Im Kontext des betrieblichen Datenschutzes ist die Datenschutzrichtlinie (aka Privacy Policy) das übergeordnete Konzeptpapier – und damit der Nordstern jeder Datenschutzberatung (und jedes Datenschutzbeauftragten).
Eine Datenschutzrichtlinie ist ein verbindlicher Leitfaden für alle Mitarbeitenden zur Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Sie legt fest, wie personenbezogene Daten gesammelt, verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden müssen.
Die Richtlinie übersetzt abstrakte Gesetzesvorgaben in konkrete Handlungsanweisungen. Sie definiert grundlegende Standards der Geschäftsleitung zum Datenschutz und etabliert einheitliche Verfahren für alle Abteilungen.
Kernfunktionen einer Datenschutzrichtlinie:
Gemäß DSGVO Art. 5 Abs. 2 müssen Unternehmen nachweisen können, dass sie Datenschutzgrundsätze einhalten. Die Datenschutzrichtlinie ist das zentrale Dokument für diesen Nachweis.
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Mehr InformationenDer Begriff „Datenschutzrichtlinie“ wird in der Praxis unterschiedlich verwendet. Um Missverständnisse zu vermeiden, klären wir die vier häufigsten Bedeutungen.
Die europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG war der Vorgänger der DSGVO. Sie regulierte von 1995 bis 2018 den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Seit Mai 2018 gilt die DSGVO als direktes EU-Recht und ersetzt diese Richtlinie vollständig. Die Richtlinie 95/46/EG hatte das Ziel, einen einheitlichen Datenschutzstandard in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen und den freien Datenverkehr innerhalb der Union zu gewährleisten.
Viele Menschen verwechseln „Datenschutzrichtlinie“ mit der „Datenschutzerklärung“ auf Websites. Die Datenschutzerklärung informiert Website-Besucher transparent über die Datenverarbeitung auf der jeweiligen Website. Sie erklärt, welche Daten erfasst werden, zu welchem Zweck dies geschieht und an wen die Daten weitergegeben werden. Diese Datenschutzerklärung ist nach DSGVO Art. 13 verpflichtend für alle Websites, die personenbezogene Daten verarbeiten, und muss für Nutzer leicht zugänglich sein.
Wir behandeln die interne Datenschutzrichtlinie – ein verbindliches Regelwerk für Mitarbeitende zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. Diese interne Richtlinie ist die praktische Grundlage für DSGVO-konformes Arbeiten im täglichen Geschäftsbetrieb. Sie übersetzt abstrakte Gesetzestexte in konkrete Handlungsanweisungen, die Mitarbeitende in ihrer täglichen Arbeit direkt anwenden können. Im Gegensatz zur Website-Datenschutzerklärung richtet sich diese Richtlinie ausschließlich an die eigenen Beschäftigten und regelt interne Prozesse.
Manche Unternehmen nutzen „Datenschutzrichtlinie“ als Oberbegriff für alle datenschutzrelevanten Dokumente im Unternehmen. Dazu gehören dann sämtliche Konzepte, Arbeitsanweisungen und technische Richtlinien, die mit Datenschutz zu tun haben. Diese Verwendung als übergeordnete Leitlinie ist besonders in ISO-Management-Systemen üblich, wo die Datenschutzrichtlinie als strategisches Dokument der Unternehmensleitung fungiert und den Rahmen für alle weiteren Detailregelungen vorgibt.
Datenschutzrichtlinien regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten – das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Personenbezogene Basisdaten:
Sensible Daten (besondere Kategorien nach DSGVO Art. 9):
Finanz- und Zahlungsdaten:
Internationale Standards beachten:
Neben der DSGVO (EU) müssen Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen weitere Datenschutzstandards berücksichtigen:
Diese internationalen Standards stellen oft zusätzliche Anforderungen an Datenschutzrichtlinien. Ein externer Datenschutzbeauftragter kennt diese Unterschiede und passt Ihre Richtlinien entsprechend an.
