleiben Konten viel zu oft offen: Die große Mehrheit ehemaliger Mitarbeitender behält Zugriff, viele durchsuchen alte E-Mails – und ein Teil nutzt das gezielt zum Schaden. Genau hier setzt ein konsequenter Offboarding-Prozess an, der Postfach und Rechte rechtzeitig entzieht.

Quelle: Beyond Identity, Offboarding-Studie (via datensicherheit.de), 2022

Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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