Cortina Consult

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Compliance-Brief · KW 15/2026

Guten Tag,

Kamera läuft! Aber läuft auch die Compliance? Ab August 2026 stehen Unternehmen mit intelligenter Videoanalyse vor einer Doppelprüfung: DSGVO und KI-Verordnung gleichzeitig. Wer heute noch glaubt, eine Datenschutz-Einwilligung reiche aus, wird spätestens dann eines Besseren belehrt. — Ihr Cortina-Team

Datenschutz

Videoüberwachung 2026: DSGVO, KI-VO und was jetzt gilt

Wer im Betrieb Kameras betreibt, bewegt sich in einem Spannungsfeld aus Sicherheitsinteressen, Mitarbeiterschutz und wachsenden Regulierungsanforderungen. Die DSGVO hat den Rahmen längst gesetzt – doch ab August 2026 tritt die KI-Verordnung als zweite Regulierungsebene hinzu. Für Unternehmen mit intelligenten Videoanalysesystemen bedeutet das: doppelte Pflichten, engerer Zeitplan und deutlich höhere Bußgeldrisiken.


Rote Grafik mit stilisierter Sicherheitskamera – Videoüberwachung und KI-Verordnung 2026

Wer Kameras betreibt, braucht mehr als einen guten Grund: Die Interessenabwägung muss schriftlich vorliegen, Hinweisschilder sichtbar angebracht sein – und sobald öffentliche Bereiche oder Mitarbeitende erfasst werden, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung häufig erforderlich. Viele Unternehmen unterschätzen diesen Schritt. Fehlt die DSFA, drohen Bußgelder im fünf- bis sechsstelligen Bereich als eigenständiger Verstoß. Auch das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten muss Kameras lückenlos abbilden.

Ab August 2026 sind für Hochrisiko-KI-Systeme zusätzliche Pflichten der KI-Verordnung zu beachten. Wer intelligente Videoanalyse betreibt – Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder automatisierte Personenidentifikation – fällt in die Kategorie Hochrisiko-KI. Das bedeutet: technische Dokumentation, Risikomanagementsystem, Konformitätsbewertung und Registrierung im EU-weiten KI-Datenbanksystem. Biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum ist für Privatunternehmen grundsätzlich verboten. Wer KI-gestützte Videoanalyse einsetzt oder plant, sollte spätestens jetzt einen KI-Beauftragten benennen und eine vollständige Compliance-Prüfung einleiten.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Videoüberwachungskonzepte noch vor dem Sommer 2026 – inklusive DSFA, aktualisiertem VVT und, bei intelligenten Systemen, einer vollständigen KI-Compliance-Prüfung nach den Hochrisiko-Anforderungen der KI-Verordnung.

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Datenschutz

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Jedes dritte deutsche Unternehmen setzt bereits KI ein – aber nur die wenigsten haben klare Regeln dafür. Ohne interne KI-Richtlinie riskieren Unternehmen Datenschutzverstöße, Haftungsrisiken und Schatten-KI.

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Videoaufnahmen klassifizieren: Schutzbedarf richtig bewerten

Videoaufnahmen sind keine gewöhnlichen Betriebsdaten – sie enthalten biometrisch verwertbare Informationen mit hohem Schutzbedarf. Eine Datenklassifizierung hilft, Schutzmaßnahmen festzulegen und ISMS- sowie DSGVO-Compliance zu steuern – besonders bei KI-gestützten Systemen.

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Compliance Hub

DSFA strukturiert durchführen

Ob Videoüberwachung, neue Software oder KI-Systeme – eine DSFA ist Pflicht und schützt vor Bußgeldern. Im Compliance Hub führen Sie Folgenabschätzungen strukturiert durch, bewerten Risiken systematisch und dokumentieren alle Schutzmaßnahmen revisionssicher nach Art. 35 DSGVO.

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Kennzahl der Woche

KI wächst rasant – die Rechtssicherheit hinkt hinterher

20%

Unternehmen nutzten KI (2024)

36%

Unternehmen nutzen KI (2025)

53%

sehen Rechtsunsicherheit als größtes KI-Hemmnis

Der KI-Einsatz hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt – doch mehr als die Hälfte der Unternehmen kämpft gleichzeitig mit rechtlicher Unsicherheit. KI-Compliance wird damit zur Wachstumsbremse.

Quelle: Bitkom, Künstliche Intelligenz 2025, September 2025

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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