Datenschutzschulungen
Datenschutz

Datenschutzschulungen für Unternehmen

Datenschutzschulungen sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für DSGVO-konforme Datenverarbeitung. Ein externer Datenschutzbeauftragter entwickelt mit Ihnen das passende Schulungskonzept und begleitet die Umsetzung professionell und kostengünstig.

Grafik mit rotem Schloss und GDPR-Elementen als Symbol für Datenschutz, Datenverschlüsselung und Informationssicherheit

Was ist das Ziel von Datenschutzschulungen?

Datenschutz Schulungen zielen darauf ab, Mitarbeiter für den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren. Sie vermitteln rechtliche Grundlagen der DSGVO, zeigen Risiken von Datenschutzverstößen auf und schulen praktische Verhaltensweisen im Arbeitsalltag. Nur geschulte Mitarbeiter können Datenpannen vermeiden und zur DSGVO-Compliance beitragen.

Unternehmen profitieren von Datenschutzkursen durch:

  • Minimierung von Datenschutzverstößen und damit verbundenen Bußgeldern
  • Nachweis organisatorischer Maßnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Stärkung des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern
  • Reduzierung rechtlicher Risiken und Haftungsansprüche

Regelmäßige Mitarbeitersensibilisierung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der sich an Unternehmensrisiken orientiert.

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Warum ist eine Datenschutzschulung wichtig?

Datenschutz Training ist essenziell, weil Mitarbeiter täglich mit personenbezogenen Daten arbeiten – vom Kundenkontakt über HR-Prozesse bis zur IT-Administration. Ohne fundiertes Wissen über DSGVO-Anforderungen entstehen Risiken:

  • Unbeabsichtigte Datenpannen: E-Mails an falsche Empfänger, unsichere Datenablage
  • Rechtsunkenntnis: Mitarbeiter wissen nicht, welche Handlungen gegen die DSGVO verstoßen
  • Reputationsschäden: Datenschutzvorfälle beeinträchtigen das Unternehmensimage
  • Bußgelder und Sanktionen: Aufsichtsbehörden prüfen, ob Mitarbeiter ausreichend geschult wurden

Die DSGVO fordert in Art. 5 Abs. 1a eine rechtmäßige Datenverarbeitung „in nachweisbarer Weise“. Schulungen sind Teil dieser Nachweispflicht. Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 36% der Unternehmen Mitarbeiterschulungen als größten Aufwand bei der Datenschutzumsetzung nennen.

Sind Datenschutzschulungen für Unternehmen Pflicht?

Ja, Datenschutz Fortbildungen sind nach DSGVO Art. 32 Pflicht. Unternehmen müssen Mitarbeiter regelmäßig sensibilisieren, um rechtmäßige Datenverarbeitung sicherzustellen. Bei Verstößen drohen DSGVO-Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus mehreren DSGVO-Artikeln:

Fehlen Schulungsnachweise bei Audits oder Datenpannen, werten Aufsichtsbehörden dies als Organisationsverschulden. Die Beweislast liegt beim Unternehmen.

Wer muss im Datenschutz sensibilisiert werden?

Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter geschult werden, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Der Umfang hängt von der Tätigkeit ab:

Grundschulung für alle Mitarbeiter

  • Grundlagen der DSGVO und Betroffenenrechte
  • Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsalltag
  • Erkennen und Melden von Datenpannen
  • Passwort-Sicherheit und Phishing-Awareness

Spezialisierte Schulungen für Risikogruppen

  • HR/Personalabteilung: Bewerberdaten, Mitarbeiterüberwachung, Gesundheitsdaten
  • IT-Administration: Systemzugriffe, Cloud-Dienste, Backup-Strategien
  • Marketing & Sales: Newsletter-Versand, Social Media, CRM-Systeme, Tracking
  • Geschäftsführung: Verantwortlichkeit, Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Praxisbeispiel 1: Mittelständisches Produktionsunternehmen (120 Mitarbeiter)

80 Mitarbeiter in der Produktion erhalten eine DSGVO-Grundschulung alle zwei Jahre, da sie nur eingeschränkt mit personenbezogenen Daten arbeiten. 40 Mitarbeiter in Verwaltung, HR und IT werden jährlich geschult, da sie täglich mit sensiblen Daten umgehen. Marketing und Sales erhalten halbjährliche Spezialschulungen zu Newsletter-Compliance und CRM-Systemen.