Datenschutzrichtlinien bringen Unternehmen konkrete und messbare Vorteile, die weit über die bloße Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinausgehen. Sie schaffen Rechtssicherheit, erhöhen die Effizienz und stärken das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Rechenschaftspflicht – sie müssen jederzeit nachweisen können, welche Maßnahmen sie zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen. Datenschutzrichtlinien dokumentieren systematisch, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen im Unternehmen implementiert sind. Bei Audits oder Kontrollen durch Aufsichtsbehörden weisen Sie damit unmittelbar Ihre Compliance nach. Ohne eine solche Dokumentation stehen Unternehmen bei Kontrollen hilflos da und können nicht belegen, dass sie ihren Pflichten nachkommen – selbst wenn sie tatsächlich datenschutzkonform arbeiten.
Mit einer Datenschutzrichtlinie behalten Sie den Überblick über alle datenschutzrelevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen. Mitarbeitende wissen jederzeit, welche Regeln gelten und wo sie nachschlagen können, wenn Fragen auftauchen. Änderungen lassen sich zentral steuern und kommunizieren, statt in jeder Abteilung einzeln durchgesetzt werden zu müssen. Dies verhindert Wildwuchs bei Datenschutzprozessen und stellt sicher, dass alle Abteilungen nach denselben Standards arbeiten. Die Richtlinie fungiert als Single Source of Truth für alle datenschutzrelevanten Fragen.
Statt bei jeder Datenschutzfrage neu zu recherchieren oder den Datenschutzbeauftragten zu kontaktieren, greifen Mitarbeitende einfach auf die Datenschutzrichtlinie zurück. Dies spart erheblich Zeit im Tagesgeschäft. Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) erstellt und pflegt diese Dokumente professionell, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass die Richtlinie stets aktuell und rechtskonform ist. Die initiale Investition in eine professionelle Datenschutzrichtlinie rechnet sich schnell durch eingesparte Arbeitszeit und vermiedene Fehler.
Kunden und Geschäftspartner schätzen professionellen Datenschutz zunehmend als Qualitätsmerkmal. Eine dokumentierte Datenschutzrichtlinie signalisiert Vertrauenswürdigkeit und Professionalität. In Branchen mit hohen Compliance-Anforderungen kann eine zertifizierte Datenschutzorganisation sogar ein entscheidendes Verkaufsargument sein. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie Datenschutz ernst nehmen, haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber solchen, die nur das gesetzliche Minimum erfüllen. Besonders bei Ausschreibungen und bei der Gewinnung großer Kunden spielt nachweisbare Datenschutzkompetenz eine wichtige Rolle.
Fehlende oder unzureichende Datenschutzrichtlinien gefährden Unternehmen auf drei Ebenen:
1. Finanzielle Risiken
2. Rechtliche Risiken
3. Reputationsschäden
Datenpannen und DSGVO-Verstöße schädigen das Unternehmensimage nachhaltig. Medien berichten über Datenschutzvorfälle, Kunden verlieren Vertrauen, Geschäftspartner ziehen sich zurück.
Unternehmen | Verstoß | Bußgeld | Jahr |
|---|---|---|---|
Meta Platforms Ireland | Datenweitergabe USA ohne Rechtsgrundlage | 1,2 Mrd. € | 2023 |
Amazon Europe Core | Verletzung Datenschutzgrundsätze | 746 Mio. € | 2021 |
WhatsApp Ireland | Transparenzverstöße | 225 Mio. € | 2021 |
Google Ireland | Fehlende Einwilligung für Cookies | 90 Mio. € | 2020 |
H&M Deutschland | Überwachung von Mitarbeitenden | 35,3 Mio. € | 2020 |
Die Implementierung einer Datenschutzrichtlinie erfolgt in sieben strukturierten Schritten:
Schritt 1: Anforderungsanalyse durch Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte (intern oder extern) analysiert, welche gesetzlichen und branchenspezifischen Anforderungen gelten:
Schritt 2: Arbeitstreffen mit Geschäftsführung
Die Unternehmensleitung trägt die Gesamtverantwortung für Datenschutz. Im Arbeitstreffen werden festgelegt:
Schritt 3: Ausarbeitung der Richtlinie
Der Datenschutzbeauftragte erstellt die Datenschutzrichtlinie basierend auf sieben zentralen Fragen:
Schritt 4: Review und Unterzeichnung
Die Geschäftsführung prüft den Entwurf, gibt Feedback und unterzeichnet die finale Datenschutzrichtlinie. Diese Unterzeichnung dokumentiert die Übernahme der Verantwortung.
