KI-Compliance

KI-Agenten im Datenschutz

Künstliche Intelligenz krempelt die Arbeitswelt um. KI-Agenten automatisieren Entscheidungen in Sekunden, ein KI-Beauftragter sorgt für Compliance – doch wer haftet, wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Illustration einer Person, die vor einem Monitor mit Videoplayer-Oberfläche steht

Was sind KI-Agenten?

KI-Agenten sind Softwareprogramme, die eigenständig Aufgaben erledigen. Anders als klassische Chatbots reagieren sie nicht nur auf Eingaben, sondern handeln zielgerichtet und autonom.

Ein KI-System nimmt seine Umgebung wahr, analysiert Informationen und trifft Entscheidungen – ohne dass ein Mensch jeden Schritt freigeben muss. KI-Agenten kombinieren dabei vier Kernfähigkeiten:

  • Wahrnehmung: Der Agent erfasst Daten aus seiner Umgebung (E-Mails, Formulare, Datenbanken)
  • Analyse: Er interpretiert diese Daten mithilfe von maschinellem Lernen
  • Entscheidung: Er wählt die beste Handlungsoption aus
  • Aktion: Er führt die gewählte Aktion selbstständig aus

Der entscheidende Unterschied zu herkömmlichen Tools: KI-Agenten lernen aus vergangenen Interaktionen und verbessern sich kontinuierlich. Auch der BfDI betont, dass diese Autonomie besondere datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich bringt.

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Wie funktionieren KI-Agenten?

KI-Agenten arbeiten in einem kontinuierlichen Kreislauf: Sie empfangen Eingaben, verarbeiten diese und liefern Ergebnisse. Dabei greifen sie auf große Sprachmodelle (LLMs) zurück, die natürliche Sprache verstehen und generieren können.

Ein typischer Ablauf sieht so aus:

  1. Aufgabe empfangen: Ein Nutzer gibt ein Ziel vor (z. B. „Priorisiere meine Kundenanfragen“)
  2. Kontext analysieren: Der Agent durchsucht relevante Datenquellen
  3. Plan erstellen: Er entwickelt eine Strategie zur Zielerreichung
  4. Handeln: Er führt die notwendigen Schritte aus
  5. Lernen: Er speichert Ergebnisse für künftige Optimierungen

Moderne KI-Agenten arbeiten dabei innerhalb definierter Grenzen – sogenannter „Guardrails“. Diese Leitplanken verhindern, dass der Agent außerhalb seines Aufgabenbereichs agiert. Je nach Einsatzbereich fallen sie in unterschiedliche Kategorien von KI-Systemen mit entsprechenden regulatorischen Anforderungen.

Wo werden KI-Agenten eingesetzt?

KI-Agenten finden in vielen Geschäftsbereichen Anwendung. Besonders verbreitet sind sie dort, wo große Datenmengen schnell verarbeitet werden müssen:

Vertrieb und Marketing:

  • Filterung und Qualifizierung von Leads
  • Automatische Kategorisierung von Anfragen
  • Personalisierte Produktempfehlungen

Personalwesen:

  • Vorauswahl von Bewerbungen
  • Terminkoordination für Vorstellungsgespräche
  • Onboarding-Unterstützung für neue Mitarbeiter

Kundenservice:

  • Priorisierung von Kundenanfragen
  • Automatische Beantwortung von Standardfragen
  • Weiterleitung komplexer Fälle an Mitarbeiter

Finanzwesen:

  • Betrugserkennung in Echtzeit
  • Automatisierte Risikoprüfung
  • Compliance-Monitoring

Allen Einsatzbereichen ist eines gemeinsam: KI-Agenten verarbeiten häufig personenbezogene Daten. Und genau hier wird es datenschutzrechtlich relevant.

KI-Agenten und Datenschutz: Die drei Kernanforderungen

Viele Prozesse, die KI-Agenten übernehmen, betreffen personenbezogene Daten. Die Filterung von Bewerbungen, die Priorisierung von Kundenanfragen, die Qualifizierung von Leads – all das fällt unter die DSGVO. Zusätzlich stellt die EU-KI-Verordnung spezifische Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen.

Unternehmen, die KI-Agenten einsetzen, müssen drei Kernanforderungen erfüllen:

1. Transparenz schaffen

Kunden und Betroffene müssen proaktiv darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren – nicht mit einem Menschen. Diese Informationspflicht gilt unabhängig davon, wie gut der Agent menschliche Kommunikation imitiert.

