Datenschutz

Datenschutzkonzept

Die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Die Erstellung oder Pflege eines solchen Konzepts ist die Grundlage jeder Datenschutzberatung.

Grafische Darstellung eines Datenblocks mit Schloss und digitalem Schutzbogen, sinnbildlich für IT-Sicherheit und Verschlüsselung

Was ist ein Datenschutzkonzept?

Ein Datenschutzkonzept ist eine umfassende Dokumentation aller datenschutzrechtlichen Fragen im Unternehmen. Es definiert Ziele, Verantwortlichkeiten und Dokumentationsanforderungen und gehört zu den zentralen Strategiepapieren eines Unternehmens.

Die Erstellung erfolgt auf Basis der DSGVO, insbesondere der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO sowie der Anforderungen aus Art. 24 DSGVO zu technisch-organisatorischen Maßnahmen. Ziel ist es, Datenschutzrisiken zu minimieren, Prozesse transparent zu gestalten und eine kontinuierliche Verbesserung der Datenschutzmaßnahmen sicherzustellen.

Datenschutzkonzept mithilfe von KI erstellen

Keine Zeit, sich durch komplexe Texte zum Datenschutzkonzept zu arbeiten? Mit dem personalisierten KI-Rechercheassistent NotebookLM von Google können Sie ein Datenschutzkonzept effizienter entwickeln. Wie NotebookLM funktioniert, erfahren Sie in diesem Video:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Anleitung zur Nutzung von NotebookLM

Für die Nutzung von NotebookLM stellen wir Ihnen ein Datenschutzkonzept kostenfrei zum Download bereit. Es dient als Grundlage für Ihre interne Umsetzung und kann individuell angepasst werden.

Download Datenschutzkonzept

PDF-Anleitung zu NotebookLM

Tipp: Wenn Sie bereits die Browser-Extension von NotebookLM nutzen, klicken Sie hier um direkt einen Chat zu starten.

Diese 12 Elemente gehören in jedes Datenschutzkonzept

  1. Ziele und Datenschutzgrundsätze – Klare Definition der Datenschutzziele gemäß Art. 5 DSGVO
  2. Verantwortlichkeiten – Benennung von Datenschutzbeauftragtem, Geschäftsführung und Ansprechpartnern
  3. Rechtliche Grundlagen – Verweis auf DSGVO, BDSG und branchenspezifische Vorschriften
  4. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Dokumentation nach Art. 30 DSGVO
  5. Technische Maßnahmen – Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Backup-Systeme
  6. Organisatorische Maßnahmen – Schulungen, interne Audits, Datenschutzrichtlinien
  7. Betroffenenrechte – Prozesse für Auskunft, Löschung, Berichtigung nach Art. 15-22 DSGVO
  8. Auftragsverarbeitung – AV-Verträge nach Art. 28 DSGVO mit Dienstleistern
  9. Datenschutz-Folgenabschätzung – Risikobewertung nach Art. 35 DSGVO bei Hochrisiko-Verarbeitungen
  10. Meldepflichten – Prozesse für Datenpannen nach Art. 33 und 34 DSGVO
  11. Löschkonzept – Fristen und Verfahren zur Datenlöschung nach Art. 17 DSGVO
  12. Dokumentation und Nachweisführung – Zentrale Ablage aller datenschutzrelevanten Unterlagen

Wer benötigt ein Datenschutzkonzept?

Die DSGVO enthält in Art. 5 Abs. 2 das Prinzip der Rechenschaftspflicht. Demnach muss jede verantwortliche Stelle nachweisen können, dass sie ein Gesamtkonzept zur Einhaltung des Datenschutzes besitzt. Dieses muss der Verantwortliche auch regelmäßig kontrollieren und weiterentwickeln.

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ein Verfahren einrichten, um die Wirksamkeit der Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen, bewerten und evaluieren. Ein Datenschutzkonzept ist dafür die optimale Ausgangsbasis.

Muster-Datenschutzkonzept nach DSGVO

Setzen Sie die Rechenschaftspflicht um – mit der strukturierten Muster-Vorlage für Ihr Datenschutzkonzept. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept, kostenlos als Download.

Grafik eines PDFs mit einer Checkliste und einem Download-Symbol darunter

Wer ist für das Datenschutzkonzept verantwortlich?

Die Verantwortung für die Erstellung und Pflege des Datenschutzkonzepts liegt grundsätzlich bei der Geschäftsführung als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO. In der Praxis wird die operative Umsetzung jedoch häufig dem Datenschutzbeauftragten (DSB) übertragen.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten beim Datenschutzkonzept

  • Konzeption und Erstellung: Der DSB entwickelt das Datenschutzkonzept unter Berücksichtigung der DSGVO-Anforderungen und unternehmensspezifischer Risiken.
  • Beratung der Geschäftsführung: Er identifiziert Schwachstellen in bestehenden Prozessen und empfiehlt Verbesserungen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Der DSB sensibilisiert alle Unternehmensangehörigen für Datenschutzthemen und schult sie in der Anwendung des Konzepts.
  • Überwachung und Kontrolle: Er überprüft regelmäßig, ob die im Konzept definierten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden: Bei Prüfungen legt der DSB das Datenschutzkonzept als Nachweis der Compliance vor.
  • Kontinuierliche Aktualisierung: Der DSB passt das Konzept an neue gesetzliche Anforderungen, technologische Entwicklungen und organisatorische Veränderungen an.

