Künstliche Intelligenz krempelt die Arbeitswelt um. KI-Agenten automatisieren Entscheidungen in Sekunden, ein KI-Beauftragter sorgt für Compliance – doch wer haftet, wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden?
KI-Agenten sind Softwareprogramme, die eigenständig Aufgaben erledigen. Anders als klassische Chatbots reagieren sie nicht nur auf Eingaben, sondern handeln zielgerichtet und autonom.
Ein KI-System nimmt seine Umgebung wahr, analysiert Informationen und trifft Entscheidungen – ohne dass ein Mensch jeden Schritt freigeben muss. KI-Agenten kombinieren dabei vier Kernfähigkeiten:
Der entscheidende Unterschied zu herkömmlichen Tools: KI-Agenten lernen aus vergangenen Interaktionen und verbessern sich kontinuierlich. Auch der BfDI betont, dass diese Autonomie besondere datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich bringt.
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Mehr InformationenKI-Agenten arbeiten in einem kontinuierlichen Kreislauf: Sie empfangen Eingaben, verarbeiten diese und liefern Ergebnisse. Dabei greifen sie auf große Sprachmodelle (LLMs) zurück, die natürliche Sprache verstehen und generieren können.
Ein typischer Ablauf sieht so aus:
Moderne KI-Agenten arbeiten dabei innerhalb definierter Grenzen – sogenannter „Guardrails“. Diese Leitplanken verhindern, dass der Agent außerhalb seines Aufgabenbereichs agiert. Je nach Einsatzbereich fallen sie in unterschiedliche Kategorien von KI-Systemen mit entsprechenden regulatorischen Anforderungen.
KI-Agenten finden in vielen Geschäftsbereichen Anwendung. Besonders verbreitet sind sie dort, wo große Datenmengen schnell verarbeitet werden müssen:
Vertrieb und Marketing:
Personalwesen:
Kundenservice:
Finanzwesen:
Allen Einsatzbereichen ist eines gemeinsam: KI-Agenten verarbeiten häufig personenbezogene Daten. Und genau hier wird es datenschutzrechtlich relevant.
Viele Prozesse, die KI-Agenten übernehmen, betreffen personenbezogene Daten. Die Filterung von Bewerbungen, die Priorisierung von Kundenanfragen, die Qualifizierung von Leads – all das fällt unter die DSGVO. Zusätzlich stellt die EU-KI-Verordnung spezifische Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen.
Unternehmen, die KI-Agenten einsetzen, müssen drei Kernanforderungen erfüllen:
Kunden und Betroffene müssen proaktiv darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren – nicht mit einem Menschen. Diese Informationspflicht gilt unabhängig davon, wie gut der Agent menschliche Kommunikation imitiert.
Die Transparenzpflichten umfassen konkret:
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Für KI-Agenten kommen typischerweise infrage:
Wichtig: Die DSGVO-Rechtsgrundlage muss vor dem Einsatz des KI-Agenten feststehen – nicht erst, wenn Probleme auftreten.
KI-Systeme gelten als „Blackbox“: Ihre Entscheidungswege sind oft nicht vollständig nachvollziehbar. Deshalb ist das Risiko für Datenpannen besonders hoch.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist zwingend erforderlich, wenn der KI-Agent:
Die DSFA hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und technische Schutzmaßnahmen zu implementieren.
Wenn KI-Agenten automatisierte Entscheidungen treffen, kommt ein weiterer Paragraf ins Spiel: Artikel 22 DSGVO.
Dieser Artikel schützt Betroffene vor Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkung entfalten oder sie erheblich beeinträchtigen.
Beispiele für solche Entscheidungen:
In diesen Fällen haben Betroffene das Recht:
Für Unternehmen bedeutet das: KI-Agenten dürfen in sensiblen Bereichen nicht vollständig autonom entscheiden. Die menschliche Aufsicht muss gewährleistet sein – ein Mensch muss die finale Entscheidung überprüfen können. Auch die KI-Verordnung schreibt für Hochrisiko-KI-Systeme explizit Human Oversight vor.
KI-Agenten bieten enormes Potenzial für Effizienzsteigerung und Automatisierung. Doch mit der Autonomie kommt Verantwortung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Helfer datenschutzkonform arbeiten.
Die drei Kernanforderungen – Transparenz, Rechtsgrundlage und DSFA – bilden das Fundament für den rechtssicheren Einsatz. Wer diese Anforderungen von Anfang an berücksichtigt, vermeidet teure Bußgelder und schafft Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern.
Offenheit gegenüber neuen Technologien ist wichtig – aber nur auf einem rechtlich stabilen Fundament. Ein KI-Kompetenz E-Learning kann dabei helfen, Mitarbeiter für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Agenten zu schulen.
Prüfen Sie mit einer kompakten Checkliste, ob Ihre KI-Agenten DSGVO-konform arbeiten – inklusive aller rechtlichen Anforderungen, kostenlos als Download.
Chatbots reagieren auf Eingaben mit vordefinierten Antworten. KI-Agenten handeln eigenständig, treffen Entscheidungen und führen mehrstufige Aufgaben ohne menschliches Eingreifen aus. Sie lernen aus Interaktionen und verbessern sich kontinuierlich.
Nicht zwingend. Datenschutzrelevant werden KI-Agenten, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Das ist bei den meisten geschäftlichen Anwendungen der Fall – von der Lead-Qualifizierung bis zur Bewerberauswahl.
Eine DSFA ist erforderlich, wenn der KI-Agent ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Das gilt besonders bei Profiling, automatisierten Entscheidungen und der Verarbeitung sensibler Daten.
Ja, wenn eine andere Rechtsgrundlage greift – etwa die Vertragserfüllung oder ein berechtigtes Interesse. Die Einwilligung ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO.
Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer KI-Systeme. Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Hinzu kommen Reputationsschäden und mögliche Schadensersatzforderungen.
Profitieren Sie von der Expertise unserer TÜV-zertifizierten KI-Experten, die Ihnen als externer KI-Beauftragter zur Seite stehen.
Wir begleiten Unternehmen dabei, Künstliche Intelligenz rechtssicher, transparent und verantwortungsvoll einzusetzen – digital, praxisnah und zu fixen Konditionen. Ob Risikobewertung nach EU AI-Act oder in der Schulung Ihrer Mitarbeitenden – Wir sorgen dafür, dass der Einsatz von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen den regulatorischen Vorgaben entspricht und rechtliche Risiken minimiert werden.
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