KI-Compliance
Artikel 98 KI-Verordnung:

Ausschussverfahren

(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/201

Kapitelverzeichnis KI-Verordnung

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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