Unternehmen, die keinen DSB bestellt haben, müssen die Verantwortung intern klären – etwa durch die Rechtsabteilung, IT-Leitung oder externe Datenschutzberater.

Welchen Zweck hat ein Datenschutzkonzept?

Ein Datenschutzkonzept erläutert die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um die Datenschutzrichtlinien effektiv einzuhalten und zu schützen. Ein gut strukturiertes Datenschutzkonzept ist entscheidend, damit es für verschiedene Zielgruppen – wie Mitarbeiter, Kunden oder Aufsichtsbehörden – leicht verständlich ist.

Da das Datenschutzkonzept allgemein gehalten werden kann und keine sensiblen technischen Details enthalten muss, eignet es sich ideal zur Vorlage für interessierte Parteien. Gleichzeitig dient es als Orientierungshilfe für Mitarbeiter und sollte daher für alle Unternehmensangehörigen leicht zugänglich sein. Ein klar formuliertes Datenschutzkonzept stärkt das Vertrauen und demonstriert das Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten.

Dokumentation und Nachweisführung

Die Dokumentation ist ein zentrales Element des Datenschutzkonzepts. Sie dient als Nachweis der DSGVO-Compliance und umfasst folgende Elemente:

Dokumentationselement
Inhalt
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Dokumentation aller Datenverarbeitungsvorgänge nach Art. 30 DSGVO
Datenschutzfolgeabschätzung
Bewertung von Datenschutzrisiken nach Art. 35 DSGVO
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Detaillierte Beschreibung der getroffenen Schutzmaßnahmen
Einwilligungserklärungen
Nachweise über eingeholte Einwilligungen nach Art. 7 DSGVO
Meldeprotokolle für Datenschutzvorfälle
Dokumentation von Sicherheitsverletzungen und ergriffenen Maßnahmen
Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
Nachweise über Datenschutzschulungen der Mitarbeiter

In 7 Schritten zum Datenschutzkonzept

So erstellen Sie einfach und strukturiert Ihr individuelles Datenschutzkonzept:

  1. Datenschutzdokumentation zusammenstellen: Nach DSGVO müssen Sie einige Dokumente hinterlegen, um Ihren Rechenschaftspflichten nachzukommen – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, AV-Verträge und mehr. Diese Dokumente werden später in Ihrem Datenschutzkonzept referenziert.
  2. Verantwortlichkeiten klären: Wer ist in Ihrem Unternehmen für den Datenschutz zuständig? Haben Sie eine Rechtsabteilung oder einen DSB? Alle diese Personen müssen bei der Erstellung des Konzepts mitwirken.
  3. Mitarbeiter schulen: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter noch nicht geschult haben, sollten Sie das jetzt nachholen. Später tragen Sie im Datenschutzkonzept ein, wann Sie zuletzt geschult haben und in welchem Turnus Sie dies wiederholen möchten.
  4. Entwurf erstellen: Jetzt geht es ans Eingemachte – füllen Sie das Konzept mit Leben und hinterlegen Sie alle wichtigen Informationen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Grundlage.
  5. Verantwortliche einbeziehen: Informieren Sie alle Verantwortlichen im Unternehmen über das Konzept. Holen Sie sich Feedback von Geschäftsführung, IT-Leitung und Fachabteilungen ein.
  6. Datenschutzkonzept finalisieren: Wenn Sie das Dokument fertiggestellt und es mit Briefkopf und Unterschrift versehen haben, überlegen Sie, ob Sie es veröffentlichen möchten – zum Beispiel per Aushang oder im Wiki. Sie müssen es nicht zwingend veröffentlichen, aber Geschäftspartner verlangen oft Einsicht.
  7. Datum zur Überprüfung festlegen: Überprüfen Sie Ihr Datenschutzkonzept und Ihre Datenschutzdokumentation regelmäßig, am besten einmal im Jahr. Legen Sie jetzt ein festes Datum dafür fest.

Datenschutzmaßnahmen: Technisch und organisatorisch

Organisatorische Maßnahmen

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist erforderlich, sofern dies nach Art. 37 DSGVO notwendig ist. Darüber hinaus gehört die Erstellung und kontinuierliche Pflege eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten zu den wichtigen Aufgaben im Bereich Datenschutz.

Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zudem regelmäßige interne Audits erforderlich, um die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen.

Technische Maßnahmen

Die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherstellung der Datensicherheit. Zusätzlich sollten Zugriffs- und Berechtigungskonzepte genutzt werden, um den Datenzugriff auf ein Minimum zu beschränken.

Die Einführung von Datensicherheitsrichtlinien für mobile Endgeräte sowie für das Homeoffice stellt sicher, dass auch außerhalb des Unternehmensnetzwerks ein hoher Sicherheitsstandard eingehalten wird. Um die Sicherheitsvorkehrungen kontinuierlich zu überprüfen, sind regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests erforderlich.