Die Transparenzpflichten umfassen konkret:

  • Klare Kennzeichnung von KI-gestützten Kommunikationskanälen
  • Information über den Einsatz automatisierter Entscheidungssysteme
  • Erklärung der grundlegenden Funktionsweise

2. Rechtsgrundlage prüfen

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Für KI-Agenten kommen typischerweise infrage:

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a): Der Betroffene stimmt der Verarbeitung zu
  • Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b): Die Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich
  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f): Das Unternehmensinteresse überwiegt die Schutzinteressen des Betroffenen

Wichtig: Die DSGVO-Rechtsgrundlage muss vor dem Einsatz des KI-Agenten feststehen – nicht erst, wenn Probleme auftreten.

3. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen

KI-Systeme gelten als „Blackbox“: Ihre Entscheidungswege sind oft nicht vollständig nachvollziehbar. Deshalb ist das Risiko für Datenpannen besonders hoch.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist zwingend erforderlich, wenn der KI-Agent:

  • Personenbezogene Daten systematisch verarbeitet
  • Profiling betreibt
  • Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung trifft

Die DSFA hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und technische Schutzmaßnahmen zu implementieren.
Infografik zu DSGVO-Anforderungen für KI-Agenten mit Symbolen für Transparenz, Rechtsgrundlage und Datenschutz-Folgenabschätzung

Wann greift Artikel 22 DSGVO?

Wenn KI-Agenten automatisierte Entscheidungen treffen, kommt ein weiterer Paragraf ins Spiel: Artikel 22 DSGVO.

Dieser Artikel schützt Betroffene vor Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkung entfalten oder sie erheblich beeinträchtigen.

Beispiele für solche Entscheidungen:

  • Automatische Ablehnung einer Bewerbung durch einen KI-Agenten
  • Kreditwürdigkeitsprüfung ohne menschliche Überprüfung
  • Automatische Kündigung eines Vertrags basierend auf KI-Analyse

In diesen Fällen haben Betroffene das Recht:

  • Auf menschliches Eingreifen zu bestehen
  • Ihren Standpunkt darzulegen
  • Die Entscheidung anzufechten

Für Unternehmen bedeutet das: KI-Agenten dürfen in sensiblen Bereichen nicht vollständig autonom entscheiden. Die menschliche Aufsicht muss gewährleistet sein – ein Mensch muss die finale Entscheidung überprüfen können. Auch die KI-Verordnung schreibt für Hochrisiko-KI-Systeme explizit Human Oversight vor.

Fazit: KI-Agenten rechtssicher einsetzen

KI-Agenten bieten enormes Potenzial für Effizienzsteigerung und Automatisierung. Doch mit der Autonomie kommt Verantwortung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Helfer datenschutzkonform arbeiten.

Die drei Kernanforderungen – Transparenz, Rechtsgrundlage und DSFA – bilden das Fundament für den rechtssicheren Einsatz. Wer diese Anforderungen von Anfang an berücksichtigt, vermeidet teure Bußgelder und schafft Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern.

Offenheit gegenüber neuen Technologien ist wichtig – aber nur auf einem rechtlich stabilen Fundament. Ein KI-Kompetenz E-Learning kann dabei helfen, Mitarbeiter für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Agenten zu schulen.

KI-Agenten Compliance Checkliste

Prüfen Sie mit einer kompakten Checkliste, ob Ihre KI-Agenten DSGVO-konform arbeiten – inklusive aller rechtlichen Anforderungen, kostenlos als Download.

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FAQ: Häufige Fragen zu KI-Agenten

Was ist der Unterschied zwischen KI-Agenten und Chatbots?

Chatbots reagieren auf Eingaben mit vordefinierten Antworten. KI-Agenten handeln eigenständig, treffen Entscheidungen und führen mehrstufige Aufgaben ohne menschliches Eingreifen aus. Sie lernen aus Interaktionen und verbessern sich kontinuierlich.

Sind KI-Agenten immer datenschutzrelevant?

Nicht zwingend. Datenschutzrelevant werden KI-Agenten, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Das ist bei den meisten geschäftlichen Anwendungen der Fall – von der Lead-Qualifizierung bis zur Bewerberauswahl.

Brauche ich für jeden KI-Agenten eine DSFA?

Eine DSFA ist erforderlich, wenn der KI-Agent ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Das gilt besonders bei Profiling, automatisierten Entscheidungen und der Verarbeitung sensibler Daten.

Kann ich KI-Agenten ohne Einwilligung einsetzen?

Ja, wenn eine andere Rechtsgrundlage greift – etwa die Vertragserfüllung oder ein berechtigtes Interesse. Die Einwilligung ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO.

Was passiert bei einem Datenschutzverstoß durch KI-Agenten?

Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer KI-Systeme. Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Hinzu kommen Reputationsschäden und mögliche Schadensersatzforderungen.

Beitrag aktualisiert am 23. Januar 2026 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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KI-Compliance
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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