Schritt 5: Unternehmensweite Kommunikation
Alle Mitarbeitenden erhalten die Datenschutzrichtlinie per E-Mail, Intranet oder Printversion. Eine Kickoff-Veranstaltung erklärt die wichtigsten Änderungen.
Schritt 6: Schulung der Mitarbeitenden
Präsenzschulungen oder E-Learning-Module vermitteln:
Schritt 7: Jährliche Überprüfung und Aktualisierung
Datenschutzrichtlinien müssen bei Änderungen angepasst werden:
Ein professioneller Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass Ihre Richtlinie stets aktuell bleibt.
Eine umfassende Beratung zu allen Themen rund um die DSGVO aus einer Hand, damit Sie gesetzliche Anforderungen effizient umsetzen und Ihre Daten sicher verwalten können.
Datenschutzrichtlinien sind Arbeitsanweisungen für Mitarbeitende – keine juristischen Lehrbücher für Rechtsanwälte. Je klarer und verständlicher Sie formulieren, desto besser wenden Mitarbeitende die Vorgaben im Arbeitsalltag an. Eine kompliziert formulierte Richtlinie, die niemand versteht, ist wertlos, selbst wenn sie rechtlich perfekt ist.
Vermeiden Sie juristische Fachsprache, wo immer möglich. Ein Beispiel für schlechte Formulierung wäre: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO.“ Besser und verständlicher ist: „Personenbezogene Daten dürfen Sie nur verarbeiten, wenn einer dieser Gründe vorliegt: Die Person hat zugestimmt, es besteht ein Vertrag, eine gesetzliche Pflicht macht es notwendig oder es liegt ein berechtigtes Interesse vor.“ Diese Formulierung erklärt denselben Sachverhalt, ist aber für Mitarbeitende ohne juristische Vorbildung sofort verständlich.
Geben Sie konkrete Handlungsempfehlungen statt abstrakter Prinzipien. „Zugriffe sind zu kontrollieren“ ist eine schlechte Anweisung, weil unklar bleibt, wie dies geschehen soll. Besser ist: „Sperren Sie Ihren Bildschirm mit der Tastenkombination Windows-Taste + L, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, auch wenn es nur für kurze Zeit ist.“ Diese Anweisung sagt genau, was zu tun ist und wie es technisch umgesetzt wird. Mitarbeitende können sie sofort befolgen, ohne nachdenken zu müssen.
Ergänzen Sie abstrakte Regeln durch konkrete Praxisbeispiele aus dem Unternehmensalltag. Für die Personalabteilung könnte ein Beispiel lauten: „Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten löschen Sie sechs Monate nach der Absage. Stellen Sie sicher, dass sowohl digitale Kopien im Bewerbermanagementsystem als auch eventuelle Papierunterlagen vernichtet werden.“ Für den Vertrieb: „Kundendaten dürfen Sie nicht auf privaten USB-Sticks speichern, auch nicht vorübergehend. Nutzen Sie ausschließlich die verschlüsselten Unternehmenslaufwerke oder die freigegebenen Cloud-Lösungen.“
Solche Beispiele machen abstrakte Datenschutzregeln greifbar und zeigen, wie sie im konkreten Arbeitskontext anzuwenden sind. Sie helfen Mitarbeitenden zu verstehen, warum bestimmte Regeln existieren und welche Konsequenzen Verstöße haben können.
Holen Sie vor der Veröffentlichung der Datenschutzrichtlinie aktiv Feedback aus verschiedenen Abteilungen ein. Fragen Sie die Mitarbeitenden: Welche Regelungen sind unklar oder missverständlich formuliert? Welche praktischen Situationen aus dem Arbeitsalltag fehlen in der Richtlinie? Welche Begriffe oder Formulierungen sind unverständlich? Diese Rückmeldungen sind wertvoll, weil Mitarbeitende oft ganz andere Perspektiven haben als Datenschutzbeauftragte oder die Geschäftsführung.
Die Einbeziehung der Mitarbeitenden hat einen weiteren wichtigen Effekt: Sie erhöht die Akzeptanz der Richtlinie erheblich. Wenn Mitarbeitende das Gefühl haben, dass ihre Meinung gehört wurde und ihre Anmerkungen berücksichtigt wurden, identifizieren sie sich stärker mit den Regeln und befolgen sie eher. Zudem deckt dieser partizipative Ansatz Praxislücken auf, die in der theoretischen Planung übersehen wurden.
