Wechsel des externen Datenschutzbeauftragten
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Wechsel des externen Datenschutzbeauftragten

Der Wechsel eines externen Datenschutzbeauftragten erfordert sorgfältige Planung – von der Kündigung über die Aufsichtsbehörden-Meldung bis zur rechtssicheren Neubestellung mit klaren Übergabeprotokollen und vollständiger Dokumentation.

Abstrakte rote Illustration mit Ordnersymbolen, einem zentralen Schloss und einer Checkliste als Symbol für Datensicherheit und Compliance

Wann sollten Sie Ihren Datenschutzbeauftragten wechseln?

Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist eine weitreichende Entscheidung, die gut überlegt sein will. Nicht jede Unzufriedenheit rechtfertigt einen sofortigen Wechsel – manchmal lassen sich Probleme durch offene Kommunikation lösen. Dennoch gibt es klare Warnsignale, die einen Wechsel notwendig machen. Um die Situation objektiv bewerten zu können, sollten Sie zunächst die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten kennen und mit der tatsächlichen Leistung vergleichen.

Die häufigsten Gründe für einen DSB-Wechsel sind mangelnde Erreichbarkeit, fehlende Fachkompetenz bei neuen Themen wie KI oder Cloud-Diensten, unzureichende Dokumentation sowie ausbleibende proaktive Beratung. Wenn der DSB nur reaktiv auf Anfragen antwortet, statt aktiv auf Compliance-Risiken hinzuweisen, fehlt ein wesentlicher Mehrwert.

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Mehr Informationen

Selbsttest: Sollten Sie Ihren DSB wechseln?

Bevor Sie einen Wechsel einleiten, hilft eine systematische Selbsteinschätzung. Beantworten Sie die folgenden sieben Fragen ehrlich – je mehr Fragen Sie mit ‚Ja‘ beantworten, desto dringender ist ein Wechsel.

  • Müssen Sie regelmäßig länger als 48 Stunden auf Antworten warten?
  • Fehlt Ihrem DSB erkennbar Expertise bei aktuellen Themen (KI, Cloud, internationale Transfers)?
  • Erhalten Sie nur reaktive statt proaktiver Beratung?
  • Ist die Dokumentation unvollständig oder veraltet?
  • Haben Sie keinen festen Ansprechpartner, sondern wechselnde Kontakte?
  • Wurden in den letzten 12 Monaten keine Datenschutz-Schulungen angeboten?
  • Fehlen konkrete Handlungsempfehlungen bei neuen Verarbeitungstätigkeiten?

Auswertung: Bei 0-2 Ja-Antworten besteht Optimierungspotenzial, aber kein akuter Handlungsbedarf. Bei 3-4 Ja-Antworten sollten Sie das Gespräch suchen und Verbesserungen einfordern. Bei 5 oder mehr Ja-Antworten ist ein Wechsel dringend empfohlen.

Warnsignal
Auswirkung
Handlungsbedarf
Erreichbarkeit > 48h
Verzögerte Reaktion bei Datenpannen
Kritisch
Keine proaktive Beratung
Compliance-Lücken werden übersehen
Hoch
Veraltetes Fachwissen
Fehlerhafte Rechtseinschätzungen
Kritisch
Fehlende Dokumentation
Probleme bei Behördenanfragen
Hoch
Callcenter-Betreuung
Kein fester Ansprechpartner
Hoch
Keine Schulungsangebote
Mitarbeiter-Sensibilisierung fehlt
Mittel

Was sind die rechtlichen Grundlagen für einen DSB-Wechsel?

Die DSB-Benennung und Abberufung eines Datenschutzbeauftragten ist in Art. 37 DSGVO sowie in § 38 BDSG geregelt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der datenschutzrechtlichen Bestellung und dem zivilrechtlichen Dienstleistungsvertrag – beide müssen separat beendet werden.

Unterschied: Bestellung vs. Dienstleistungsvertrag

Die datenschutzrechtliche Bestellung begründet die öffentlich-rechtliche Funktion des DSB gegenüber der Aufsichtsbehörde. Der Dienstleistungsvertrag hingegen regelt die privatrechtlichen Aspekte wie Vergütung, Leistungsumfang und Kündigungsfristen. Eine Kündigung des Dienstleistungsvertrags beendet nicht automatisch die Bestellung – beide Akte müssen formal getrennt erfolgen.

Nach Art. 38 Abs. 3 DSGVO genießt der interne Datenschutzbeauftragte einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt jedoch nicht für externe DSB, da hier lediglich ein Dienstleistungsverhältnis besteht, das nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen beendet werden kann. Detaillierte Informationen zur Kündigung eines Datenschutzbeauftragten finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Kündigungsfristen und Formvorschriften

Die Kündigungsfristen für externe Datenschutzbeauftragte ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Üblich sind Fristen von einem bis drei Monaten zum Monats- oder Quartalsende. Die Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen und den Zeitpunkt der Beendigung klar benennen. Eine separate schriftliche Mitteilung zur Beendigung der Bestellung ist empfehlenswert.

