Cortina Consult

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Compliance-Brief · KW 33/2026

Guten Tag,

seit dem 2. August greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung – für Betreiber ohne Übergangsfrist. Artikel 50 benennt vier Konstellationen, die eine Kennzeichnung auslösen, und sie treffen genau die Bereiche, in denen generative KI längst läuft: Website, Kundenservice, Marketing. Wer jetzt nicht prüft, welche Fälle im eigenen Haus vorkommen, kennzeichnet zu spät. Wir zeigen, worauf es bei der Prüfung ankommt. — Ihr Cortina-Team

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KI-Verordnung

KI-Kennzeichnungspflicht gilt – prüfen Sie jetzt Ihre Kanäle

Seit dem 2. August greift Artikel 50. Vier Konstellationen lösen eine Kennzeichnungspflicht aus – wer nicht prüft, welche davon im eigenen Haus vorkommen, kennzeichnet zu spät.


Video: KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50

Betroffen sind genau die Bereiche, in denen generative KI längst produktiv läuft: Website, Kundenservice, Marketing und Pressearbeit. Die vier Konstellationen reichen von Chatbots über Deepfakes bis zu veröffentlichten KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.

Für redaktionell verantwortete Texte gibt es eine Ausnahme – sie greift aber nur bei echter fachlicher Prüfung mit dokumentierter Freigabe, nicht bei einem schnellen Gegenlesen. Und der Digital Omnibus entlastet hier nicht: Verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten, Artikel 50 gilt unverändert.

Unsere Empfehlung: Wie Sie Ihre vier Kanäle in der Praxis prüfen – und welche Nachweise Sie dabei dokumentieren sollten, können Sie gemeinsam mit unserem externen KI-Beauftragten durchgehen.

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1
Erfassen
2
Bewerten
3
Kennzeichnen

Kennzahl der Woche

KI ist längst im Einsatz – die Regeln dafür fehlen meistens

26%

stellen KI
offiziell bereit

25%

kennen private
KI-Nutzung im Job

23%

haben Regeln für
den KI-Einsatz

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Quelle: Bitkom Research, „Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI“, 21.10.2025

Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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