Praxisbeispiel 2: E-Commerce-Unternehmen (35 Mitarbeiter)

Alle Mitarbeiter erhalten jährlich eine Grundschulung. Marketing und Sales werden halbjährlich zu Tracking, Cookie-Consent und Social-Media-Datenschutz geschult, da hier das höchste Risiko für DSGVO-Verstöße besteht. Der Online-Shop verarbeitet täglich Tausende Kundendaten – entsprechend hoch ist der Schulungsbedarf.

Wer führt Datenschutzseminare durch?

Datenschutz Seminare können intern oder extern durchgeführt werden:

Externe Datenschutzbeauftragte (DSB):

Externe DSB wie Cortina Consult bieten standardisierte und individuelle Schulungen an. Sie kennen aktuelle Rechtsprechung, bringen Praxiserfahrung aus verschiedenen Branchen mit und entlasten interne Ressourcen.

Interne Datenschutzbeauftragte:

Interne DSB führen Schulungen selbst durch, wenn sie über ausreichende Fachkenntnisse und Zeit verfügen. Sie kennen unternehmensspezifische Prozesse und können Schulungen individuell anpassen.

HR-Abteilung oder Compliance-Teams:

In kleineren Unternehmen ohne DSB übernehmen oft HR oder Compliance die Schulungen – idealerweise nach externer Schulung oder mit DSB-Coaching-Unterstützung.

Unser Angebot an Datenschutzschulungen

Cortina Consult bietet E-Learning als Schulungsformat, die sich an Unternehmensgrößen und Lernpräferenzen anpassen:

E-Learning & Online-Webinare

  • Zeitlich und örtlich flexibel
  • Interaktive Lernmodule mit Prüfungen und Zertifikaten
  • Automatische Dokumentation der Teilnahme
  • Geeignet für verteilte Teams und Remote-Mitarbeiter

Über 15 Jahre Erfahrung und mehr als 500 geschulte Unternehmen zeigen: Praxisnahe Schulungen senken Datenschutzverstöße nachweislich.

Schulungsformate im Vergleich – E-Learning, Präsenz, DSB-Coaching

Format
Preis
Dauer
Vorteile
Nachteile
E-Learning
ab 190€
45-90 Min
Flexibel, jederzeit wiederholbar, automatische Dokumentation
Keine direkten Rückfragen, weniger Interaktion
Präsenz
ab ca. 375€
2-4 Std
Interaktiv, individuelle Inhalte, Q&A-Sessions
Termingebunden, höhere Kosten
DSB-Coaching
Individuell
variabel
Eigenständig durchführbar, langfristig kosteneffizient, maximale Individualisierung
Vorbereitungszeit, interne Ressourcen nötig

Welche Schulungsinhalte zum Datenschutz sind sinnvoll?

Schulungsinhalte variieren je nach Zielgruppe und Risikoprofil:

Datenschutz-Grundlagenschulung (alle Mitarbeiter)

  • Was sind personenbezogene Daten? Definition und Beispiele
  • Grundprinzipien der DSGVO (Rechtmäßigkeit, Datenminimierung, Zweckbindung)
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
  • Datenpannen erkennen und melden (Meldepflicht innerhalb 72 Stunden)
  • Passwort-Sicherheit und Phishing-Awareness

HR-Datenschutz (Personalabteilung)