DSGVO-Risiken und Strafen: Warum Datenschutz höchste Priorität haben sollte

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten – doch Verstöße sind keine Seltenheit. 85 % aller Datenschutzverstöße entstehen durch interne Fehler wie unzureichende Löschkonzepte, fehlerhafte Zugriffsrechte oder mangelnde Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Ein aktuelles Beispiel zeigt die finanziellen Konsequenzen: Ein Unternehmen in Hamburg musste im November 2024 ein Bußgeld von 900.000 Euro zahlen, weil es personenbezogene Daten über die zulässige Löschfrist hinaus gespeichert hatte.

Solche Verstöße können nicht nur hohe Geldstrafen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig beschädigen.

Ein solides Datenschutzkonzept hilft, Risiken zu minimieren

  • Klare Löschfristen und Prozesse zur sicheren Vernichtung von Daten
  • Schulung der Mitarbeiter, um Datenschutzverstöße durch Unwissenheit zu vermeiden
  • Regelmäßige Datenschutz-Audits, um interne Schwachstellen frühzeitig zu erkennen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen, um Datenverluste zu verhindern

Oft werden Websites und Social Media bei Datenschutzmaßnahmen vernachlässigt – dabei lauern dort erhebliche Risiken, etwa durch unsichere Formulare, fehlende Datenschutzerklärungen oder unzulässige Tracking-Methoden.

Datenschutzkonzept professionell erstellen lassen

Die Erstellung eines Datenschutzkonzepts ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die erhebliche Ressourcen und Fachkompetenz erfordert. Um sicherzustellen, dass Ihr Datenschutzkonzept rechtskonform und effektiv ist, können Sie die Unterstützung unserer Datenschutzexperten in Anspruch nehmen.

Datenschutzberatung anfragen

Eine umfassende Beratung zu allen Themen rund um die DSGVO aus einer Hand, damit Sie gesetzliche Anforderungen effizient umsetzen und Ihre Daten sicher verwalten können.

Beratung

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzkonzept

Was kostet ein Datenschutzkonzept?

Die Kosten für ein professionell erstelltes Datenschutzkonzept liegen typischerweise zwischen 1.500 und 5.000 Euro, abhängig von Unternehmensgröße und Komplexität der Datenverarbeitungen. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die Erstellung oft als Teil seiner Beratungsleistung zu festen monatlichen Konditionen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Datenschutzkonzepts?

Die Erstellung eines Datenschutzkonzepts dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Dieser Zeitraum umfasst die Bestandsaufnahme, Risikoanalyse, Dokumentation und Abstimmung mit allen Verantwortlichen im Unternehmen. Bei komplexen Datenverarbeitungen kann der Prozess bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.

Wie lange ist ein Datenschutzkonzept gültig?

Ein Datenschutzkonzept hat keine feste Gültigkeitsdauer, unterliegt aber einer kontinuierlichen Aktualisierungspflicht. Die DSGVO fordert in Art. 24 Abs. 1, dass Maßnahmen „erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert“ werden. Empfohlen wird eine jährliche Routineprüfung sowie sofortige Anpassung bei wesentlichen Änderungen wie neuen Geschäftsprozessen oder IT-Systemen.

Wer muss ein Datenschutzkonzept haben?

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, benötigt ein Datenschutzkonzept. Die DSGVO verpflichtet in Art. 5 Abs. 2 jede verantwortliche Stelle, die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen zu können (Rechenschaftspflicht). Ein Datenschutzkonzept ist dafür das zentrale Nachweisinstrument.

Was passiert ohne Datenschutzkonzept?

Fehlt ein Datenschutzkonzept, können Unternehmen bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nicht erfüllen. Dies kann zu Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes führen. Zudem drohen Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutzkonzept und Datenschutzrichtlinie?

Ein Datenschutzkonzept ist eine umfassende Gesamtdokumentation aller Datenschutzmaßnahmen für Aufsichtsbehörden und externe Parteien. Eine Datenschutzrichtlinie hingegen ist eine interne Handlungsanweisung für Mitarbeiter mit konkreten Verhaltensregeln (z.B. E-Mail-Nutzung, Passwortrichtlinien). Das Konzept ist rechtlich verpflichtend (Art. 5 Abs. 2 DSGVO), die Richtlinie empfohlen.

Kann ich ein Datenschutzkonzept selbst erstellen?

Ja, mit unserer kostenlosen Muster-Vorlage können Sie ein Datenschutzkonzept selbst erstellen. Allerdings erfordert dies umfassende DSGVO-Kenntnisse und zeitliche Ressourcen. Viele Unternehmen beauftragen einen externen Datenschutzbeauftragten, um Rechtskonformität sicherzustellen und interne Kapazitäten zu schonen.

Beitrag aktualisiert am 13. Februar 2026 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
Sie suchen einen externen DSB?

Professioneller Datenschutz zum Budget-Preis mit Software, Schulungen, Audits & Vorlagen inklusive

ab 125€ / pro Monat
Inhalt dieser Seite
Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Datenschutz

Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift

Sie haben Fragen?
– Wir beraten Sie gerne

Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

Unsere Lösungen