DSGVO-Bußgelder: Höhe, Vermeidung, Praxisbeispiele 2025
Datenschutz

DSGVO-Bußgelder: Aktuelle Strafen, Risiken und Prävention

DSGVO-Verstöße kosten Unternehmen Millionen – seit 2018 haben europäische Behörden über 5,88 Milliarden Euro an Bußgeldern verhängt. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen, teure Fehler zu vermeiden und DSGVO-Konformität sicherzustellen

Justitia-Waage mit Paragraphen-Symbolen auf linker und Euro-Symbol auf rechter Waagschale für Abwägung von Rechtsverstößen und Bußgeldern

Was sind DSGVO-Bußgelder?

DSGVO-Bußgelder sind finanzielle Sanktionen, die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängen können. Sie dienen der Durchsetzung von Datenschutzrechten und sollen Unternehmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewegen.

DSGVO-Bußgelder sind nicht nur symbolisch – sie haben reale finanzielle Konsequenzen. Seit 2018 wurden europaweit mehr als 5,88 Milliarden Euro an Strafen verhängt. Die Summen reichen von einigen hundert Euro für kleine Verstöße bis zu dreistelligen Millionenbeträgen bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen durch Konzerne.

Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach einem zweistufigen System: Formelle Verstöße können mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Materielle Verstöße – etwa gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung oder Betroffenenrechte – ziehen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes nach sich. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag.

Wie hoch sind DSGVO-Bußgelder aktuell?

Die aktuellen DSGVO-Bußgelder 2024/2025 zeigen eine deutliche Zunahme sowohl in der Häufigkeit als auch in der Höhe. Der Europäische Datenschutzausschuss dokumentiert mittlerweile über 2.000 verhängte Sanktionen EU-weit.

Welche Verstöße führen zu DSGVO-Bußgeldern?

DSGVO-Verstöße sind Handlungen oder Unterlassungen, die gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Sie reichen von fehlenden Rechtsgrundlagen über mangelnde technische Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu Verstößen gegen Betroffenenrechte.

Verstoßart
Fälle
Durchschnittliches Bußgeld
Fehlende Rechtsgrundlage
669
2,9 Mio. €
Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze
644
3,8 Mio. €
Mangelnde technische Maßnahmen
418
2,0 Mio. €
Unzureichende Betroffenenrechte
312
1,5 Mio. €

Besonders häufig: Verstöße gegen die Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten oft ohne gültige Einwilligung oder berechtigtes Interesse. Ebenso kritisch: Verstöße gegen die Grundsätze der DSGVO (Art. 5), insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Auch die Verletzung von Betroffenenrechten – etwa das Auskunfts- oder Löschrecht – zieht regelmäßig Sanktionen nach sich.

Wie berechnen Aufsichtsbehörden DSGVO-Bußgelder?

Die Bußgeldbemessung erfolgt nach einem strukturierten Verfahren gemäß Art. 83 DSGVO. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und andere Aufsichtsbehörden orientieren sich dabei an mehreren Kriterien, die eine angemessene und abschreckende Strafhöhe gewährleisten sollen.

Bemessungskriterien nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO:

  • Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln
  • Maßnahmen zur Schadensminderung
  • Grad der Verantwortlichkeit unter Berücksichtigung getroffener technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Kooperation mit der Aufsichtsbehörde
  • Bisherige Verstöße gegen die DSGVO
  • Durch den Verstoß erzielter wirtschaftlicher Vorteil

Aufsichtsbehörden bewerten diese Kriterien individuell. Ein kooperatives Verhalten – etwa die sofortige Meldung eines Datenlecks oder die proaktive Behebung von Mängeln – wirkt sich strafmildernd aus. Umgekehrt führen wiederholte Verstöße, fehlende Kooperation oder bewusste Ignoranz zu deutlich höheren Bußgeldern.

Welche Konsequenzen drohen neben Bußgeldern?

Neben DSGVO-Bußgeldern drohen weitere rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Diese reichen von zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen über strafrechtliche Sanktionen bis hin zu Image- und Vertrauensverlusten, die langfristig geschäftsschädigend wirken können.

Zivilrechtliche Ansprüche: Betroffene können gemäß Art. 82 DSGVO Schadenersatz geltend machen – sowohl bei materiellen Schäden (z.B. finanziellen Verlusten) als auch bei immateriellen Schäden (z.B. psychischen Belastungen nach einem Datenleck). Gerichte haben in jüngster Vergangenheit auch für immaterielle Schäden erhebliche Entschädigungen zugesprochen.

Strafrechtliche Folgen: Schwerwiegende Datenschutzverstöße können nach § 42 BDSG strafrechtlich relevant sein. Wer unbefugt personenbezogene Daten verarbeitet oder weitergibt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) vorsätzlich missbraucht werden. Weitere zivilrechtliche Konsequenzen ergeben sich aus Schadenersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO.