Passen Sie die Datenschutzrichtlinie konsequent an Veränderungen im Unternehmen an. Bei der Einführung neuer Software, etwa eines CRM-Systems, müssen die entsprechenden Datenschutzregeln in die Richtlinie aufgenommen werden. Organisatorische Änderungen wie die Gründung einer neuen Abteilung, ein Standortwechsel oder eine Umstrukturierung erfordern ebenfalls Anpassungen. Auch bei Gesetzesänderungen oder wichtigen neuen Gerichtsurteilen zur DSGVO muss die Richtlinie zeitnah aktualisiert werden.
Etablieren Sie einen festen Rhythmus für Reviews – mindestens einmal jährlich sollte die gesamte Richtlinie systematisch überprüft werden. Zusätzlich sollte es einen Prozess geben, wie außerplanmäßige Änderungen schnell umgesetzt und kommuniziert werden können, wenn sich rechtliche oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern.
Eine umfassende Datenschutzrichtlinie besteht aus mehreren Einzel-Konzepten. Diese decken alle datenschutzrelevanten Bereiche ab:
IT-Sicherheit und Technik:
Datenträger und Speicherung:
Mobile Geräte:
Zugang und Zutritt:
Organisatorische Regelungen:
Notfall und Wartung:
Eine professionelle Datenschutzrichtlinie macht Datenschutzmaßnahmen verständlich und nachvollziehbar. Sie muss alle relevanten Aspekte der Datenverarbeitung im Unternehmen abdecken und dabei sowohl rechtliche Anforderungen erfüllen als auch praktisch nutzbar sein.
Listen Sie detailliert auf, welche Datenkategorien Sie im Unternehmen verarbeiten und zu welchem konkreten Zweck dies geschieht. Für Mitarbeiterdaten könnte dies sein: Gehaltsabrechnung, Arbeitszeiterfassung, Urlaubsverwaltung. Kundendaten werden verarbeitet für Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und, sofern eine Einwilligung vorliegt, für Marketingzwecke. Bewerberdaten dienen ausschließlich dem Auswahlverfahren für offene Stellen. Die Zweckbindung ist ein zentrales DSGVO-Prinzip – Daten dürfen nur für den ursprünglich festgelegten Zweck verwendet werden, nicht für beliebige andere Zwecke.
Benennen Sie klar die verantwortliche Person, typischerweise die Geschäftsführung, und den Datenschutzbeauftragten mit vollständigen Kontaktdaten. Mitarbeitende und Kunden müssen wissen, an wen sie sich bei Datenschutzfragen wenden können. Die Kontaktdaten sollten eine direkte E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer umfassen, unter der der Datenschutzbeauftragte tatsächlich erreichbar ist.
Erklären Sie ausführlich, wie Sie die Rechte betroffener Personen sicherstellen. Das Auskunftsrecht nach DSGVO Art. 15 gibt Personen das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 ermöglicht die Korrektur falscher Daten. Das Recht auf Löschung nach Art. 17, oft als „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet, erlaubt unter bestimmten Umständen die Löschung personenbezogener Daten. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 ermöglicht es Personen, ihre Daten in einem strukturierten Format zu erhalten und zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 erlaubt Personen, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, etwa bei Direktwerbung.
Dokumentieren Sie konkret alle Schutzmaßnahmen, die Sie implementiert haben. Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung sensibler Daten, Firewall-Systeme zum Schutz vor externen Angriffen, Zugangskontrollen mit individuellen Benutzerkonten und Passwörtern sowie regelmäßige Backups zur Sicherstellung der Verfügbarkeit. Organisatorische Maßnahmen beinhalten regelmäßige Schulungen aller Mitarbeitenden, klare Vertretungsregelungen für Datenschutzverantwortliche und systematische Löschkonzepte, die sicherstellen, dass Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden.
Für jede Datenverarbeitung im Unternehmen muss eine Rechtsgrundlage gemäß DSGVO Art. 6 existieren. Eine Einwilligung der betroffenen Person liegt etwa vor, wenn jemand sich freiwillig für einen Newsletter anmeldet. Ein Vertrag rechtfertigt die Verarbeitung, wenn Kundendaten für die Rechnungsstellung benötigt werden. Eine gesetzliche Pflicht macht die Verarbeitung notwendig, beispielsweise bei der Aufbewahrung von Lohndaten für zehn Jahre gemäß steuerrechtlicher Vorgaben. Ein berechtigtes Interesse kann die Rechtsgrundlage sein, etwa wenn Videoüberwachung dem Schutz gegen Einbruch dient.