  • Bewerberdaten verarbeiten und löschen
  • Mitarbeiterüberwachung (E-Mail, Zeiterfassung)
  • Gesundheitsdaten und besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)
  • Auskunftsansprüche von Mitarbeitern

IT-Datenschutz (Systemadministration)

  • Berechtigungskonzepte und Zugriffsrechte
  • Cloud-Dienste und Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
  • Backup- und Löschstrategien
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei neuen Systemen

Marketing-Datenschutz (Marketing & Sales)

  • Newsletter-Versand und Double-Opt-In
  • Social Media und Datenschutz
  • Tracking, Cookies und Consent-Management (TTDSG)
  • CRM-Systeme und Kundendatenverwaltung

Weitere Schulungsthemen

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Informationssicherheit nach ISO 27001
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Was kostet eine Datenschutzschulung?

Die Kosten für Datenschutz Training variieren je nach Format, Teilnehmerzahl und Individualisierungsgrad:

Preise für E-Learning-Kurse

  • Grundkurs Datenschutz: ab 190€ (einmalig, unbegrenzt wiederholbar)
  • Spezialkurse (HR, IT, Marketing): ab 190€ pro Kurs
  • Pauschalpaket (bis 25 Mitarbeiter): 375€

Kostenvorteil gegenüber Wettbewerbern

Während TÜV-Schulungen oft 500-800€ pro Teilnehmer kosten, bieten wir Pauschalpreise für bis zu 25 Mitarbeiter – ab 375€. E-Learning-Kurse sind wiederholbar.

Datenschutz E-Learnings

Datenschutzschulungen für verschiedene Abteilungen effizient umsetzen mit den E-Learnings von Cortina Consult.

Datenschutz Schulungen

Wie oft sollten Datenschutzkurse durchgeführt werden?

Datenschutzschulungen sollten regelmäßig, aber risikobasiert durchgeführt werden – nicht nach starrem Kalender. Die DSGVO gibt keine festen Intervalle vor, sondern fordert eine „angemessene“ Sensibilisierung.

Empfohlene Schulungsfrequenz

Grundschulung für alle Mitarbeiter:

  • Alle 1-2 Jahre, abhängig vom Risikoprofil
  • Höheres Risiko (z.B. Gesundheitsbranche, Finanzdienstleister): jährlich
  • Niedrigeres Risiko (z.B. Produktion ohne Kundenkontakt): alle 2 Jahre

Spezialisierte Schulungen:

  • HR, IT, Marketing, Sales: jährlich oder halbjährlich
  • Bei neuen Systemen, Prozessen oder Rechtsprechung: sofort
  • Nach Datenpannen: unverzüglich

Anlassbezogene Schulungen:

  • Neue Mitarbeiter: innerhalb der ersten 3 Monate (Onboarding)
  • Neue Software oder Datenverarbeitungsprozesse: vor Inbetriebnahme
  • Nach Datenschutzvorfällen: unmittelbar nach Ursachenanalyse

Praxisbeispiel: Risikoorientierter Schulungsplan

Ein mittelständisches Unternehmen mit 120 Mitarbeitern plant Schulungen nach Risiko:

  • Produktion (80 MA): Grundschulung alle 2 Jahre (geringes Risiko)
  • Verwaltung (20 MA): Grundschulung jährlich (moderates Risiko)
  • HR/IT (10 MA): Spezialisierte Schulung halbjährlich (hohes Risiko)
  • Marketing/Sales (10 MA): Spezialisierte Schulung halbjährlich (hohes Risiko wegen Newsletter/CRM)

Die Schulungsfrequenz wird jährlich überprüft und an neue Risiken angepasst.