Reputationsverlust: Datenschutzverstöße werden medial intensiv begleitet. Unternehmen riskieren einen massiven Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern. Studien zeigen, dass 60% der Verbraucher nach einem bekannt gewordenen Datenleck das betroffene Unternehmen meiden. Die langfristigen wirtschaftlichen Folgen – durch sinkende Umsätze und Kundenabwanderung – übersteigen oft die verhängten Bußgelder.

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Mehr Informationen

Weitere wirtschaftliche Risiken: Unternehmen müssen nach einem Verstoß oft erhebliche Kosten für die Schadensbegrenzung tragen – etwa für forensische Analysen, Rechtsberatung oder die Information betroffener Personen. Zudem können Geschäftsbeziehungen abbrechen, wenn Partner das Risiko einer Zusammenarbeit als zu hoch einschätzen.

Wie schützt sich ein Unternehmen vor DSGVO-Bußgeldern?

Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von DSGVO-Bußgeldern umfassen organisatorische, technische und rechtliche Schritte. Unternehmen müssen proaktiv Compliance-Strukturen aufbauen, technische und organisatorische Maßnahmen implementieren und Mitarbeitende schulen.

Konkrete Präventionsschritte:

  1. Datenschutzbeauftragten benennen: Ein externer Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung der DSGVO, berät bei Datenschutzfragen und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden. Dies ist für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend (Art. 37 DSGVO), wirkt aber auch strafmildernd, wenn ein Verstoß auftritt.
  2. Technische Maßnahmen implementieren: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsupdates sind Pflicht. Unternehmen sollten Standards wie ISO 27001 anstreben, um ein hohes Sicherheitsniveau nachzuweisen.
  3. Verarbeitungsverzeichnis führen: Art. 30 DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Dokumentation aller Datenverarbeitungsvorgänge. Das Verzeichnis muss laufend aktualisiert und bei Prüfungen vorgelegt werden können.
  4. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen: Bei risikoreichen Verarbeitungen – etwa bei großflächiger Videoüberwachung oder automatisierten Entscheidungsprozessen – ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO Pflicht.
  5. Mitarbeitende schulen: Datenschutzverstöße entstehen häufig durch fehlendes Wissen. Regelmäßige Schulungen sensibilisieren Mitarbeitende für Risiken und sorgen für rechtskonformes Verhalten im Arbeitsalltag.
  6. Auftragsverarbeiter prüfen: Bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern (z.B. Cloud-Anbietern) muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen werden. Dieser regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung durch Dritte.
  7. Incident-Response-Plan erstellen: Im Falle eines Datenlecks muss sofort gehandelt werden. Ein vorbereiteter Notfallplan beschleunigt die Meldung an Aufsichtsbehörden (innerhalb 72 Stunden, Art. 33 DSGVO) und reduziert Schadensrisiken.

DSGVO-Bußgeld berechnen

Berechnen Sie den Rahmen für DSGVO-Bußgelder bei Datenschutzverstößen. Der Rechner nutzt die Leitlinien 04/2022 (V 2.1) des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).

i Wie genau ist der Rechner?

Der Rechner berechnet den Rahmen, in dem sich ein DSGVO-Bußgeld bewegt – basierend auf den EDSA-Leitlinien 04/2022.

Die Aufsichtsbehörden sind aber nicht gebunden. Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO entscheidet jede Behörde selbst, ob ein Bußgeld wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.

Die Berechnung ist eine Annäherung, kein verbindliches Ergebnis.

Mehr zur Berechnungsmethode →

? Weitere Fragen?

Wir haben die häufigsten Fragen zu DSGVO-Bußgeldern beantwortet.

DSGVO-Bußgeldrechner:

1 Ermittlung der gesetzlichen Obergrenze
Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 (formelle Verstöße)
Verstöße nach Art. 83 Abs. 5 (materielle Verstöße)
Verstöße nach Art. 83 Abs. 6 (Nichtbefolgung von Weisungen der Aufsichtsbehörden)

Art. 83 Abs. 4 – Formelle Verstöße (bis 10 Mio. € oder 2% Umsatz):

  • Verletzung der Pflichten des Verantwortlichen/Auftragsverarbeiters (Art. 8, 11, 25-39, 42, 43)
  • Verletzung der Pflichten der Zertifizierungsstelle (Art. 42, 43)
  • Verletzung der Pflichten der Überwachungsstelle (Art. 41 Abs. 4)

Art. 83 Abs. 5 – Materielle Verstöße (bis 20 Mio. € oder 4% Umsatz):

  • Verletzung der Grundsätze für die Verarbeitung (Art. 5, 6, 7, 9)
  • Verletzung der Rechte der betroffenen Person (Art. 12-22)
  • Übermittlung an Drittländer/internationale Organisationen (Art. 44-49)
  • Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde (Art. 58 Abs. 2)

Art. 83 Abs. 6 – Nichtbefolgung von Anweisungen:

  • Nichtbefolgung einer Anweisung oder Beschränkung der Aufsichtsbehörde (Art. 58 Abs. 2)
Gesetzliche Obergrenze: i 0,00 €
2 Ermittlung der Schwere

Beispiele anzeigen (sehr ausführlich)

Leicht: Einmalige, begrenzte Verstöße ohne erheblichen Schaden, schnelle Behebung, wenige Betroffene.

