seit dem 2. August greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung – für Betreiber ohne Übergangsfrist. Artikel 50 benennt vier Konstellationen, die eine Kennzeichnung auslösen, und sie treffen genau die Bereiche, in denen generative KI längst läuft: Website, Kundenservice, Marketing. Wer jetzt nicht prüft, welche Fälle im eigenen Haus vorkommen, kennzeichnet zu spät. Wir zeigen, worauf es bei der Prüfung ankommt. — Ihr Cortina-Team
Kurz vorab in eigener Sache
Neuer Service Desk
Wir haben unseren Service Desk umgestellt. Für Sie heißt das: zwei neue Support-Adressen und ein neues Kundenportal.
KI-Kennzeichnungspflicht gilt – prüfen Sie jetzt Ihre Kanäle
Seit dem 2. August greift Artikel 50. Vier Konstellationen lösen eine Kennzeichnungspflicht aus – wer nicht prüft, welche davon im eigenen Haus vorkommen, kennzeichnet zu spät.
Betroffen sind genau die Bereiche, in denen generative KI längst produktiv läuft: Website, Kundenservice, Marketing und Pressearbeit. Die vier Konstellationen reichen von Chatbots über Deepfakes bis zu veröffentlichten KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
Für redaktionell verantwortete Texte gibt es eine Ausnahme – sie greift aber nur bei echter fachlicher Prüfung mit dokumentierter Freigabe, nicht bei einem schnellen Gegenlesen. Und der Digital Omnibus entlastet hier nicht: Verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten, Artikel 50 gilt unverändert.
Unsere Empfehlung: Wie Sie Ihre vier Kanäle in der Praxis prüfen – und welche Nachweise Sie dabei dokumentieren sollten, können Sie gemeinsam mit unserem externen KI-Beauftragten durchgehen.
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KI ist längst im Einsatz – die Regeln dafür fehlen meistens
26%
stellen KI
offiziell bereit
25%
kennen private
KI-Nutzung im Job
23%
haben Regeln für
den KI-Einsatz
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