Definieren Sie klare Löschfristen für jede Datenkategorie in Ihrem Unternehmen. Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten sollten sechs Monate nach der Absage gelöscht werden, es sei denn, der Bewerber hat einer längeren Speicherung zugestimmt. Kundendaten unterliegen oft steuerlichen Aufbewahrungspflichten von zehn Jahren. Protokolldaten von IT-Systemen werden typischerweise nach 90 Tagen gelöscht, es sei denn, es gibt spezielle Compliance-Anforderungen, die eine längere Speicherung erfordern. Ein systematisches Löschkonzept verhindert, dass Daten „vergessen“ werden und jahrelang unnötig gespeichert bleiben.
Listen Sie vollständig alle Dienstleister auf, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten. Dazu gehören Cloud-Anbieter, externe Lohnbuchhaltungsbüros, Marketing-Agenturen, die Newsletter versenden, IT-Dienstleister mit Systemzugriff und viele weitere. Stellen Sie unbedingt sicher, dass mit jedem dieser Dienstleister ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach DSGVO Art. 28 geschlossen wurde. Ohne diesen Vertrag ist die Datenverarbeitung nicht rechtmäßig, und Sie haften für Verstöße des Dienstleisters.
Nennen Sie den Namen und die vollständigen Kontaktdaten des internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Diese Information muss für alle Mitarbeitenden leicht auffindbar sein. Der Datenschutzbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für alle Datenschutzfragen im Unternehmen.
Regeln Sie präzise, wer auf welche Daten zugreifen darf. Ein rollenbasiertes Berechtigungssystem ist hier Standard. Die Personalabteilung erhält Zugriff auf Mitarbeiterdaten, aber nicht auf Kundendaten. Der Vertrieb greift auf Kundendaten zu, hat aber keinen Zugang zu Personaldaten der Kollegen. Die Geschäftsführung kann einen Vollzugriff haben, der aber protokolliert werden sollte. Wichtig ist das Need-to-Know-Prinzip: Mitarbeitende erhalten nur Zugriff auf die Daten, die sie für ihre konkrete Aufgabe benötigen.
Erstellen Sie ein umfassendes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO Art. 30. Dieses Verzeichnis dokumentiert systematisch alle Datenverarbeitungen im Unternehmen. Für jede Verarbeitungstätigkeit werden der Zweck, die Kategorien betroffener Personen, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger der Daten, eventuelle Drittlandübermittlungen und die Löschfristen erfasst. Dieses Verzeichnis ist bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden das wichtigste Dokument.
Ergänzen Sie die allgemeinen Regelungen durch abteilungsspezifische Vorgaben. Die Personalabteilung braucht besondere Regelungen für den Umgang mit Gesundheitsdaten bei Krankschreibungen und für die Verarbeitung von Bewerbungen. Das Marketing muss wissen, wie Einwilligungen für Newsletter korrekt eingeholt und dokumentiert werden und welche Regeln für Social Media gelten. Die IT-Abteilung benötigt Vorgaben zur Protokollierung von Systemzugriffen und zum Incident Response Management bei Sicherheitsvorfällen.
Beschreiben Sie den genauen Prozess bei Datenpannen. Sobald eine Datenpanne bekannt wird, muss sie unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden. Dieser prüft dann, ob eine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde besteht. Diese Meldung muss binnen 72 Stunden erfolgen. Bei hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen müssen auch diese direkt informiert werden. Alle Datenpannen werden in einem Datenpannen-Register dokumentiert, auch wenn keine Meldepflicht bestand. Dies dient der kontinuierlichen Verbesserung der Datenschutzprozesse.
Die DSGVO fordert in Art. 32 Abs. 1 lit. d ein Verfahren, das die Wirksamkeit der Datenschutzmaßnahmen regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert. Datenschutzaudits nutzen die Datenschutzrichtlinie als Prüfgrundlage und überprüfen, ob die definierten Prozesse auch tatsächlich gelebt werden. Eine professionelle Datenschutzrichtlinie ist die unverzichtbare Basis für ein umfassendes Datenschutzkonzept oder Datenschutzmanagementsystem (DSMS).