Kostenloser DSB-Wechsel-Berater

Unser KI-gestützter Berater beantwortet Ihre Fragen in Sekunden: Kündigungsfristen klären, Formalitäten verstehen, Übergabe planen – mit dem kompletten 8-Schritte-Prozess und Checkliste für die Nachfolgersuche.

Wie läuft der Wechsel ab? Der 8-Schritte-Prozess

Ein strukturierter Wechselprozess minimiert Risiken und stellt die lückenlose Datenschutz-Compliance sicher. Unsere DSB-Checkliste bietet eine detaillierte Orientierungshilfe. Folgende acht Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

Schritt 1: Kündigungsfristen prüfen

Prüfen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag auf Kündigungsfristen und -modalitäten. Notieren Sie das frühestmögliche Beendigungsdatum und planen Sie ausreichend Zeit für die Suche nach einem neuen DSB ein. Idealerweise überlappen sich die Verträge für eine reibungslose Übergabe um zwei bis vier Wochen.

Schritt 2: Kündigung aussprechen

Kündigen Sie den Dienstleistungsvertrag schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten Fristen. Bestätigen Sie gleichzeitig die Beendigung der datenschutzrechtlichen Bestellung zum gleichen Zeitpunkt. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und dokumentieren Sie den Vorgang für Ihre Unterlagen.

Schritt 3: Neuen DSB auswählen

Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem neuen externen Datenschutzbeauftragten. Achten Sie auf fachliche Qualifikation, Branchenerfahrung, Erreichbarkeit und ein transparentes Leistungsangebot. Die 14 Auswahlkriterien im nächsten Abschnitt helfen bei der systematischen Bewertung.

Schritt 4: Übergabetermin vereinbaren

Koordinieren Sie einen Übergabetermin, an dem alter und neuer DSB gemeinsam teilnehmen. Bei diesem Termin werden alle relevanten Unterlagen, Zugänge und offene Vorgänge übergeben. Planen Sie mindestens zwei Stunden für eine gründliche Übergabe ein.

Schritt 5: Dokumentation übergeben

Stellen Sie sicher, dass alle datenschutzrelevanten Dokumente vollständig übergeben werden: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM), Datenschutz-Folgenabschätzungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzerklärungen und alle Protokolle zu Datenpannen oder Betroffenenanfragen. Eine professionelle Dokumentenverwaltung im Compliance Hub erleichtert diese Übergabe erheblich.

Schritt 6: Zugriffsrechte übertragen

Entziehen Sie dem alten DSB alle Systemzugänge und richten Sie diese für den neuen DSB ein. Dies betrifft insbesondere Zugriffe auf das Datenschutz-Management-System, E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher und interne Kommunikationsplattformen. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Zugriffsänderungen.

Schritt 7: Aufsichtsbehörde informieren

Gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO muss die zuständige Aufsichtsbehörde über den Wechsel informiert werden. Die Meldung erfolgt in der Regel online über das Meldeportal der jeweiligen Landesbehörde. Geben Sie dabei die Kontaktdaten des neuen DSB an und bestätigen Sie die Abmeldung des bisherigen DSB.

Schritt 8: Interne Kommunikation

Informieren Sie alle Mitarbeiter über den DSB-Wechsel und kommunizieren Sie die neuen Kontaktdaten. Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung auf der Website sowie alle internen Dokumente, in denen der DSB namentlich genannt wird. Eine kurze Vorstellung des neuen DSB per E-Mail oder im Intranet fördert die Akzeptanz.

Checkliste - Den passenden DSB finden

So treffen Sie die richtige Wahl: mit klaren Auswahlkriterien und den wichtigsten Fragen für das Gespräch mit Ihrem zukünftigen Datenschutzbeauftragten.

Externer Datenschutzbeauftragter Checkliste

Welche Kriterien gelten für die Auswahl eines neuen DSB?

Die Auswahl eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Bei der Entscheidung extern vs. intern sollten Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile abwägen. Der Leitfaden des BfDI gibt offizielle Empfehlungen zur Qualifikation. Die folgenden 14 Kriterien helfen bei der systematischen Bewertung:

Fachliche Qualifikation

  • Nachweis einer fundierten Ausbildung im Datenschutzrecht (Zertifikate, Studiengänge)
  • Regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen Entwicklungen (KI-Verordnung, neue Rechtsprechung)
  • Juristische Grundkenntnisse und Verständnis für technische Zusammenhänge
  • Erfahrung mit branchenspezifischen Anforderungen (z.B. Gesundheitswesen, Finanzsektor)

Erreichbarkeit und Reaktionszeiten

  • Garantierte Reaktionszeit unter 24 Stunden für dringende Anfragen
  • Fester persönlicher Ansprechpartner statt wechselnder Callcenter-Kontakte
  • Verfügbarkeit für regelmäßige Jour-fixe-Termine (monatlich oder quartalsweise)

Leistungsumfang und Transparenz

  • Klar definierter Leistungskatalog mit transparenter Preisstruktur
  • Proaktive Beratung bei neuen Verarbeitungstätigkeiten und Gesetzesänderungen
  • Unterstützung bei der Dokumentation und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses

Schulungen und Sensibilisierung

Ein guter DSB bietet regelmäßige Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter an. Diese sollten sowohl Grundlagenschulungen für neue Mitarbeiter als auch Auffrischungsschulungen und spezifische Schulungen für Abteilungen wie HR, Marketing oder IT umfassen.

