Cortina Consult

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Compliance-Brief · KW 35/2026

Guten Tag,

„Das dürfen wir doch gar nicht ohne Einwilligung.“ Dieser Satz stoppt jedes Jahr unzählige Mailings, bevor sie überhaupt in die Planung gehen. Er stimmt nicht. Der EuGH und das OLG Stuttgart haben 2024 bestätigt: Postalische Neukundenwerbung ist auch ohne Einwilligung zulässig. Der Prüfstein ist ein anderer – eine dokumentierte Interessenabwägung. Fehlt sie, wird aus der erlaubten Maßnahme ein Bußgeldrisiko. Wir zeigen, worauf es ankommt. — Ihr Cortina-Team

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Briefwerbung an potenzielle Neukunden: auch ohne Einwilligung

Personalisierte Briefwerbung an Menschen, die noch keine Kunden sind, kann zulässig sein. Eine Einwilligung ist dafür nicht automatisch erforderlich – eine belastbare Begründung schon.


Video: Postwerbung DSGVO-konform gestalten

Das OLG Stuttgart hat 2024 bestätigt, dass Direktwerbung per Brief auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 DSGVO gestützt werden kann – auch ohne bestehende Kundenbeziehung. Der EuGH stellte im Oktober 2024 klar, dass kommerzielle Interessen grundsätzlich dazugehören können. Entscheidend bleibt der Einzelfall: Die Verarbeitung muss erforderlich sein, und die Interessen der Empfänger dürfen nicht überwiegen.

Eine postalische Ansprache wiegt weniger schwer als Werbeanrufe oder E-Mails – wer einen Brief nicht lesen möchte, legt ihn weg. Trotzdem müssen Sie vor dem Versand nachvollziehbar dokumentieren, warum Ihr Interesse überwiegt. Pauschale Standardbegründungen reichen dafür nicht. Bei gekauften Adressen kommen die Informationspflichten hinzu, samt Angabe der Datenquelle. Und jeder Widerspruch gehört unverzüglich in eine interne Werbesperrliste.

Unsere Empfehlung: Dokumentieren Sie die Interessenabwägung, bevor der erste Brief versendet wird – nicht erst im Nachhinein. Bei der Erstellung der Abwägung, der Umsetzung der Informationspflichten und dem Aufbau einer rechtssicheren Werbesperrliste unterstützen wir Sie gerne.

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Werbewidersprüche sauber dokumentiert

Ein Werbewiderspruch ist eine Betroffenenanfrage wie jede andere. Im Compliance Hub erfassen Sie ihn mit automatischer Fristenkontrolle, dokumentieren die Umsetzung revisionssicher und behalten offene Vorgänge sowie die interne Sperrliste jederzeit im Blick.

1
Eingang
2
Bearbeiten
3
Sperrliste

Kennzahl der Woche

Beschwerden bei der Aufsicht: höchster Stand seit der DSGVO

6.046

Beschwerden 2024

9.746

Beschwerden 2025

+61%

Anstieg in einem Jahr

Der Beschwerdedruck wächst schneller als die Dokumentation mitkommt. Wer Werbung auf berechtigtes Interesse stützt, sollte die Abwägung vorliegen haben, bevor die Aufsicht fragt.

Quelle: BayLDA, 15. Tätigkeitsbericht, 12.03.2026

Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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