Erfüllen Sie die DSGVO-Rechenschaftspflicht – mit der strukturierten Muster-Checkliste zur Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzrichtlinie für alle Pflichtinhalte und Konzepte, kostenlos als Download.
Die Datenschutzrichtlinie ist ein internes Dokument für Mitarbeitende. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. Die Datenschutzerklärung ist ein externes Dokument für Website-Besucher. Sie informiert über die Datenverarbeitung auf der Website und ist nach DSGVO Art. 13 verpflichtend.
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für Datenschutz im Unternehmen. Sie legt die Datenschutzziele fest und unterzeichnet die Datenschutzrichtlinie. Der Datenschutzbeauftragte (intern oder extern) erstellt und pflegt die Datenschutzrichtlinie fachlich.
Eine fehlende Datenschutzrichtlinie kann als Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht (DSGVO Art. 5 Abs. 2) gewertet werden. Dies kann Bußgelder nach sich ziehen. Gemäß DSGVO Art. 83 Abs. 4-6 drohen bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich fehlt bei Datenpannen der Nachweis angemessener Schutzmaßnahmen – dies kann Schadensersatzforderungen nach DSGVO Art. 82 nach sich ziehen.
Eine jährliche Überprüfung ist Mindeststandard. Zusätzlich müssen Sie die Richtlinie aktualisieren bei:
Ja, die Datenschutzrichtlinie gilt für alle Mitarbeitenden – unabhängig vom Arbeitsort. Ergänzen Sie ein Heim- und Telearbeitskonzept mit spezifischen Regelungen:
Abhängig von Ihren Geschäftsbeziehungen können zusätzliche Datenschutzstandards gelten:
Ein erfahrener Datenschutzbeauftragter prüft, welche Standards für Ihr Unternehmen relevant sind, und passt die Datenschutzrichtlinie entsprechend an.
Muster-Datenschutzrichtlinien bieten eine gute Orientierung, müssen aber individuell angepasst werden. Jedes Unternehmen hat unterschiedliche:
Eine unreflektiert übernommene Muster-Richtlinie kann mehr schaden als nutzen – sie dokumentiert möglicherweise Maßnahmen, die Sie gar nicht umsetzen. Ein Datenschutzbeauftragter erstellt eine maßgeschneiderte Richtlinie für Ihr Unternehmen.
Erstgespräch zur Orientierung
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihren aktuellen Datenschutz-Status und identifizieren Handlungsbedarfe.
Beratung zu allen Themen der DSGVO
Von der Einwilligungsverwaltung über Auftragsverarbeitungsverträge bis zur Datenschutz-Folgenabschätzung – wir beraten Sie umfassend.
Review des vorhandenen Datenschutzkonzepts
Falls Sie bereits Datenschutzrichtlinien haben, prüfen wir diese auf Vollständigkeit, Aktualität und Praxistauglichkeit.
Auditierung von Dienstleistern
Wir überprüfen Ihre Auftragsverarbeiter (Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister, Marketing-Agenturen) auf DSGVO-Konformität.
Aufbau und Pflege eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
Wir implementieren ein strukturiertes DSMS inklusive Verfahrensverzeichnis, Datenschutzrichtlinien und Prozessdokumentation.
Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie bereits einen internen Datenschutzbeauftragten haben, unterstützen wir ihn bei komplexen Fragestellungen oder Projekten.
Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
Wir übernehmen die Position des externen Datenschutzbeauftragten und erfüllen alle gesetzlichen Pflichten für Ihr Unternehmen.
DSGVO-Audit und Vorbereitung
Wir führen Datenschutzaudits durch, identifizieren Lücken und bereiten Sie auf Kontrollen durch Aufsichtsbehörden vor.
Mitarbeiterschulung zu DSGVO-Neuerungen
Präsenzschulungen oder E-Learning-Module vermitteln Ihren Mitarbeitenden aktuelles Datenschutzwissen.
Übernahme der Position des externen Datenschutzbeauftragten
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir alle gesetzlichen Aufgaben nach DSGVO Art. 39: Unterrichtung, Beratung, Überwachung der DSGVO-Einhaltung und Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.
Professioneller Datenschutz zum Budget-Preis mit Software, Schulungen, Audits & Vorlagen inklusive
Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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