  • Interaktive E-Learning-Module mit Lernerfolgskontrolle
  • Präsenzschulungen oder Webinare für spezifische Themen
  • Awareness-Materialien (Poster, Flyer, Intranet-Beiträge)

Bei welcher Aufsichtsbehörde muss der Wechsel gemeldet werden?

Die Meldepflicht nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO verlangt die Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde. In Deutschland sind dies je nach Bundesland unterschiedliche Landesbehörden:

  • Baden-Württemberg: Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW)
  • Bayern: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
  • Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)
  • Bund: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Eine vollständige Liste aller deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit direkten Links zu den Meldeportalen finden Sie in unserer Übersicht. Die Meldung sollte zeitnah nach dem Wechsel erfolgen – eine gesetzliche Frist existiert nicht, empfohlen wird jedoch eine Meldung innerhalb von zwei Wochen.

Welche Fehler sollten beim DSB-Wechsel vermieden werden?

Ein DSB-Wechsel birgt verschiedene Risiken, die durch sorgfältige Planung vermieden werden können. Ein gut strukturiertes Datenschutzmanagementsystem minimiert Übergaberisiken erheblich. Die häufigsten Fehler in der Praxis sind:

Fehler 1: Lückenlose Besetzung nicht sichergestellt

Ein Unternehmen mit Benennungspflicht darf zu keinem Zeitpunkt ohne DSB sein. Stellen Sie sicher, dass der neue DSB seine Tätigkeit aufnimmt, bevor der alte DSB ausscheidet. Eine Überlappungsphase von zwei bis vier Wochen ist empfehlenswert und ermöglicht eine ordentliche Übergabe.

Fehler 2: Unvollständige Dokumentenübergabe

Ohne vollständige Unterlagen kann der neue DSB seine Aufgaben nicht effektiv wahrnehmen. Erstellen Sie eine Checkliste aller zu übergebenden Dokumente und lassen Sie sich die vollständige Übergabe vom alten DSB schriftlich bestätigen.

Fehler 3: Aufsichtsbehörde nicht informiert

Die unterlassene Meldung an die Aufsichtsbehörde stellt einen Verstoß gegen Art. 37 Abs. 7 DSGVO dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Melden Sie den Wechsel zeitnah über das Online-Portal der zuständigen Behörde.

Fehler 4: Zugriffsrechte nicht entzogen

Der ausscheidende DSB darf nach Beendigung seiner Tätigkeit keinen Zugriff mehr auf personenbezogene Daten haben. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen der Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Zugriffsentziehung für Ihre Unterlagen.

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Häufige Fragen zum DSB-Wechsel

Wie lange dauert ein DSB-Wechsel?

Die Dauer hängt von den vertraglichen Kündigungsfristen ab. Typischerweise sollten Sie mit einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten rechnen: einen Monat für die Kündigungsfrist, einen Monat für die Auswahl des neuen DSB und zwei bis vier Wochen Überlappung für die Übergabe.

Was kostet ein DSB-Wechsel?

Der Wechsel selbst verursacht keine direkten Kosten außer dem internen Zeitaufwand. Die Kosten für einen neuen externen Datenschutzbeauftragten variieren je nach Unternehmensgröße und Leistungsumfang. Typische Monatspauschalen beginnen bei 300 Euro für kleine Unternehmen.

Kann der alte DSB die Herausgabe von Dokumenten verweigern?

Nein. Alle im Rahmen der DSB-Tätigkeit erstellten Dokumente gehören dem Unternehmen, nicht dem DSB. Der ausscheidende DSB ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen vollständig herauszugeben. Bei Verweigerung können Sie die Herausgabe rechtlich durchsetzen.

Was passiert, wenn der alte DSB mangelhaft gearbeitet hat?

Bei nachweisbaren Pflichtverletzungen können Schadensersatzansprüche bestehen. Der neue DSB sollte zunächst eine Bestandsaufnahme durchführen und eventuelle Compliance-Lücken dokumentieren. Für rechtliche Schritte gegen den alten DSB empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

Muss der Betriebsrat beim DSB-Wechsel beteiligt werden?

Die Bestellung eines externen DSB ist in der Regel nicht mitbestimmungspflichtig, da keine Arbeitnehmerüberwachung vorliegt. Anders kann es bei einem internen DSB sein. Bei Fragen zur Betriebsrat-Beteiligung im Datenschutz beraten wir Sie gerne individuell.

Wie finde ich einen qualifizierten neuen DSB?

Achten Sie auf nachgewiesene Qualifikationen, Branchenerfahrung und transparente Leistungsbeschreibungen. Holen Sie mehrere Angebote ein und führen Sie persönliche Gespräche. Die 14 Auswahlkriterien in diesem Artikel bieten eine systematische Orientierung für Ihre Entscheidung.

Beitrag aktualisiert am 14. Januar 2026 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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