Mittel: Systematische Probleme, besondere Datenkategorien betroffen, eingetretener Schaden bei Betroffenen.

Schwer: Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße, viele Betroffene, schwerwiegende Folgen, lange Dauer.

Berechnungsgrundlage basierend auf Schwere (Unter- / Obergrenze): i 0,00 € / 0,00 €
Bußgeldrahmen ohne Erhöhungen/Minderungen (Unter- / Obergrenze): i 0,00 € / 0,00 €
3 Erhöhungen und Minderungen
Der Zwischenbetrag zeigt den wahrscheinlichen Bußgeldrahmen. Art. 83 Abs. 2 DSGVO nennt weitere Faktoren für die Zumessung. Erfassen Sie diese, um den genauen Bereich einzugrenzen.

Bußgeldzumessung ist kein mathematischer Prozess. Die Aufsichtsbehörde kann auch außerhalb dieser Grenzen entscheiden – wenn das Bußgeld sonst nicht wirksam, verhältnismäßig oder abschreckend wäre.
1. Wurden Maßnahmen zur Minderung des den Betroffenen entstandenen Schadens ergriffen? i
2. Grad der Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters: i
3. Ist die Geldbuße wegen früherer Verstöße zu erhöhen? i
4. Wie wurde bezüglich des Verstoßes mit der Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet? i
5. Wie hat die Aufsichtsbehörde von dem Verstoß Kenntnis erlangt? i
6. Wurden früher von der Aufsichtsbehörde zu demselben Gegenstand angeordnete Maßnahmen eingehalten? i
7. Wurde durch den Datenschutzverstoß Gewinn erzielt? i
Faktoren-Punktesumme:
0 Punkte
Endbetragsgrenzen (Bußgeldrahmen): 0,00 € / 0,00 €

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu DSGVO-Bußgeldern

Wann wird ein Bußgeld nach der DSGVO verhängt?

Bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften. Häufige Gründe: fehlende Rechtsgrundlage, ungültige Einwilligungen, mangelnde Sicherheit. Meta zahlte 390 Mio. € für falsche Rechtsgrundlagen. Amazon 746 Mio. € für Cookie-Verstöße. British Airways 20 Mio. € nach einem Datenleck.

Wer verhängt Bußgelder nach der DSGVO?

Die zuständige Aufsichtsbehörde. In Deutschland ist das der Landesdatenschutzbeauftragte. Kontaktdaten gibt es beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI).

Wird für jeden Verstoß gegen die DSGVO ein Bußgeld verhängt?

Nein. Bei geringfügigen Verstößen sprechen Behörden Verwarnungen aus (Erwägungsgrund 148 DSGVO).

Wie hoch können Bußgelder nach der DSGVO sein?

Art. 83 Abs. 4: bis 10 Mio. € oder 2 % Umsatz – etwa bei fehlenden Auftragsverarbeitungsverträgen. Art. 83 Abs. 5-6: bis 20 Mio. € oder 4 % Umsatz – etwa bei Verletzung von Betroffenenrechten. Der höhere Wert gilt.

Wie erfahre ich von Untersuchungen der Aufsichtsbehörde?

Die Behörde muss Sie vor einem Bußgeld anhören. Auch Vor-Ort-Prüfungen sind möglich. Art. 58 DSGVO gibt den Behörden weitreichende Untersuchungsbefugnisse.

Können auch kleine Unternehmen hohe Bußgelder bekommen?

Ja. Behörden skalieren nach Unternehmensgröße – aber auch KMU zahlen empfindliche Strafen. 50.000 € treffen einen 10-Personen-Betrieb härter als Millionenstrafen einen Konzern.

Kann ich gegen ein Bußgeld Widerspruch einlegen?

Ja. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ab etwa 125 € monatlich für Basis-Compliance. Der Aufwand steigt mit Unternehmensgröße und Verarbeitungsumfang.

Fazit zu DSGVO-Bußgeldern

DSGVO-Bußgelder sind mehr als symbolische Strafen – sie haben reale finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen für Unternehmen jeder Größe. Die Behörden verhängen Sanktionen konsequent, wobei die Höhe der Strafen von der Art des Verstoßes, der Kooperation des Unternehmens und den getroffenen Präventionsmaßnahmen abhängt.

Unternehmen, die proaktiv in Datenschutz investieren, minimieren nicht nur das Risiko von Bußgeldern, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Kunden und Partner. Die wichtigsten Schritte zur Vermeidung von DSGVO-Strafen sind: Benennung eines Datenschutzbeauftragten, Implementierung technischer Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Schulungen und eine transparente Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse.

Wer die DSGVO ernst nimmt und Compliance als strategischen Vorteil begreift, schützt sich nicht nur vor Sanktionen, sondern positioniert sich auch als vertrauenswürdiger Partner in einer zunehmend datenschutzsensiblen Geschäftswelt.

Beitrag aktualisiert am 16. Januar 2026 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
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Datenschutzexperte & CEO

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