Datenschutz vs. Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit werden in der digitalen Welt oft fälschlich als Synonyme verwendet, obwohl sie verschiedene Konzepte beschreiben. Diese Verwechslung kann zu Schwachstellen im Umgang mit sensiblen Informationen führen.

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Was bedeutet Datenschutz im Kontext der informationellen Selbstbestimmung?

Datenschutz ist ein Begriff, der in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden ist. Er wird verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und als Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. 

Wie werden personenbezogene Daten im Datenschutz definiert?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Verarbeitung umfasst dabei jeden Vorgang im Zusammenhang mit diesen Daten, wie: 

Das Erheben, Speichern, Anpassen, Verwenden, Offenlegen und Löschen dieser Daten. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Angaben zur Gesundheit oder ethnischen Herkunft, unterliegen einem besonderen Schutz. 

Welche Hauptprinzipien umfasst der Datenschutz?

Zu den Hauptprinzipien des Datenschutzes gehören mehrere zentrale Konzepte. Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt besagt, dass Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage nicht verarbeitet werden dürfen. Datensparsamkeit und Datenvermeidung zielen darauf ab, die Menge erhobener Daten auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Das Prinzip der Erforderlichkeit stellt sicher, dass nur Daten verarbeitet werden, die für den angegebenen Zweck tatsächlich benötigt werden. Die Zweckbindung wiederum schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur für die ursprünglich festgelegten Zwecke verwendet werden dürfen.

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Was versteht man unter Datensicherheit?

Datensicherheit wird häufig mit dem Datenschutz verknüpft, ist aber ein eigenständiger Begriff. Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. 

Was umfasst die Informationssicherheit?

Informationssicherheit ist ein Zustand von technischen oder nicht-technischen Systemen zur Informationsverarbeitung und -speicherung, der bestimmte Schutzziele sicherstellen soll. Sie dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung wirtschaftlicher Schäden und der Minimierung von Risiken. 

Was bedeuten die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit?

Die allgemeinen Schutzziele der Informationssicherheit sind nach ihrer englischen Abkürzung auch als CIA-Triade bekannt: 

1
Vertraulichkeit (Confidentiality):

Daten dürfen nur von autorisierten Benutzern gelesen werden

2
Integrität (Integrity):

Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden; alle Änderungen müssen nachvollziehbar sein

3
Verfügbarkeit (Availability):

Der Zugriff auf Daten muss innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens gewährleistet sein

Weitere Schutzziele können Authentizität, Verbindlichkeit/Nichtabstreitbarkeit und Zurechenbarkeit sein. 

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen werden eingesetzt?

Maßnahmen der Informationssicherheit umfassen: 

Welche konkreten Unterschiede bestehen zwischen Datenschutz und Datensicherheit?

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es eine klare Unterscheidung zwischen Datenschutz und Datensicherheit. 

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Wie ergänzen sich die drei Konzepte in der Praxis?

Die drei Konzepte Datenschutz, Datensicherheit und Informationssicherheit stehen in einer engen Beziehung zueinander und ergänzen sich gegenseitig. 

Ohne ausreichende Datensicherheit kann kein wirksamer Datenschutz gewährleistet werden. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des operativen Datenschutzes bei technischen Prozessen und Funktionen sind unerlässlich. 

Informationssicherheit ist ein übergeordnetes Konzept, das den Schutz von Informationen (digital und analog, personenbezogen und nicht-personenbezogen) umfasst. Die Datensicherheit wird häufig als Teilbereich der umfassenderen Informationssicherheitsmanagement angesehen. 

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen regeln den Datenschutz?

Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Europäischen Union ein Grundrecht. 

Wie beeinflussen digitale Entwicklungen Transparenz und Kontrolle?

Die Entwicklung der Digitaltechnik hat die Bedeutung des Datenschutzes stetig erhöht. Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail und Mobiltelefonie schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung. Die weltweite Vernetzung, insbesondere durch das Internet, birgt zunehmende Gefahren für den Schutz personenbezogener Daten. 

Datenschutz, Datensicherheit und Informationssicherheit bedingen sich gegenseitig, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte. Während der Datenschutz die Person und ihre informationelle Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt, schützt die Datensicherheit die Daten selbst vor Verlust und Manipulation. Die Informationssicherheit als übergeordnetes Konzept umfasst beide Aspekte. 

Welche Konflikte können zwischen Datenschutz und anderen Interessen auftreten?

Es gibt verschiedene Konfliktfelder, in denen Datenschutzinteressen mit anderen Interessen kollidieren können: 

Bei KI besteht die Gefahr, dass sensible persönliche Informationen preisgegeben werden. Daher sind strenge Datenschutzmaßnahmen wie Datenanonymisierung, Minimierung der Datensammlung und Transparenz wichtig. 

FAQ: Alles, was Sie zu Datenschutz & Datensicherheit wissen müssen

Ein Datenschutzkonzept dokumentiert die Art und den Umfang der Daten, die Rechtsgrundlage und Zweckbindung der Verarbeitung sowie die umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ein Sicherheitskonzept beschreibt im Unterschied dazu nur die Sicherheitsmaßnahmen. 

Für die Datenschutzkontrolle im öffentlichen Sektor gibt es in Deutschland den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Landesbeauftragten. 

Im Kontext des Internets beschreibt der Begriff der digitalen Resignation die Gleichgültigkeit oder Untätigkeit von Nutzern gegenüber Datenschutzbedenken. 

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Angaben zur Gesundheit oder ethnischen Herkunft, unterliegen einem besonderen Schutz und ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor (z.B. ausdrückliche Einwilligung). 

Ja, die Kirche hat eigene Datenschutzregelungen basierend auf dem Persönlichkeitsrecht und Beichtgeheimnis. 

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