Dokumentation zu Schulungsmaßnahmen im Datenschutz

Die DSGVO fordert in Art. 5 Abs. 2 eine Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen nachweisen, dass Mitarbeiter geschult wurden. Folgende Dokumentation ist erforderlich:

Pflichtangaben

  • Teilnehmerliste: Namen und Unterschriften aller Teilnehmer
  • Schulungsdatum und -dauer: Wann und wie lange wurde geschult?
  • Schulungsinhalte: Welche Themen wurden behandelt? (Agenda/Folien)
  • Referent/Trainer: Wer hat die Schulung durchgeführt?
  • Teilnahmebescheinigungen: Zertifikate für Mitarbeiter (bei E-Learning automatisch)

Best Practices

  • Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) hinterlegen
  • Schulungsnachweise mindestens 3 Jahre aufbewahren
  • Bei Audits oder Datenpannen sofort abrufbar
  • Digitale Dokumentation (E-Learning-Plattformen automatisieren dies)

Rechtsfolgen bei fehlender Dokumentation

Können bei Datenpannen keine Schulungsnachweise vorgelegt werden, werten Aufsichtsbehörden dies als Organisationsverschulden. Bußgelder werden höher angesetzt, da das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Ein Datenschutzaudit prüft regelmäßig die Vollständigkeit der Dokumentation.

Lernmanagementsystem verwalten

Schulungen zentral verwalten, Mitarbeiter automatisch zuweisen und den Fortschritt transparent verfolgen – mit vollständiger, revisionssicherer Dokumentation und rechtssicheren Zertifikaten.

Visualisierung des Compliance Hub mit Icons für Analysen, Checklisten und Dateien, verbunden durch digitale Linien als Symbol für automatisierte Prozesse

Häufig gestellte Fragen über Datenschutzschulungen und Seminare

Wie lange dauert eine Online-Schulung zum Datenschutz?

E-Learning-Kurse dauern zwischen 45 und 90 Minuten, abhängig vom Umfang. Grundlagenschulungen sind kürzer, spezialisierte Kurse (z.B. HR-Datenschutz) länger. Mitarbeiter können die Schulung jederzeit unterbrechen und später fortsetzen.

Gibt es Prüfungen und Zertifikate?

Ja, alle E-Learning-Kurse enden mit einer Multiple-Choice-Prüfung. Bei Bestehen erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das als Schulungsnachweis dient. Präsenzschulungen enden mit einer Teilnahmebescheinigung.

Was passiert, wenn Mitarbeiter nicht geschult werden?

Fehlen Schulungen, drohen Bußgelder bei Datenpannen. Aufsichtsbehörden werten fehlende Schulungen als Organisationsverschulden, was Bußgelder erhöht. Zudem steigt das Risiko für Datenschutzverstöße.

Wie oft sollten Schulungen wiederholt werden?

Grundschulung: alle 1-2 Jahre. Spezialisierte Schulungen (HR, IT, Marketing): jährlich oder halbjährlich. Anlassbezogen bei neuen Systemen, Prozessen oder nach Datenpannen.

Können Schulungen auch in englischer Sprache durchgeführt werden?

Ja, Cortina Consult bietet Datenschutzschulungen auch auf Englisch an – für internationale Teams oder Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen.

Sind Schulungen für externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) nötig?

Ja, wenn externe Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten (z.B. IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter), müssen sie geschult werden. Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber (Art. 28 DSGVO). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Details.

Beitrag aktualisiert am 9. Februar 2026 – Geprüft durch Datenschutzbeauftragter Jörg ter Beek
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Ihre Vorteile mit Cortina Consult im Datenschutz

Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen – digital, so einfach wie möglich, zu fixen Konditionen. Als Beratungsdienstleister und externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.

Datenschutz
Jörg ter Beek
Autor dieses Artikels:
Jörg ter Beek
CEO & Datenschutzbeauftragter bei Cortina Consult
Abstrakte Darstellung von zwei symmetrischen, halbkreisförmigen Formen, die miteinander verbunden sind und Cortina Consult Logo rot mit Schrift

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Jörg ter Beek
Jörg ter Beek
Datenschutzexperte & CEO

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